Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18   

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FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18 (https://dejure.org/2020,50633)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.05.2020 - 6 K 53/18 (https://dejure.org/2020,50633)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 6 K 53/18 (https://dejure.org/2020,50633)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gesonderte Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Die Anerkennung einer ausländischen Stiftung als gemeinnützig richtet sich alleine nach deutschem Recht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    FG Niedersachsen zur Anerkennung einer ausländischen Stiftung als gemeinnützig - Anerkennung einer ausländischen Stiftung als gemeinnützig richtet sich alleine nach deutschem Recht

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ges. Feststellung gem. § 60a AO über die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen bei Stiftungen nach ausländischem Recht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.10.2016 - I R 54/14

    Persönliche Körperschaftsteuerpflicht und Gemeinnützigkeit eines ausländischem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18
    Das FA führte zur Begründung aus, eine Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG für eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S.d. § 2 Nr. 1 KStG komme nur dann in Betracht, wenn die nach ausländischem Recht errichtete Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit einem deutschen Körperschaftsteuersubjekt vergleichbar sei (Typenvergleich; BFH-Urteil vom 25.10.2016 I R 54/14, BStBl II 2017, 1216).

    Dazu sei es nicht nur erforderlich, dass der Satzungstext und dessen Auslegung Anhaltspunkt dafür gebe, welcher steuerbegünstigte Zweck durch die Körperschaft verfolgt werde und dass die Zweckverfolgung ausschließlich und unmittelbar erfolge, denn diese BFH-Rechtsprechung betreffe die vor dem 01.01.2009 gegründeten Körperschaften (BFH-Urteil vom 25.10.2016 I R 54/14 a.a.O. Tz. II 2 Buchstabe c der Gründe m.w.N.).

    Nach Rechtsprechung des BFH kommt es hierbei auf den sog. Typenvergleich (BFH-Urteil vom 08.02.2017 I R 55/14, BFH/NV 2017, 1588, Rz. 14) und somit auf einen Vergleich der wirtschaftlichen und rechtlichen Struktur an (BFH-Urteile vom 25.10.2016 I R 54/14, BFHE 256, 66, BStBl II 2017, 1216, Rz. 9; vom 08.02.2017 I R 55/14, BFH/NV 2017, 1588, Rz. 14).

    Zwar sind Einrichtungen, die nicht auf einem Markt im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftsteilnehmern auftreten, vom unionsrechtlichen Gesellschaftsbegriff ausgeschlossen, die Klägerin steht jedoch Wirtschaftsteilnehmern gleich, da sie zur Durchführung ihrer satzungsgemäßen Zwecke in Deutschland belegenen Grundbesitz vermietet (vgl. dazu BFH Urteil vom 25.10.2016 I R 54/14, BStBl 11, 2017).

    Die Bundesrepublik Deutschland ist auch aus Gründen des Unionsrechts --insbesondere der Grundfreiheiten-- nicht verpflichtet, den Gemeinnützigkeitsstatus ausländischen Rechts anzuerkennen (BFH Urteil vom 25.10.2016 I R 54/14, BStBl 11, 2017 m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung; EuGH-Urteile Centro di Musicologia Walter Stauffer vom 14. September 2006 C-386/04, EU:C:2006:568, Rz 47; Persche vom 27.01.2009 C-318/07, EU:C:2009:33, Rz 48).

  • BFH, 08.02.2017 - I R 55/14

    Veräußerungsgewinn einer Stiftung liechtensteinischen Rechts durch Verzicht auf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18
    Nach Rechtsprechung des BFH kommt es hierbei auf den sog. Typenvergleich (BFH-Urteil vom 08.02.2017 I R 55/14, BFH/NV 2017, 1588, Rz. 14) und somit auf einen Vergleich der wirtschaftlichen und rechtlichen Struktur an (BFH-Urteile vom 25.10.2016 I R 54/14, BFHE 256, 66, BStBl II 2017, 1216, Rz. 9; vom 08.02.2017 I R 55/14, BFH/NV 2017, 1588, Rz. 14).
  • BFH, 26.04.1989 - I R 209/85

