Weitere Entscheidung unten: FG Baden-Württemberg, 18.05.2009

Rechtsprechung
   FG München, 11.05.2010 - 6 K 249/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22422
FG München, 11.05.2010 - 6 K 249/07 (https://dejure.org/2010,22422)
FG München, Entscheidung vom 11.05.2010 - 6 K 249/07 (https://dejure.org/2010,22422)
FG München, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 6 K 249/07 (https://dejure.org/2010,22422)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Höhe einer verdeckten Gewinnausschüttung bei privater Nutzung eines betrieblichen Flugzeugs - nicht kostendeckend durchgeführte Kundenreisen als Betriebsausgabe abzugsfähig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung der Privatnutzung eines Flugzeuges als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA); Berechnung der vGA bei fehlen einer in Deutschland marktmäßigen Miete professioneller Vermieter für den speziellen Flugzeugtyp; Ermittlung einer Marktmiete aus dem Vergleich mit anderen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Höhe einer vGA bei privater Nutzung eines betrieblichen Flugzeugs auf Basis einer Kostenmiete; Mit dem Flugzeug entgeltlich; Nicht kostendeckend durchgeführte Kundenreisen sind abzugsfähig, da entgeltlich; Das Abzugsverbot von Geschenken scheidet hier aus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bestimmung der Höhe einer vGA bei privater Nutzung eines betrieblichen Flugzeugs auf Basis einer Kostenmiete - Mit dem Flugzeug entgeltlich - Nicht kostendeckend durchgeführte Kundenreisen sind abzugsfähig, da entgeltlich - Das Abzugsverbot von Geschenken scheidet hier ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1403
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.01.2008 - I R 8/06

    Private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter einer GmbH

    Auszug aus FG München, 11.05.2010 - 6 K 249/07
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine bei dem Körperschaftsteuersubjekt eintretende Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Januar 2008 I R 8/06, BFH/NV 2008, 1057).

    Der Nutzungsüberlassende und der Nutzungsempfänger werden deswegen gemeinhin auf Kostenbasis abrechnen und sich etwaige Gewinnaufschläge teilen (vgl. Urteile des BFH I R 70/04 vom 23. Februar 2005, BFH/NV 2005, 1203, BStBl II 2005, 882 und I R 8/06 vom 23. Januar 2008, BFH/NV 2008, 1057).

  • BFH, 23.02.2005 - I R 70/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: private Kfz-Nutzung - Pensionszusage im Jahr der

    Auszug aus FG München, 11.05.2010 - 6 K 249/07
    Der Nutzungsüberlassende und der Nutzungsempfänger werden deswegen gemeinhin auf Kostenbasis abrechnen und sich etwaige Gewinnaufschläge teilen (vgl. Urteile des BFH I R 70/04 vom 23. Februar 2005, BFH/NV 2005, 1203, BStBl II 2005, 882 und I R 8/06 vom 23. Januar 2008, BFH/NV 2008, 1057).
  • BFH, 11.02.2010 - VI R 43/09

    Private Fahrzeugnutzung als Arbeitslohn oder vGA

    Auszug aus FG München, 11.05.2010 - 6 K 249/07
    Eine Nutzungs- oder Überlassungsvereinbarung zwischen der Klägerin und dem Gesellschafter-Geschäftsführer bezüglich einer privaten Flugzeugnutzung, die zu Arbeitslohn führen könnte (vgl. Urteil des BFH vom 11. Februar 2010 VI R 43/09, BFH/NV 2010, 1016), liegt nicht vor.
  • BFH, 18.02.1992 - VIII R 9/87

    Bewertung von Nutzungsentnahmen unter Einbeziehung der Finanzierungskosten für

    Auszug aus FG München, 11.05.2010 - 6 K 249/07
    Dieses Ergebnis ist auch nicht gleichheitswidrig, denn der BFH hat für den Entnahmewert für die private Nutzung eines im wesentlichen fremdfinanzierten, betrieblichen Flugzeugs durch den Gesellschafter einer Personengesellschaft entschieden, dass sich dieser nicht nach dem Teilwert, sondern nach den im Betrieb entstandenen tatsächlichen Selbstkosten (Gesamtaufwendungen) für das Flugzeug richtet (Urteil des BFH vom 18. Februar 1992 VIII R 9/87, BFH/NV 19932, 590).
  • BFH, 23.06.1993 - I R 14/93

    Zuwendung einer Auslandsreise als Geschenk i. S. des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG an

    Auszug aus FG München, 11.05.2010 - 6 K 249/07
    Erfolgt die Zuwendung, um eine bestimmte Gegenleistung zu erreichen, fehlt die Unentgeltlichkeit; es liegt kein "Geschenk" vor (vgl. Urteil des BFH vom 23. Juni 1993 I R 14/93, BStBl II 1993, 806).
  • BFH, 22.12.2010 - I R 47/10

    Bewertung einer vGA

    Die Klage, die auch andere Streitpunkte betraf, war insoweit (abgesehen von einer geringfügigen Korrektur nach einer Neuberechnung durch das FA) erfolglos (Finanzgericht --FG-- München, Urteil vom 11. Mai 2010  6 K 249/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 1403).
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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,46722
FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07 (https://dejure.org/2009,46722)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.2009 - 6 K 249/07 (https://dejure.org/2009,46722)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - 6 K 249/07 (https://dejure.org/2009,46722)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei vermieteter und selbstgenutzter Ferienwohnung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Überprüfung der Einkunftserzielungsabsicht bzgl. einer Ferienwohnung; Überprüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Unterschreitung der ortsüblichen Vermietungszeit für Ferienwohnungen um mindestens 25 Prozent

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bezüglich der Vermietung einer teilweise selbst genutzten Ferienwohnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07
    Die Steuerpflichtigen tragen insoweit die Feststellungslast, ob eine Selbstnutzung vorliegt oder die Ferienwohnung ohne jegliche Selbstnutzung dauernd zur Vermietung angeboten und bereitgehalten worden ist (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl II 2002, 726).

