Weitere Entscheidung unten: FG Hessen, 13.12.2016

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   VG Wiesbaden, 04.11.2019 - 6 K 460/16.WI   

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https://dejure.org/2019,49261
VG Wiesbaden, 04.11.2019 - 6 K 460/16.WI (https://dejure.org/2019,49261)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 04.11.2019 - 6 K 460/16.WI (https://dejure.org/2019,49261)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 04. November 2019 - 6 K 460/16.WI (https://dejure.org/2019,49261)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 4 Nr 1 DS-GVO, Art ... 94 DS-GVO, § 13 Abs 3 HVGG, § 15 Abs 2 Nrn 1 bis 3 HVGG, § 17 HVGG, § 18 Abs 2 HVGG, § 24 Satz 2 HVGG, § 3 Abs 4 HVwKostG, Art 11 Abs 1 lit a) und b) INSPIRE-Richtlinie, Art 14 Abs 1 INSPIRE-Richtlinie, § 43 VwGO
    Sachdaten können auch personenbeziehbare Daten sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Schwerin, 29.04.2021 - 1 A 1343/19

    Beweissicherungsgutachten über ein Objekt als Datum; Anspruch auf Herausgabe

    Sind diese Aufnahmen nicht dazu gedacht und geeignet, etwa einzelne Häuser als Eigentumsobjekte zu erfassen, soll die DS-GVO eingeschränkt gelten (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 4. November 2019 - 6 K 460/16.WI; BeckOK DatenschutzR/Schild, 34. Ed. 1. November 2020, DS-GVO Art. 4 Rn. 23).
  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2021 - 20 K 4117/19

    Informationszugang, Akteneinsicht, Bauakte, Baugenehmigung, Abwasserbeseitigung,

    vgl. zur Bewertung derartiger "Geodaten" als personenbezogene Daten VG Wiesbaden, Urteil vom 4. November 2019 - 6 K 460/16.WI -, juris; Schild, in: Wolff/Brink (Hrsg.), BeckOK Datenschutzrecht, 34. Edition (Stand: 1. November) 2020, Art. 4 DS-GVO Rn. 22 f.; siehe ferner VG Münster, Urteil vom 7. März 2008 - 1 K 560/07 -, juris Rn. 11 (zur Bewertung von "Grundstücksbezeichnungen" in Baugenehmigungsakten als personenbezogene Daten).
  • VG Minden, 27.09.2022 - 3 K 5097/21
    vgl. zum jeweiligen Landesrecht: VG Würzburg, Urteil vom 26.02.2020 - W 6 K 19.411 -, juris, Rn. 27 ff.; VG Wiesbaden, Urteil vom 04.11.2019 - 6 K 460/16.WI -, juris, Rn. 47; VG Berlin, Urteil vom 26.02.2015 - 13 K 186.13 -, juris, Rn. 26; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 02.04.2019 - 7 K 1062/16 -, juris, Rn. 39; a. A. bei bloß einseitigem Kaufinteresse: Mattiseck/Seidel/Heitmann, VermKatG NRW, 5. Aufl. 2020, S. 89.
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Rechtsprechung
   FG Hessen, 13.12.2016 - 6 K 460/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,70884
FG Hessen, 13.12.2016 - 6 K 460/16 (https://dejure.org/2016,70884)
FG Hessen, Entscheidung vom 13.12.2016 - 6 K 460/16 (https://dejure.org/2016,70884)
FG Hessen, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 6 K 460/16 (https://dejure.org/2016,70884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vorsteueraufteilung bei Außenstellplätzen für PKW

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.08.2016 - XI R 31/09

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2016 - 6 K 460/16
    Bei der Herstellung oder Anschaffung von Gebäuden ist dabei eine Schätzung nach Maßgabe der jeweils genutzten Flächen in der Regel als sachgerecht anzusehen (BFH vom 12.03.1992 - V R 70/87, BStBl. II 1992, 755; BFH vom 07.05.2014 - V R 1/10, BFH/NV 2014, 1177; BFH vom 10.08.2016 - XI R 31/09, BFH/NV 2016, 1654).

    Des Weiteren scheidet eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Flächen aus, wenn es um nicht zu einer Gesamtnutzfläche zu addierende Nutzflächen innerhalb eines Gebäudes und auf dessen Dach geht oder wenn eine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel aus sonstigen Gründen nicht präziser ist (vgl. zu alledem zuletzt BFH vom 10.08.2016 - XI R 31/09, BFH/NV 2016, 1654 unter II. 1. e. cc. [m. w. N.] und dd. [m. w. N.]).

