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   FG München, 19.01.2021 - 6 K 2204/18   

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https://dejure.org/2021,66334
FG München, 19.01.2021 - 6 K 2204/18 (https://dejure.org/2021,66334)
FG München, Entscheidung vom 19.01.2021 - 6 K 2204/18 (https://dejure.org/2021,66334)
FG München, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 6 K 2204/18 (https://dejure.org/2021,66334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AO § 122 Abs. 2; FGO § 56 Abs. 1, § 76, § 91
    Einkommensteuerbescheid, Werbungskostenüberschuss, Vermietung und Verpachtung, SARS-CoV-2

  • rewis.io

    Einkommensteuerbescheid, Werbungskostenüberschuss, Vermietung und Verpachtung, SARS-CoV-2

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG München, 19.01.2021 - 6 K 276/20

    Bekanntgabe von Verwaltungsakten: Widerlegung der Zugangsvermutung bei

    Auszug aus FG München, 19.01.2021 - 6 K 2204/18
    Die Klage erhielt das gerichtliche Aktenzeichen 6 K 276/20.

    Mit Beschluss vom 16. Juni 2020 verband der Senat die Klagen 6 K 276/20 und 6 K 2204/18 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung.

  • BVerfG, 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20

    Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem

    Auszug aus FG München, 19.01.2021 - 6 K 2204/18
    Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts muss auch ein 77-jähriger zu einer Strafverhandlung erscheinen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 2020 2 BvQ 87/20, www.bundesverfassungericht.de).
  • BFH, 14.06.2018 - III R 27/17
    Auszug aus FG München, 19.01.2021 - 6 K 2204/18
    Unter welchen näheren Voraussetzungen ein Gericht von der Bekanntgabe innerhalb des Dreitageszeitraums nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO überzeugt ist oder ob noch Zweifel am Zugang bestehen, lässt sich nicht allgemeingültig bestimmen, sondern ist Inhalt der jeweiligen tatrichterlichen Überzeugungsbildung (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH-; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Juni 2018 III R 27/17, BStBl II 2019, 16).
  • BFH, 23.08.2022 - VIII S 3/22

    Unzulässigkeit einer im Jahr 2022 lediglich per Telefax erhobenen Anhörungsrüge

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Rügeführer) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) München, Außensenate Augsburg, vom 19.01.2021 - 6 K 2204/18 mit Beschluss vom 15.10.2021 - VIII B 37/21 als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG München, 19.01.2021 - 6 K 276/20

    Keine Gewährung der Wiederseinsetzung in den vorigen Stand

    Mit Beschluss vom 16. Juni 2020 verband der Senat die Klagen 6 K 276/20 und 6 K 2204/18 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung.
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