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   VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 5039/17.TR   

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VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 5039/17.TR (https://dejure.org/2017,44818)
VG Trier, Entscheidung vom 04.08.2017 - 6 K 5039/17.TR (https://dejure.org/2017,44818)
VG Trier, Entscheidung vom 04. August 2017 - 6 K 5039/17.TR (https://dejure.org/2017,44818)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 10 Nr 8a BwAttraktStG, § 55c Abs 1 S 3 SVG vom 23.05.2015, Art 13 Abs 4 BwAttraktStG, § 45 Abs 2 SG, Art 3 Abs 1 GG
    Kürzung von Versorgungsbezügen für in den Ruhestand versetzte Soldaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Aachen, 13.10.2016 - 1 K 1935/15

    Versorgungsausgleich; Kürzung; Aussetzung; besondere Altersgrenze; Ruhestand;

    Auszug aus VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 5039/17
    Unverhältnismäßige Nachteile ergeben sich insoweit nicht, da die Soldatinnen und Soldaten vor der Inanspruchnahme der Möglichkeit einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung ermitteln können, ob die zu erwartenden Versorgungsbezüge ausreichend sind (im Ergebnis ebenso: VG Aachen, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 1 K 1935/15 -, juris).
  • VG München, 20.02.2017 - M 21 K 15.5707

    Kein finanzieller Ausgleich für die Erhöhung der Wochenarbeitszeit bei der

    Auszug aus VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 5039/17
    In einem solchen Fall ist Klage auf Feststellung zu erheben (VG München, Urteil vom 20. Februar 2017 - M 21 K 15.5707 -, juris).
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 48.13

    Versorgungsausgleich; Rückabwicklung; Wiedereinsetzung; Nachsichtgewährung;

    Auszug aus VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 5039/17
    Danach ist der Eingriff in die versorgungsrechtliche Position des Ausgleichsverpflichteten, der in dem sofortigen und endgültigen Vollzug des Versorgungsausgleichs bei Eintritt des ausgleichspflichtigen Beamten in den Ruhestand liegt, durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 2 GG legitimiert und insgesamt verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 1980 - 1 BvL 17/77 u. a. -, BVerfGE 53, 257, und Beschluss vom 09. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, DÖV 1996, 247; BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 C 48/13 -, NVwZ-RR 2016, 467).
  • VG München, 28.02.2014 - M 21 K 12.2290

    Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung;

    Auszug aus VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 5039/17
    Die weitere Dynamisierung des Kürzungsbetrages nach § 55c Abs. 2 S. 3 SVG tritt kraft Gesetzes ein und wird üblicherweise nicht mit fortlaufenden Bescheiden aktualisiert (vgl. VG München, Urteil vom 28. Februar 2014 - M 21 K 12.2290 -, juris).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 5039/17
    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (BVerfG, Beschluss vom 07. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240-262 und juris).
  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Auszug aus VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 5039/17
    Danach ist der Eingriff in die versorgungsrechtliche Position des Ausgleichsverpflichteten, der in dem sofortigen und endgültigen Vollzug des Versorgungsausgleichs bei Eintritt des ausgleichspflichtigen Beamten in den Ruhestand liegt, durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 2 GG legitimiert und insgesamt verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 1980 - 1 BvL 17/77 u. a. -, BVerfGE 53, 257, und Beschluss vom 09. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, DÖV 1996, 247; BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 C 48/13 -, NVwZ-RR 2016, 467).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 5039/17
    Danach ist der Eingriff in die versorgungsrechtliche Position des Ausgleichsverpflichteten, der in dem sofortigen und endgültigen Vollzug des Versorgungsausgleichs bei Eintritt des ausgleichspflichtigen Beamten in den Ruhestand liegt, durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 2 GG legitimiert und insgesamt verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 1980 - 1 BvL 17/77 u. a. -, BVerfGE 53, 257, und Beschluss vom 09. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, DÖV 1996, 247; BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 C 48/13 -, NVwZ-RR 2016, 467).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides;

    Auszug aus VG Trier, 04.08.2017 - 6 K 5039/17
    Die Ablehnung des Wiederaufgreifens eines Verfahrens ist insbesondere dann schlechthin unerträglich, wenn die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit als ein Verstoß gegen die guten Sitten, Treu und Glauben oder den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu bewerten wäre oder eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der bestandskräftigen Entscheidung gegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 6 C 32/06 -, NVwZ 2007, 709 (710) und juris).
  • VG Augsburg, 08.02.2018 - Au 2 K 17.206

    Kein Anspruch auf Neuberechnung der Versorgungsbezüge

    Die weitere Dynamisierung des Kürzungsbetrages nach § 55c Abs. 2 Satz 3 SVG tritt kraft Gesetzes ein und wird üblicherweise nicht mit fortlaufenden Bescheiden aktualisiert (vgl. VG München, U.v. 28.2.2014 - M 21 K 12.2290 - juris; VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 19).

    Für die Zulässigkeit einer Klage unmittelbar auf die erstrebte Sachentscheidung spricht hier jedenfalls der Aspekt der Prozessökonomie, da es sich bei der Kürzungsregelung des § 55c Abs. 1 SVG um eine gebundene Entscheidung handelt (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 51 Rn. 54; VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 23 f.).

    Der Kläger hat keinen Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG (sog. Wiederaufgreifen im engeren Sinne; vgl. VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 29).

    Ein Anspruch des Klägers auf Wiederaufgreifen des Verfahrens folgt auch nicht aus § 51 Abs. 5 VwVfG i.V.m. § 48 bzw. § 49 VwVfG; eine entsprechende Reduzierung des behördlichen Ermessens ist nicht erkennbar (vgl. VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 30).

    Vielmehr war der Bescheid vom 12. August 2016 in der Sache rechtmäßig, da die Behörde im Fall des Klägers zutreffend § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG nicht zur Anwendung gebracht hat (vgl. VG Augsburg, U.v. 7.12.2017 - Au 2 K 17.897 - juris Rn. 27; VG Schleswig, U.v. 1.11.2017 - 12 A 66/17 - juris Rn. 20; VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 31).

    Sie konnten vor dem Gebrauch machen von dieser Möglichkeit im Rahmen einer Versorgungsauskunft ermitteln, ob die zu erwartenden Versorgungsbezüge ausreichend sind und auf dieser Basis eine freiwillige Entscheidung treffen (vgl. VG Augsburg, U.v. 7.12.2017 - Au 2 K 17.897 - juris Rn. 32; VG Schleswig, U.v. 1.11.2017 - 12 A 66/17 - juris Rn. 23; VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 48).

    Danach ist der Eingriff in die versorgungsrechtliche Position des Ausgleichsverpflichteten, der in dem sofortigen und endgültigen Vollzug des Versorgungsausgleichs bei Eintritt des zum Ausgleich verpflichteten Beamten in den Ruhestand liegt, durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 2 GG legitimiert und insgesamt verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, U.v. 28.2.1980 - 1 BvL 17/77 u.a. - BVerfGE 53, 257; B.v. 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 - DÖV 1996, 247; BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 C 48.13 - NVwZ-RR 2016, 467; VG Schleswig, U.v. 1.11.2017 - 12 A 66/17 - juris Rn. 23; VG Augsburg, U.v. 7.12.2017 - Au 2 K 17.897 - juris Rn. 34, VG Schleswig, U.v. 1.11.2017 - 12 A 66/17 - juris Rn. 25 ff.; VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 34; VG Aachen, U.v. 13.10.2016 - 1 K 1935/15 - juris Rn. 16 f.).

    Unverhältnismäßige Nachteile ergeben sich insoweit für die Betroffenen nicht, da die Soldatinnen und Soldaten vor der Inanspruchnahme der Möglichkeit einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung ermitteln können, ob die zu erwartenden Versorgungsbezüge ausreichend sind (vgl. VG Augsburg, U.v. 7.12.2017 - Au 2 K 17.897 - juris Rn. 41; VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 58; VG Aachen, U.v. 13.10.2016 - 1 K 1935/15 - juris Rn. 20; s. auch Deutscher Bundestag, B.v. 22.9.2016 - Pet 1-18-14-51-022525 - Ablehnung einer Petition zur versorgungsausgleichsbezogenen Gleichstellung von Berufssoldaten, die aufgrund von Personalanpassungsmaßnahmen in den Ruhestand getreten sind, mit Berufssoldaten, die durch das SKPersStruktAnpG begünstigt werden - abrufbar unter https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_06/_21/Petition_59498.abschlussbegruendungpdf.pdf).

  • VG Augsburg, 07.12.2017 - Au 2 K 17.897

    Versorgungsausgleichsbedingte Kürzung des Ruhegehalts bei vorzeitigem Ruhestand

    Die weitere Dynamisierung des Kürzungsbetrages nach § 55c Abs. 2 Satz 3 SVG tritt kraft Gesetzes ein und wird üblicherweise nicht mit fortlaufenden Bescheiden aktualisiert (vgl. VG München, U.v. 28.2.2014 - M 21 K 12.2290 - juris; vgl. zum Ganzen: VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 19).

