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   FG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 6 K 2322/06   

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FG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 6 K 2322/06 (https://dejure.org/2008,21108)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.09.2008 - 6 K 2322/06 (https://dejure.org/2008,21108)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. September 2008 - 6 K 2322/06 (https://dejure.org/2008,21108)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerpflichtige private Nutzung eines Fahrzeugs durch den Geschäftsführer; Zuwendung von Sachlohn als entgeltliche Leistung; Indizwirkung eines Verbots der Privatnutzung durch einen Gesellschafterbeschluss

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 3 Abs. 9a
    Versteuerung von Sachzuwendung und unentgeltlicher Wertabgabe bei mehreren Fahrzeugen zur Privatnutzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Versteuerung von Sachzuwendung und unentgeltlicher Wertabgabe bei mehreren Fahrzeugen zur Privatnutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Münster, 29.04.2008 - 6 K 2405/07

    Abhängigkeit der Nutzungswertbesteuerung von privaten Kraftfahrzeugnutzung nach

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 6 K 2322/06
    Nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29.04.2008 - 6 K 2405/07 E,U (EFG 2008, 1275), dem das Gericht sich anschließt, ist die Privatnutzung durch Ansatz der sog. 1%-Regel gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, sowie einer unentgeltlichen Wertabgabe für jedes im Unternehmen befindliche Fahrzeug, das auch privat genutzt wird, zu versteuern.

    Die Revision wurde zugelassen im Hinblick auf das gegen das Urteil des FG Münster vom 29.04.2008 (a.a.O.) anhängige Revisionsverfahren VIII R 24/08.

  • BFH, 19.04.1996 - VI R 19/95

    Aufwendungen für das Studium in den USA als Werbungskosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 6 K 2322/06
    Hierzu bedarf es nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 07.11.2006 - VI R 19/95) nicht des Beweises des Gegenteils; es genügt vielmehr, dass ein Sachverhalt dargelegt wird, der die ernstliche Möglichkeit eines anderen als des der allgemeinen Erfahrung entsprechenden Geschehensablaufs ergibt.
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05

    Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 6 K 2322/06
    Auch der BFH hat mit Urteil vom 07.11.2006 - VI R 19/05 (kostenlos abrufbar unter www.bundesfinanzhof.de, m. Anm. Fischer in [...] Praxis-Report) entschieden, dass der Beweis des ersten Anscheins für eine private Nutzung von dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellte Fahrzeuge spreche.
  • BFH, 04.11.1999 - V R 35/99

    Private Pkw-Nutzung; Eigenverbrauch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 6 K 2322/06
    Die Bemessungsgrundlage ist vielmehr zu schätzen (z.B. BFH Urteil vom 04.11.1999 - V R 35/99, www.bundesfinanzhof.de).
  • BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08

    Nutzungsentnahme, mehrere Fahrzeuge, 1 %-Regelung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.09.2008 - 6 K 2322/06
    Die Revision wurde zugelassen im Hinblick auf das gegen das Urteil des FG Münster vom 29.04.2008 (a.a.O.) anhängige Revisionsverfahren VIII R 24/08.
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.01.2012 - 4 K 1234/10

    Voraussetzungen der Erschütterung des Anscheinsbeweis für eine private

    Denn sie wurden zum Einen lediglich vom Kläger als Alleingesellschafter-Geschäftsführer gefasst und zum anderen war die Einhaltung der Beschlüsse nicht kontrollierbar (wie hier ausdrücklich: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. September 2008, 6 K 2322/06, EFG 2008, 1750).
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