    Zur Frage der Förderung eigenwirtschaftlicher Zwecke durch gemeinnützige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18
    Eine Körperschaft verfolge bereits dann eigenwirtschaftliche Zwecke i.S.d. § 55 Abs. 1 Halbsatz 1 AO, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet sei, ihr Vermögen und ihre Einkünfte zu erhöhen (BFH-Urteil vom 26.04.1989 I R 209/85, BStBl II Seite 670 Tz. IV. 2 Buchstabe a der Gründe).
  • EuGH, 27.01.2009 - C-318/07

    DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN DARF

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18
    Die Bundesrepublik Deutschland ist auch aus Gründen des Unionsrechts --insbesondere der Grundfreiheiten-- nicht verpflichtet, den Gemeinnützigkeitsstatus ausländischen Rechts anzuerkennen (BFH Urteil vom 25.10.2016 I R 54/14, BStBl 11, 2017 m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung; EuGH-Urteile Centro di Musicologia Walter Stauffer vom 14. September 2006 C-386/04, EU:C:2006:568, Rz 47; Persche vom 27.01.2009 C-318/07, EU:C:2009:33, Rz 48).
  • BFH, 08.02.1995 - I R 73/94

    Vereinigung der Eigentümer von Rittergütern ist keine ins körperschaftsteuerliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18
    Eine Körperschaft unterscheidet sich von einer Personengesellschaft oder einer natürlichen Person insbesondere dadurch, dass eine Körperschaft durch Organisation und Struktur gegenüber den Mitgliedern verselbständigt, also in ihrer Existenz vom Mitgliederbestand unabhängig ist, über eigene Organe und ein Vermögen verfügt, das vom Vermögen ihrer Mitglieder weitgehend getrennt ist (vgl. BFH-Urteil vom 8.2.1995 I R 73/94, BFHE 177, 86, BStBl II 95, 552, Rz. 14; Rengers in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 1 KStG Rz. 144).
  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18
    Die Bundesrepublik Deutschland ist auch aus Gründen des Unionsrechts --insbesondere der Grundfreiheiten-- nicht verpflichtet, den Gemeinnützigkeitsstatus ausländischen Rechts anzuerkennen (BFH Urteil vom 25.10.2016 I R 54/14, BStBl 11, 2017 m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung; EuGH-Urteile Centro di Musicologia Walter Stauffer vom 14. September 2006 C-386/04, EU:C:2006:568, Rz 47; Persche vom 27.01.2009 C-318/07, EU:C:2009:33, Rz 48).
  • BFH, 18.08.2022 - V R 15/20

    Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 04.05.2020 - 6 K 53/18 aufgehoben.

    Das FA beantragt, das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 04.05.2020 - 6 K 53/18 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 6 K 53.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11847
OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 6 K 53.18 (https://dejure.org/2019,11847)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.04.2019 - 6 K 53.18 (https://dejure.org/2019,11847)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. April 2019 - 6 K 53.18 (https://dejure.org/2019,11847)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 13 Abs 1 RVG, § 15a Abs 1 RVG, § 33 Abs 3 RVG, § 49 RVG, § 56 Abs 2 RVG
    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen Staatskasse - Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine Verfahrensgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 13 Abs 1 RVG, § 15a Abs 1 RVG, § 33 Abs 3 RVG, § 49 RVG, § 56 Abs 2 RVG, § 58 Abs 2 RVG
    Beschwerde; Erinnerung; Kostenfestsetzungsbeschluss; Vergütungsanspruch gegen Staatskasse; Prozesskostenhilfe; Geschäftsgebühr; Verfahrensgebühr; Anrechnung; Wahlanwaltstabelle; PKH-Tabelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Berlin - 14 KE 2.18
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 6 K 53.18

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 1071
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Hamburg, 19.02.2009 - 3 So 197/08

    Rechtsanwaltsgebühren; Terminsgebühr bei zwei gleichzeitig terminierten Sachen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 6 K 53.18
    Es erschließt sich nicht, aus welchem Grunde eine geleistete Zahlung des Mandanten bereits bei der Entstehung der Verfahrensgebühr und nicht erst im Rahmen der Tilgung Einfluss auf die Höhe des Anspruchs seines Prozessbevollmächtigten gegen die Staatskasse haben sollte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. April 2013 - 13 OA 276/12 - juris Rn. 5; ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 6 E 600/13 - juris 22 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 So 197/08 - juris Rn. 25 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 OA 276/12

