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   FG Düsseldorf, 24.10.2000 - 6 K 3150/98 K, G, U, F   

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https://dejure.org/2000,13750
FG Düsseldorf, 24.10.2000 - 6 K 3150/98 K, G, U, F (https://dejure.org/2000,13750)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.10.2000 - 6 K 3150/98 K, G, U, F (https://dejure.org/2000,13750)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 6 K 3150/98 K, G, U, F (https://dejure.org/2000,13750)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Repräsentationsaufwand; Aufwendungen für Spielberechtigung in einer Golfanlage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für Spielberechtigung in einer Golfanlage als abzugsfähige Betriebsausgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Ein Unternehmen darf das Golfspielen seines Geschäftsführers absetzen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 09.04.1997 - I R 20/96

    Überlassung von Ferienhäusern im Ausland an Arbeitnehmer

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  • BFH, 28.04.1983 - IV R 131/79

    Handel mit Jagdwaffen - Erprobung der Waffen - Jagdpacht - Betriebsausgaben -

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  • BFH, 27.09.1996 - VI R 44/96

    Die unentgeltliche Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Tennis- und

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  • FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 155/99

    Firmenmitgliedsbeiträge zum Golfclub als verdeckte Gewinnausschüttungen

    a.) Zwar kann Arbeitslohn vorliegen, wenn der Arbeitgeber Beiträge für die Mitgliedschaft von Arbeitnehmern in privaten Vereinen ersetzt bzw. zahlt (vgl. z.B. FG Düsseldorf, Urteil v. 24.10.2000 DStRE 2001, 171 zu Golfsportberechtigung).

    Die sportliche Betätigung der Arbeitnehmer berührt aber in erster Linie deren Freizeitgestaltung und gehört damit grundsätzlich zu deren privater Lebensführung (vgl. FG München, Urteil vom 09.04.1997, 1 K 1742/94, EFG 1997, 1105; BFH-Urteil vom 27.02.1959, VI 271/57 U, BStBl. III 1959, 230; s.a. FG Düsseldorf, Urteil v. 24.10.2000 DStRE 2001, 171).

  • BFH, 13.02.2003 - IV B 139/01

    Anspruch auf rechtliches Gehör; NZB bei kumulativer Begr. der Vorentsch.;

    Die Rüge, eine Entscheidung des BFH sei zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO) erforderlich, da die Entscheidung in klarer Divergenz zu dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) und dem Urteil des FG Düsseldorf vom 24. Oktober 2000 6 K 3150/98 K,G,U,F (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2001, 171) stehe, ist ebenfalls nicht ordnungsgemäß dargelegt.
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