Weitere Entscheidung unten: VG Düsseldorf, 30.03.2005

Rechtsprechung
   VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 835/05.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17735
VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 835/05.KO (https://dejure.org/2006,17735)
VG Koblenz, Entscheidung vom 26.01.2006 - 6 K 835/05.KO (https://dejure.org/2006,17735)
VG Koblenz, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 6 K 835/05.KO (https://dejure.org/2006,17735)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17735) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Genehmigung für den Omnibusverkehr zwischen Mainz und Alzey; Zulässigkeit einer kombinierten Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage; Zweck des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG); Ausschluss vom Genehmigungswettbewerb eines eigenwirtschaftlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage einer Mitbewerberin auf Genehmigung für Omnibusverkehr erfolglos

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 835/05
    § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG hat in dem hier vorliegenden Fall eines Konkurrentenantrages drittschützende Wirkung, da der Klägerin durch die Erteilung der entsprechenden Genehmigung an die Beigeladene zu 1. die Wahrnehmung des Anspruches aus §§ 2, 13 PBefG praktisch verhindert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 6.99 - NVwZ 2001, 322 = DVBl. 2000, 1614, 1615).

    Das gültige allgemeine Verfahrensrecht bietet demjenigen Alt- oder Neubewerber hinreichende Möglichkeiten, dass von allen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzten Anforderungen entspricht (BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 6.99 - a.a.O.).

    Jedoch kann eine zweite Linienverkehrsgenehmigung parallel zu einer vorhanden Linie nicht erteilt werden (BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 6.99 - a.a.O.).

    Nur durch die Einräumung dieser Möglichkeit kann der Rechtsprechung des BVerwG zum Charakter der Genehmigung (vgl. Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 6/99 - a.a.O.) genüge getan werden.

    Insoweit bedarf es auch keiner Aufklärung durch die Genehmigungsbehörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 6/99 - a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05
    Auszug aus VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 835/05
    Erst bei Eingang des zweiten Antrags auf eine parallele Verkehrsgenehmigung kommt es zu einem Genehmigungswettbewerb, der eine faire Verfahrensgestaltung zur Sicherung des Wettbewerbs gebietet (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. November 2005 - 7 B 11329/05.OVG -).

    Dies steht auch nicht im Widerspruch zu dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. November 2005 - 7 B 11329/05.OVG.

  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    Auszug aus VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 835/05
    Zu einer solchen Beteiligtenstellung kommt es allerdings erst, wenn der Genehmigungsantrag eines zweiten Bewerbers - hier also der Klägerin - eingegangen ist (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2003 - 3 C 46.02 - BVerwGE 118, 270 = NJW 2003, 2696).

    Insoweit besteht zunächst für den Neubewerber ein Vorsprung, da er nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 2. Juli 2003 - 3 C 46.02 - a.a.O.) nicht nur über die Informationen über den Ablauf der Linienverkehrsgenehmigung und deren Verlauf verfügt, sondern darüber hinaus sich aus allgemein zugänglichen Quellen sowohl über den derzeitigen Fahrplan als auch über die Tarife des Konkurrenten informieren kann.

  • EuGH, 27.11.1973 - 36/73

    Nederlandse Spoorwegen / Minister van Verkeer en Waterstaat

    Auszug aus VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 835/05
    Selbst wenn sie anwendbar wäre, könnte die Klägerin sich auf eine Verletzung nicht berufen, da die VO (EWG) Nr. 1191/69 nicht den Wettbewerb zwischen verschiedenen Verkehrsunternehmen im Nahverkehrsbereich regelt und auch nicht das Ziel hat, den Wettbewerb zwischen diesen Verkehrsunternehmen einzuführen oder zu verbessern (vgl. EuGH, Urteil vom 27. März 1973 - Rs. 36/73, Slg. 1973, S. 1299, 1311; Batzill/Zuck Personenbeförderungsrecht im Spannungsfeld von Bahnstrukturreform, PBefG-Novelle, ÖPNV-Recht der Länder und EG-Recht, 1. Auflage, Baden-Baden, 1997, S. 20, 21).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 835/05
    Die Klägerin hat keine substantiierten Hinweise dafür geben können, dass ihr Fahrplan etwa im Hinblick auf die entscheidenden Kriterien für die Verkehrsbedienung (vgl. dazu BVerwGE 82, 260; 55, 159) wie Dichte, Zeitfolge, Fahrpreis und Bequemlichkeit besser sei.
  • BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74

    Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung

    Auszug aus VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 835/05
    Die Klägerin hat keine substantiierten Hinweise dafür geben können, dass ihr Fahrplan etwa im Hinblick auf die entscheidenden Kriterien für die Verkehrsbedienung (vgl. dazu BVerwGE 82, 260; 55, 159) wie Dichte, Zeitfolge, Fahrpreis und Bequemlichkeit besser sei.
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 3545/01

    Prüfung der künftigen Finanzierung von beantragtem Linienverkehr im Rahmen eines

    Auszug aus VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 835/05
    Dies bedeutet, dass dem Altunternehmer gegenüber dem Neubewerber ein Schutz zukommt, der nur durch gewichtige Gründe bzw. ein überzeugend besseres Angebot überwunden werden kann (vgl. BVerwG Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 7.99 - a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. September 2004 - 7 LB 3545/01 - und VG Stade, Urteil vom 16. September 2004 - 1 A 463/03 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort-

    Auszug aus VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 835/05
    Dies bedeutet, dass dem Altunternehmer gegenüber dem Neubewerber ein Schutz zukommt, der nur durch gewichtige Gründe bzw. ein überzeugend besseres Angebot überwunden werden kann (vgl. BVerwG Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 7.99 - a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. September 2004 - 7 LB 3545/01 - und VG Stade, Urteil vom 16. September 2004 - 1 A 463/03 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Stade, 16.09.2004 - 1 A 463/03

    Klagebefugnis bei Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung an einen

    Auszug aus VG Koblenz, 26.01.2006 - 6 K 835/05
    Dies bedeutet, dass dem Altunternehmer gegenüber dem Neubewerber ein Schutz zukommt, der nur durch gewichtige Gründe bzw. ein überzeugend besseres Angebot überwunden werden kann (vgl. BVerwG Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 7.99 - a.a.O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. September 2004 - 7 LB 3545/01 - und VG Stade, Urteil vom 16. September 2004 - 1 A 463/03 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Halle, 25.10.2010 - 7 A 1/10

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen

    Insoweit ergibt sich die notwendige Rechtsgrundlage (vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. A., § 31 Rdnr. 13; VG Koblenz, Urt. v. 26. Januar 2006 - 6 K 835/05.KO -, zit. nach JURIS) aus dem Regelungszusammenhang des Personenbeförderungsgesetzes, insbesondere dem aus § 8 Abs. 4 PBefG abzuleitenden Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen und dem damit vorgegebenen Stufenverhältnis zu der Initiative des Aufgabenträgers für eine gemeinwirtschaftliche Verkehrsbedienung.

    Eine schematische Betrachtungsweise verbietet sich dabei, auch muss es sich bei dem Antrag des Neubewerbers nicht zwingend um "gewichtige Gründe bzw. ein überzeugend besseres Angebot" handeln (vgl. auch VG Minden, Beschl. v. 15. Juni 2007 - 7 L 226/07 - vgl. weiter VGH Bayern, Urt. v. 6. März 2008 - 11 B 04.2449 -, jeweils zit. nach JURIS; a.M.: OVG Niedersachsen, Urt. v. 16. September 2004 - 7 LB 3545/01 - VG Koblenz, Urt. v. 26. Januar 2006 - 6 K 835/05.KO - VG Augsburg, Urt. v. 10. Juni 2008 - Au 3 K 07.1357 u.a. - VG Ansbach, Urt. v. 22. Februar 2010 - AN 10 K 08.01303 u.a. -, jeweils zit. nach JURIS; Bauer, PBefG, 2010, § 13 Rdnr. 42).

