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   VG Gießen, 08.05.2008 - 6 K 30/08.GI   

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VG Gießen, 08.05.2008 - 6 K 30/08.GI (https://dejure.org/2008,22938)
VG Gießen, Entscheidung vom 08.05.2008 - 6 K 30/08.GI (https://dejure.org/2008,22938)
VG Gießen, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 6 K 30/08.GI (https://dejure.org/2008,22938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Buslinien Stadt Gießen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Gießen, 08.05.2008 - 6 E 1240/07

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Personenbeförderungserlaubnis durch einen

    Auszug aus VG Gießen, 08.05.2008 - 6 K 30/08
    Gegen die Versagung der Linienverkehrsgenehmigung hat die Klägerin am 18.05.2007 bei dem erkennenden Gericht Klage erhoben (Az.: 6 E 1240/07).

    Mit Urteil vom 08.05.2008 (Az.: 6 E 1240/07) hat die erkennende Kammer unter anderem den Bescheid des Regierungspräsidiums C-Stadt vom 07.05.2007 über die Erteilung der Linienverkehrsgenehmigung bis 2014 an die Beigeladene aufgehoben und den Antrag der Klägerin auf Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung der Genehmigung an sich abgewiesen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 6 E 1240/07 sowie der im Verfahren 6 E 1240/07 beigezogenen Behördenakten (3 Hefter).

  • VG Braunschweig, 08.07.2005 - 6 B 370/05

    Erteilung von einstweiligen Erlaubnissen für Linienverkehrsgenehmigungen;

    Auszug aus VG Gießen, 08.05.2008 - 6 K 30/08
    18 Die Klägerin hat nämlich noch nicht einmal einen Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis nach § 20 PBefG gestellt und ist damit insoweit keine Mitbewerberin der Beigeladenen (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 08.07.2005, 6 B 370/05, Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.1996 - 1 M 1/96

    Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für den Berufsverkehr trotz schwebenden

    Auszug aus VG Gießen, 08.05.2008 - 6 K 30/08
    Die Klägerin steht nämlich in Bezug auf die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis in keinem - gemäß Artikel 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG geschützten - Konkurrentenverhältnis zur Beigeladenen, das für sie ein subjektives Recht begründen würde (vgl. allgemein zur Klagebefugnis des Konkurrenten in einem Verfahren nach § 20 PBefG: BVerwG, Urteil vom 25.10.1968, VII C 90.66, BVerwGE 30, 347; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.02.2000, 7 A 11343/99, ZfSch 2000, 273; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.01.1996, 1 M 1/96, DÖV 1996, 884).
  • BVerwG, 25.10.1968 - VII C 90.66
    Auszug aus VG Gießen, 08.05.2008 - 6 K 30/08
    Die Klägerin steht nämlich in Bezug auf die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis in keinem - gemäß Artikel 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG geschützten - Konkurrentenverhältnis zur Beigeladenen, das für sie ein subjektives Recht begründen würde (vgl. allgemein zur Klagebefugnis des Konkurrenten in einem Verfahren nach § 20 PBefG: BVerwG, Urteil vom 25.10.1968, VII C 90.66, BVerwGE 30, 347; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.02.2000, 7 A 11343/99, ZfSch 2000, 273; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.01.1996, 1 M 1/96, DÖV 1996, 884).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2000 - 7 A 11343/99
    Auszug aus VG Gießen, 08.05.2008 - 6 K 30/08
    Die Klägerin steht nämlich in Bezug auf die Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis in keinem - gemäß Artikel 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG geschützten - Konkurrentenverhältnis zur Beigeladenen, das für sie ein subjektives Recht begründen würde (vgl. allgemein zur Klagebefugnis des Konkurrenten in einem Verfahren nach § 20 PBefG: BVerwG, Urteil vom 25.10.1968, VII C 90.66, BVerwGE 30, 347; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.02.2000, 7 A 11343/99, ZfSch 2000, 273; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.01.1996, 1 M 1/96, DÖV 1996, 884).
  • VG Gießen, 08.05.2008 - 6 E 1240/07

    Klage eines Konkurrenten gegen Linienverkehrsgenehmigung

    Gegen diesen Bescheid hat die Klägerin am 07.01.2008 bei dem erkennenden Gericht Klage erhoben (Az.: 6 K 30/08.GI), die mit Urteil vom 08.05.2008 abgewiesen worden ist.

    Im Übrigen wird zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens (3 Bände) sowie des Verfahrens 6 K 30/08.GI und den Behördenvorgang des Beklagten zu 1. (3 Hefter).

    Insoweit wird auf die Ausführungen der Kammer im Urteil vom heutigen Tag im Verfahren 6 K 30/08.GI Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 11 B 11.332

    Ein "Bierbus" für die Landeshauptstadt München

    Das wäre, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 22. Dezember 2009 (VRS Bd. 120 [2011], S. 49/52 ff.) unter Bezugnahme auf die Urteile des Verwaltungsgerichts Gießen vom 13. November 2007 (Az. 6 E 44/07 ) und vom 8. Mai 2008 (Az. 6 E 1240/07 ; 6 K 30/08.Gl ) rechtsgrundsätzlich entschieden hat, erforderlich gewesen, da § 55 Satz 1 PBefG eine "abweichende Regelung" im Sinn von Art. 15 Abs. 3 Satz 2 AGVwGO darstellt, die von der weitreichenden Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Bayern (Art. 15 Abs. 1 und 2 AGVwGO) unberührt bleibt.
  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 11 CS 09.2081

    Notwendigkeit eines Vorverfahrens in Angelegenheiten nach dem

    Die Rechtslage gleicht insofern weitgehend der rechtlichen Situation, die das Verwaltungsgericht Gießen bei seinen Urteilen vom 13. November 2007 (Az. 6 E 44/07; Juris) und vom 8. Mai 2008 (Az. 6 E 1240/07, Juris; 6 K 30/08.GI, Juris) vorfand.
  • VG Gelsenkirchen, 20.06.2012 - 5 L 663/12

    Zwangsversteigerung

    Dies wurde für die im Beschluss des Amtsgerichts T. vom 17. Juli 2008 - Az. 6 K 30/08 -, in welchem die Zwangsversteigerung des genannten Grundstücks angeordnet wurde, aufgeführten Forderungen bereits durch rechtskräftigen Beschluss der Kammer vom 17. September 2008 - 5 L 1050/08 - sowie durch das rechtskräftige Urteil vom 30. Oktober 2008 - 5 K 4069/08 - festgestellt.

    Auch hinsichtlich der mit Beschlüssen vom 29. März 2010 sowie vom 9. Januar 2012 durch das Amtsgericht T. im Verfahren 6 K 30/08 zum Beitritt zugelassenen weiteren Forderungen liegen mit den Änderungs-Bescheiden über Grundbesitzabgaben für das Haushaltsjahr 2008 vom 4. Juli 2008 und den Grundbesitzabgabebescheiden für das Haushaltsjahr 2009 vom 30. Januar 2009, für das Haushaltsjahr 2010 vom 15. Januar 2010 und für das Haushaltsjahr 2011 vom 14. Januar 2011 jeweils Leistungsbescheide im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwVG NRW vor.

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