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   FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6045/12   

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https://dejure.org/2014,42368
FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6045/12 (https://dejure.org/2014,42368)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.12.2014 - 6 K 6045/12 (https://dejure.org/2014,42368)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - 6 K 6045/12 (https://dejure.org/2014,42368)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildung der Rückstellung der Pensionsverpflichtungen in der Bilanz eines Kaufmannes als verdeckte Gewinnausschüttung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angemessenheit einer Pensionszusage Prüfung der Überversorgung anhand eines Fremdvergleichs Ablehnung der 75%-Grenze des BFH als Indiz für eine Überversorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Angemessenheit einer Pensionszusage - Prüfung der Überversorgung anhand eines Fremdvergleichs - Ablehnung der 75%-Grenze des BFH als Indiz für eine Überversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Rückstellungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Riester-Förderung für ausgeschiedene Widerrufsbeamte bei Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Überversorgung - Rückstellungen können in voller Höhe in die Bilanz eingestellt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückstellungen in voller Höhe auch bei Zusage einer Überversorgung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Überversorgung in der bAV?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückstellungen bei Überversorgung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rückstellungen für "Überversorgung" dürfen in voller Höhe in Bilanz eingestellt werden - Unklare Berechnungsgrundlage für Überversorgung führt insbesondere bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit zu ungerechten Ergebnissen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2015, 2293
  • EFG 2015, 321
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 15.03.2000 - I R 40/99

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6045/12
    Eine Erprobungszeit galt als eingehalten, da Herr C... bereits seit 1980 in der ehemaligen DDR als Einzelunternehmer im selben Handwerk tätig war (vgl. BFH, Urteil vom 15. März 2000, I R 40/99, BStBl II 2000, 504).
  • BFH, 09.11.2005 - I R 89/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Zusage einer Nur-Pension ohne Barlohnumwandlung als

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6045/12
    Im Verhältnis zwischen der Kapitalgesellschaft und einem beherrschenden Gesellschafter wird die Ursächlichkeit des Gesellschaftsverhältnisses bereits dann angenommen, wenn es für die Leistung der Kapitalgesellschaft an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. das Urteil vom 9. November 2005, I R 89/04, BStBl II 2008, 523).
  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 31/05

    Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehrarbeit und Nachtarbeit an

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6045/12
    Eine gesellschaftliche Veranlassung ist gegeben, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil unter sonst gleichen Umständen einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (BFH, Urteile vom 9. Dezember 2009, X R 52/06, BFH/NV 2010, 1246, und vom 13. Dezember 2006 VIII R 31/05, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2007, 393).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 52/06

    Private Nutzung eines Dachgeschosses im Rahmen einer Betriebsaufspaltung -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6045/12
    Eine gesellschaftliche Veranlassung ist gegeben, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diesen Vorteil unter sonst gleichen Umständen einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (BFH, Urteile vom 9. Dezember 2009, X R 52/06, BFH/NV 2010, 1246, und vom 13. Dezember 2006 VIII R 31/05, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2007, 393).
  • BFH, 24.06.2014 - VIII R 54/10

    Feststellungslast bei vGA - Sinngemäße Anwendung des § 32a KStG bei Herabsetzung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6045/12
    Eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne dieser Vorschrift liegt nach ständiger Rechtsprechung des BFH vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vorteil zuwendet und diese Zuwendung ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis hat (BFH, Urteil vom 24. Juni 2014, VIII R 54/10, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2014, 1501).
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6045/12
    Wenn der Arbeitgeber eine Überversorgung vertraglich verspricht, muss er sie erbringen, ohne sich auf veränderte Gerechtigkeitsvorstellungen berufen zu können (so Bundesarbeitsgericht -BAG-, Urteil vom 28. Juli 1998, 3 AZR 100/98, DB 1999, 389).
  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09

    Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6045/12
    Nur wenn das ursprünglich angestrebte Versorgungsziel im späteren Verlauf erheblich überschritten wird, kann die Geschäftsgrundlage gestört sein (BAG, Urteil vom 17. Januar 2012, 3 AZR 555/09, juris; im vom BAG entschiedenen Fall lag dies vor, nachdem eine Gesamtversorgung der Arbeitnehmer 122, 3 % des letzten Nettoentgelts erreichte, obwohl der angestrebte Versorgungsgrad sich ursprünglich auf 93, 8 % belief).
  • BFH, 15.07.1976 - I R 124/73

