Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10240
FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08 (https://dejure.org/2012,10240)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2012 - 6 K 6086/08 (https://dejure.org/2012,10240)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 6 K 6086/08 (https://dejure.org/2012,10240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,10240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerbefreiung für eine ausschließlich im Bereich des Rettungsdienstes und der Rettungswachen tätigen Körperschaft; Voraussetzungen für die steuerrechtliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahrnehmung hoheitlicher Pflichtaufgaben durch eine privatrechtlich strukturierte Körperschaft im Auftrag ihres hoheitlichen Gesellschafters kann selbstlos sein Einrichtung eines Rettungswesens als gemeinnützige Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wahrnehmung hoheitlicher Pflichtaufgaben durch eine privatrechtlich strukturierte Körperschaft im Auftrag ihres hoheitlichen Gesellschafters kann selbstlos sein - Einrichtung eines Rettungswesens als gemeinnützige Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Rettungsdienst-GmbH eines Landkreises gemeinnützig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rettungsdienst-GmbH eines Landkreises gemeinnützig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rettungsdienst-GmbH eines Landkreises gemeinnützig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gemeinnützigkeit eines Rettungsdienstes

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Gemeinnützigkeit einer Rettungsdienst-GmbH

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Rettungsdienst-GmbH eines Landkreises gemeinnützig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gemeinnützigkeit einer Rettungsdienst-GmbH

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rettungsdienst-GmbH eines Landkreises ist gemeinnützig - Tätigkeit des Rettungsdienstes erfüllt Anforderungen für Gemeinnützigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1890
  • EFG 2012, 1088
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 18.09.2007 - I R 30/06

    Rettungsdienste und Krankentransporte sind nicht gemeinnützig

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    aa) Nach dem BFH sind der Krankentransport und der Rettungsdienst nicht gemeinnützig, wenn sie aus Gewinnerzielungsabsicht unternommen werden (BFH, Urteil vom 18. September 2007 I R 30/06, BStBl. II 2009, 126).

    Entscheidend soll nach dem BFH (in BStBl. II 2009, 126) vielmehr sein, ob die Bedingungen, unter denen der Betrieb eines Krankentransports und eines Rettungsdienstes ausgeübt wird, objektiv geeignet sind, Gewinne zu erzielen.

    bb) Die Ausführungen des BFH (in BStBl. II 2009, 126) sind auf den Streitfall nicht übertragbar.

  • BFH, 27.04.2005 - I R 90/04

    Beitrittsaufforderung an BMF: Gemeinnützigkeit durch Wahrnehmung öffentlicher

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    Der Krankentransport sowie die Errichtung und der Betrieb von Rettungswachen werden zudem von § 52 Abs. 2 Nr. 11 AO erfasst, soweit sie der Lebensrettung dienen sollen; in jedem Fall lassen sie sich aber auch unter § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO subsumieren, der die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens als gemeinnützig behandelt (s. hierzu auch BFH, Beschluss vom 27. April 2005 I R 90/04, BStBl. II 2006, 198).

    36 aa) Eine Körperschaft verfolgt eigenwirtschaftliche Interessen, wenn sie vorrangig und somit nicht nur nebenbei ihre eigenen wirtschaftlichen Vorteile und Interessen oder die ihrer Mitglieder fördert (BFH, Beschluss vom 27. April 2005 I R 90/04, BStBl. II 2006, 198, mit weiteren Nachweisen; Klein/Gersch, AO, 10. Aufl., § 55 Rz. 2; Tipke in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 55 Rz. 6).

    bb) Ob die Wahrnehmung hoheitlicher Pflichtaufgaben - wie im Streitfall die Durchführung des dem Landkreis nach § 6 Abs. 1 BbgRettG obliegenden Rettungsdienstes - durch eine privatrechtlich strukturierte Körperschaft als selbstlos anzusehen ist oder aber im Interesse des hoheitlichen Gesellschafters erfolgt, ist umstritten und vom BFH in seinem Beitrittsbeschluss vom 27. April 2005 (I R 90/04, BStBl. II 2006, 198) ausführlich und ergebnisoffen diskutiert worden - auch wenn die Erwägungen im späteren Urteil vom 07. März 2007 (I R 90/04, BStBl. II 2007, 628) keine Rolle mehr spielten, weil der BFH seine Entscheidung - entgegen dem vorher ergangenen Beitrittsbeschluss - ausschließlich auf Erwägungen zur Unmittelbarkeit stützte und deshalb die Frage der Selbstlosigkeit offen ließ (s. unter II. Nr. 4 der Gründe des Urteils des BFH in BStBl. II 2007, 628).

