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   FG Köln, 27.08.2015 - 6 K 2927/13   

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https://dejure.org/2015,28052
FG Köln, 27.08.2015 - 6 K 2927/13 (https://dejure.org/2015,28052)
FG Köln, Entscheidung vom 27.08.2015 - 6 K 2927/13 (https://dejure.org/2015,28052)
FG Köln, Entscheidung vom 27. August 2015 - 6 K 2927/13 (https://dejure.org/2015,28052)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer: Abgrenzung eines Lebensversicherungsvertrages - steuerlich privilegierte fondsgebundene oder transparent besteuerte vermögensverwaltende Lebensversicherung?

  • IWW

    § 20 Abs. 1 Nr. 1, 6, 7 S. 1, 2, 4, 5 EStG; § 1 Abs. 1 VAG; § 162 Abs. 1 AO
    EEStG, VAG, AO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerpflichtigkeit von Einkünften aus einer Lebensversicherung (hier: USB Life Wealth (Deutschland) mit Einmalprämie)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20 Abs 1 Nr 6 S 5; EStG § 20 Abs 1 Nr 6
    Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kapitaleinkünfte - Vermögensverwaltender Versicherungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 2170
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 286/10

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus FG Köln, 27.08.2015 - 6 K 2927/13
    Der BGH habe bezüglich einer kapitalbildenden Lebensversicherung mit Urteil vom 11.07.2012 IV ZR 286/10, WM 2012, 1579 entschieden, dass sich der Abschluss einer solchen Versicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Anlagegeschäft darstelle, wenn die Versicherung des Todesfallrisikos gegenüber der Renditeerwartung von untergeordneter Bedeutung sei, etwa weil die garantierte Todesfallleistungen nur 101 % des Rücknahmewertes betrage.
  • BFH, 09.11.1990 - VI R 164/86

    Zum Begriff der Direktversicherung i. S. des § 40b EStG

    Auszug aus FG Köln, 27.08.2015 - 6 K 2927/13
    Wesentliches Merkmal ist, ein wirtschaftliches Risiko abzudecken, das aus der Unsicherheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens für den Lebensplan des Menschen erwächst (BFH-Urteil vom 09.11.1990 VI R 164/86, BFHE 163, 53, BStBl II 1991, 189; Winter in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., 2013, Rz. 134).
  • FG Köln, 30.01.2019 - 7 K 1364/17

    Erbschaftsteuer: Entstehung der Erbschaftsteuer bei fondsgebundenen

    Darüber hinaus verweist er auch auf das Urteil des FG Köln vom 27.8.2015 6 K 2927/13 (EFG 2015, 2170).

    c) Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus dem vom Kläger zitierten Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27.8.2015, 6 K 2927/13 (EFG 2015, 2170).

  • FG Köln, 29.09.2015 - 10 K 3587/13

    Besteuerung von Lebensversicherungen

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Streitfall bereits grundlegend von dem dem Urteil des 6. Senats des FG Köln vom 27.08.2015 (6 K 2927/13) zugrunde liegenden Fall, in welchem das Gericht eine "gesonderte Verwaltung speziell zusammengestellter Kapitalanlagen" bejaht hat, da die zu leistende Einmalprämie durch den Kläger nach den im Laufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnissen durch Übertragung eines bereits vorhandenen Wertpapierdepots erbracht worden war.

    Dies ist aber vorliegend - anders als in der dem Urteil des 6. Senats (6 K 2927/13) zugrunde liegenden Konstellation - gerade nicht der Fall.

  • FG Nürnberg, 12.09.2018 - 4 K 498/17

    Besteuerung einer depotgebundenen Lebensversicherung im Rahmen der

    Auf das Schreiben des BMF vom 01.10.2009 (VV DEU BMF 2009-10-01 IV C 1-S 2252/07/0001, BStBl. I 2009, 1172) zur Besteuerung von Versicherungserträgen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG wird verwiesen: Demnach dürfte die von der Erblasserin abgeschlossene Versicherung als vermögensverwaltende Versicherung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG einzuordnen sein (Tz. 34a ff.), insbesondere da - jeweils auf Veranlassung der Erblasserin - auch die Depotführung bei der Bank 1 und die Vermögensverwaltung bei C verblieben war (vgl. Tz. 34i; vgl. FG Köln Urteil vom 27.08.2015 6 K 2927/13, EFG 2015, 2170).
  • FG Düsseldorf, 16.05.2019 - 9 K 191/18

    Fondsgebundene Lebensversicherung gegen Einmalbeitrag

    Der Asset Manager handelte insbesondere nicht als individueller Vermögensverwalter im Auftrag und auf Weisung des B (im Unterschied zum Fall des FG Köln Urteil vom 27.08.2015 6 K 2927/13, EFG 2015, 2170).
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