Weitere Entscheidung unten: VG Cottbus, 05.11.2015

Rechtsprechung
   FG Münster - 6 K 607/11 F   

Anhängiges Verfahren
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FG Münster - 6 K 607/11 F (https://dejure.org/9999,1728)
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Kurzfassungen/Presse (2)


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Musterverfahren zur Werbungskosten-Einschränkung bei Abgeltungsteuer

  • steuerzahler.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Abgeltungsteuer - Eingeschränkter Werbungskostenabzug bei Kapitalerträgen

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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 05.11.2015 - 6 K 607/11   

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VG Cottbus, 05.11.2015 - 6 K 607/11 (https://dejure.org/2015,32646)
VG Cottbus, Entscheidung vom 05.11.2015 - 6 K 607/11 (https://dejure.org/2015,32646)
VG Cottbus, Entscheidung vom 05. November 2015 - 6 K 607/11 (https://dejure.org/2015,32646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802

    Der Erlass einer wasserrechtlichen Duldungsanordnung nach § 93 Satz 1 WHG 2010,

    Auszug aus VG Cottbus, 05.11.2015 - 6 K 607/11
    Das Privateigentum des Klägers stellt sich weitgehend nur mehr als eine "inhaltslose Hülse" dar (vgl. zum im Wesentlichen gleich lautenden bayerischen Straßen- und Wegerecht: BayVGH, Beschluss vom 5. November 2012 - 8 CS 12.802 -, juris Rz. 9 m.w.N.).

    Über die Verlegung einer Trinkwasserleitung im Straßenkörper, zu dem auch der Straßengrund gehört, und die Durchleitung von Trinkwasser entscheidet auch bei einem gewidmeten, aber (noch) nicht in seinem Eigentum stehenden Straßengrundstück allein der Straßenbaulastträger (vgl. zum Falle einer bis zu 3 m tief zu verlegenden Abwasserleitung BayVGH, Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O. Rz. 13).

    Auch wenn eine im Straßenkörper verlegte Trink- oder Abwasserleitung den Gemeingebrauch im Allgemeinen nicht beeinträchtigt (vgl. § 23 Abs. 1 StrG), berührt ihre Lage dort damit sehr wohl die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs im Sinne des § 13 Abs. 4 StrG (so zum inhaltsgleichen bayerischen Landesrecht insgesamt: BayVGH, Beschluss vom 5. November 2012, a.a.O. Rz. 9 bis 13 m.w.N.).

  • BGH, 09.05.2014 - V ZR 176/13

    Grundbuchbereinigung im Beitrittsgebiet: Bemessung des Entschädigungsanspruchs

    Auszug aus VG Cottbus, 05.11.2015 - 6 K 607/11
    Eine entsprechende Anwendung der Schutzstreifenregelung gilt dort nur in dem seltenen Ausnahmefall, dass der ordnungsgemäße Betrieb solcher Anlagen das generelle Freihalten eines Grundstücksstreifens neben der eigentlichen Ausübungsstelle erfordert (vgl. 2. Leitsatz von BGH, Urteil vom 9. Mai 2014 - V ZR 176/13 -, juris).
  • VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
    Dem Privateigentümer eines als öffentliche Straße gewidmeten Grundstücks steht gegen den Abwasser- und Trinkwasserzweckverband eine actio negatoria wegen ohne Duldungsverfügung nach § 93 WHG und ohne Zustimmung verlegter Abwasser- und Trinkwasserleitung zu (entgegen VGH München, Beschluss vom 5. November 2012 - 8 CS 12.802; VG Cottbus, Urteil vom 5. November 2015 - 6 K 607/11 -).

    Soweit teilweise davon ausgegangen wird, dass sich die Untergrenze des Straßengrundes in einer Tiefe befinde, jenseits der sich nach straßenrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Erfordernissen Eingriffe nicht mehr auf den Bestand der Straße auswirken können und der Straßenbaulastträger an ihrer Abwehr daher kein Interesse haben kann (Bay.VGH, Beschluss vom 05. November 2012 - 8 CS 12.802 - juris, Rn. 10 m.w.N.; sich darauf beziehend VG Cottbus, Urteil vom 05. November 2015 - 6 K 607/11 - juris Rn. 20; Häußler, a.a.O., Rn. 14; mit Verweis auf ihn auch Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Auflage 2020, Rn. 77), kann diese Sicht für den Geltungsbereich des Brandenburgischen Straßengesetzes keine Geltung beanspruchen.

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