Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 16.05.2006 - 6 K 489/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Überwiegendes Suspensivinteresse bei Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis trotz Bedenken hinsichtlich der europarechtlichen Bezüge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aberkennung des Rechtes des Gebrauchs einer tschechischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland unter Anordnung der sofortigen Vollziehung; Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder Anordnung ihres europaweiten Erlöschens durch die deutsche ...
- archive.org
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 16.05.2006 - 6 K 489/06
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aberkennung des Rechts, in der …
Auszug aus VG Sigmaringen, 16.05.2006 - 6 K 489/06
Es ist fraglich, ob die Anwendung der nationalen Bestimmungen mit den Regelungen in Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 der RL 91/439/EWG vereinbar sind (vgl. hierzu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 -, VBlBW 2006, 27; Beschluss vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 -, VBlBW 2006, 110; VG Sigmaringen, Beschluss vom 06.10.2005 - 2 K 1276/05 - VG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2006 - 10 K 3261/05 -).Als Maßstab sind dabei die Erwägungen sinngemäß heranzuziehen, welche das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20.06.2002 zur Frage von Gutachtensanforderungen bei einmaligem Haschischkonsum (BVerfG, Beschluss vom 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378 ff.) angestellt hat (Bay. VGH, Beschluss vom 01.07.2005 - 11 C 05.940 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 06.10.2005 - 2 K 1276/05 -), da dieser Maßstab die Sicherheitsinteressen einerseits und die Interessen an der Ausnutzung der noch nicht bestandskräftig entzogenen Fahrerlaubnis andererseits zu einem angemessenen Ausgleich bringt.
- VGH Baden-Württemberg, 21.02.1978 - X 535/77
Auszug aus VG Sigmaringen, 16.05.2006 - 6 K 489/06
Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn eine Behörde in Orientierung an diesem Grundsatz den Vorrang des öffentlichen Interesses gegenüber den privaten Belangen abstrakt begründet und darauf verzichtet, auf Einzelheiten des konkreten Falles einzugehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.02.1978 - X 535/77 -, DÖV 1978, 450 ff.). - VGH Bayern, 01.07.2005 - 11 C 05.940
Problem der Nutzungsuntersagung wegen fehlender MPU ist offen
Auszug aus VG Sigmaringen, 16.05.2006 - 6 K 489/06
Als Maßstab sind dabei die Erwägungen sinngemäß heranzuziehen, welche das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20.06.2002 zur Frage von Gutachtensanforderungen bei einmaligem Haschischkonsum (BVerfG, Beschluss vom 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378 ff.) angestellt hat (Bay. VGH, Beschluss vom 01.07.2005 - 11 C 05.940 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 06.10.2005 - 2 K 1276/05 -), da dieser Maßstab die Sicherheitsinteressen einerseits und die Interessen an der Ausnutzung der noch nicht bestandskräftig entzogenen Fahrerlaubnis andererseits zu einem angemessenen Ausgleich bringt.
- VG Sigmaringen, 05.01.2005 - 4 K 2198/04
Aberkennung des Rechts, in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge zu …
Auszug aus VG Sigmaringen, 16.05.2006 - 6 K 489/06
Damit ist die Richtlinie und ihre wesentliche Bedeutung im vorliegenden Fall nur in einem Randbereich ihres Regelungsgehalts betroffen, sodass es hier nicht einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers bedarf, um die praktische Wirksamkeit der Gemeinschaftsrechtsordnung sicherzustellen (VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 -, vensa). - BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus VG Sigmaringen, 16.05.2006 - 6 K 489/06
Als Maßstab sind dabei die Erwägungen sinngemäß heranzuziehen, welche das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20.06.2002 zur Frage von Gutachtensanforderungen bei einmaligem Haschischkonsum (BVerfG, Beschluss vom 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378 ff.) angestellt hat (Bay. VGH, Beschluss vom 01.07.2005 - 11 C 05.940 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 06.10.2005 - 2 K 1276/05 -), da dieser Maßstab die Sicherheitsinteressen einerseits und die Interessen an der Ausnutzung der noch nicht bestandskräftig entzogenen Fahrerlaubnis andererseits zu einem angemessenen Ausgleich bringt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 19 B 814/01
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Cannabis
Auszug aus VG Sigmaringen, 16.05.2006 - 6 K 489/06
Denn nur aus einer berechtigterweise verlangten Mitwirkungshandlung kann im Weigerungsfalle die schwerwiegende Rechtsfolge des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV abgeleitet werden (vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.11.2002 - 19 B 814/01, NZV 2002, 427 ff.;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 11 FeV, Rdnr. 22 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 10 S 1057/05
Abgabe eines ausländischen Führerscheins
Auszug aus VG Sigmaringen, 16.05.2006 - 6 K 489/06