  • BFH, 07.03.2007 - I R 90/04

    Gemeinnützigkeit einer zur Entwicklung eines den Maßgaben des § 17b Abs. 2 KHG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    Insoweit unterscheidet sich der Streitfall maßgeblich von dem vom BFH entschiedenen Fall (Urteil vom 07. März 2007, I R 90/04, BStBl. II 2007, 628), weil die dortige Klägerin ihre Leistungen, die in der Entwicklung eines Abrechnungssystems für Krankenhäuser lag, ihren Gesellschafterinnen gegenüber erbracht hat und nicht gegenüber der Allgemeinheit.

    bb) Ob die Wahrnehmung hoheitlicher Pflichtaufgaben - wie im Streitfall die Durchführung des dem Landkreis nach § 6 Abs. 1 BbgRettG obliegenden Rettungsdienstes - durch eine privatrechtlich strukturierte Körperschaft als selbstlos anzusehen ist oder aber im Interesse des hoheitlichen Gesellschafters erfolgt, ist umstritten und vom BFH in seinem Beitrittsbeschluss vom 27. April 2005 (I R 90/04, BStBl. II 2006, 198) ausführlich und ergebnisoffen diskutiert worden - auch wenn die Erwägungen im späteren Urteil vom 07. März 2007 (I R 90/04, BStBl. II 2007, 628) keine Rolle mehr spielten, weil der BFH seine Entscheidung - entgegen dem vorher ergangenen Beitrittsbeschluss - ausschließlich auf Erwägungen zur Unmittelbarkeit stützte und deshalb die Frage der Selbstlosigkeit offen ließ (s. unter II. Nr. 4 der Gründe des Urteils des BFH in BStBl. II 2007, 628).

  • BFH, 23.11.1983 - I E 3/83
    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    Denn in der Festsetzung einer Steuer in Höhe von Null ist die Feststellung enthalten, dass der Steuerpflichtige nicht gemeinnützig und damit nicht steuerbefreit ist (BFH, Beschluss vom 23. November 1983 I E 3/83, n.v.; s. auch Urteil vom 21. Oktober 1999 I R 14/98, BStBl. II 2000, 325).
  • BFH, 13.12.1978 - I R 39/78

    Zum Begriff "Förderung der Allgemeinheit" im Gemeinnützigkeitsrecht

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    An der Selbstlosigkeit fehlt es erst dann, wenn der Eigennutz der Mitglieder in den Vordergrund tritt (BFH, Urteil vom 13. Dezember 1978 I R 39/78, BStBl. II 1979, 482).
  • BFH, 21.10.1999 - I R 14/98

    Körperschaftsteuerbefreiung einer Bürgschaftsbank

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    Denn in der Festsetzung einer Steuer in Höhe von Null ist die Feststellung enthalten, dass der Steuerpflichtige nicht gemeinnützig und damit nicht steuerbefreit ist (BFH, Beschluss vom 23. November 1983 I E 3/83, n.v.; s. auch Urteil vom 21. Oktober 1999 I R 14/98, BStBl. II 2000, 325).
  • BFH, 01.12.2010 - XI R 46/08

    Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste u. a., der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    Für die Frage der Unmittelbarkeit ist ferner irrelevant, ob die Klägerin in umsatzsteuerlicher Hinsicht Leistungen an den Landkreis (so wohl BMF-Schreiben vom 27. Dezember 1990, BStBl. I 1991, 81, Tz. II. 1.) erbrachte oder ob es umsatzsteuerlich allein darauf ankommt, wem die Leistung tatsächlich zu Gute kommt (so BFH, Urteil vom 15. September 2011 V R 16/11, zur Veröffentlichung bestimmt, zur Frage der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 Umsatzsteuergesetz, vgl. auch BFH, Urteil vom 01. Dezember 2010 XI R 46/08 BFH/NV 2011, 711, zum Leistungsaustausch beim Einsatz von Notärzten).
  • BFH, 15.09.2011 - V R 16/11

    Steuerfreier Behindertenfahrdienst

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    Für die Frage der Unmittelbarkeit ist ferner irrelevant, ob die Klägerin in umsatzsteuerlicher Hinsicht Leistungen an den Landkreis (so wohl BMF-Schreiben vom 27. Dezember 1990, BStBl. I 1991, 81, Tz. II. 1.) erbrachte oder ob es umsatzsteuerlich allein darauf ankommt, wem die Leistung tatsächlich zu Gute kommt (so BFH, Urteil vom 15. September 2011 V R 16/11, zur Veröffentlichung bestimmt, zur Frage der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 Umsatzsteuergesetz, vgl. auch BFH, Urteil vom 01. Dezember 2010 XI R 46/08 BFH/NV 2011, 711, zum Leistungsaustausch beim Einsatz von Notärzten).
  • FG Berlin, 15.01.2002 - 7 K 8618/99

    Fehlender Wettbewerb als Voraussetzung eines Zweckbetriebes

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    Nach dem FG Berlin (Urteil vom 15. Januar 2002 7 K 8618/99) sei die Wahrnehmung einer hoheitlichen Aufgabe steuerlich unschädlich, wenn der Hoheitsträger nicht Gesellschafter sei.
  • BFH, 22.12.2010 - I R 58/10

    Wertveränderung einer Kaufpreisforderung als Teil des Veräußerungsgewinns i. S.

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 6 K 6086/08
    Für die Frage der Unmittelbarkeit ist ferner irrelevant, ob die Klägerin in umsatzsteuerlicher Hinsicht Leistungen an den Landkreis (so wohl BMF-Schreiben vom 27. Dezember 1990, BStBl. I 1991, 81, Tz. II. 1.) erbrachte oder ob es umsatzsteuerlich allein darauf ankommt, wem die Leistung tatsächlich zu Gute kommt (so BFH, Urteil vom 15. September 2011 V R 16/11, zur Veröffentlichung bestimmt, zur Frage der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 Umsatzsteuergesetz, vgl. auch BFH, Urteil vom 01. Dezember 2010 XI R 46/08 BFH/NV 2011, 711, zum Leistungsaustausch beim Einsatz von Notärzten).
  • BFH, 27.11.2013 - I R 17/12

    Steuerbegünstigung einer kommunalen Eigengesellschaft (Rettungsdienst) als

    Die deswegen erhobene Klage hatte Erfolg; das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat die angefochtenen Bescheide aufgehoben; sein Urteil vom 7. Februar 2012  6 K 6086/08 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1088 abgedruckt.
  • FG Düsseldorf, 28.10.2019 - 6 K 94/16

    Gemeinnützigkeit einer Kindertagesstätte: Bevorzugte Belegung durch

    Dass die "Mildtätigkeit" nicht als Begriff im Satzungstext genannt sein müsse, sei ausreichend durch die Rechtsprechung geklärt (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.02.2012 6 K 6086/08; BFH, Urteil vom 27.11.2013 I R 17/12).

    Da das Gesetz zwischen gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken unterscheidet und - wie oben dargelegt - unterschiedliche Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützig oder mildtätig erfüllt werden müssen, ist es erforderlich, dass die Verfolgung mildtätiger Zwecke in der Satzung bzw. im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich angegeben wird (a. A. Musil in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 53 AO Tz. 12; Seer in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 53 AO Tz. 1 und wohl auch BFH, Urteil vom 27.11.2013 I R 17/12, BStBl II 2016, 68; vorangehend FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.2.2012 6 K 6086/08, EFG 2012, 1088).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht