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   OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 6 K 53.18   

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OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 6 K 53.18 (https://dejure.org/2019,11847)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.04.2019 - 6 K 53.18 (https://dejure.org/2019,11847)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. April 2019 - 6 K 53.18 (https://dejure.org/2019,11847)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 13 Abs 1 RVG, § 15a Abs 1 RVG, § 33 Abs 3 RVG, § 49 RVG, § 56 Abs 2 RVG
    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen Staatskasse - Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 13 Abs 1 RVG, § 15a Abs 1 RVG, § 33 Abs 3 RVG, § 49 RVG, § 56 Abs 2 RVG, § 58 Abs 2 RVG
    Beschwerde; Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss; Vergütungsanspruch gegen Staatskasse; Prozesskostenhilfe; Geschäftsgebühr; Verfahrensgebühr; Anrechnung; Wahlanwaltstabelle; PKH-Tabelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Berlin - 14 KE 2.18
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 6 K 53.18

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 1071
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Hamburg, 19.02.2009 - 3 So 197/08

    Rechtsanwaltsgebühren; Terminsgebühr bei zwei gleichzeitig terminierten Sachen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 6 K 53.18
    Es erschließt sich nicht, aus welchem Grunde eine geleistete Zahlung des Mandanten bereits bei der Entstehung der Verfahrensgebühr und nicht erst im Rahmen der Tilgung Einfluss auf die Höhe des Anspruchs seines Prozessbevollmächtigten gegen die Staatskasse haben sollte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. April 2013 - 13 OA 276/12 - juris Rn. 5; ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 6 E 600/13 - juris 22 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 So 197/08 - juris Rn. 25 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 OA 276/12

    Anrechnung einer bereits gezahlten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 6 K 53.18
    Es erschließt sich nicht, aus welchem Grunde eine geleistete Zahlung des Mandanten bereits bei der Entstehung der Verfahrensgebühr und nicht erst im Rahmen der Tilgung Einfluss auf die Höhe des Anspruchs seines Prozessbevollmächtigten gegen die Staatskasse haben sollte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. April 2013 - 13 OA 276/12 - juris Rn. 5; ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 6 E 600/13 - juris 22 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 So 197/08 - juris Rn. 25 ff.).
  • VGH Hessen, 27.06.2013 - 6 E 600/13

    Vergütung im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 6 K 53.18
    Es erschließt sich nicht, aus welchem Grunde eine geleistete Zahlung des Mandanten bereits bei der Entstehung der Verfahrensgebühr und nicht erst im Rahmen der Tilgung Einfluss auf die Höhe des Anspruchs seines Prozessbevollmächtigten gegen die Staatskasse haben sollte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. April 2013 - 13 OA 276/12 - juris Rn. 5; ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 6 E 600/13 - juris 22 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 So 197/08 - juris Rn. 25 ff.).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2014 - 18 W 93/13

    Zur Anrechnung der vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr auf die dem gemäß

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 6 K 53.18
    Dies lässt die in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte verbreitete Auffassung, wonach der anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr nach § 58 Abs. 2 RVG zunächst auf die Differenz zwischen der jeweils insgesamt im gerichtlichen Verfahren entstandenen Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung zu verrechnen sei (siehe dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 18 W 93/13 - juris Rn. 5 f. m.w.N.), unberücksichtigt.
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 4 OA 306/12

    Anrechnung der Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG bei Vorliegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 6 K 53.18
    Die gegenteilige Auffassung vermag auch deshalb nicht zu überzeugen, da sie - wie der vorliegende Fall zeigt - dazu führen kann, dass ein Rechtsanwalt die volle Geschäftsgebühr und eine ungekürzte Verfahrensgebühr erhält (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Mai 2013 - 4 OA 306/12 - juris Rn. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2020 - L 39 SF 41/18

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Nach der Gegenansicht betrifft § 58 Abs. 2 RVG ausschließlich die Tilgung, nicht aber die Entstehung und Berechnung des Vergütungsanspruchs und damit auch nicht die Anrechnung von Gebühren (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Januar 2020, L 19 AS 773/19 B, Rn. 32; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2019, 6 K 53.18; Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 21. März 2018, 2 WF 15/18, Rn. 25; Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 30. November 2016, 20 WF 1122/16, Rn. 11; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. April 2013, 13 OA 276.12, Rn. 5; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 7. Juli 2009, 13 Ta 302/09, Rn. 25; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 2009, 3 So 197/08, Rn. 28).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - L 19 AS 773/19
    § 58 Abs. 2 RVG betrifft die Tilgung, nicht die Entstehung und die Berechnung der zustehenden Höhe des Vergütungsanspruchs (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.04.2019 - OVG 6 K 53.18 m.w.N.; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.03.2018 - 2 WF 15/18).
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