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   VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04.KO   

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VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04.KO (https://dejure.org/2004,11621)
VG Koblenz, Entscheidung vom 14.09.2004 - 6 K 631/04.KO (https://dejure.org/2004,11621)
VG Koblenz, Entscheidung vom 14. September 2004 - 6 K 631/04.KO (https://dejure.org/2004,11621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • lsvd.de PDF

    Ein in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebender Beamter hat keinen Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1

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Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei Lebenspartnerschaft keinen Familienzuschlag

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (41)

  • EuGH, 31.05.2001 - C-122/99

    D / Rat

    Auszug aus VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04
    Ebenso wenig liegt darin eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung (vgl. ebenso EuGH, Urteil vom 31. Mai 2001 ­ Rs. C-122/99 P und C-125/99 P ­ NVwZ 2001, 1259), da sie nicht am Geschlecht oder der sexuellen Orientierung anknüpft, sondern an der verfassungsrechtlich geschützten ehelichen Gemeinschaft als Vorstufe für die für das Fortbestehen des menschlichen Gemeinwesens unerlässliche Familie.

    Diese Sichtweise wird durch das Urteil des EuGH vom 31. Mai 2001 (a.a.O.) bestätigt.

    Damit ist eine Differenzierung hinsichtlich familienstandsbezogender Leistungen zulässig (EuGH vom 31. Mai 2001, a.a.O.).

    Dies folgt schon daraus, dass der Familienstand als Anknüpfungspunkt keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beinhaltet, da die Ehe und die Lebenspartnerschaft ­ wie oben dargelegt ­ keine gleichen bzw. vergleichbaren Lebensformen darstellen und die Regelung unterschiedslos auf Frauen und Männer angewandt wird (vgl. ebenso zur Diskriminierung und Vergleichbarkeit: EuGH, Urteil vom 31. Mai 2001 ­ Rs. C-122/99 P und C-125/99 P ­ NVwZ 2001, 1259 ­ und Urteil vom 17. Februar 1998 ­ C-249/96 ­ zitiert nach juris; und zur fehlenden Vergleichbarkeit von Ehe und Lebenspartnerschaft: BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsrechtlicher Ehebegriff und gleichgeschlechtliche Ehe

    Auszug aus VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04
    Von Willkür im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG kann nur dann gesprochen werden, wenn sich keine sachlichen Gründe für die beanstandete Regelung finden lassen (vgl. BVerfGE 26, 141 (158 f.); 49, 260 (271); 56, 87 (95); 61, 43 (62 f.)).

    "Der Ortszuschlag bildet denjenigen Teil der Besoldung, der vornehmlich von sozialen Komponenten bestimmt wird (vgl. BVerfGE 49, 260 (272)).

    Die ihnen insgesamt verbleibenden Dienstbezüge stellen weiterhin eine amtsangemessene Besoldung im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG dar, weil sie dem Dienstrang, d. h. der mit dem Amt verbundenen Verantwortung des Beamten oder Richters entsprechen und als nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums und des Richtertums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards gewährt anzusehen sind (vgl. BVerfGE 8, 1 (14); 21, 329 (345); 44, 249 (263, 267); 49, 260 (271); 55, 207 (237)).

  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 26/96

    Kein Anspruch auf Verheiratetenortszuschlag bei gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04
    Die Typisierung in der Weise, dass nur eine im Normalfall von vornherein betrachtet reproduktionsfähige Lebensgemeinschaft begünstigt wird, ist sachlich vertretbar und berücksichtigt, dass die Ehe vor allem deshalb verfassungsrechtlich gestützt ist, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1993, a.a.O.; vgl. ebenso BAG Urteil vom 15. Mai 1997 - 6 AZR 26/96 ­ BAGE 85, 375).

    Mit dieser sachlichen Rechtfertigung der Regelungen über den Familienzuschlag hat sich das BAG in seinem Urteil vom 29. April 2004 ­ 6 AZR 101/03 ­ (juris) betreffend den Ortszuschlag nach dem Bundesangestelltentarifvertrag ­ BAT nicht auseinandergesetzt, obwohl das BVerfG (Beschluss vom 21. Mai 1999, ­ 1 BvR 726/98 ­ BayVBl. 1999, 626) die in dem o.a. Urteil des BAG vom 15. Mai 1997 (BAGE 85, 375) angenommene Familienbezogenheit des Ortszuschlags im BAT unter Verweis auf die oben dargestellte verfassungsrechtliche Rechtsprechung zum beamtenrechtlichen Ortszuschlag bestätigt hat.

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04
    Lebenspartnerschaften genießen diesen besonderen Schutz nicht, da die Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG nur die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft ist (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002 ­ 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 ­, BVerfGE 105, 313 ff.).

    Dies folgt schon daraus, dass der Familienstand als Anknüpfungspunkt keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beinhaltet, da die Ehe und die Lebenspartnerschaft ­ wie oben dargelegt ­ keine gleichen bzw. vergleichbaren Lebensformen darstellen und die Regelung unterschiedslos auf Frauen und Männer angewandt wird (vgl. ebenso zur Diskriminierung und Vergleichbarkeit: EuGH, Urteil vom 31. Mai 2001 ­ Rs. C-122/99 P und C-125/99 P ­ NVwZ 2001, 1259 ­ und Urteil vom 17. Februar 1998 ­ C-249/96 ­ zitiert nach juris; und zur fehlenden Vergleichbarkeit von Ehe und Lebenspartnerschaft: BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 13.01.2003 - 17 K 3906/02

    Kein Familienzuschlag für Beamte in einer Lebenspartnerschaft

    Auszug aus VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04
    Das Verwaltungsgericht Stuttgart habe dies mit Urteil vom 13.01.2003 ­ 17 K 3906/02 ­ verneint.

    Damit kann auch die Frage der Aufnahme in die Wohnung (vgl. Urteil des VG Stuttgart vom 13. Januar 2003 ­ 17 K 3906/02 ­ U.A. S. 4) vorliegend dahingestellt bleiben.

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04
    Er soll zur Unabhängigkeit des verheirateten Bediensteten im Interesse der Funktionsfähigkeit des Berufsbeamten- und Richtertums beitragen (vgl. BVerfGE 21, 329 (345 f.)).

    Die ihnen insgesamt verbleibenden Dienstbezüge stellen weiterhin eine amtsangemessene Besoldung im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG dar, weil sie dem Dienstrang, d. h. der mit dem Amt verbundenen Verantwortung des Beamten oder Richters entsprechen und als nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums und des Richtertums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards gewährt anzusehen sind (vgl. BVerfGE 8, 1 (14); 21, 329 (345); 44, 249 (263, 267); 49, 260 (271); 55, 207 (237)).

  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04
    Die sachliche Rechtfertigung der Unterscheidung zwischen verheirateten Beamten und solchen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, folgt daraus, dass sie einer verfassungsrechtlichen Wertentscheidung Rechnung trägt (vgl. etwa BVerwG Urteil vom 27. Februar 1996 - 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287, 293f.).

    Hinreichende Gesichtspunkte für einen grundlegenden Wandel dieses Eheverständnisses sind nicht erkennbar (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1993 - 1 BvR 340/93 - NJW 1993, 3058; BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1996, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Jugendschutzrecht

    Auszug aus VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04
    In vielfältiger Weise waren und sind jedoch Familien nicht nur faktisch sondern auch rechtlich in unzulässiger Weise benachteiligt (vgl. BVerfGE 103, 242 ff. zur Pflegeversicherung, BVerfGE 99, 216ff., 246ff. und 273ff. zum Einkommensteuerrecht und BVerfGE 99, 300 ff. zur beamtenrechtlichen Alimentation).

    Damit darf der Gesetzgeber im Rahmen des beamtenrechtliche Alimentationssystem durchaus eine umfassende und nicht nur singulär eine einzige Vorschrift in den Blick nehmende Betrachtungsweise anstellen und einzelne Nachteile durch andere Vorteile ausgleichen (vgl. BVerfGE 99, 216ff. und 300 ff.).

  • EuG, 17.06.1993 - T-65/92

    Monique Arauxo-Dumay gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04
    Die Ehe wird autonom europarechtlich dahingehend ausgelegt, dass der Begriff der Eheschließung als eine Beziehung auf der Grundlage einer standesamtlichen Eheschließung im herkömmlichen Sinne zu verstehen ist (Urteil vom 17. Juni 1993 in der Rechtssache T-65/92, Arauxo-Dumay/Kommission).
  • EuG, 18.12.1992 - T-43/90

    José Miguel Díaz García gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Zulage für

    Auszug aus VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04
    Nur wenn eine autonome Auslegung möglich ist, verbietet sich der Blick auf die Rechtsauffassung des einzelnen Mitgliedsstaats (vgl. auch EuG, Urteil vom 18. Dezember 1992, T-43/90, Díaz-García/Parlament, zitiert nach juris).
  • EuGH, 17.02.1998 - C-249/96

