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   FG Köln, 27.09.2005 - 6 K 5353/04 A   

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https://dejure.org/2005,8234
FG Köln, 27.09.2005 - 6 K 5353/04 A (https://dejure.org/2005,8234)
FG Köln, Entscheidung vom 27.09.2005 - 6 K 5353/04 A (https://dejure.org/2005,8234)
FG Köln, Entscheidung vom 27. September 2005 - 6 K 5353/04 A (https://dejure.org/2005,8234)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 30a § 93 § 154 § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Sammelauskunftsersuchen zu Cash-Kreditkartenkonten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabenordnung: - Sammelauskunftsersuchen zu Cash-Kreditkartenkonten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Banken - Sammelauskunftsersuchen: Einzahlungen auf Cash-Kreditkartenkonten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sammelauskunftsersuchen zu Cash-Kreditkartenkonten bei Einzelfällen; Erfordernis des hinreichenden Anlasses für das Auskunftsersuchen; Erheblichkeitsschwelle für Rasterfahndung

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 161
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.03.2002 - VII B 152/01

    Auskunftsersuchen - Sammelauskunftsersuchen der Steufa zur Ermittlung von

    Auszug aus FG Köln, 27.09.2005 - 6 K 5353/04
    Eine konkrete Maßnahme der Steuerfahndung ist hiernach rechtmäßig, wenn sie sich im Rahmen des ihr zugewiesenen Aufgabenbereichs gehalten hat und ihr die in Anspruch genommene Befugnis nach dem Gesetz auch zusteht (vgl. BFH-Beschluss vom 21. März 2002 VII B 152/01, BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495).

    Ein solcher liegt nur dann vor, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte (z.B. wegen der Besonderheit des Objektes oder der Höhe des Wertes) oder aufgrund allgemeiner Erfahrung (auch konkreten Erfahrungen für bestimmte Gebiete) die Möglichkeit einer Steuerverkürzung in Betracht kommt und daher eine Anordnung bestimmter Art angezeigt ist (BFH-Beschluss vom 21. März 2002 VII B 152/01, BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495 m.w.N.).

    Hieraus ergibt sich, dass Ermittlungen "ins Blaue hinein", Rasterfahndungen, Ausforschungsdurchsuchungen oder ähnliche Ermittlungsmaßnahmen unzulässig sind (BFH-Beschluss vom 21. März 2002 VII B 152/01, BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495 m.w.N.).

  • BFH, 25.07.2000 - VII B 28/99

    Unzulässige Rasterfahndung der Steuerfahndung

    Auszug aus FG Köln, 27.09.2005 - 6 K 5353/04
    Auch umfasst die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle Nachforschungen sowohl nach unbekannten Steuerpflichtigen als auch nach bisher unbekannten steuerlichen Sachverhalten (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juli 2000 VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643; Tipke/Kruse-Seer, AO, 103. Lfg., § 208, Rdnrn. 26 ff.).

    Diese Beurteilung wird auch durch die Rechtsprechung des BFH gestützt, wonach das Fehlen einer Erheblichkeitsschwelle für eine sog. Rasterfahndung spricht (BFH-Beschluss vom 25. Juli 2000 VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643).

  • BFH, 16.12.1997 - VII B 45/97

    Ermittlungsbefugnis der Steuerfahndung

    Auszug aus FG Köln, 27.09.2005 - 6 K 5353/04
    Bei der Überprüfung einer konkreten Tätigkeit der Steuerfahndung auf ihre Rechtmäßigkeit hin ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zwischen der Aufgabenzuweisung einerseits (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 AO) und den zur Erfüllung dieser Aufgaben verliehenen Befugnissen andererseits (§ 208 Abs. 1 Satz 2 AO) zu unterscheiden (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1997 VII B 45/97, BFHE 184, 266, BStBl II 1998, 231 m.w.N.).
  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

    Auszug aus FG Köln, 27.09.2005 - 6 K 5353/04
    Dies erfordert, dass das Auskunftsersuchen zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und, gemessen an der Bedeutung der Angelegenheit, notwendig und verhältnismäßig erscheint, sowie dem Adressaten des Ersuchens die Erteilung der Auskunft möglich und zumutbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.02.2007 - 2 K 2455/05

    Rechtmäßigkeit eines an einen Dachverband (e.V.) gerichteten Auskunftsersuchens

    Eine konkrete Maßnahme der Steuerfahndung ist hiernach rechtmäßig, wenn sie sich im Rahmen des ihr zugewiesenen Aufgabenbereichs gehalten hat und ihr die in Anspruch genommene Befugnis nach dem Gesetz auch zusteht (BFH vom 21. März 2002 VII B 152/01, BStBl II 2002, 495 ; FG Köln vom 27. September 2005 6 K 5353/04, EFG 2006, 161 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.02.2007 - 2 K 2455/06

    Befugnisse der Steuerfahndung als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft;

    Eine konkrete Maßnahme der Steuerfahndung ist hiernach rechtmäßig, wenn sie sich im Rahmen des ihr zugewiesenen Aufgabenbereichs gehalten hat und ihr die in Anspruch genommene Befugnis nach dem Gesetz auch zusteht (BFH vom 21. März 2002 VII B 152/01, BStBl II 2002, 495; FG Köln vom 27. September 2005 6 K 5353/04, EFG 2006, 161).
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