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   FG Baden-Württemberg, 09.06.2008 - 6 K 406/04   

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https://dejure.org/2008,14270
FG Baden-Württemberg, 09.06.2008 - 6 K 406/04 (https://dejure.org/2008,14270)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.06.2008 - 6 K 406/04 (https://dejure.org/2008,14270)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juni 2008 - 6 K 406/04 (https://dejure.org/2008,14270)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einschränkung des Abzugs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften durch das StVergAbG - keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an Kapitalbeteiligungen; Gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum betreffend die steuerliche Verrechnung von Verlusten; Ersetzung eines im laufenden Klageverfahren ursprünglich ...

  • Judicialis

    EStG § 10d; ; EStG § 15 Abs. 4 S. 6; ; EStG § 15 Abs. 4 S. 7; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; StVergAbG; ; FGO § 68

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit anderen Einkünften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit anderen Einkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2008 - 6 K 406/04
    In der Beschwerdeentscheidung des BFH vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BStBl II 2005, 351, entschied das Gericht, dass ernstlich zweifelhaft sei, ob der Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gemäß § 15 Abs. 4 Satz 6, § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG i. d.F. des StVergAbG insoweit mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar sei, als er sich ohne Einschränkung auch auf Verluste bezieht, die auf vor dem Jahr 2003 begründeten Verpflichtungen beruhen.

    Wie der BFH in dem o. a. Beschluss vom 3. Februar 2005 I B 208/04 ausgeführt hat, setzt die Aussetzung der Vollziehung nicht voraus, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen.

  • BVerfG, 27.03.1998 - 2 BvR 1986/93

    Zur Verfassungsmäßigkeit des eingeschränkten Verlustausgleichs und Verlustabzugs

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2008 - 6 K 406/04
    Auch die Einführung des § 2a EStG im Jahre 1982 ohne jegliche Übergangsregelung für bestehende ausländische Einkunftsquellen hat der verfassungsrechtlichen Überprüfung standgehalten (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 27. März 1998 2 BvR 1986/93, und vom 17. April 1998 2 BvR 374/91).
  • FG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 6 V 32/04

    Ist § 20 Abs.1 Nr.4 und § 15 Abs.4 Satz 6 EStG in der Fassung des StVergAbG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2008 - 6 K 406/04
    Da das FA die beantragte Aussetzung der Vollziehung ablehnte, rief die Klägerin das Finanzgericht Baden-Württemberg an - Aktenzeichen 6 V 32/04.
  • BFH, 18.07.1990 - I R 98/87

    Gewerbesteuerpflicht einer Kapitalgesellschaft beginnt nicht schon bei Verwaltung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2008 - 6 K 406/04
    Dies gilt auch für die Gewerbesteuer (vgl. BFH Urteil vom 18. Juli 1990 I R 98/87, BStBl II 1990, 1073), sodass Streitgegenstand der Körperschaftsteuer- sowie der Gewerbesteuermessbescheid sind.
  • BVerfG, 17.04.1998 - 2 BvR 374/91

    Zur Verfassungsmäßigkeit der in EStG § 2a auch mit Wirkung für den negativen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2008 - 6 K 406/04
    Auch die Einführung des § 2a EStG im Jahre 1982 ohne jegliche Übergangsregelung für bestehende ausländische Einkunftsquellen hat der verfassungsrechtlichen Überprüfung standgehalten (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 27. März 1998 2 BvR 1986/93, und vom 17. April 1998 2 BvR 374/91).
  • BFH, 08.11.1993 - IX R 42/92

    Grundsätze der Liebhaberei nicht anwendbar bei Selbstnutzung und Vermietung der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2008 - 6 K 406/04
    Wird dieser Bescheid während eines laufenden Klageverfahrens durch den Einkommensteuerbescheid ersetzt, tritt dieser nach § 68 der Finanzgerichtsordnung (FGO) an die Stelle des ursprünglich angefochtenen Bescheids (vgl. BFH Urteil vom 8. November 1993 IX R 42/92, Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFHE- 174, 313).
  • BFH, 27.03.2012 - I R 62/08

    Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an

    Die Klage wurde vom Finanzgericht (FG) abgewiesen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juni 2008  6 K 406/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 404).
  • BFH, 20.10.2010 - I R 62/08

    Beitrittsaufforderung an das BMF: Beschränkung des Verlustabzugs bei stiller

    Die gegen diese Bescheide gerichtete Klage hat das FG abgewiesen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Juni 2008  6 K 406/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 404).
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