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Pensionszusage - Steuerrechtliche Anerkennung -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6045/12
    Der BFH begründete die Grenze ursprünglich damit, dass die betriebliche Altersversorgung im Normalfall grundsätzlich nur dazu bestimmt sei, eine nach der gesetzlichen Rentenversicherung verbleibende Versorgungslücke von etwa 20 bis 30 % der letzten Aktivbezüge zu schließen, da die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung nur eine durchschnittliche Höhe von etwa 45 bis 50 % des letzten Arbeitseinkommens erreichen würden (BFH, Urteil vom 15. Juli 1976, I R 124/73, BStBl II 1977, 112).
  • BFH, 03.05.1991 - V R 36/90
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6045/12
    Für die Beantwortung der Frage, ob eine Tatsache nachträglich bekannt geworden ist, kommt es maßgebend auf den Kenntnisstand der Personen an, die innerhalb der Finanzbehörde dazu berufen sind, den betreffenden Steuerfall zu bearbeiten; hierzu zählen insbesondere der Sachbearbeiter, der Sachgebietsleiter und der Vorsteher (BFH, Urteil vom 03. Mai 1991, V R 36/90, BFH/NV 1992, 221).
  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 41/89

    Voraussetzungen für Änderungen gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 6 K 6045/12
    Erforderlich ist, dass diejenigen Tatsachen - Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art -, die Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein können, dem Beklagten erst nachträglich bekannt werden (vgl. BFH, Urteil vom 27. Oktober 1992, VIII R 41/89, BStBl II 1993, 569), aber vor der Steuerfestsetzung entstanden sind (vgl. BFH, Urteil vom 02. April 1998, V R 34/97, BStBl II 1998, 695).
  • BFH, 17.05.1995 - I R 147/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer "Nur-Pension" (Änderung der

  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

  • BFH, 20.12.2006 - I R 29/06

    VGA; Rentenanwartschaft; Überversorgung

  • BFH, 28.04.2010 - I R 78/08

    Abfindung und Ablösung von (überversorgenden) Pensionsrückstellungen für

  • BFH, 20.12.2016 - I R 4/15

    Sog. Überversorgungsprüfung für Pensionsrückstellungen

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Dezember 2014  6 K 6045/12 aufgehoben.

    Das nach erfolglosem Einspruch angerufene Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat der Klage stattgegeben (Urteil vom 2. Dezember 2014  6 K 6045/12, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 321).

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.10.2020 - 10 K 10090/17

    Bewertung einer Pensionsrückstellung - Bindungswirkung des § 126 Abs. 5 FGO gilt

    Die Klägerin erhob am 09.02.2012 Klage, für die seinerzeit der 6. Senat des Finanzgerichts - FG - zuständig war und die unter dem Aktenzeichen 6 K 6045/12 geführt wurde.

    Mit Urteil vom 02.12.2014 (DStRE 2015, 834, Juris) wurde der Klage stattgegeben und die Revision zugelassen.

    Ferner lag die Finanzgerichtsakte des ersten Rechtsgangs 6 K 6045/12 sowie eine Akte des BFH mit der Beschriftung "Bundesfinanzhof I. Senat Az. I R 4/15" vor.

  • FG Köln, 29.04.2015 - 13 K 2435/09

    Anwendung der Grundsätze zur Überversorgung

    Im Rahmen der mündlichen Verhandlung sind die dem Revisionsverfahren zu Az. I R 4/15 zu Grunde liegende Entscheidung des Finanzgerichts - FG - Berlin-Brandenburg vom 2. Dezember 2014 (6 K 6045/12, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2015, 321) angesprochen sowie die ihr zu Grunde liegenden Rechtsüberlegungen erörtert worden.

    Der erkennende Senat folgt, wie auch der überwiegende Teil der Literatur (vgl. z.B. Dommermuth in Hermann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 6a EStG Rdnr. 115; Gosch in Kirchhof, EStG, 14. Auflage, 2015, § 6a Rdnr. 19; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 34. Auflage, 2015, § 6a Rdnr. 57 jeweils m.w.N.) und trotz der in jüngster Zeit geäußerten Fundamentalkritik (vgl. insoweit FG Berlin-Brandenburg, EFG 2015, 321; Briese, Rechtliche Grundlagen der Überversorgung bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer und Arbeitnehmer, GmbH-Rundschau - GmbHR - 2015, 463) weiterhin der langjährigen Rechtsprechung des BFH, an der sich nicht nur die Finanzverwaltung, sondern auch die Beratungspraxis bei aller Kritik an der Rechtsprechung des BFH im Einzelnen (vgl. z.B. die Anmerkungen zu BFH, BStBl II 2012, 665 von Wenzler, GmbHR 2012, 760 und von Heger, Betriebsberater - BB - 2012, 1534) weitgehend orientiert.

    Die Revision war im Streitfall im Hinblick auf die Abweichung von der Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, EFG 2015, 321 nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen.

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