Rechtsprechung
| FG Münster, 18.02.2010 - 6 K 390/08 AO |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erstattungsanspruch bei nachträglich festgesetztem Kindergeld
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sozialleistungsträger hat Erstattungsanspruch bei nachträglich festgesetztem Kindergeld - Kindergeld stellt anrechenbares anspruchsminderndes Einkommen dar
Verfahrensgang
- FG Münster, 18.02.2010 - 6 K 390/08 AO
- BFH, 26.07.2012 - III R 28/10
Zeitschriftenfundstellen
- EFG 2010, 1140
Wird zitiert von ... (12)
- BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des …
Dieser Nachweis müsse nach dem Urteil des FG Münster vom 18. Februar 2010 6 K 390/08 AO (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 1140) sowie nach Textziffer 74.2.Darüber hinaus ergebe sich aus dem Urteil des FG Münster in EFG 2010, 1140, dass ein Erstattungsanspruch nur gegeben sei, wenn die Klägerin für ihre in ihrem Haushalt lebenden Kinder Sozialleistungen erhalten hätte.
Entgegen dem Vorbringen der Klägerin weicht das angefochtene Urteil nicht von dem Urteil des FG Münster in EFG 2010, 1140 ab.
b) Darüber hinaus enthält das Urteil des FG Münster in EFG 2010, 1140 auch nicht den von der Klägerin behaupteten abstrakten Rechtssatz, wonach ein Erstattungsanspruch erfordere, dass der Kindergeldberechtigte für die in seinem Haushalt lebenden Kinder Sozialleistungen erhalten habe.
aa) Nach dem Leitsatz des FG Münster in EFG 2010, 1140 kommt ein Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld dem Grunde nach in Betracht, wenn der kindergeldberechtigte Elternteil mit seinen Sozialleistungen empfangenden Kindern im Rahmen einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt.
bb) Eine Divergenz liegt auch nicht insoweit vor, als die Klägerin vorträgt, der Nachweis des Erstattungsanspruchs müsse nach dem Urteil des FG Münster in EFG 2010, 1140 sowie nach Textziffer 74.2.
- BFH, 26.07.2012 - III R 28/10
Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers bei nachträglicher …
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage zu einem kleineren Teil statt (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1140). - FG Münster, 09.11.2010 - 1 K 4021/07
Kindergeldanspruch eines selbständig tätigen polnischen Trockenbauers
In einem solchen Fall kann darüber diskutiert werden, ob der Anhang I Teil I lit. E lediglich eine Einschränkung des allgemeinen persönlichen Anwendungsbereichs dieser VO darstellt, oder nicht (vgl. für den Fall des Arbeitnehmers: FG Düsseldorf, Urteil vom 16.4.2010, 3 K 1401/09 Kg, EFG 2010, 1140 mwN.), in der Gesamtheit aber anwendbar bleibt.Zweifel hinsichtlich des Anspruchs auf Kindergeld gehen zu Lasten des Klägers, den insoweit eine erhöhte Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abs. 2 AO trifft (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 16.4.2010, 3 K 1401/09 Kg, EFG 2010, 1140).
Hinsichtlich des polnischen Kindergeldrechts geht der Senat deshalb davon aus, dass die Ausführungen im Urteil des FG Düsseldorf vom 16.4.2010 (3 K 1401/09 Kg, EFG 2010, 1140), welches auch den Streitzeitraum in 2007 betrifft, korrekt dargestellt worden sind.
- FG Köln, 24.03.2011 - 15 K 1055/09
Bestehender Kindergeldanspruch bei fehlendem Erstattungsanspruch der …
Nach der ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der obersten Bundesgerichte ist das Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG, soweit es der Familienförderung dient, wie die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, Unterkunfts- und Heizungskosten nach dem II. SGB dazu bestimmt, die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu mindern (…vgl. für Leistungen nach dem bis zum 31.12.2004 geltenden Bundessozialhilfegesetz - BSHG - Urteile des Bundesfinanzhofs vom 14.05.2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156; vom 17.04.2008 III R 33/05, BStBl II 2009, 919;… vom 19.06.2008 III R 89/07, BFH/NV 2008, 1995;… vom 17.07.2008 III R 87/06, BFH/NV 2008, 1833 jeweils m.w.N.; zu Leistungen nach dem SGB II Urteil des FG Münster vom 18.02.2010 6 K 390/08 AO, EFG 2010, 1140).In diesen Fällen hätte der Sozialleistungsträger um die Höhe des Kindergeldes verminderte Sozialleistungen gegenüber der Bedarfsgemeinschaft erbracht (vgl. dazu auch die Ausführungen im Urteil des FG Münster vom 18.02.2010 6 K 390/08 AO, EFG 2010, 1140 unter I.1.c.; Rev. III R 28/10).
Der Sozialleistungsträger hätte, wenn der Anspruch auf Kindergeld rechtzeitig festgesetzt und bekannt geworden wäre, aufgrund der sozialrechtlichen Zuordnung des Einkommens zur Bedarfsgemeinschaft insgesamt lediglich um das Kindergeld der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder gekürzte Sozialleistungen an die Bedarfsgemeinschaft erbringen müssen (vgl. Urteil des FG Münster vom 18.02.2010 6 K 390/08 AO, EFG 2010, 1140 unter I.1.c., Rev. III R 28/10).
- FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 12 K 326/09
Kindergeld Dezember 2004 bis April 2008 ohne Anrechnung von Sozialleistungen - …
Dies aber widerspräche der sowohl im BSHG als auch im SGB II als auch im SGB XII als auch im AsylbLG und in den § 74 Abs. 2 EStG i.V.m §§ 102 ff SGB X, § 9 AsylbLG angelegten Systemsubsidiarität entsprechender Sozialleistungen und Kindergeld (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 18. Februar 2010 6 K 390/08 AO, EFG 2010, 1140, Revision unter dem Az.: III R 28/10 eingelegt).Es bedarf an dieser Stelle keiner abschließenden Entscheidung, ob - der Auffassung des 6. Senats des Finanzgerichts Münster folgend (vgl. Urteil vom 18. Februar 2010 VI K 390/08 AO, EFG 2010, 1140) - eine Erstattung des Kindergeldes gem. § 74 Abs. 2 EStG in diesen Fällen nur insoweit gerechtfertigt ist, als der Sozialleistungsträger monatlich mindestens dem festgesetzten Kindergeld entsprechend hohe Sozialleistungen für das Kind tatsächlich erbracht hat.
- FG Hamburg, 13.08.2012 - 1 K 29/11
Erstattungsanspruch eines Sozialleistungsträgers nach Gewährung von Leistungen …
Es kommt für die Gleichartigkeit nicht auf die Form der Leistung, sondern nur darauf an, dass die Sozialleistungen der Befriedigung desselben Bedarfs dienen, also funktionsidentisch sind (…Klattenhoff, in: Hauck/Noftz, SGB X K §§ 102-114 Rz. 11;… Becker, in: Hauck/Noftz, SGB X, K § 104 Rz. 12; vgl. auch FG Münster, Urteil vom 18.02.2010, 6 K 390/08 AO, EFG 2010, 1140, Revisionsaktenzeichen III R 28/10;… anderer Ansicht - a. A. - ggf. Roos, in: von Wulffen, SGB X, 7. Aufl. 2010, § 104 Rz. 11 ohne weitere Begründung, Böttiger, in: Diering/Timme/Waschull, SGB X, 3. Aufl. 2011, § 104 Rz. 17).Das Gericht überträgt die Wertung des § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB Zwölftes Buch (XII), wonach bei Minderjährigen das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen ist, soweit es bei diesem zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes benötigt wird, wegen der Vergleichbarkeit des Sachverhaltes auf den Streitfall (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 18.02.2010, 6 K 390/08 AO, EFG 2010, 1140, Revisionsaktenzeichen III R 28/10).
- FG Düsseldorf, 05.10.2010 - 16 K 3718/08
Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsbürgers; Tätigkeit als selbständiger …
Hiernach hält der erkennende Senat die Anwendung des deutschen Kindergeldrechts für ausgeschlossen, wenn nach der VO Nr. 1408/71 nur die Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats Anwendung finden, selbst wenn diese Familienleistungen nur in geringerer Höhe vorsehen bzw. ausschließen (ebenso FG Düsseldorf Urteil vom 16. April 2010 3 K 1401/09 Kg, EFG 2010, 1140; FG Düsseldorf Urteil vom 27. April 2010 10 K 3402/08 Kg, juris). - FG Düsseldorf, 24.09.2010 - 16 K 4953/08
Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsbürgers bei kurzfristiger Tätigkeit im …
Hiernach hält der erkennende Senat die Anwendung des deutschen Kindergeldrechts für ausgeschlossen, wenn nach der VO Nr. 1408/71 nur die Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats Anwendung finden, selbst wenn diese Familienleistungen nur in geringerer Höhe vorsehen bzw. ausschließen (ebenso FG Düsseldorf Urteil vom 16. April 2010 3 K 1401/09 Kg, EFG 2010, 1140; FG Düsseldorf Urteil vom 27. April 2010 10 K 3402/08 Kg, juris). - FG Münster, 14.12.2010 - 1 K 4131/07
Kindergeldausschluss gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG für in Polen lebendes …
Soweit der Senat im Folgenden auf Vorschriften des polnischen Kindergeldrechts eingeht, rührt diese Kenntnis aus einem Urteil des FG Düsseldorf vom 16.4.2010 (3 K 1401/09 Kg, EFG 2010, 1140) her. - FG Düsseldorf, 05.10.2010 - 16 K 3048/08
Anspruch eines unbeschränkt steuerpflichtigen polnischen Saisonarbeiters mit …
Hiernach hält der erkennende Senat die Anwendung des deutschen Kindergeldrechts für ausgeschlossen, wenn nach der VO Nr. 1408/71 nur die Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats Anwendung finden, selbst wenn diese Familienleistungen nur in geringerer Höhe vorsehen bzw. ausschließen (ebenso FG Düsseldorf Urteil vom 16. April 2010 3 K 1401/09 Kg, EFG 2010, 1140; FG Düsseldorf Urteil vom 27. April 2010 10 K 3402/08 Kg, juris). - FG Münster, 18.10.2011 - 15 K 2883/08
- FG Düsseldorf, 05.10.2010 - 16 K 4223/08
Kindergeldanspruch; Polnischer Staatsbürger; Selbständiger Handwerker; Inland; …
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