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   FG München, 11.02.2003 - 6 K 4217/01   

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https://dejure.org/2003,16963
FG München, 11.02.2003 - 6 K 4217/01 (https://dejure.org/2003,16963)
FG München, Entscheidung vom 11.02.2003 - 6 K 4217/01 (https://dejure.org/2003,16963)
FG München, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 6 K 4217/01 (https://dejure.org/2003,16963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absetzung für Abnutzung (AfA)-Ansatz beim Arbeitnehmer im Fall der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur privaten Nutzung; Bemessung des Sachbezugs; Abschreibung der Anschaffungskosten mit einem höheren AfA-Satz durch den Arbeitgeber; Unentgeltliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 2 S. 4 § 7 Abs. 1 S. 1, 2
    AfA-Ansatz beim Arbeitnehmer im Fall der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur privaten Nutzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    AfA-Ansatz beim Arbeitnehmer im Fall der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur privaten Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

    Auszug aus FG München, 11.02.2003 - 6 K 4217/01
    Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird auch nicht dadurch verkürzt, dass Wirtschaftsgüter vor Beendigung ihres technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehrs veräußert werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BStBI II 1992, 1000, m.w.N.).
  • BFH, 02.10.2001 - VI B 111/01

    Beschwerde - Divergenz - Zulassungsgrund - PkW - Kraftfahrzeug - Lebensdauer -

    Auszug aus FG München, 11.02.2003 - 6 K 4217/01
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht demgegenüber davon aus, dass die jährliche AfA bei einem teilweise beruflich, teilweise privat eingesetzten Pkw mit einer durchschnittlichen Fahrleistung von 15.000 km im Jahr grundsätzlich mit 12, 5 v.H. der Anschaffungskosten entsprechend einer 8-jährigen Nutzungsdauer des Fahrzeugs zu bemessen ist; die Annahme einer kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Fahrzeugs führe im Regelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung (vgl. BFH-Urteil in BStBI II 1992, 1000; BFH-Beschluss vom 02. Oktober 2001 VI B 111/01, BFH/NV2002, 190; offen gelassen im BFH-Urteil vom 19. November 1997 X R 78/94, BStBI II 1998, 59).
  • BFH, 19.11.1997 - X R 78/94

    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

    Auszug aus FG München, 11.02.2003 - 6 K 4217/01
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht demgegenüber davon aus, dass die jährliche AfA bei einem teilweise beruflich, teilweise privat eingesetzten Pkw mit einer durchschnittlichen Fahrleistung von 15.000 km im Jahr grundsätzlich mit 12, 5 v.H. der Anschaffungskosten entsprechend einer 8-jährigen Nutzungsdauer des Fahrzeugs zu bemessen ist; die Annahme einer kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Fahrzeugs führe im Regelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung (vgl. BFH-Urteil in BStBI II 1992, 1000; BFH-Beschluss vom 02. Oktober 2001 VI B 111/01, BFH/NV2002, 190; offen gelassen im BFH-Urteil vom 19. November 1997 X R 78/94, BStBI II 1998, 59).
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