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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06   

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VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06 (https://dejure.org/2007,15254)
VG Freiburg, Entscheidung vom 15.03.2007 - 6 K 736/06 (https://dejure.org/2007,15254)
VG Freiburg, Entscheidung vom 15. März 2007 - 6 K 736/06 (https://dejure.org/2007,15254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gebühr für "öffentliche" Leistungen der Gemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Gebühren für die Stellungnahme eines Amts für Abfallrecht und Gewerbeaufsicht; Aufnahme von Nebenbestimmungen in eine baurechtliche Entscheidung hinsichtlich der Erteilung einer Baugenehmigung; Einstufung einer Stellungnahme des Amts für Abfallrecht und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Freiburg (Pressemitteilung)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Gebühr für verwaltungsinterne Stellungnahme - Stellungnahme ist keine gebührenpflichtige öffentliche Leistung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2008, 195
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03

    Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis für Infostand und Gebührenerhebung dafür

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Diese Bestimmung würde ins Leere laufen, wenn es sich bei den von den Landratsämtern als untere Verwaltungsbehörden festgesetzten Gebühren ohnedies um eine Selbstverwaltungsangelegenheit handeln würde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1985 - 1 S 1959/84 -, VBlBW 1986, 22; a.A. VGH Baden-Württemberg in dem noch das frühere Gebührenrecht betreffenden Urteil vom 11.03.2005 - 5 S 2421/03 -, VBlBW 2005, 391 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1985 - 1 S 1959/84

    Widerspruchsbehörde - Kostenersatz bei unmittelbarer Ausführung

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Diese Bestimmung würde ins Leere laufen, wenn es sich bei den von den Landratsämtern als untere Verwaltungsbehörden festgesetzten Gebühren ohnedies um eine Selbstverwaltungsangelegenheit handeln würde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.1985 - 1 S 1959/84 -, VBlBW 1986, 22; a.A. VGH Baden-Württemberg in dem noch das frühere Gebührenrecht betreffenden Urteil vom 11.03.2005 - 5 S 2421/03 -, VBlBW 2005, 391 ff.).
  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung;

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Der rechtsstaatliche Grundsatz der Normenklarheit verlangt jedoch, dass ein Gebührentatbestand durch seine Unbestimmtheit den Behörden und Gerichten nicht die Möglichkeit einer willkürlichen Handhabung eröffnet (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12.07.2006 - 10 C 9.05 -, NVwZ 2006, 1414, m.w.N).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2005 - 9 A 810/04

    Verwaltungsgebühr bei der Klärschlammverwertung

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Zugleich gibt sie damit dem Landratsamt Konstanz die Gelegenheit, allein ihm zugewiesene Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen bzw. ihm obliegenden internen Prüfungspflichten nachzukommen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 6.99 -, NVwZ 2000, 673 [674]; OVG NRW, Urteil vom 09.11.2005 - 9 A 810/04 -, NVwZ-RR 2006, 301).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02

    Inanspruchnahme eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als weiterer

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Ein Einzelner hat die Amtshandlung im gebührenrechtlichen Sinne veranlasst, wenn er sie in rechtlich zurechenbarer Weise verursacht hat; Veranlasser ist also nicht schon, wer durch sein Verhalten willentlich oder unwillentlich einen Tatbestand geschaffen hat, auf Grund dessen die Behörde tätig wird (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.03.2003 - 5 S 2147/02 -, NVwZ-RR 2003, 785 [786], m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2005 - 2 S 2488/03

    Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Teilnahme eines Behördenbediensteten an

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Ohne diese Außenwirkung bleibt das Verwaltungshandeln ein behördeninterner Vorgang, der gebührenrechtlich ohne Bedeutung ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -, NVwZ 1995, 1029, und vom 10.02.2005 - 2 S 2488/03 -, VBlBW 2005, 314).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1995 - 2 S 1595/93

    Gebühr für eine immissionsschutzrechtliche Stellungnahme nach BImSchG § 10a Abs 1

