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   FG Köln, 30.04.2003 - 6 K 5692/01   

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https://dejure.org/2003,6727
FG Köln, 30.04.2003 - 6 K 5692/01 (https://dejure.org/2003,6727)
FG Köln, Entscheidung vom 30.04.2003 - 6 K 5692/01 (https://dejure.org/2003,6727)
FG Köln, Entscheidung vom 30. April 2003 - 6 K 5692/01 (https://dejure.org/2003,6727)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorsteuerabzugsberechtigung; Geschäftsführer als selbständiger Unternehmer; Weisungsrecht der Gesellschafter; Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf ein zukünftiges Billigkeitsverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 539
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 06.06.2002 - V R 43/01

    Umsatzsteuerpflicht bei Gesellschafterleistungen

    Auszug aus FG Köln, 30.04.2003 - 6 K 5692/01
    Die Klägerin sieht ihre Rechtsauffassung bestätigt durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Juni 2002 V R 43/01 (BFH/NV 2002, 1268) und den darauf beruhenden Erlaß des Bundesfinanzministeriums vom 13. Dezember 2002 IV B 7 - S 7100 - 315/02 (DStR 2003, 77).

    Die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des BFH in BFH/NV 2002, 1268 sei für den Streitfall nicht einschlägig, da sie sich ausschließlich mit der Geschäftsführertätigkeit bei einer Personengesellschaft befasse.

    - Die Klägerin beruft sich für ihre Auffassung, M sei in Ausübung seiner Geschäftführungstätigkeit selbständig tätig gewesen, zu Unrecht auf das BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1268.

    - Die Entscheidung des BFH in BFH/NV 2002, 1268 stellt nach Auffassung des erkennenden Senats auch keine Aufgabe der bisherigen BFH-Rechtsprechung zur Unselbständigkeit von natürlichen Personen als Geschäftsführer einer GmbH dar.

    Es ist jedoch nicht erkennbar, daß sich aus diesem Urteil (natürliche Person als Geschäftsführer einer GmbH) überhaupt etwas für die in der Entscheidung in BFH/NV 2002, 1268 zu beurteilende Frage der Selbständigkeit einer juristischen Person als Geschäftführer einer GbR ergeben hat.

    Das Gericht hält zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Äußerung des BFH dazu für erforderlich, inwieweit er gemäß seiner Erklärung im Urteil in BFH/NV 2002, 1268 (dort unter II. 3.) an seinem Urteil in BStBl II 1997, 255 nicht festhält.

  • BFH, 09.10.1996 - XI R 47/96

    Zur Frage der Selbständigkeit eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus FG Köln, 30.04.2003 - 6 K 5692/01
    Denn der Geschäftsführer einer GmbH bleibtungeachtet der Regelungen im Anstellungsvertrag und ungeachtet seiner tatsächlichen Position - aufgrund seiner Organstellung gesellschaftsrechtlich dem Weisungsrecht der Gesellschaft unterworfen (BFH-Entscheidungen vom 9. Oktober 1996 XI R 47/96, BStBl II 1997, 255; vom 7. Mai 1997 V R 28/96, BFH/NV 1997, 911; vom 17. Juni 1998 V B 2/98, BFH/NV 1999, 81; vom 29. Juli 1998 II R 88/97, BFH/NV 1998, 1385; vom 11. September 1999 V B 44/99 BFH/NV 2000, 352; vom 4. Dezember 2000 V B 15/00 BFH/NV 2001, 819).

    Zwar erklärt der BFH in dieser Entscheidung im Anschluß an seine Feststellung, die GmbH sei als Geschäftsführerin der GbR selbständig tätig gewesen, er halte an seinem Urteil in BStBl II 1997, 255 insoweit nicht fest, als sich daraus etwas anderes ergebe.

    Das Gericht hält zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Äußerung des BFH dazu für erforderlich, inwieweit er gemäß seiner Erklärung im Urteil in BFH/NV 2002, 1268 (dort unter II. 3.) an seinem Urteil in BStBl II 1997, 255 nicht festhält.

  • BFH, 07.05.1997 - V R 28/96

    Eingliederung des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft in die Gesellschaft

    Auszug aus FG Köln, 30.04.2003 - 6 K 5692/01
    Denn der Geschäftsführer einer GmbH bleibtungeachtet der Regelungen im Anstellungsvertrag und ungeachtet seiner tatsächlichen Position - aufgrund seiner Organstellung gesellschaftsrechtlich dem Weisungsrecht der Gesellschaft unterworfen (BFH-Entscheidungen vom 9. Oktober 1996 XI R 47/96, BStBl II 1997, 255; vom 7. Mai 1997 V R 28/96, BFH/NV 1997, 911; vom 17. Juni 1998 V B 2/98, BFH/NV 1999, 81; vom 29. Juli 1998 II R 88/97, BFH/NV 1998, 1385; vom 11. September 1999 V B 44/99 BFH/NV 2000, 352; vom 4. Dezember 2000 V B 15/00 BFH/NV 2001, 819).
  • FG Köln, 19.09.2006 - 6 K 2049/05

    Vorsteuerabzug aus Geschäftsführertätigkeit

    Der Senat entschied durch Urteil vom 30.04.2003 in dem Verfahren 6 K 5692/01 (EFG 2004, 539), dass der Geschäftsführer einer GmbH bereits aufgrund seiner Organstellung gesellschaftsrechtlich dem Weisungsrecht der Gesellschaft unterworfen sei, was eine selbständige und damit unternehmerische Tätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes --UStG-- ausschließe.
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