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   VG Mainz, 22.11.2004 - 6 K 759/04.MZ   

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https://dejure.org/2004,40077
VG Mainz, 22.11.2004 - 6 K 759/04.MZ (https://dejure.org/2004,40077)
VG Mainz, Entscheidung vom 22.11.2004 - 6 K 759/04.MZ (https://dejure.org/2004,40077)
VG Mainz, Entscheidung vom 22. November 2004 - 6 K 759/04.MZ (https://dejure.org/2004,40077)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 28/07

    Durchstreichen eines Kanditaten ist keine Wahlentscheidung für den

    Jede Kennzeichnung ist zugelassen, soweit sie den Wählerwille zweifelsfrei erkennen lässt (vgl. weitere Beispiele: Nieders. OVG, Urteil vom 30. Mai 1995 - 10 L 345/93 -, NdsVBl 1995, 209; VG Mainz, Urteil vom 22. November 2004 - 6 K 759/04.MZ -, zit. nach juris).
  • VG Würzburg, 12.11.2008 - W 2 K 08.1377

    Wahlanfechtung; Eindeutige Kennzeichnung des Wahlvorschlags

    Statt eines Kreuzes ist vielmehr auch eine andere Kennzeichnung des zu wählenden Bewerbers möglich, so auch z.B. durch einen schrägen Strich (vgl. OVG Niedersachsen, U.v. 30.05.1995 - 10 L 345/93; VG Mainz, U.v. 22.11.2004 - 6 K 759/04.Mz; BayVGH, U.v. 29.10.2008 - 4 ZB 08.2434; OVG Thüringen, U.v. 27.03.2007 - 2 KO 28/07).
  • VG Neustadt, 01.12.2004 - 1 K 2260/04
    Der Stimmzettel mit einem Fragezeichen im Stimmkreisfeld ist nicht als eindeutige Kennzeichnung eines Wählerwillens im Sinne des § 63 KWG zu verstehen (vgl. hierzu Schreiber, Handbuch des Wahlrechts im Deutschen Bundestag, Kommentar zum Bundeswahlgesetz, 7. Aufl., § 34 Rdnr. 4 und VG Mainz, Urteil vom 22.11.04 - 6 K 759/04.MZ).
  • VG Neustadt, 01.12.2004 - 1 K 2324/04
    Der Stimmzettel mit einem Fragezeichen im Stimmkreisfeld ist nicht als eindeutige Kennzeichnung eines Wählerwillens im Sinne des § 63 KWG zu verstehen (vgl. hierzu Schreiber, Handbuch des Wahlrechts im Deutschen Bundestag, Kommentar zum Bundeswahlgesetz, 7. Aufl., § 34 Rdnr. 4 und VG Mainz, Urteil vom 22.11.04 - 6 K 759/04.MZ).
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