    EINE DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DER SEXUELLEN ORIENTIERUNG FÄLLT GEGENWÄRTIG NICHT

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2004 - 4 S 1243/03

    Beamtinnenwitwer

  • EuGH, 23.02.1988 - 131/86

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

  • VG Schleswig, 27.08.2004 - 11 A 103/04

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76

    Verfassungsmäßigkeit der beitragspflichtigen Krankenversicherung der Landwirte

  • BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93

    Beamtenkinder

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Vereinigtes Königreich / Rat

  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Pflegeversicherung III

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Nichtgewährung eines Familienzuschlags i.R.e. Lebenspartnerschaft als

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Versagung erhöhten Ortszuschlags für Angestellten in gleichgeschlechtlicher

  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98

    Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis -

  • BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75

    Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften:

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entschädigungsregelung des BSeuchG

  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvL 11/78

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Anpassungsgesetzes zum Zweiten

  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 993/77

    Alimentationsprinzip

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Teuerungszulage

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Richterbesoldung I

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Öffentlicher Dienst

  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Rentenminderung bei freiwilliger

  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 562/78
  • VG Neustadt, 23.05.2005 - 6 K 1761/04

    Kein Familienzuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Dies ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des Lebenspartnerschaftsgesetzes, in deren Verlauf die besoldungsrechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe zunächst zwar angestrebt, vom Bundesrat aber ausdrücklich abgelehnt wurde (vgl. im Einzelnen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Oktober 2004, a. a. O.; VG Koblenz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 K 631/04.KO - VG Bremen, Urteil vom 30. März 2004 - 6 K 734/03 -).

    Für die unterschiedliche Behandlung der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe kann der Besoldungsgesetzgeber sich ohne Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz auf die bestehenden Unterschiede zwischen diesen Rechtsinstituten und vor allem auf den höheren verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe aus Artikel 6 Abs. 1 GG gegenüber einer Lebenspartnerschaft stützen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Oktober 2004, a. a. O. m. w. N.; VG Bremen, Urteil vom 30. März 2004, a.a.O. und ausführlich VG Koblenz, Urteil vom 14. September 2004, a.a.O.).

    Dass §§ 39, 40 BBesG nationale Regelungen sind, die für den Familienzuschlag als Leistung des öffentlichen Dienstherrn an den Familienstand der Beamten anknüpfen, unterliegt nach Auffassung des Gerichts keinen Zweifeln (ebenso VG Koblenz, Urteil vom 14. September 2004, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2004, a. a. O.; VG Bremen, Urteil vom 30. März 2004, a.a.O.).

    Sie gilt damit für die Auslegung des gesamten Regelungsbereiches der Richtlinie, ohne dass die Ausnahmebestimmung zu jeder einzelnen vom Familienstand abhängigen Leistung in der Richtlinie selbst angeordnet werden muss (vgl. im Einzelnen VG Koblenz, Urteil vom 14. September 2004, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2004 - 4 S 1243/03

    Kein Anspruch eines Beamten auf Familienzuschlag Stufe 1 bei eingetragener

    Denn diese Richtlinie erfasst, wie sich aus der ihr beigefügten Begründungserwägung Nr. 22 ergibt, keine nationalen Regelungen, deren Anknüpfungspunkt der Familienstand ist (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 14.09.2004 - 6 K 631/04.KO -).
  • VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05

    Keine Leistungen für gleichgeschlechtlichen Lebenspartner

    Dies hat die Kammer in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 14. September 2004 - 6 K 631/04.KO - betreffend den besoldungsrechtlichen Familienzuschlag im Einzelnen dargelegt.
  • ArbG Essen, 11.02.2005 - 7 Ca 5385/04

    Anspruch eines in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden auf Zahlung

    Insofern verweist die Beklagte auf die Urteile des VGH Baden-Württemberg vom 10.10.2004 (AZ 4 S 1243/03), VG Koblenz vom 14.09.2004 (AZ 6 K 631/04 KO) sowie VG Stuttgart (AZ 17 K 3906/02).
  • VG Freiburg, 16.06.2005 - 3 K 2512/04

    Bestehen eines gesetzlichen Anspruchs auf den Familienzuschlag nach dem

    "Denn diese Richtlinie erfasst, wie sich aus der ihr beigefügten Begründungserwägung Nr. 22 ergibt, keine nationalen Regelungen, deren Anknüpfungspunkt der Familienstand ist (vgl. VG Koblenz, Urt. v. 14.09.2004 - 6 K 631/04.KO -).
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