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   FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 2990/07 K   

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FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 2990/07 K (https://dejure.org/2010,8182)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.06.2010 - 6 K 2990/07 K (https://dejure.org/2010,8182)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - 6 K 2990/07 K (https://dejure.org/2010,8182)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ertragsteuerliche Anerkennung eines Ergebnisabführungsvertrages; Wirksames körperschaftssteuerrechtliches Organschaftsverhältnis zwischen einem Betrieb gewerblicher Art in Form eines von der Stadt unterhaltenen Bäderbetriebes und einem ebenfalls von der Stadt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strukturell dauerdefizitärer BgA als Organträger; Strukturell dauerdefizitär; BgA; Organträger; Kommunaler Eigenbetrieb; Gewinnerzielungsabsicht; Originär gewerbliches Unternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Strukturell dauerdefizitärer BgA als Organträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Strukturell dauerdefizitärer BgA als Organträger

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • vd-bw.de (Kurzinformation)

    Organträgereigenschaft eines dauerdefizitären Betriebs gewerblicher Art

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1732
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Düsseldorf, 22.06.2006 - 15 K 2567/03

    Gewinnerzielungsabsicht; Betrieb gewerblicher Art; Einlage von Finanzanlagen;

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 2990/07
    In der Einspruchsentscheidung vertrat des Beklagte unter Hinweis auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 22.06.2006, EFG 2006, 1769 die Auffassung, dass der BgA Bäderbetrieb mangels eines gewerblichen Unternehmens kein Organträger sein könne.

    Die Entscheidung der Beigeladenen, den Bäderbetrieb trotz der Dauerverluste weiterzuführen und der Verzicht auf Einnahmeerhöhungen, soweit diese überhaupt am Markt durchsetzbar wären, stellt eine kommunalpolitische Entscheidung dar, die einen Bereich betrifft, der bei natürlichen Personen dem nichtsteuerbaren Bereich der Lebensführung zuzurechnen wäre (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.2006, EFG 2006, 1769).

    Die Einlage der Beteiligung stellte jedoch aus betriebswirtschaftlicher Sicht keine sinnvolle Maßnahme der Strukturverbesserung dar (vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil in EFG 2006, 1769).

    Insoweit kommt auch die für ertragsteuerliche Beurteilung des BgA der Grundsatz zum Tragen, dass eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei nicht dadurch in den steuerbaren Bereich verlagert werden kann, dass außerbetriebliches Vermögen, mit dem im Rahmen der Vermögensverwaltung private Kapitaleinkünfte erzielt werden, in den Liebhabereibetrieb eingelegt wird (ebenso FG Düsseldorf in EFG 2006, 1769).

  • BFH, 25.07.2002 - I B 52/02

    Betrieb gewerblicher Art; Gewinnerzielungsabsicht; Einlage von Aktien in das BV

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 2990/07
    Auch der BFH gehe in seiner aktuellen Rechtsprechung davon aus, dass Erträge aus Beteiligungen, die in einen BgA eingelegt würden, den Gewerbeertrag erhöhten und damit zu einem ein gewerbliches Unternehmen begründenden Totalgewinn führen könnten (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 25.07.2002 I B 52/02, BFH/NV 2002, 1341).

    Der Senat folgt damit nicht der in einem summarischen Vollziehungsaussetzungsverfahren vom BFH vertretenen Auffassung, die (nicht rechtsmissbräuchliche) Zuordnung der Aktien zum gewillkürten Betriebsvermögen eines BgA habe zwangsläufig zur Folge, dass die Erträge dieses gewillkürten Betriebsvermögens Teil des Gewinns des BgA seien und es - zumindest als Nebenzweck der Einlagen - auch der Absicht der Trägerkörperschaft entsprochen habe, durch diese Einlage die Ertragslage eines strukturell dauerdefizitären BgA zu verbessern, was die Gewinnerzielungsabsicht indiziere (Beschluss vom 25.07.2002 I B 52/02, BFH/NV 2002, 1341).

  • BFH, 02.09.2009 - I R 20/09

    Widerruf einer verbindlichen Auskunft - Besitz-Kapitalgesellschaft als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 2990/07
    f) Die Entscheidung steht schließlich auch nicht in Widerspruch zum BFH-Urteil vom 2.09.2009 I R 20/09, BFH/NV 2010, 391, in dem der BFH einen zum Zeitpunkt der Begründung der Organschaft ertraglosen BgA als tauglichen Organträger gewertet hat.
  • BFH, 04.03.2009 - I R 1/08

    Vereinbarkeit von Ausgleichszahlungen an außenstehende Aktionäre mit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 2990/07
    Schließlich sieht der Senat im Hinblick auf die ohnehin erfolglose Klage auch keine Veranlassung, näher auf das BFH-Urteil vom 4.03.2009 I R 1/08, BStBl 2010, 407 einzugehen, zumal die Verwaltung insoweit einen die Steuerpflichtigen ausnahmsweise begünstigenden Nichtanwendungserlass ausgesprochen hat (vgl. BMF-Schreiben vom 20.04.2010, DStR 2010, 873).
  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 86/87

    Fremdvermietete Grundstücke als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 2990/07
    Die objektive Eignung ist hierbei vor dem Hintergrund der jeweiligen betrieblichen Zielsetzung zu beurteilen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. April 1992 VIII R 86/87, BStBl II 1993, 21 und vom 24.02.2000 IV R 6/99, BStBl II 2000, 297).
  • BFH, 13.09.1989 - I R 110/88