    Anrechnung einer bereits gezahlten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 6 K 53.18
    Es erschließt sich nicht, aus welchem Grunde eine geleistete Zahlung des Mandanten bereits bei der Entstehung der Verfahrensgebühr und nicht erst im Rahmen der Tilgung Einfluss auf die Höhe des Anspruchs seines Prozessbevollmächtigten gegen die Staatskasse haben sollte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. April 2013 - 13 OA 276/12 - juris Rn. 5; ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 6 E 600/13 - juris 22 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 So 197/08 - juris Rn. 25 ff.).
  • VGH Hessen, 27.06.2013 - 6 E 600/13

    Vergütung im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 6 K 53.18
    Es erschließt sich nicht, aus welchem Grunde eine geleistete Zahlung des Mandanten bereits bei der Entstehung der Verfahrensgebühr und nicht erst im Rahmen der Tilgung Einfluss auf die Höhe des Anspruchs seines Prozessbevollmächtigten gegen die Staatskasse haben sollte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. April 2013 - 13 OA 276/12 - juris Rn. 5; ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 6 E 600/13 - juris 22 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 So 197/08 - juris Rn. 25 ff.).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2014 - 18 W 93/13

    Zur Anrechnung der vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr auf die dem gemäß

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 6 K 53.18
    Dies lässt die in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte verbreitete Auffassung, wonach der anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr nach § 58 Abs. 2 RVG zunächst auf die Differenz zwischen der jeweils insgesamt im gerichtlichen Verfahren entstandenen Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung zu verrechnen sei (siehe dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 18 W 93/13 - juris Rn. 5 f. m.w.N.), unberücksichtigt.
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 4 OA 306/12

    Anrechnung der Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG bei Vorliegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 6 K 53.18
    Die gegenteilige Auffassung vermag auch deshalb nicht zu überzeugen, da sie - wie der vorliegende Fall zeigt - dazu führen kann, dass ein Rechtsanwalt die volle Geschäftsgebühr und eine ungekürzte Verfahrensgebühr erhält (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Mai 2013 - 4 OA 306/12 - juris Rn. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2020 - L 39 SF 41/18

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Nach der Gegenansicht betrifft § 58 Abs. 2 RVG ausschließlich die Tilgung, nicht aber die Entstehung und Berechnung des Vergütungsanspruchs und damit auch nicht die Anrechnung von Gebühren (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Januar 2020, L 19 AS 773/19 B, Rn. 32; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2019, 6 K 53.18; Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 21. März 2018, 2 WF 15/18, Rn. 25; Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 30. November 2016, 20 WF 1122/16, Rn. 11; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. April 2013, 13 OA 276.12, Rn. 5; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 7. Juli 2009, 13 Ta 302/09, Rn. 25; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. Februar 2009, 3 So 197/08, Rn. 28).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - L 19 AS 773/19
    § 58 Abs. 2 RVG betrifft die Tilgung, nicht die Entstehung und die Berechnung der zustehenden Höhe des Vergütungsanspruchs (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.04.2019 - OVG 6 K 53.18 m.w.N.; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.03.2018 - 2 WF 15/18).
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Rechtsprechung
   FG Sachsen, 25.03.2020 - 6 K 53/18 (Kg)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39870
FG Sachsen, 25.03.2020 - 6 K 53/18 (Kg) (https://dejure.org/2020,39870)
FG Sachsen, Entscheidung vom 25.03.2020 - 6 K 53/18 (Kg) (https://dejure.org/2020,39870)
FG Sachsen, Entscheidung vom 25. März 2020 - 6 K 53/18 (Kg) (https://dejure.org/2020,39870)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kindergeldanspruch eines auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelten GmbH-Alleingesellschafter-Geschäftsführers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.03.2018 - III R 5/17

    Kindergeldanspruch eines Gewerbetreibenden bei fiktiver unbeschränkter

    Auszug aus FG Sachsen, 25.03.2020 - 6 K 53/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 14. März 2018 ( III R 5/17) komme es für einen Anspruch auf Kindergeld nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG auf die tatsächliche Ausübung der inländischen Tätigkeit an.

    Das entscheidende Kriterium für die monatsbezogene Betrachtungsweise bei der Kindergeldberechtigung gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG ist daher die inländische Tätigkeit, welche die inländische Steuerpflicht auslöst und damit das Wahlrecht nach § 1 Abs. 3 EStG erst eröffnet (zum Ganzen: Urteil des BFH vom 14. März 2018, III R 5/17, BStBl II 2018, 482 m. w. N.).

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