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   VG Koblenz, 30.06.2005 - 6 K 2503/04.KO   

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VG Koblenz, 30.06.2005 - 6 K 2503/04.KO (https://dejure.org/2005,31760)
VG Koblenz, Entscheidung vom 30.06.2005 - 6 K 2503/04.KO (https://dejure.org/2005,31760)
VG Koblenz, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 6 K 2503/04.KO (https://dejure.org/2005,31760)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Koblenz, 30.06.2005 - 6 K 2503/04
    Die mit der Feststellungsklage aufgeworfenen Fragen gehören dem öffentlichen Recht im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - an und verlieren diese Rechtsnatur nicht dadurch, dass von ihrer Beantwortung auch strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Bewertungen abhängen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 -3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207, 210 = NVwZ 1988, 430, OVG Nordrhein-Westfalen,Urteilvom 31. Januar 1996 - 13 A 6644/95, NVwZ-RR 1997, 264).

    Diese "Damokles-Rechtsprechung" gilt auch für das Drohen mit einem Bußgeldbescheid, da damit wie mit der Drohung mit einer Strafanzeige Druck auf den Bürger ausgeübt werden soll, um ein bestimmtes verwaltungsrechtlich relevantes Verhalten zu erzielen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen,Urteilvom 31. Januar 1996 - 13 A 6644/95 -, NVwZ-RR 1997, 264 m.w.N.; vgl. auch Dickersbach, GewArch 1989, 209 (210) sowie Lässig, NVwZ 1988, 410).

    Weiterhin steht der Klägerin mangels einer spezialgesetzlichen Regelung auch kein Anspruch auf einen entsprechenden feststellenden Verwaltungsakt gegen den Beklagten zu (Hessischer VGH, Urteil vom 17. Dezember 1985, 17. Dezember 1985 - 9 UE 2162/85 - NVwZ 1988, 445, 447; Lässig, Zulässigkeit der vorbeugenden Feststellungsklage bei drohendem Bußgeldbescheid, NVwZ 1988, 410 - 41 1; Dickersbach, Die verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage im Lebensmittelrecht, GewArch 1989, 51 m.w.N.).

  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 1.86

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage - Genehmigungsbedürftigkeit von

    Auszug aus VG Koblenz, 30.06.2005 - 6 K 2503/04
    Das Begehren der Klägerin ist gem. § 43 VwGO auf die ("negative") Feststellung gerichtet, dass durch § 25 FPV kein Rechtsverhältnis besteht, das ihn verpflichtet, die von ihm abgegebenen Fleischpackungen mit dem Nettogewicht zu versehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - 3 C 1.86 - BVerwGE 77, 214, 215f. = NJW 1988, 1534).

    An der begehrten Feststellung hat die Klägerin ein berechtigtes Interesse, nachdem sie beabsichtigt, ihre Verpackungen weiterhin mit einer Bruttogewichtsangabe an den Lebensmitteleinzelhandel abzugeben, und die Beklagte diese Handhabung für rechtswidrig hält und weiterhin beabsichtigt, mit Bußgeldverfahren hiergegen vorzugehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Mai 1987 - 3 C 1.86 - BVerwGE 77, 214, 216 = NJW 1988, 1534 und Urteil vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 - NJW 2004, 698).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1996 - 13 A 6644/95
    Auszug aus VG Koblenz, 30.06.2005 - 6 K 2503/04
    Die mit der Feststellungsklage aufgeworfenen Fragen gehören dem öffentlichen Recht im Sinne des § 40 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - an und verlieren diese Rechtsnatur nicht dadurch, dass von ihrer Beantwortung auch strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Bewertungen abhängen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 -3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207, 210 = NVwZ 1988, 430, OVG Nordrhein-Westfalen,Urteilvom 31. Januar 1996 - 13 A 6644/95, NVwZ-RR 1997, 264).

    Diese "Damokles-Rechtsprechung" gilt auch für das Drohen mit einem Bußgeldbescheid, da damit wie mit der Drohung mit einer Strafanzeige Druck auf den Bürger ausgeübt werden soll, um ein bestimmtes verwaltungsrechtlich relevantes Verhalten zu erzielen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen,Urteilvom 31. Januar 1996 - 13 A 6644/95 -, NVwZ-RR 1997, 264 m.w.N.; vgl. auch Dickersbach, GewArch 1989, 209 (210) sowie Lässig, NVwZ 1988, 410).

