Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 30.10.2014 - 6 K 2251/14   

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https://dejure.org/2014,31968
VG Düsseldorf, 30.10.2014 - 6 K 2251/14 (https://dejure.org/2014,31968)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.10.2014 - 6 K 2251/14 (https://dejure.org/2014,31968)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Oktober 2014 - 6 K 2251/14 (https://dejure.org/2014,31968)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Fleher Brücke in Düsseldorf rechtswidrig

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Fleher Brücke (A46) aufgehoben

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Abgeblitzt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsbeschränkung auf einer Bundesautobahn

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf der "Fleher Brücke" in Düsseldorf rechtswidrig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf einer BAB kann nach Abschluss von Bauarbeiten rechtswidrig sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fleher Brücke: Tempolimit 80 km/h abgeschafft - gegen Bußgelder wehren!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fleher Brücke: Verwaltungsgericht schafft Tempolimit 80 km/h ab - gegen Bußgelder wehren!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tempolimit abgeschafft

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Die Fleher Brücke kehrt zurück: Neue Geschwindigkeitsbeschränkung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund von Bauarbeiten wird mit Abschluss der Arbeiten rechtswidrig - Autofahrer steht Recht zur Klage gegen Geschwindigkeitsbegrenzung zu

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.10.2014 - 6 K 2251/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09, BVerwGE 138, 21.

    Der rechtliche Maßstab für die Beurteilung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, die nach ständiger Rechtsprechung solche Dauerverwaltungsakte sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09, BVerwGE 138, 21 m.w.N.

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.10.2014 - 6 K 2251/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 3 C 15/03 -, NJW 2004, 698.
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2015 - 1 RBs 200/14

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed Vitronic

    Der Umstand, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf durch Urteil vom 30. Oktober 2014 (6 K 2251/14 ) die an der Messstelle angeordnete Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h aufgehoben hat, stellt den Tatbestand einer am 4. August 2013 begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in Frage.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2015 - 8 B 1213/14

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage aufgrund der Unmöglichkeit einer Feststellung

    b) Der Einwand des Antragstellers, die streitgegenständliche Messung sei rechtswidrig, weil die Geschwindigkeitsbegrenzung zwischenzeitlich durch Urteil des VG Düsseldorf vom 30. Oktober 2014 - 6 K 2251/14 -, ZfSch 2015, 59 = juris, aufgehoben worden sei, ist verspätet, weil er erst nach Ablauf der Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO vorgetragen wurde.

    Das VG Düsseldorf hat mit Urteil vom 30. Oktober 2014 - 6 K 2251/14 - die Geschwindigkeitsbeschränkung auch nicht rückwirkend, sondern lediglich ex nunc, d.h. für die Zukunft aufgehoben.

  • VG Minden, 10.11.2016 - 2 K 867/15

    Blitzer A2: Autofahrer klagt gegen Tempolimit - und scheitert

    Der Kläger hat nach seinem weder vom Gericht noch vom beklagten Land widerlegbaren Vortrag vgl. insoweit VG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2014 - 6 K 2251/14 - in: juris.
  • VG Düsseldorf, 21.05.2015 - 14 L 1630/15

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage trotz der Rechtswidrigkeit

    Dabei ist unbeachtlich, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 30. Oktober 2014 (AZ: 6 K 2251/14) entschieden hat, dass dieses Verkehrszeichen rechtswidrig ist.
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