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   FG Baden-Württemberg, 05.04.2001 - 6 K 475/98   

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https://dejure.org/2001,15176
FG Baden-Württemberg, 05.04.2001 - 6 K 475/98 (https://dejure.org/2001,15176)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.04.2001 - 6 K 475/98 (https://dejure.org/2001,15176)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. April 2001 - 6 K 475/98 (https://dejure.org/2001,15176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung eines ausländischen Bankguthabens zum Gesamtvermögen; Auskunftsverweigerungsrecht eines Rechtsanwalts zum Nachweis einer treuhänderischen Verwaltung ausländischer Guthaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung eines ausländischen Bankguthabens zum Gesamtvermögen; Auskunftsverweigerungsrecht eines Rechtsanwalts zum Nachweis einer treuhänderischen Verwaltung ausländischer Guthaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurechnung eines ausländischen Bankguthabens zum Gesamtvermögen - Auskunftsverweigerungsrecht eines Rechtsanwalts zum Nachweis einer treuhänderischen Verwaltung ausländischer Guthaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.04.1995 - VIII B 133/94

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.04.2001 - 6 K 475/98
    Die Beschwerde des Kl gegen die Nichtzulassung der Revision blieb erfolglos (Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 21. April 1995 VIII B 133/94, BFH/NV 1995, 954).

    Rechtsanwälte sind als Treuhänder verpflichtet, Aktenauszüge, Zusammenstellungen oder Nachweise herzustellen und vorzulegen, soweit sie nicht dem Aussageverweigerungsrecht unterliegen (BFH-Beschluss vom 21. April 1995 VIII B 133/94, BFH/NV 1995, 954 in der vorliegenden Sache).

  • BFH, 12.06.1996 - X B 42/96

    Voraussetzungen für ein Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.04.2001 - 6 K 475/98
    Wer sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, muss die Tatsachen, die das Zeugnisverweigerungsrecht begründen, glaubhaft machen (BFH-Beschluss vom 12. Juni 1996 X B 42/96, BFH/NV 1997, 9).
  • BFH, 07.03.1989 - VIII R 355/82

    Anforderung an Zurechnung von bei Steuerfahndung gefundenen Wertpapieren

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.04.2001 - 6 K 475/98
    Dieses Auskunftsverweigerungsrecht setzt voraus, dass feststeht, dass der Sachverhalt, hinsichtlich dessen der Steuerpflichtige keine Auskunft gibt, in die vom Auskunftsverweigerungsrecht geschützte berufliche (hier anwaltliche) Sphäre dieses Steuerpflichtigen - und nicht in seinen privaten Bereich - fällt (BFH-Urteil vom 7. März 1989 VIII R 355/82, BFH/NV 1989, 753).
  • BFH, 16.10.1986 - II R 220/83

    Anrechnung von angeblich treuhänderisch gehaltener Vermögenswerte als eigenes

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.04.2001 - 6 K 475/98
    Ein Rechtsanwalt, der fremdes Vermögen verwaltet, muss dieses als solches kenntlich machen und für den Fall seines Todes Vorsorge dahingehend treffen, dass ein anderer Rechtsanwalt oder Notar verfügungsberechtigt ist und die Vermögenswerte nicht in den Nachlass des bisher verwaltenden Rechtsanwalts fallen (BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1986 II R 220/83, BFH/NV 1988, 424).
  • FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01

    Einkommensteuer; Vercharterung eines registrierten Schiffes als ausländische

    Zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten und der sich daraus ergebenden nachteiligen Folgen für den Fiskus ist die Lösung des Gesetzes angemessen, von dem das Treuhandverhältnis behauptenden Steuerpflichtigen, der die Möglichkeit eines leichteren Nachweises der in seiner Sphäre wurzelnden Vorgänge hat, den Nachweis der Treuhandschaft zu fordern (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2001, 6 K 475/98, juris; zur Schätzung von Kapitaleinkünften s. auch Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Juni 1996, 3 K 1001/91, EFG 1997, 537; Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 27. Mai 2003, 1 K 252/01, EFG 2003, 1439; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2004, 11 K 2702/02 E, EFG 2005, 246).
  • FG Saarland, 17.03.2005 - 1 V 53/05

    Zurechnung von Einkünften bei angeblich treuhänderischer Stiftung in

    Zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten und der sich daraus ergebenden nachteiligen Folgen für den Fiskus ist die Lösung des Gesetzes angemessen, von dem das Treuhandverhältnis behauptenden Steuerpflichtigen, der die Möglichkeit eines leichteren Nachweises der in seiner Sphäre wurzelnden Vorgänge hat, den Nachweis der Treuhandschaft zu fordern (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2001, 6 K 475/98, juris; zur Schätzung von Kapitaleinkünften s. auch Finanzgericht Köln, Urteil vom 21. Juni 1996, 3 K 1001/91, EFG 1997, 537; Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 27. Mai 2003, 1 K 252/01, EFG 2003; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2004, 11 K 2702/02 E, EFG 2005, 246).
  • FG München, 02.12.2002 - 1 V 2055/02

    Nachweispflicht eines Anwalts hinsichtlich behaupteter Treuhandverhältnisse im

    Dem entsprechen die BFH-Beschlüsse vom 16.10.1986 II R 220/82, BFH/NV 1988 S. 424 und vom 21.04.1995 VIII R 133/94, BFH/NV 1995, 954 sowie das vom FA zitierte und dem Antragsteller bekannte Urteil des FG Baden-Württemberg 6 K 475/98.
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