Weitere Entscheidung unten: VG Freiburg, 05.02.2013

Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 02.08.2011 - 6 K 2625/10   

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https://dejure.org/2011,44177
FG Rheinland-Pfalz, 02.08.2011 - 6 K 2625/10 (https://dejure.org/2011,44177)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.08.2011 - 6 K 2625/10 (https://dejure.org/2011,44177)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. August 2011 - 6 K 2625/10 (https://dejure.org/2011,44177)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 32 Abs 4 S 2 EStG 2009, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG 2009, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG 2009
    Berücksichtigung eines Kindes wegen längerer Ausbildungsplatzsuche als bloßer Auffangtatbestand - Keine Berücksichtigung eines sich während der Vollzeiterwerbstätigkeit um einen Ausbildungsplatz bewerbenden Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorschrift des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2c EStG als Auffangtatbestand für die Fälle der fehlenden Einschlägigkeit der Begünstigung nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2b EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2c, Abs. 4 S. 2
    Entschluss eines bereits voll Erwerbstätigen zu neuer Berufsausbildung - Berechnung des Grenzbetrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entschluss eines bereits voll Erwerbstätigen zu neuer Berufsausbildung - Berechnung des Grenzbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 936
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 21.10.2010 - III R 74/09

    Keine rückwirkende Aufhebung einer bestandskräftigen Kindergeldfestsetzung bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.08.2011 - 6 K 2625/10
    Das Verfahren III R 74/09 sei durch Urteil vom 21. Oktober 2010 erledigt.

    Nach dieser Rechtsprechung schließt die Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes seine Berücksichtigung als Kind, das sich in einer Übergangszeit befindet ( § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG ) oder auf einen Ausbildungsplatz wartet ( § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG ), nicht aus (BFH-Urteile vom 17. Juni 2010 III R 34/09, BStBl II 2010, 982 und vom 21. Oktober 2010 III R 74/09, BFH/NV 2011, 250).

  • BFH, 17.06.2010 - III R 34/09

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.08.2011 - 6 K 2625/10
    Unter Verweisung auf die Ausführungen in der angefochtenen Einspruchsentscheidung führt die Beklagte klageerwidernd ergänzend aus, dass nach dem BFH-Urteil vom 15. Juni 2010 (III R 34/09) ein Kind, das auf einen Ausbildungsplatz warte, auch für die Monate beim Kindergeldberechtigten als Kind zu berücksichtigen sei, in denen es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehe.

    Nach dieser Rechtsprechung schließt die Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes seine Berücksichtigung als Kind, das sich in einer Übergangszeit befindet ( § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG ) oder auf einen Ausbildungsplatz wartet ( § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG ), nicht aus (BFH-Urteile vom 17. Juni 2010 III R 34/09, BStBl II 2010, 982 und vom 21. Oktober 2010 III R 74/09, BFH/NV 2011, 250).

  • BFH, 24.02.2010 - III R 3/08

    Fortbildung zur Handelsfachwirtin als Berufsausbildung - Keine "Gleichheit im

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.08.2011 - 6 K 2625/10
    Der Tatbestand der Berufsausbildung wird nicht für die Monate ausgeschlossen, in denen das Kind über Einkünfte und Bezüge in einer solchen Höhe verfügt, dass es auf Unterhaltsleistungen der Eltern nicht angewiesen ist (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 860 ; vom 14. Dezember 2004 VIII R 44/04 , BFH/NV 2005, 1039 ; Senatsbeschluss vom 31. Juli 2008 III B 64/07 , BFHE 222, 471 ; Senatsurteile vom 22. Oktober 2009 III R 29/08 , BFH/NV 2010, 627 ; vom 21. Januar 2010 III R 62/08 , BFH/NV 2010, 871 , und III R 68/08 , BFH/NV 2010, 872 ; vom 24. Februar 2010 III R 3/08 , BFH/NV 2010, 1262 ).

    Sind im Fall des Überschreitens des Jahresgrenzbetrags die Einkünfte und Bezüge eines Kindes in den einzelnen Berücksichtigungsmonaten unterschiedlich hoch, so ist es nach dem Jahresprinzip ausgeschlossen, Kindergeld für einzelne Monate, in denen keine oder nur geringe Einkünfte oder Bezüge zugeflossen sind, zu gewähren (z.B. Senatsbeschlüsse in BFHE 222, 471 , und vom 19. September 2008 III B 102/07 , BFH/NV 2009, 16 ; vgl. ferner Senatsurteile in BFH/NV 2010, 627 , und in BFH/NV 2010, 1262 ).

  • BFH, 28.02.2013 - III R 9/12

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt Berücksichtigung als Kind im

    Die Familienkasse beantragt, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 2. August 2011 6 K 2625/10 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 05.02.2013 - A 6 K 2625/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,54749
VG Freiburg, 05.02.2013 - A 6 K 2625/10 (https://dejure.org/2013,54749)
VG Freiburg, Entscheidung vom 05.02.2013 - A 6 K 2625/10 (https://dejure.org/2013,54749)
VG Freiburg, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - A 6 K 2625/10 (https://dejure.org/2013,54749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 434.93

    Prozeßkostenhilfe im Revisionsverfahren

    Auszug aus VG Freiburg, 05.02.2013 - A 6 K 2625/10
    Jedenfalls in Bezug auf die in seine eigene Sphäre fallenden Ereignisse hat er eine Schilderung abzugeben, die geeignet ist, seinen Anspruch lückenlos zu tragen (BVerwG, Urt. v. 24.03.1987, juris; Urt. v. 10.05.1994, NVwZ 1994, 1123 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus VG Freiburg, 05.02.2013 - A 6 K 2625/10
    Auch in Asylrechtsstreitigkeiten muss die für die gerichtliche Entscheidung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO gebotene Überzeugungsgewissheit in dem Sinne bestehen, dass das Gericht die volle Überzeugung von der Wahrheit - und nicht etwa nur von der Wahrscheinlichkeit - des vom Asylbewerber behaupteten individuellen Schicksals sowie von der Richtigkeit der Verfolgungsprognose erlangt hat (BVerwG, Urt. v. 16.04.1985, BVerwGE 71, 180; Urt. v. 1.10.1985, DÖV 1986, 612; Urt. v. 12.11.1985, InfAusIR 1986, 79).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Freiburg, 05.02.2013 - A 6 K 2625/10
    Auch in Asylrechtsstreitigkeiten muss die für die gerichtliche Entscheidung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO gebotene Überzeugungsgewissheit in dem Sinne bestehen, dass das Gericht die volle Überzeugung von der Wahrheit - und nicht etwa nur von der Wahrscheinlichkeit - des vom Asylbewerber behaupteten individuellen Schicksals sowie von der Richtigkeit der Verfolgungsprognose erlangt hat (BVerwG, Urt. v. 16.04.1985, BVerwGE 71, 180; Urt. v. 1.10.1985, DÖV 1986, 612; Urt. v. 12.11.1985, InfAusIR 1986, 79).
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