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   FG Hessen, 05.05.1999 - 6 K 2207/96   

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https://dejure.org/1999,14662
FG Hessen, 05.05.1999 - 6 K 2207/96 (https://dejure.org/1999,14662)
FG Hessen, Entscheidung vom 05.05.1999 - 6 K 2207/96 (https://dejure.org/1999,14662)
FG Hessen, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - 6 K 2207/96 (https://dejure.org/1999,14662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Abtretung eines Umsatzsteuerguthabens; Entscheid durch Abrechnungsbescheid bei Streitigkeiten betreffend das Erhebungsverfahren; Erledigung des Verfahrens durch Erlass eines Abrechnungsbescheides nach Aufgabe des ursprünglichen Rechtsstandpunktes durch das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 930
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 17.12.1999 - V B 115/99

    Erledigungserklärung; Bindungswirkung

    Wegen der weiteren Begründung wird auf das in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 930 veröffentlichte Urteil verwiesen.
  • BFH, 17.12.1999 - V B 116/99

    Urteil ohne mündliche Verhandlung; Tatbestandsberichtigung

    Das Finanzgericht (FG) lehnte den Antrag der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) auf Berichtigung des Urteils vom 5. Mai 1999 6 K 2207/96 durch den Beschluss vom 8. Juni 1999 als unzulässig ab, weil das Urteil, dessen Tatbestand berichtigt werden sollte, nicht auf Grund mündlicher Verhandlung ergangen sei.
  • FG München, 04.03.2021 - 10 K 1863/19

    Kindergeldrückforderungen

    Im Klageverfahren hat das Finanzgericht die zutreffende Abrechnung selbst zu ermitteln und darf sich nicht darauf beschränken, den Abrechnungsbescheid der Finanzbehörde als unzutreffend zu verwerfen (BFH-Urteil vom 18. Juni 1993 VI R 67/90, BStBl II 1994, 182; FG Hessen, Urteil vom 5. Mai 1999 6 K 2207/96, EFG 1999, 930).
  • FG München, 04.03.2021 - 10 K 1863/19 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge betreffend Rückforderung von

    Im Klageverfahren hat das Finanzgericht die zutreffende Abrechnung selbst zu ermitteln und darf sich nicht darauf beschränken, den Abrechnungsbescheid der Finanzbehörde als unzutreffend zu verwerfen (BFH-Urteil vom 18. Juni 1993 VI R 67/90, BStBl II 1994, 182 ; FG Hessen, Urteil vom 5. Mai 1999 6 K 2207/96, EFG 1999, 930 ).
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