    Die im Rahmen von § 51 VwVfG streitige Frage, ob - nach Durchführung des Vorverfahrens - sogleich Klage auf Verpflichtung der Behörde auf Aufhebung oder Abänderung des Verwaltungsaktes, gegen den sich der Wiederaufnahmeantrag richtet, erhoben werden kann oder zunächst nur auf Verpflichtung zur Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Aufl. 2015, § 51 Rn. 53), stellt sich daher vorliegend nicht (vgl. hierzu VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 23 f.).

    Vielmehr hat die Behörde zutreffend § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG nicht zur Anwendung gebracht (vgl. VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 31).

    Sie konnten vor der Berufung auf diese Möglichkeit im Rahmen einer Versorgungsauskunft ermitteln, ob die zu erwartenden Versorgungsbezüge ausreichend sind und auf dieser Basis eine freiwillige Entscheidung treffen (vgl. zum Ganzen: VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 48).

    Danach ist der Eingriff in die versorgungsrechtliche Position des Ausgleichsverpflichteten, der in dem sofortigen und endgültigen Vollzug des Versorgungsausgleichs bei Eintritt des ausgleichspflichtigen Beamten in den Ruhestand liegt, durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 2 GG legitimiert und insgesamt verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, U.v. 28.2.1980 - 1 BvL 17/77 u.a. - BVerfGE 53, 257; B.v. 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 - DÖV 1996, 247; BVerwG, U.v. 19.11.2015 - 2 C 48.13 - NVwZ-RR 2016, 467; vgl. zum Ganzen: VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 34; VG Aachen, U.v. 13.10.2016 - 1 K 1935/15 - juris Rn. 16 f.).

    Unverhältnismäßige Nachteile ergeben sich insoweit für die Betroffenen nicht, da die Soldatinnen und Soldaten vor der Inanspruchnahme der Möglichkeit einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung ermitteln können, ob die zu erwartenden Versorgungsbezüge ausreichend sind (vgl. zum Ganzen: VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 58; VG Aachen, U.v. 13.10.2016 - 1 K 1935/15 - juris Rn. 20; in diesem Sinne auch Bundestag, B.v. 22.9.2016 - Pet 1-18-14-51-022525 - Ablehnung einer Petition zur versorgungsausgleichsbezogenen Gleichstellung von Berufssoldaten, die aufgrund von Personalanpassungsmaßnahmen in den Ruhestand getreten sind, mit Berufssoldaten, die durch das Attraktivitätsgesetz begünstigt werden - abrufbar unter https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2015/_06/_21/Petition_59498.abschlussbegruendungpdf.pdf).

  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 14 ZB 18.544

    Kürzung der Ruhestandsbezüge wegen Versorgungsausgleichs bei

    Weil die vom Gesetzgeber betonte Einseitigkeit von Ruhestandsversetzungen nach § 44 Abs. 2, § 45 Abs. 2 SG bei Ruhestandsversetzungen nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - die stets die Zustimmung der Betroffenen voraussetzen (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 SKPersStruktAnpG) - gerade nicht vorliegt, kann den §§ 6, 7 SKPersStruktAnpG nicht entnommen werden, dass § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG auch auf Ruhestandsversetzungen nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz unmittelbar anzuwenden ist (so auch VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 37-47).

    Denn es fehlt insoweit an der für eine Analogie erforderlichen Vergleichbarkeit der Sachverhalte (vgl. VG Trier, U.v. 4.8.2017 a.a.O. juris Rn. 48-50).

    Denn auch für den Zeitraum nach Erreichen einer besonderen Altersgrenze bleibt es bei Personen, die nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz in Ruhestand versetzt wurden, bei dem Vorteil einer kürzeren Dienstzeit, die bei Ruhestandsversetzungen wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze gerade verwehrt bleibt (vgl. VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 50).

  • VGH Bayern, 21.12.2018 - 14 ZB 18.1000

    Aussetzung des Verfahrens wegen Verfassungsbeschwerde - Verfassungskonformität

    Weil die vom Gesetzgeber betonte Einseitigkeit von Ruhestandsversetzungen nach § 44 Abs. 2, § 45 Abs. 2 SG bei Ruhestandsversetzungen nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - die stets die Zustimmung der Betroffenen voraussetzen (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 SKPersStruktAnpG) - gerade nicht vorliegt, kann den §§ 6, 7 SKPersStruktAnpG nicht entnommen werden, dass § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG auch auf Ruhestandsversetzungen nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz unmittelbar anzuwenden ist (so auch VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 37-47).