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Ohne diese Außenwirkung bleibt das Verwaltungshandeln ein behördeninterner Vorgang, der gebührenrechtlich ohne Bedeutung ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 02.03.1995 - 2 S 1595/93 -, NVwZ 1995, 1029, und vom 10.02.2005 - 2 S 2488/03 -, VBlBW 2005, 314).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Entscheidend ist, ob der Einzelne der Leistung näher steht als die Allgemeinheit (BVerfG, Beschluss vom 12.10.1994 - 1 BvL 19/90 -, BVerfGE 91, 207 = NVwZ 1995, 368 [369]).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Gebühren sind, wie auch die Begründung des Gesetzentwurfs in Anlehnung an den Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1979 (BVerfGE 50, 217 [226]) ausführt, Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen der Verwaltung dem Gebührenschuldner auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken.
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 6.99

    Vollzug von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit der Länder;

    Auszug aus VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06
    Zugleich gibt sie damit dem Landratsamt Konstanz die Gelegenheit, allein ihm zugewiesene Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen bzw. ihm obliegenden internen Prüfungspflichten nachzukommen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19.01.2000 - 11 C 6.99 -, NVwZ 2000, 673 [674]; OVG NRW, Urteil vom 09.11.2005 - 9 A 810/04 -, NVwZ-RR 2006, 301).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2001 - 8 S 1892/01

    Keine Gebühr für Überprüfungstätigkeit, die keine bauordnungsrechtliche Anordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07

    Zuständigkeit für den Erlass der Gebührenverordnung eines Landratsamts

    Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15.3.2007 - 6 K 736/06 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15.3.2007 - 6 K 736/06 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Cottbus, 26.08.2010 - 6 K 720/07

    Rechtsgrundlage für Kostenersatz bei Herstellung einer

    Dies hat die Kammer bereits in mehreren, insbesondere dem Beklagten bekannten Urteilen festgestellt (vgl. nur Urteil vom 25. April 2007 -6 K 736/06- und Urteil vom 25. April 2007 -6 K 769/06-).
  • VG Trier, 15.11.2007 - 6 K 208/07

    Verwaltungsgebühren; eisenbahnrechtliche Planungsgenehmigung; wasserrechtliche

    Das Verwaltungsgericht Freiburg verneint mit Urteil vom 15. März 2007 - 6 K 736/06 - (Blatt 121 der Gerichtsakte) bezüglich einer abfall- und gewerberechtlichen Stellungnahme des Landratsamts Konstanz im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens das Vorliegen einer "öffentlichen" Leistung.
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Rechtsprechung
   VG Trier, 24.05.2007 - 6 K 736/06.TR   

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VG Trier, 24.05.2007 - 6 K 736/06.TR (https://dejure.org/2007,30246)
VG Trier, Entscheidung vom 24.05.2007 - 6 K 736/06.TR (https://dejure.org/2007,30246)
VG Trier, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 6 K 736/06.TR (https://dejure.org/2007,30246)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus VG Trier, 24.05.2007 - 6 K 736/06
    Eine Diskriminierung läge danach nur dann vor, wenn der Kläger ausschließlich wegen seiner Schwerbehinderteneigenschaft für die ausgeschriebene Stelle nicht in Betracht gezogen worden wäre (vgl. BAG, Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 -).

    Entscheidend bleibt aber auch dann, dass das Gericht es für überwiegend wahrscheinlich hält, dass die Benachteiligung des Bewerbers aufgrund seiner Schwerbehinderung erfolgt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. September 2005 - 9 S 3357/05 -, LAG Bremen, Urteil vom 9. September 2003 - 1 Sa 77/03 -, BAG, Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 -, Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 13. Januar 2004 - 2 CA 2344/03 -).

    Eine solche liegt nur dann vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen mit einer bestimmten Behinderung gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, diese Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt, und die Mittel sind zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 -).