    Zum Begriff der wirtschaftlichen Eingliederung bei Organschaft

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 2990/07
    Unternehmen der öffentlichen Hand unterhalten, soweit sie nicht als privatrechtliche Körperschaften betrieben werden, deren gesamte Tätigkeit einschließlich Vermögensverwaltung nach § 2 Abs. 2 und 3 GewStG als Gewerbebetrieb gilt, gewerbliche Unternehmen nur, wenn sie die Merkmale des § 2 Abs. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) i.V.m. § 2 Abs. 1 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung und des § 15 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erfüllen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 13.09.1989 I R 110/88, BStBl II 1990, 24).
  • BFH, 14.07.2004 - I R 9/03

    Eigengesellschaften öffentlich-rechtlicher Körperschaften

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 2990/07
    c) Eine die Gewerblichkeit des BgA Bäderbetrieb begründende Gewinnerzielungsabsicht lässt sich auch nicht darauf stützen, dass das Unterhalten eine strukturell dauerdefizitären kommunalen Eigenbetriebs in der Rechtsform einer GmbH ohne Verlustausgleich und ggf. angemessenen Gewinnaufschlag durch die Trägerkörperschaft regelmäßig zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung führt (so schon BFH-Urteil vom 14.07.2004 I R 9/03, BFH/NV 2004, 1689), so dass sich unter Berücksichtigung der verdeckten Gewinnausschüttung ein Totalgewinn ergeben würde.
  • BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99

    Geldanleihe kein Betriebsvermögen bei Freiberuflern

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 2990/07
    Die objektive Eignung ist hierbei vor dem Hintergrund der jeweiligen betrieblichen Zielsetzung zu beurteilen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. April 1992 VIII R 86/87, BStBl II 1993, 21 und vom 24.02.2000 IV R 6/99, BStBl II 2000, 297).
  • BFH, 22.08.2007 - I R 32/06

    Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe sind steuerpflichtig

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 2990/07
    Für dieses Ergebnis spricht auch die vom BFH bei der Prüfung verdeckter Gewinnausschüttungen angewandte strikte geschäftsvorfallbezogene Betrachtungsweise, wonach sich die Verluste dauerdefizitärer Betriebe nicht durch die Ergebnisse einer gewinnträchtigen eingelegten Beteiligung kompensieren lassen (vgl. BFH-Urteil vom 22.08.2007 I R 32/06, BStBl II 2007, 961; siehe hierzu auch Gosch, KStG, § 8 Rdnr. 1041).
  • BFH, 25.01.2005 - I R 8/04

    Beitrittsaufforderung an das BMF: vGA bei strukturell dauerdefizitärem Betrieb

    Auszug aus FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 2990/07
    Der BFH hat zwar im Beitrittsbeschluss vom 25.01.2005 I R 8/04, BFH/NV 2005, 986 beiläufig die - allerdings zugleich als zweifelhaft angesehene - Auffassung geäußert, dass eine vergleichbare Rechtsfolge auch bei einem dauerdefizitären BgA zu ziehen sein könnte.
  • FG Düsseldorf, 18.03.2014 - 6 K 3493/11

    Betrieb gewerblicher Art (BgA) als Organträger - Einlage der Beteiligung an

    Die daraufhin wegen Körperschaftsteuer 2004 erhobene Klage wurde vom FG Düsseldorf mit rechtskräftigem Urteil vom 29.06.2010, in dem die Revision zugelassen wurde (Az. 6 K 2990/07, EFG 2010, 1732; Revision unzulässig), als unbegründet abgewiesen.

    Zur Begründung verwies der Beklagte auf die Ausführungen des in der Anlage beigefügten Urteils des FG Düsseldorf vom 29.06.2010 Az. 6 K 2990/07 K.

    Zu Unrecht gehe der Beklagte unter Berufung auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 29.06.2010 6 K 2990/07 davon aus, dass die Stadt A BgA Bäder kein geeigneter Organträger sei.

    Wegen der weiteren Begründung wird auf das Urteil des FG Düsseldorf vom 29.06.2010 (6 K 2990/07, EFG 2010, 1732) Bezug genommen.

  • FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17

    Ermittlung des Umfangs eines von der Klägerin geführten Betriebes gewerblicher

    Andererseits ist sich der erkennende Senat --im Sinne der Gegenauffassung-- bewusst, dass die Zuordnung von Beteiligungen wie hier an der B-GmbH im Kern nichts daran ändert, dass eine dauerdefizitäre Haupttätigkeit des BgA vorliegt, die für sich betrachtet und unter Außerachtlassung der Übergangsregelung in § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG i.d.F. des JStG 2009 nicht unter die Begünstigung des § 8 Abs. 7 KStG fiele (vgl. dazu die vom FG Düsseldorf mit Urteil vom 29. Juni 2010 (6 K 2990/07 K, juris) gezogene Parallele zu Fällen der Verlagerung von Liebhaberei in die steuerliche Sphäre, deshalb bereits die Eigenschaft einer eingelegten Beteiligung als gewillkürtes Betriebsvermögen verneinend).
  • BFH, 31.03.2011 - I R 74/10

    Bezeichnung des Revisionsklägers - Keine Bindung des BFH an das Schreiben der

    Die deswegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) als unbegründet ab (FG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 2010  6 K 2990/07 K, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1732).
  • FG Hessen, 16.05.2017 - 4 K 1060/13

    §§ 14, 4, 15 Abs.2 KStG

    Der Beklagte ist insbesondere unter Berufung auf Rechtsprechung des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf (Urteile vom 29.06.2010 6 K 2990/07, EFG 2010, 1732 [FG Düsseldorf 29.06.2010 - 6 K 2990/07 K] und vom 18.03.2014 6 K 3493/11 K, EFG 2014, 1032) der Ansicht, dass ein Verlust-BgA durch die Einlage der als Organgesellschaft vorgesehenen Beteiligung kein mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübtes gewerbliches Unternehmen werde.
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