  • BGH, 15.01.1987 - I ZR 198/84

    Palettengebühren; Vereinbarkeit von Palettengebühren mit Tarifzwang

    Auszug aus VG Koblenz, 30.06.2005 - 6 K 2503/04
    Denn selbst wenn das der Fall wäre, kann sich gegen zwingendes Recht kein beachtlicher Handelsbrauch bilden (BGH, Urteil vom 15. Januar 1987 - I ZR 198/84 - NJW 1987, 1641, 1642; Baumbach/Hopt, Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 31. Auflage, § 346 Rn. 10).
  • VGH Hessen, 17.12.1985 - 9 UE 2162/85

    Zur Konkretisierung eines Rechtsverhältnisses im Sinne von VwGO § 43 Abs 1:

    Auszug aus VG Koblenz, 30.06.2005 - 6 K 2503/04
    Weiterhin steht der Klägerin mangels einer spezialgesetzlichen Regelung auch kein Anspruch auf einen entsprechenden feststellenden Verwaltungsakt gegen den Beklagten zu (Hessischer VGH, Urteil vom 17. Dezember 1985, 17. Dezember 1985 - 9 UE 2162/85 - NVwZ 1988, 445, 447; Lässig, Zulässigkeit der vorbeugenden Feststellungsklage bei drohendem Bußgeldbescheid, NVwZ 1988, 410 - 41 1; Dickersbach, Die verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage im Lebensmittelrecht, GewArch 1989, 51 m.w.N.).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus VG Koblenz, 30.06.2005 - 6 K 2503/04
    Zwar ist vorliegend nicht die sog. "Keck"-Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 24. November 1993 - Rs C-267/91, Rs C-268/91 - NJW 1994, 121) anzuwenden, da nicht lediglich eine Verkaufsmodalität betroffen ist, sondern eine an der Ware angebrachte Kennzeichnung zum Gewicht und damit eine produktbezogene Modalität von § 6 EichG und § 25 FPV geregelt wird.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus VG Koblenz, 30.06.2005 - 6 K 2503/04
    An der begehrten Feststellung hat die Klägerin ein berechtigtes Interesse, nachdem sie beabsichtigt, ihre Verpackungen weiterhin mit einer Bruttogewichtsangabe an den Lebensmitteleinzelhandel abzugeben, und die Beklagte diese Handhabung für rechtswidrig hält und weiterhin beabsichtigt, mit Bußgeldverfahren hiergegen vorzugehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Mai 1987 - 3 C 1.86 - BVerwGE 77, 214, 216 = NJW 1988, 1534 und Urteil vom 21. August 2003 - 3 C 15.03 - NJW 2004, 698).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus VG Koblenz, 30.06.2005 - 6 K 2503/04
    Selbst wenn insoweit eine Beeinträchtigung des freien Warenverkehrs anzunehmen wäre, wovon das Gericht nicht ausgeht, so wäre diese nach der vom EuGH entwickelten sog. "Cassis-Formel" gerechtfertigt (vgl. EuGH, RS. 120/81, EuGHE 1979, 649, 662; Streinz, Europarecht, 4. Aufl., S. 254).
  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus VG Koblenz, 30.06.2005 - 6 K 2503/04
    Dabei rechtfertigt schon der Einfluss, den eine der Klägerin günstige Entscheidung auf die Beurteilung der strafrechtlichen Schuldfrage ausüben kann, das nach § 43 VwGO erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969 - I C 86.64 - BVerwGE 31, 177 = NJW 1969, 1589).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2006 - 6 A 11237/05

    Eichrecht-Fertigpackung bei eingeschweißten Fleischerzeugnissen

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 30. Juni 2005 - 6 K 2503/04.NW - wird zurückgewiesen.
  • VG Freiburg, 02.04.2008 - 2 K 2080/07

    Lebensmittelkennzeichnung; Surimi als Bestandteil einer "Frutti di Mare"-Mischung

    In der Rechtsprechung wird ganz überwiegend nicht nur ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, sondern auch ein berechtigtes Interesse bejaht, wenn die Behörde wegen eines von ihr als rechtswidrig angesehenen Verhaltens nicht mit dem Erlass verwaltungsspezifischer Maßnahmen, sondern mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren oder der Erstattung von Strafanzeigen droht (vgl. zum Folgenden BVerfG, Beschl. v. 7.4.2003 - 1 BvR 2129/02 -, in Juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.4.2007 - 6 S 46/05 -, in Juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 15.12.1998 - 11 L 3196/98 -, in Juris; VGH Kassel, Urt. v. 17.12.1985 - 9 UE 2162/85 -, NVwZ 1988, 445; VG Koblenz, Urt. v. 30.6.2005 - 6 K 2503/04.
  • VG Düsseldorf, 20.01.2012 - 3 K 8384/09

    Bußgeldverfahren Endverbraucher Fertigpackung Feststellungsklage

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 31. Januar 1996 - 13 A 6644/95 -, juris, Rn. 4 ff. m. w. N.; VG Koblenz, Urteil vom 30. Juni 2005 - 6 K 2503/04.KO -, juris, Rn. 17 m. w. N.
  • VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 638/05

    Anforderungen an das Vorhandensein einer gesonderten Abfüllung.

    Die Streitigkeit verliert ihre öffentlich-rechtliche Natur auch nicht dadurch, dass von ihrem Ausgang die Beantwortung straf- und bußgeldrechtlicher Fragen abhängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.5.1987 - 3 C 53.85 - NVwZ 1988, 430; VG Koblenz, Urteil vom 30. Juni 2005 - 6 K 2503/04.KO - ESOVGRP mit Nachweisen).
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