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   FG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 6 K 24/13   

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https://dejure.org/2014,49975
FG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 6 K 24/13 (https://dejure.org/2014,49975)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.08.2014 - 6 K 24/13 (https://dejure.org/2014,49975)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. August 2014 - 6 K 24/13 (https://dejure.org/2014,49975)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch nicht kostendeckende Miete bei Vermietungsverhältnissen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) im Rahmen von Vermietungsverhältnissen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 3 S 3 KStG 2002, KStG VZ 2007, KStG VZ 2008, KStG VZ 2009, KStG VZ 2010
    Verdeckte Gewinnausschüttung durch nicht kostendeckende Miete bei Vermietungsverhältnissen zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VGA bei der verbilligten Überlassung von Wohnraum an den Gesellschafter Ansatz der Vergleichsmiete anstatt der Kostenmiete aufgrund der konrekten Wohnungsmarktsituation

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    VGA bei der verbilligten Überlassung von Wohnraum an den Gesellschafter - Ansatz der Vergleichsmiete anstatt der Kostenmiete aufgrund der konrekten Wohnungsmarktsituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.11.2004 - I R 56/03

    Bemessung der vGA bei verlustbringender Vermietung eines Einfamilienhauses an den

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 6 K 24/13
    Nach Auffassung der Betriebsprüfungsstelle sei jedoch in den Streitjahren der Ansatz nach der Kostenmiete angebracht (vgl. Bericht über die Betriebsprüfung -Bp-Bericht- vom 18. Mai 2012, Tz. 15 unter Bezugnahme u. a. auf BFH Urteil vom 17. November 2004 I R 56/03, BFH/NV 2005, 793).

    Dabei sei gemäß dem BFH-Urteil vom 17. November 2004 I R 56/03 a. a. O. im Rahmen des auch insoweit anzustellenden Fremdvergleichs zu berücksichtigen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer nur dann bereit sein werde, die laufenden Aufwendungen für den Ankauf, den Ausbau und die Unterhaltung eines Einfamilienhauses zu (privaten) Wohnzwecken -also im privaten Interesse- des Gesellschafters der Kapitalgesellschaft zu tragen, wenn der Gesellschaft diese Aufwendungen in voller Höhe erstattet würden.

    So hat der BFH in seinem Urteil vom 17. November 2004 I R 56/03 a. a. O. entschieden, dass zu prüfen sei, ob die Wohnung dem Mieter zu einem kostendeckenden Preis zur Nutzung überlassen worden sei.

  • FG Köln, 13.03.2014 - 10 K 2606/12

    Zur fremdüblichen Bemessung des Mietentgeltes

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 6 K 24/13
    Im Rahmen von Vermietungsverhältnissen zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern ist dann von einer vGA auszugehen, wenn die Gesellschaft als Vermieter ein unangemessen niedriges Entgelt verlangt (vgl. auch FG Köln vom 13. März 2014 10 K 2606/12, EFG 2014, 1141).
  • BFH, 22.12.2010 - I R 47/10

    Bewertung einer vGA

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 6 K 24/13
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung, statt vieler BFH vom 22. Dezember 2010 I R 47/10, BFH/NV 2011, 1019).
  • BFH, 27.07.2016 - I R 8/15

    VGA bei nicht kostendeckender teilweiser Vermietung eines Gebäudes

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 5. August 2014  6 K 24/13 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg ging in seinem Urteil vom 5. August 2014  6 K 24/13 davon aus, dass eine Erhöhung des Einkommens der Klägerin um vGA nicht in Betracht komme, weil in B-Stadt eine kostendeckende Miete nicht erzielbar gewesen und T also auch kein Vorteil aus einer verbilligten Wohnungsüberlassung zugewandt worden sei; vielmehr hätte auch eine Fremdvermietung zur nämlichen Ertragssituation bei der Klägerin geführt.

  • FG Köln, 20.08.2015 - 10 K 12/08

    VgA durch Vermietung eines EFH an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Daraufhin hat die Klägerin erwidert, dass sie den Ansatz der Kostenmiete nicht akzeptieren könne und verweist insoweit auf ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 5. August 2014 - 6 K 24/13.

    Der Senat folgt ausdrücklich nicht dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 5.8.2014 - 6 K 24/13 (BFH-Az.: I R 8/15).

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