  • LAG Bremen, 09.09.2003 - 1 Sa 77/03
    Auszug aus VG Trier, 24.05.2007 - 6 K 736/06
    Entscheidend bleibt aber auch dann, dass das Gericht es für überwiegend wahrscheinlich hält, dass die Benachteiligung des Bewerbers aufgrund seiner Schwerbehinderung erfolgt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. September 2005 - 9 S 3357/05 -, LAG Bremen, Urteil vom 9. September 2003 - 1 Sa 77/03 -, BAG, Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 -, Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 13. Januar 2004 - 2 CA 2344/03 -).
  • ArbG Berlin, 10.10.2003 - 91 Ca 17871/03

    Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen einer

    Auszug aus VG Trier, 24.05.2007 - 6 K 736/06
    Aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (Urteil vom 10. Oktober 2003 - 91 CA 17871/03 -) folgt nichts gegenteiliges, weil auch in dem vorgenannten Urteil entscheidend darauf abgestellt worden ist, ob sachliche Gründe für die Nichtberücksichtigung der Bewerbung des dortigen Klägers, die hier gegeben sind, vorgelegen haben.
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.11.2005 - 5 Sa 277/05

    Bewerbung, Schwerbehinderter, Entschädigung, Benachteiligung, Diskriminierung,

    Auszug aus VG Trier, 24.05.2007 - 6 K 736/06
    Insoweit können die vom Kläger zitierten Entscheidungen des Arbeitsgerichts Frankfurt (Urteil vom 19. Februar 2003 - 17 CA 8489/02 - sowie des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, Urteil vom 8. November 2005 - 5 Sa 277/05 - ) nicht zu einer anderen Einschätzung führen, da dem Kläger im vorliegenden Verfahren die maßgeblichen Gründe mitgeteilt wurden.
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Auszug aus VG Trier, 24.05.2007 - 6 K 736/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 16/83 -, NVwZ 1986, 374 m.w.N.) ist aus Gründen der Prozessökonomie ein Vorverfahren dann entbehrlich, wenn sich - wie im vorliegenden Fall - der auch für die Widerspruchsentscheidung zuständige Beklagte auf die Klage einlässt und deren Abweisung beantragt.
  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

    Auszug aus VG Trier, 24.05.2007 - 6 K 736/06
    Dabei setzt eine Klage nach § 126 Abs. 1 BRRG kein bereits bestehendes Beamtenverhältnis voraus, sondern der Verwaltungsrechtsweg ist auch dann gegeben, wenn es um Klagen geht, die auf die Einstellung als Beamter oder gegen die Ablehnung einer Beamteneinstellung gerichtet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 12/94 - in NJW 1996, 2175 ff.).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus VG Trier, 24.05.2007 - 6 K 736/06
    Dabei werden auch Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der Anbahnung eines Beamtenverhältnisses stehen, von den Verwaltungsgerichten entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1967 - VI C 73.64, BVerwGE 26, 31, 33).
  • LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 4 Sa 1077/07

    Benachteiligung wegen einer Behinderung als Voraussetzung eines

    Allein der Verstoß gegen die Verfahrensvorschrift des § 82 S. 2 SGB IX löst auch nach deutschem Recht keine Entschädigungspflicht aus (VGH Baden-Württemberg 21.09.2005 - 9 S 1357/05 - NJW 2006, 538; VG Trier 24.05.2007 - 6 K 736/06).
  • BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 209.07

    Keine Zulassung zur Revision - Benachteiligung einer schwerbehinderten Lehrerin

    Es bedarf auch nicht der revisionsgerichtlichen Klärung, dass in Fällen, in denen ein schwerbehinderter Einstellungsbewerber entgegen § 82 SGB IX (a.F.) nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist, Rechtsfolge nicht unmittelbar ein Entschädigungsanspruch nach § 81 Abs. 2 SGB IX ist, der nach § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB IX nur und erst dann besteht, wenn gegen das in Nummer 1 geregelte Benachteiligungsverbot verstoßen worden ist (s.a. - m.w.N. - VG Trier, Urteil vom 24. Mai 2007 - 6 K 736/06.TR - juris).
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Rechtsprechung
   VG Trier, 05.03.2007 - 6 K 736/06.TR   

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VG Trier, 05.03.2007 - 6 K 736/06.TR (https://dejure.org/2007,33596)
VG Trier, Entscheidung vom 05.03.2007 - 6 K 736/06.TR (https://dejure.org/2007,33596)
VG Trier, Entscheidung vom 05. März 2007 - 6 K 736/06.TR (https://dejure.org/2007,33596)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus VG Trier, 05.03.2007 - 6 K 736/06
    Eine Diskriminierung läge danach nur dann vor, wenn der Kläger ausschließlich wegen seiner Schwerbehinderteneigenschaft für die ausgeschriebene Stelle nicht in Betracht gezogen worden wäre (vgl. BAG, Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 -).

