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   FG Hessen, 04.05.2016 - 6 K 324/14   

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https://dejure.org/2016,15153
FG Hessen, 04.05.2016 - 6 K 324/14 (https://dejure.org/2016,15153)
FG Hessen, Entscheidung vom 04.05.2016 - 6 K 324/14 (https://dejure.org/2016,15153)
FG Hessen, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 6 K 324/14 (https://dejure.org/2016,15153)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 9 Abs. 5 S. 1, 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5
    Rettungssanitäter; Verpflegungsmehraufwendungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Rettungssanitäters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wann kann ein Rettungssanitäter Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Hessen, 04.05.2016 - 6 K 324/14
    Das gilt in besonderem Maße dann, wenn der Besteuerungstatbestand einen Rückgriff auf solche Tatsachen und Beweismittel erfordert, die der Wissensund Einflusssphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen sind (BFH vom 15.02.1989 - X R 16/86, BStBl. II 1989, 462).

    Sie führt jedoch zu einer Begrenzung der Sachaufklärungspflicht der Finanzbehörde und des erkennenden Gerichts (BFH vom 15.02.1989 - X R 16/86, BStBl. II 1989, 462; BFH vom 15.09.2006 - VII B 76/06, BFH/NV 2007, 185).

    Verletzt der Steuerpflichtige die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten, so kann das erkennende Gericht seine Sachentscheidung mit einem geringeren Grad an Überzeugung treffen, die Besteuerungsgrundlagen nach § 96 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz FGO i. V. m. § 162 AO schätzen und aus der Mitwirkungspflichtverletzung im Rahmen der freien Beweiswürdigung negative Schlüsse ziehen (BFH vom 15.02.1989 - X R 16/86, BStBl. II 1989, 462; FG Münster vom 06.11.2008 - 3 K 194/05, EFG 2009, 806 [FG Münster 06.11.2008 - 3 K 194/05 VSt] ).

  • BFH, 24.02.2011 - VI R 66/10

    Keine Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 04.05.2016 - 6 K 324/14
    Der Aufforderung kam der Kläger jedoch weiterhin nicht nach und verwies abschließend auf das BFH- Urteil vom 24.02.2011 (VI R 66/10, BStBl. II 2012, 27), woraufhin das FA den Einspruch durch Einspruchsentscheidung vom XXXXXX (dem Bevollmächtigten förmlich zugestellt am XXXXXX) als unbegründet zurück.

    Entgegen der Ansicht des FA sei die Dreimonatsfrist daher nicht anwendbar (Verweis auf BFH vom 24.02.2011 - VI R 66/10, BStBl. II 2012, 27).

    Eine Einsatzwechseltätigkeit oder eine "nur" auf einem Fahrzeug ausgeübte Tätigkeit i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 EStG 2012 kann begriffsnotwendig nur vorliegen, wenn ein Mittelpunkt einer auf Dauer angelegten Tätigkeit i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG 2012 entweder nicht existiert oder die einen solchen Mittelpunkt bildende Tätigkeitsstätte vom Steuerpflichtigen nicht regelmäßig aufgesucht wird (Schober in Herrmann / Heuer / Raupach, EStG / KStG, Stand 10/2011, § 4 Anm. 1374; Heinicke in L. Schmidt, EStG, 35. Auflage 2016, § 4 Rn. 520 "Fahrtätigkeit", vgl. BFH vom 24.02.2011 - VI R 66/10, BStBl. II 2012, 27 zur originären und ausschließlichen Fahrtätigkeit eines auf einem Schiff eingesetzten Seemanns).

  • BFH, 19.01.2012 - VI R 36/11

    Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Rettungsassistenten - Tätigkeit als

    Auszug aus FG Hessen, 04.05.2016 - 6 K 324/14
    Dies gilt insbesondere auch für einen auf einem Rettungswagen eingesetzten Rettungsassistenten (BFH vom 10.04.2002 - VI R 154/00, BStBl. II 2002, 779; vgl. nachfolgend Hessisches FG vom 07.04.2006 - 5 K 1668/02, EFG 2006, 1742; vgl. ferner BFH vom 19.01.2012 - VI R 23/11, BStBl. II 2012, 472 und BFH vom 19.01.2012 - VI R 36/11, BStBl. II 2012, 503, letztere jeweils mit Zurückverweisung der Sache an das FG zur weiteren Aufklärung des maßgeblichen Sachverhaltes).

    Ob dies der Fall ist, richtet sich jedoch z. B. auch nach dem quantitativen Umfang der Fahrtätigkeit (so zu einem Notarztwagenfahrer ausdrücklich BFH vom 19.01.2012 - VI R 36/11, BStBl. II 2012, 503 unter II. 2. am Ende).

  • FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 1668/02

    Verpflegungsmehraufwand; Rettungssanitäter; Fahrtätigkeit - Kein

    Auszug aus FG Hessen, 04.05.2016 - 6 K 324/14
    Dies gilt insbesondere auch für einen auf einem Rettungswagen eingesetzten Rettungsassistenten (BFH vom 10.04.2002 - VI R 154/00, BStBl. II 2002, 779; vgl. nachfolgend Hessisches FG vom 07.04.2006 - 5 K 1668/02, EFG 2006, 1742; vgl. ferner BFH vom 19.01.2012 - VI R 23/11, BStBl. II 2012, 472 und BFH vom 19.01.2012 - VI R 36/11, BStBl. II 2012, 503, letztere jeweils mit Zurückverweisung der Sache an das FG zur weiteren Aufklärung des maßgeblichen Sachverhaltes).