    Deshalb ist in derartigen Fällen zu prüfen, ob die Steuerpflichtigen die Ferienwohnung gleichwohl mit Überschusserzielungsabsicht vermietet haben (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl II 2002, 726).

    Nutzt der Steuerpflichtige die Ferienwohnung indes auch selbst, ist die Überschusserzielungsabsicht durch eine grundsätzlich auf 30 Jahre angelegte Prognose zu überprüfen (BFH-Urteile vom 29. August 2007 IX R 48/06, BFH/NV 2008, 34, und vom 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl II 2002, 726).

    Die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden, die den Anforderungen des BFH-Urteils vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BStBl II 2002, 726) entspricht.

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07
    Dabei ist "Ort" nicht identisch mit dem Gebiet einer Gemeinde; er kann - wie sich auch aus § 558c Abs. 2 BGB ergibt - je nach der Struktur des Ferienwohnungsmarktes das Gebiet einer oder mehrerer vergleichbarer Gemeinden sowie lediglich Teile davon umfassen (BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 39/07, BStBl II 2009, 138).

    Dennoch durfte der Beklagte gemäß während des Verfahrens veröffentlichter BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 19. August 2008 IX R 39/07, BStBl II 2009, 138) die Einkünfteerzielungsabsicht überprüfen.

    Die Feststellungslast für die ortsüblichen Vermietungszeiten obliegt dem Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 39/07, BStBl II 2009, 138).

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07
    Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771).

    a) Haben die Steuerpflichtigen die Ferienwohnung indes (in späteren Veranlagungszeiträumen) auch selbst genutzt, sind die Grundsätze des Urteils in BStBl II 1998, 771 nichtanwendbar.

    Werden Ferienwohnungen teilweise selbstgenutzt und teilweise vermietet, ist diese Art der Nutzung der Immobilie schon für sich allein Beweisanzeichen für eine (auch) private, nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängende Veranlassung der Aufwendungen (BFH-Urteil in BStBl II 1998, 771, unter 2. d; vgl. dazu auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29. Juni 1995 1 BvR 1800/94, 1 BvR 2480/94, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR) 1995, 749).

  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07
    Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BStBl II 2000, 676, unter II. 2).
  • BFH, 17.08.2005 - IX R 10/05

    Ortsübliche Miete - Mietspiegel - geldwerter Vorteil

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07
    aa) So wie der Begriff "ortsüblich" im Übrigen im Gesetz verwendet wird (z.B. in § 21 Abs. 2 EStG und in § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur ortsüblichen Vergleichsmiete) müssen die individuellen Vermietungszeiten mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden (BFH-Urteil vom 24. Juni 2008 IX R 12/07, BFH/NV 2008, 1484; vgl. auch BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 10/05, BStBl II 2006, 71; BFH-Beschluss vom 11. September 2007 IX B 4/07, BFH/NV 2007, 2291 zum örtlichen Mietspiegel).
  • BFH, 07.10.2008 - IX B 92/08

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07
    b) Darüber hinaus ist die Einkünfteerzielungsabsicht immer dann anhand einer Prognose zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - ohne dass Vermietungshemmnisse gegeben sind - erheblich, d.h. mindestens um 25 v.H. unterschreitet (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BStBl II 2005, 388; BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2008 IX B 92/08, BFH/NV 2009, 22).
  • BFH, 24.08.2006 - IX R 15/06

    Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07
    Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch bei in Eigenregie oder durch Beauftragen eines Dritten ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen anzuwenden, d.h. es ist grundsätzlich ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen auszugehen (z.B. BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BStBl II 2001, 705, m.w.N.; vom 15. Februar 2005 IX R 53/03, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2005, 1059, unter 2., und vom 24. August 2006 IX R 15/06, BStBl II 2007, 256, m.w.N.).
  • BFH, 26.10.2004 - IX R 57/02

    Ermittlung der Einkünfte bei Ferienwohnungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07
    b) Darüber hinaus ist die Einkünfteerzielungsabsicht immer dann anhand einer Prognose zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - ohne dass Vermietungshemmnisse gegeben sind - erheblich, d.h. mindestens um 25 v.H. unterschreitet (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BStBl II 2005, 388; BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2008 IX B 92/08, BFH/NV 2009, 22).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07
    Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, wie der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, Bundessteuerblatt (BStBl) II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (1) ausgeführt hat, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen.
  • BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94

    Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07
    Werden Ferienwohnungen teilweise selbstgenutzt und teilweise vermietet, ist diese Art der Nutzung der Immobilie schon für sich allein Beweisanzeichen für eine (auch) private, nicht mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängende Veranlassung der Aufwendungen (BFH-Urteil in BStBl II 1998, 771, unter 2. d; vgl. dazu auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29. Juni 1995 1 BvR 1800/94, 1 BvR 2480/94, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR) 1995, 749).
  • BFH, 15.02.2005 - IX R 53/03

    Ferienwohnungen

  • BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98

    Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus

  • BFH, 29.08.2007 - IX R 48/06

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

  • BFH, 24.06.2008 - IX R 12/07

    Zum Vergleichsmaßstab ortsüblicher Vermietungszeiten bei Ferienwohnungen

  • BFH, 11.09.2007 - IX B 4/07

    Ortsübliche Miete

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