    Entscheidend bleibt aber auch dann, dass das Gericht es für überwiegend wahrscheinlich hält, dass die Benachteiligung des Bewerbers aufgrund seiner Schwerbehinderung erfolgt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. September 2005 - 9 S 3357/05 -, LAG Bremen, Urteil vom 9. September 2003 - 1 Sa 77/03 -, BAG, Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 -, Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 13. Januar 2004 - 2 CA 2344/03 -).

    Eine solche liegt nur dann vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen mit einer bestimmten Behinderung gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, diese Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt, und die Mittel sind zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 -).

  • ArbG Berlin, 10.10.2003 - 91 Ca 17871/03

    Entschädigung wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen einer

    Auszug aus VG Trier, 05.03.2007 - 6 K 736/06
    Aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (Urteil vom 10. Oktober 2003 - 91 CA 17871/03 -) folgt nichts gegenteiliges, weil auch in dem vorgenannten Urteil entscheidend darauf abgestellt worden ist, ob sachliche Gründe für die Nichtberücksichtigung der Bewerbung des dortigen Klägers, die hier gegeben sind, vorgelegen haben.
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.11.2005 - 5 Sa 277/05

    Bewerbung, Schwerbehinderter, Entschädigung, Benachteiligung, Diskriminierung,

    Auszug aus VG Trier, 05.03.2007 - 6 K 736/06
    Insoweit können die vom Kläger zitierten Entscheidungen des Arbeitsgerichts Frankfurt (Urteil vom 19. Februar 2003 - 17 CA 8489/02 - sowie des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, Urteil vom 8. November 2005 - 5 Sa 277/05 - ) nicht zu einer anderen Einschätzung führen, da dem Kläger im vorliegenden Verfahren die maßgeblichen Gründe mitgeteilt wurden.
  • LAG Bremen, 09.09.2003 - 1 Sa 77/03
    Auszug aus VG Trier, 05.03.2007 - 6 K 736/06
    Entscheidend bleibt aber auch dann, dass das Gericht es für überwiegend wahrscheinlich hält, dass die Benachteiligung des Bewerbers aufgrund seiner Schwerbehinderung erfolgt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. September 2005 - 9 S 3357/05 -, LAG Bremen, Urteil vom 9. September 2003 - 1 Sa 77/03 -, BAG, Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 -, Arbeitsgericht Würzburg, Urteil vom 13. Januar 2004 - 2 CA 2344/03 -).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

    Auszug aus VG Trier, 05.03.2007 - 6 K 736/06
    Dabei setzt eine Klage nach § 126 Abs. 1 BRRG kein bereits bestehendes Beamtenverhältnis voraus, sondern der Verwaltungsrechtsweg ist auch dann gegeben, wenn es um Klagen geht, die auf die Einstellung als Beamter oder gegen die Ablehnung einer Beamteneinstellung gerichtet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 12/94 - in NJW 1996, 2175 ff.).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Auszug aus VG Trier, 05.03.2007 - 6 K 736/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1985 - 2 C 16/83 -, NVwZ 1986, 374 m.w.N.) ist aus Gründen der Prozessökonomie ein Vorverfahren dann entbehrlich, wenn sich - wie im vorliegenden Fall - der auch für die Widerspruchsentscheidung zuständige Beklagte auf die Klage einlässt und deren Abweisung beantragt.
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus VG Trier, 05.03.2007 - 6 K 736/06
    Dabei werden auch Schadensersatzansprüche, die im Zusammenhang mit der Anbahnung eines Beamtenverhältnisses stehen, von den Verwaltungsgerichten entschieden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1967 - VI C 73.64, BVerwGE 26, 31, 33).
  • VGH Hessen, 10.07.2013 - 1 A 1084/13

    Leistungsklage auf Fortsetzung eines beamtenrechtlichen Bewerbungsverfahrens

    Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber diese seit langem bestehende und immer wieder bestätigte Rechtsprechung (zuletzt VG Trier, Beschluss vom 5. März 2007 - 6 K 736/06.TR - juris) kannte und in dieser Frage somit gerade keine Änderung des Rechtszustandes herbeiführen wollte.
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