    Denn es fehlt insoweit an der für eine Analogie erforderlichen Vergleichbarkeit der Sachverhalte (vgl. VG Trier, U.v. 4.8.2017 a.a.O. juris Rn. 48-50).

    Denn auch für den Zeitraum nach Erreichen einer besonderen Altersgrenze bleibt es bei Personen, die nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz in Ruhestand versetzt wurden, bei dem Vorteil einer kürzeren Dienstzeit, die bei Ruhestandsversetzungen wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze gerade verwehrt bleibt (vgl. VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 50).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten wegen Versorgungsausgleichs;

    vgl. (im Ergebnis) ebenso VG Trier, Urteil vom 4. August 2017 - 6 K 5039/17 -, juris, Rn. 56 ff., VG Schleswig, Urteil vom 1. November 2017 - 12 A 66/17 -, juris, Rn. 24 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 K 17.897 -, juris, Rn. 37 ff.
  • VG Münster, 09.05.2019 - 5 K 1939/17
    vgl. insoweit VG Trier, Urteil vom 4. August 2017 - 6 K 5039/17.TR -, juris, Rn. 19.

    vgl. insoweit VG Trier, Urteil vom 4. August 2017 - 6 K 5039/17.TR -, juris, Rn. 48 ff.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Februar 2018 - 1 A 2517/16 -, juris, Rn. 26; VG Trier, Urteil vom 4. August 2017 - 6 K 5039/17.TR -, juris, Rn. 50.

  • VGH Bayern, 10.12.2018 - 14 ZB 18.208

    Keine ungerechtfertigte Benachteiligung durch sofortige Kürzung der

    Unabhängig davon spricht gegen eine Klärungsbedürftigkeit auch, dass innerhalb der bislang vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung im Ergebnis einheitlich (vgl. zu diesem Kriterium Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 2018, § 124 Rn. 30 und Pietzner/Buchheister in Schoch/Schneider/Bier a.a.O. § 132 Rn. 37 m.w.N.) eine Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG verneint wird (vgl. die vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen des VG Aachen, U.v. 13.10.2016 - 1 K 1935/15 - juris Rn. 16 ff.; VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 56 ff.; siehe auch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13.2.2018 - 1 A 2517/16 - (juris), auf den die Beklagte bereits im ihrem Schreiben vom 16.2.2018 hingewiesen hat).

    Unabhängig davon hat das Verwaltungsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass ein Unterschied zwischen beiden Gruppen jedenfalls insoweit besteht, als erstere die Vorteile einer kürzeren Dienstzeit nutzen konnten, die letzteren gerade verwehrt blieben (UA S. 14; ebenso VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17.TR - juris Rn. 50).

  • VG Würzburg, 22.03.2018 - W 1 K 17.384

    Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleich - Berufssoldat

    Dies ergibt sich bereits aus der Gesetzesbegründung des BwAttraktStG zu Artikel 10 Nr. 8 a) (vgl. hierzu auch: VG Würzburg, U.v. 12.12.2017 - W 1 K 17.60 - juris; VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17 TR - juris).
  • VG Würzburg, 12.12.2017 - W 1 K 17.60

    Ehescheidungsbedingte Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten bei

    Die weitere Dynamisierung des Kürzungsbetrages nach § 55c Abs. 2 S. 3 SVG tritt kraft Gesetzes ein und wird üblicherweise nicht mit fortlaufenden Bescheiden aktualisiert (vgl. zu alledem VG Trier, U.v. 04.08.2017 - 6 K 5039/17.TR; VG München, U.v. 28.02.2014 - M 21 K 12.2290 - beide bei juris).
  • VG Würzburg, 22.03.2018 - W 1 K 17.319

    Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleich

    Dies ergibt sich bereits aus der Gesetzesbegründung des BwAttraktStG zu Artikel 10 Nr. 8 a) (vgl. hierzu auch: VG Würzburg, U.v. 12.12.2017 - W 1 K 17.60 - juris; VG Trier, U.v. 4.8.2017 - 6 K 5039/17 TR - juris).
  • VG Köln, 13.12.2017 - 23 K 1569/16

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Oberstabsfeldwebels aufgrund eines

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