  • BFH, 01.03.2016 - XI R 11/14

    Zur Steuerermäßigung für Beherbergungsleistungen

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2016 - 6 K 460/16
    Auf die ertragsteuerliche oder für Zwecke der Investitionszulage vorgenommene Zuordnung der Herstellungskosten als Herstellungskosten des Gebäudes sowie auf die von den Beteiligten im Übrigen erörterten Standardkennzeichnungen (d. h. auf die Begrifflichkeiten der zitierten DIN-Norm) kann es insoweit nicht ankommen, da für Umsatzsteuerzwecke eine durch die Spezialregelung des § 15 Abs. 4 UStG im Einzelnen vorgegebene, eigenständige Würdigung bzw. Schätzung durchzuführen ist, was nicht zuletzt anhand des möglichen unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Schicksals der Vermietung von Stellplätzen deutlich wird (vgl. z. B. zur Steuerfreiheit oder Steuerpflicht BFH vom 30.03.2006 - V R 52/05, BStBl. II 2006, 731 und BFH vom 28.06.2007 - V B 12/06, BFH/NV 2007, 2363, sowie zum regulären oder ermäßigten Steuersatz BFH vom 01.03.2016 - XI R 11/14, BStBl. II 2016, 753), welches bei einer im Zweifel (d. h. bei Unanwendbarkeit des Flächenschlüssels) gebotenen umsatzbezogenen Aufteilung wirksam wird.
  • BFH, 07.05.2014 - V R 1/10

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2016 - 6 K 460/16
    Bei der Herstellung oder Anschaffung von Gebäuden ist dabei eine Schätzung nach Maßgabe der jeweils genutzten Flächen in der Regel als sachgerecht anzusehen (BFH vom 12.03.1992 - V R 70/87, BStBl. II 1992, 755; BFH vom 07.05.2014 - V R 1/10, BFH/NV 2014, 1177; BFH vom 10.08.2016 - XI R 31/09, BFH/NV 2016, 1654).
  • BFH, 30.03.2006 - V R 52/05

    Umsatzsteuerpflicht gemäß § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG auch für die Vermietung eines

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2016 - 6 K 460/16
    Auf die ertragsteuerliche oder für Zwecke der Investitionszulage vorgenommene Zuordnung der Herstellungskosten als Herstellungskosten des Gebäudes sowie auf die von den Beteiligten im Übrigen erörterten Standardkennzeichnungen (d. h. auf die Begrifflichkeiten der zitierten DIN-Norm) kann es insoweit nicht ankommen, da für Umsatzsteuerzwecke eine durch die Spezialregelung des § 15 Abs. 4 UStG im Einzelnen vorgegebene, eigenständige Würdigung bzw. Schätzung durchzuführen ist, was nicht zuletzt anhand des möglichen unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Schicksals der Vermietung von Stellplätzen deutlich wird (vgl. z. B. zur Steuerfreiheit oder Steuerpflicht BFH vom 30.03.2006 - V R 52/05, BStBl. II 2006, 731 und BFH vom 28.06.2007 - V B 12/06, BFH/NV 2007, 2363, sowie zum regulären oder ermäßigten Steuersatz BFH vom 01.03.2016 - XI R 11/14, BStBl. II 2016, 753), welches bei einer im Zweifel (d. h. bei Unanwendbarkeit des Flächenschlüssels) gebotenen umsatzbezogenen Aufteilung wirksam wird.
  • BFH, 28.06.2007 - V B 12/06

    USt: Vermietung von Plätzen für Fahrzeugabstellung

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2016 - 6 K 460/16
    Auf die ertragsteuerliche oder für Zwecke der Investitionszulage vorgenommene Zuordnung der Herstellungskosten als Herstellungskosten des Gebäudes sowie auf die von den Beteiligten im Übrigen erörterten Standardkennzeichnungen (d. h. auf die Begrifflichkeiten der zitierten DIN-Norm) kann es insoweit nicht ankommen, da für Umsatzsteuerzwecke eine durch die Spezialregelung des § 15 Abs. 4 UStG im Einzelnen vorgegebene, eigenständige Würdigung bzw. Schätzung durchzuführen ist, was nicht zuletzt anhand des möglichen unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Schicksals der Vermietung von Stellplätzen deutlich wird (vgl. z. B. zur Steuerfreiheit oder Steuerpflicht BFH vom 30.03.2006 - V R 52/05, BStBl. II 2006, 731 und BFH vom 28.06.2007 - V B 12/06, BFH/NV 2007, 2363, sowie zum regulären oder ermäßigten Steuersatz BFH vom 01.03.2016 - XI R 11/14, BStBl. II 2016, 753), welches bei einer im Zweifel (d. h. bei Unanwendbarkeit des Flächenschlüssels) gebotenen umsatzbezogenen Aufteilung wirksam wird.
  • BFH, 12.03.1992 - V R 70/87

    Berechnung der Vorsteuerbeträge bei zur Ausführung von Umsätzen genutztem Gebäude

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2016 - 6 K 460/16
    Bei der Herstellung oder Anschaffung von Gebäuden ist dabei eine Schätzung nach Maßgabe der jeweils genutzten Flächen in der Regel als sachgerecht anzusehen (BFH vom 12.03.1992 - V R 70/87, BStBl. II 1992, 755; BFH vom 07.05.2014 - V R 1/10, BFH/NV 2014, 1177; BFH vom 10.08.2016 - XI R 31/09, BFH/NV 2016, 1654).
  • BFH, 27.03.2019 - V R 43/17

    Ausstattungsunterschiede bei der Vorsteueraufteilung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 13. Dezember 2016  6 K 460/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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