    Denn der Arbeitsalltag eines Rettungsassistenten kann im konkreten Einzelfall recht unterschiedlich ausgestaltet sein (vgl. nur den festgestellten Sachverhalt zur Entscheidung Hessisches FG vom 07.04.2006 - 5 K 1668/02, EFG 2006, 1742, hier: Aufenthalt auf der Rettungswache zu 75% der gesamten Arbeitszeit).

  • FG Münster, 06.11.2008 - 3 K 194/05

    Rechtfertigung einer Verweigerung der Mitwirkung bei der Ermittlung des

    Auszug aus FG Hessen, 04.05.2016 - 6 K 324/14
    Verletzt der Steuerpflichtige die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten, so kann das erkennende Gericht seine Sachentscheidung mit einem geringeren Grad an Überzeugung treffen, die Besteuerungsgrundlagen nach § 96 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz FGO i. V. m. § 162 AO schätzen und aus der Mitwirkungspflichtverletzung im Rahmen der freien Beweiswürdigung negative Schlüsse ziehen (BFH vom 15.02.1989 - X R 16/86, BStBl. II 1989, 462; FG Münster vom 06.11.2008 - 3 K 194/05, EFG 2009, 806 [FG Münster 06.11.2008 - 3 K 194/05 VSt] ).
  • BFH, 15.09.2006 - VII B 76/06

    Tilgungsquote bei Haftung

    Auszug aus FG Hessen, 04.05.2016 - 6 K 324/14
    Sie führt jedoch zu einer Begrenzung der Sachaufklärungspflicht der Finanzbehörde und des erkennenden Gerichts (BFH vom 15.02.1989 - X R 16/86, BStBl. II 1989, 462; BFH vom 15.09.2006 - VII B 76/06, BFH/NV 2007, 185).
  • BFH, 20.11.1987 - VI R 6/86

    Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen, die im üblichen

    Auszug aus FG Hessen, 04.05.2016 - 6 K 324/14
    Ob dies der Fall ist, entscheidet sich - entgegen der Rechtsauffassung des Klägers - nicht nach den abstrakten Merkmalen eines bestimmten Berufsbildes, sondern nach dem konkreten Einsatz des betreffenden Arbeitnehmers im Einzelfall (BFH vom 20.11.1987 - VI R 6/86, BStBl. II 1988, 443).
  • BFH, 19.01.2012 - VI R 23/11

    Mehraufwendungen für die Verpflegung für den Fahrer eines Noteinsatzfahrzeugs

    Auszug aus FG Hessen, 04.05.2016 - 6 K 324/14
    Dies gilt insbesondere auch für einen auf einem Rettungswagen eingesetzten Rettungsassistenten (BFH vom 10.04.2002 - VI R 154/00, BStBl. II 2002, 779; vgl. nachfolgend Hessisches FG vom 07.04.2006 - 5 K 1668/02, EFG 2006, 1742; vgl. ferner BFH vom 19.01.2012 - VI R 23/11, BStBl. II 2012, 472 und BFH vom 19.01.2012 - VI R 36/11, BStBl. II 2012, 503, letztere jeweils mit Zurückverweisung der Sache an das FG zur weiteren Aufklärung des maßgeblichen Sachverhaltes).
  • BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00

    Ob eine Fahrtätigkeit vorliegt, entscheidet sich nicht nach dem Berufsbild,

    Auszug aus FG Hessen, 04.05.2016 - 6 K 324/14
    Dies gilt insbesondere auch für einen auf einem Rettungswagen eingesetzten Rettungsassistenten (BFH vom 10.04.2002 - VI R 154/00, BStBl. II 2002, 779; vgl. nachfolgend Hessisches FG vom 07.04.2006 - 5 K 1668/02, EFG 2006, 1742; vgl. ferner BFH vom 19.01.2012 - VI R 23/11, BStBl. II 2012, 472 und BFH vom 19.01.2012 - VI R 36/11, BStBl. II 2012, 503, letztere jeweils mit Zurückverweisung der Sache an das FG zur weiteren Aufklärung des maßgeblichen Sachverhaltes).
  • FG Nürnberg, 03.05.2018 - 6 K 1218/17

    Zur Berücksichtigung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

    Das FG Hessen zählte entgegen den Ausführungen des FG Niedersachsen zu den die Berufsausübung durchaus mitprägenden Tätigkeiten auf der Rettungswache z.B. im Regelfall auch die vorschriftsmäßige Desinfektion des Rettungsfahrzeugs durch die Besatzung und sah die Voraussetzungen für eine auf dem Fahrzeug ausgeübte Tätigkeit nicht als nachgewiesen an (FG Hessen, Urteil vom 04.05.2016 6 K 324/14, Rn. 13 ff., juris).
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