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   FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2004 - 6 K 2667/02   

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https://dejure.org/2004,18223
FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2004 - 6 K 2667/02 (https://dejure.org/2004,18223)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.08.2004 - 6 K 2667/02 (https://dejure.org/2004,18223)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. August 2004 - 6 K 2667/02 (https://dejure.org/2004,18223)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    "Umweltberater" als freiberufliche Tätigkeit

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1835
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.09.2002 - IV R 74/00

    Beratender Betriebswirt als Freiberufler

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2004 - 6 K 2667/02
    Die Sache wurde dann nach Revision des Beklagten mit Urteil des BFH vom 19. September 2002 (IV R 94/00, BFH/NV 2003, 118) an das Gericht zurückverwiesen.

    Eine Spezialisierung der Beratung auf einen betrieblichen Hauptbereich ist danach unschädlich, während eine Beschränkung auf einen Teil eines betrieblichen Hauptbereiches unzureichend ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 19. September 2002 - IV R 74/00, BStBl. II 2003, 27).

    Nach der Rechtsprechung des BFH müssen für die Feststellung der Ähnlichkeit eines Berufes mit einem Katalogberuf i.S.d. 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG die die Ähnlichkeit begründenden Tätigkeiten im Sinne eines Schwerpunkts andere, den Ähnlichkeitsvergleich nicht begründende Tätigkeiten überwiegen (BFH-Urteil vom 19. September 2002 - IV R 74/00, a.a.O.).

  • BFH, 04.05.2000 - IV R 51/99

    Zum Begriff des beratenden Betriebswirts

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2004 - 6 K 2667/02
    Denn wenn durch den Studiengang "Umwelt- und Betriebswirtschaft" eine für den Beruf eines beratenden Betriebswirts i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG erforderliche Vorbildung mit dem Abschluss als Diplom-Betriebswirt (FH) erworben werden kann, so dürften auch die Anforderungen, die an das Selbststudium eines Autodidakten zu stellen sind, die fachliche Breite und Tiefe dieses Studienganges nicht übersteigen (vgl. BFH-Urteil vom 4. Mai 2000 - IV R 51/99, BStBl. II 2000, 616).

    Nach der Rechtsprechung des BFH dürfen die Anforderungen, die an autodidaktisch erworbene Kenntnisse für den Nachweis einer für den Katalogberuf eines beratenden Betriebswirts vergleichbaren fachlichen Vorbildung zu stellen sind, das Niveau einer Prüfung zum "Staatlich geprüften Betriebswirt" bei einer Ausbildung an einer Fachschule nicht übersteigen (BFH-Urteil vom 4. Mai 2000 - IV R 51/99, a.a.O.).

  • BFH, 16.01.1974 - I R 106/72

    Werbeberater übt keine freiberufliche Tätigkeit aus

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2004 - 6 K 2667/02
    Im Vordergrund der Berufstätigkeit muss die betriebswirtschaftliche Beratung stehen; diese erstreckt sich auf alle Fragen der Unternehmensberatung, die üblicherweise Gegenstand eines betriebswirtschaftlichen Studiums sind (BFH-Urteil vom 16. Januar 1974 - I R 106/72, BStBl. II 1974, 293).
  • BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95

    1. Keine Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 bei einheitlicher

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2004 - 6 K 2667/02
    Sind gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeitsarten derart miteinander verflochten, dass sie sich gegenseitig unlösbar bedingen, so liegt eine einheitliche Tätigkeit vor, die steuerlich danach zu qualifizieren ist, ob das freiberufliche oder das gewerbliche Element vorherrscht (BFH-Urteil vom 24. April 1997 - IV R 60/95, BStBl. II 1997, 567).
  • FG Hamburg, 04.08.2005 - VII 194/00

    Gewerbesteuer/Einkommensteuer: Abgrenzung zwischen freiberuflicher und

    Ähnlich wie das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 26.08.2004 (6 K 2667/02) den Bereich des "Umweltmanagements" als einen Hauptbereich der Betriebswirtschaft angesehen habe, könne auch der Spezialbereich der Film- und Medienbranche, in dem er tätig sei und für den heute spezielle betriebswirtschaftliche Studiengänge angeboten würden, als ein Hauptbereich der Betriebswirtschaftslehre betrachtet werden.
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