Es ist fraglich, ob die Anwendung der nationalen Bestimmungen mit den Regelungen in Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 der RL 91/439/EWG vereinbar sind (vgl. hierzu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 -, VBlBW 2006, 27; Beschluss vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 -, VBlBW 2006, 110; VG Sigmaringen, Beschluss vom 06.10.2005 - 2 K 1276/05 - VG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2006 - 10 K 3261/05 -). - VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 10 S 1194/05
Keine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im vorläufigen …
Auszug aus VG Sigmaringen, 16.05.2006 - 6 K 489/06
Es ist fraglich, ob die Anwendung der nationalen Bestimmungen mit den Regelungen in Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 der RL 91/439/EWG vereinbar sind (vgl. hierzu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 -, VBlBW 2006, 27; Beschluss vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 -, VBlBW 2006, 110; VG Sigmaringen, Beschluss vom 06.10.2005 - 2 K 1276/05 - VG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2006 - 10 K 3261/05 -). - VG München, 04.05.2005 - M 6a K 04.1
Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vereinbarung der MPU-Anforderung mit der …
Auszug aus VG Sigmaringen, 16.05.2006 - 6 K 489/06
Da trotz des voraussichtlich erfüllten Tatbestands des § 11 Abs. 8 FeV in Verbindung mit § 46 FeV oder des § 28 Abs. 4 Satz 3 FeV in beiden Fällen Zweifel an der Konformität der Regelungen mit höherrangigem Recht, nämlich sekundärem Recht der Europäischen Gemeinschaften bestehen, derzeit aber in Anbetracht des noch nicht entschiedenen Vorlageverfahrens beim EuGH offen ist, ob die Anwendung der nationalen Regelungen mit den Regelungen in Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie des Rates vom 29.07.1991 über den Führerschein (RL 91/439/EWG) vereinbar ist (vgl. den entsprechenden Vorlagebeschluss des VG München v. 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -, NJOZ 2005, 2824 ff.), ist von offenen Erfolgsaussichten des Widerspruchs des Antragstellers auszugehen. - VG Stuttgart, 19.01.2006 - 10 K 3261/05
Berücksichtigung eines EU-Führerscheins im Verfahren des vorläufigen …
Auszug aus VG Sigmaringen, 16.05.2006 - 6 K 489/06
Es ist fraglich, ob die Anwendung der nationalen Bestimmungen mit den Regelungen in Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 der RL 91/439/EWG vereinbar sind (vgl. hierzu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 -, VBlBW 2006, 27; Beschluss vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 -, VBlBW 2006, 110; VG Sigmaringen, Beschluss vom 06.10.2005 - 2 K 1276/05 - VG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2006 - 10 K 3261/05 -).
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2006 - 10 S 1337/06
Fahrerlaubnis - Missbrauch gemeinschaftsrechtlicher Möglichkeiten
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 16. Mai 2006 - 6 K 489/06 - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
VG Würzburg, 05.07.2006 - W 6 K 06.492 |
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 05.07.2006 - W 6 K 06.492
- VG Würzburg, 05.07.2006 - W 6 K 06.382
- VGH Bayern, 03.08.2009 - 11 B 08.294
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 10 S 56/96
Prüfungsfreie Neuerteilung einer abgelaufenen befristeten Fahrerlaubnis zur …
Auszug aus VG Würzburg, 05.07.2006 - W 6 K 06.492
Nach der zustimmungswürdigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (U.v. 17.12.1996, Az: 10 S 56/96 - JURIS - zu § 15f Abs. 2 StVZO) setzt die Verlängerung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis zunächst voraus, dass der Verlängerungsantrag grundsätzlich noch vor Ablauf der Geltungsdauer der vorausgegangenen, befristet erteilten Fahrerlaubnis gestellt wird. - BVerwG, 15.07.1959 - V C 80.57
Rechtsmittel
Auszug aus VG Würzburg, 05.07.2006 - W 6 K 06.492
Unter diesen Umständen kann es offen bleiben, ob die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 15.07.1959, Az: V C 80/57 = BVerwGE 9, 89; U.v. 18.04.1997, Az: 8 C 38/95 - JURIS -) zur analogen Anwendung des § 162 Abs. 1 BGB bei behördlichen Falschauskünften, die zur Versäumung von Ausschlussfristen führten, entwickelt hat, auf den Fall der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis überhaupt übertragbar sind. - BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95
Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter …
Auszug aus VG Würzburg, 05.07.2006 - W 6 K 06.492
Unter diesen Umständen kann es offen bleiben, ob die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 15.07.1959, Az: V C 80/57 = BVerwGE 9, 89; U.v. 18.04.1997, Az: 8 C 38/95 - JURIS -) zur analogen Anwendung des § 162 Abs. 1 BGB bei behördlichen Falschauskünften, die zur Versäumung von Ausschlussfristen führten, entwickelt hat, auf den Fall der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis überhaupt übertragbar sind.
- VG Würzburg, 09.12.2009 - W 6 K 08.2252
Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse C; Schlüsselzahl 172
Diesen Ausführungen hat sich die Kammer bereits mit Urteilen vom 5. Juni 2006, W 6 K 06.492 und W 6 K 06.382, sowie vom 12. April 2006, W 6 K 06.54, angeschlossen - ohne dass es in diesen Verfahren entscheidungserheblich hierauf angekommen wäre - und tut dies unter Bezugnahme auf die zutreffenden Argumente des VGH Baden-Württemberg auch im vorliegenden Verfahren.