  • VG Koblenz, 22.08.2014 - 5 K 31/14

    Genehmigung für den Betrieb einer Buslinie zwischen Koblenz und Linz/Rhein

    Allerdings ist die langjährige beanstandungsfreie Bedienung einer Linie durch einen Bewerber angemessen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2000 - 3 C 7.99 -, juris, Rn. 32; VG Koblenz, Urteil vom 26. Januar 2006 - 6 K 835/05.KO -, juris, Rn. 26); dessen Angebot kann nur wegen gewichtiger Gründe, wie etwa ein überzeugend besseres Angebot, übergangen werden (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 16. September 2004 - 7 LB 3545/01 -, juris, Rn. 59; VG Koblenz, Urteil vom 26. Januar 2006, a.a.O.).

    Die Verknüpfung zu anderen Linien ist ein bei der Bewertung des Verkehrsangebots zu berücksichtigender Faktor (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 26. Januar 2006, a.a.O.; VG Trier, Urteil vom 20. Januar 2014, a.a.O.).

    So kann sich der Neuanbieter etwa mit einem überzeugend besseren Angebot durchsetzen (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 16. September 2004, a.a.O.; VG Koblenz, Urteil vom 26. Januar 2006, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 K 07.1357

    Linienverkehrsgenehmigung; Konkurrentenantrag; vorhandener Unternehmer;

    Dies bedeutet, dass dem Altunternehmer gegenüber dem Neubewerber ein Schutz zukommt, der nur durch gewichtige Gründe bzw. durch ein überzeugend besseres Angebot überwunden werden kann (BVerwG vom 19.10.2006, a.a.O.; vom 2.7.2003, BayVBl 2004, 248; vom 6.4.2000, DVBl 2000, 1617; NdsOVG von 16.9.2004, 7 LB 3545/01, juris; VGH BW vom 20.5.1992, NVwZ-RR 1993, 292; VG Koblenz vom 26.1.2006, 6 K 835/05.KO, juris; Bidinger, a.a.O., Anm. 72 zu § 13; Heinze, a.a.O., Anm. 14 zu § 13 PBefG).

    Mit der Möglichkeit der Ergänzung ist dem Zweck des § 13 PBefG, nämlich der optimalen Bedienung der öffentlichen Verkehrsinteressen ohne nicht in § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG genannte Zuwendungen von öffentlicher Seite am besten gedient (vgl. zum ganzen: VG Koblenz vom 26.1.2006, 6 K 835/05.KO; BayVGH vom 6.3.2008, a.a.O.).

  • VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 K 07.1358

    Linienverkehrsgenehmigung; Konkurrentenantrag; vorhandener Unternehmer;

    Dies bedeutet, dass dem Altunternehmer gegenüber dem Neubewerber ein Schutz zukommt, der nur durch gewichtige Gründe bzw. durch ein überzeugend besseres Angebot überwunden werden kann (BVerwG vom 19.10.2006, a.a.O.; vom 2.7.2003, BayVBl 2004, 248; vom 6.4.2000, DVBl 2000, 1617; NdsOVG von 16.9.2004, 7 LB 3545/01, juris; VGH BW vom 20.5.1992, NVwZ-RR 1993, 292; VG Koblenz vom 26.1.2006, 6 K 835/05.KO, juris; Bidinger, a.a.O., Anm. 72 zu § 13; Heinze, a.a.O., Anm. 14 zu § 13 PBefG).

    Mit der Möglichkeit der Ergänzung ist dem Zweck des § 13 PBefG, nämlich der optimalen Bedienung der öffentlichen Verkehrsinteressen ohne nicht in § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG genannte Zuwendungen von öffentlicher Seite am besten gedient (vgl. zum ganzen: VG Koblenz vom 26.1.2006, 6 K 835/05.KO; BayVGH vom 6.3.2008, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 7 LA 94/08

    Verfahren bei der Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen

    Demgemäß hat die Verwaltungsrechtsprechung es unter Berufung auf das Urteil des BVerwG vom 02. Juli 2003 (a.a.O.) sogar ausdrücklich als ein legitimes Mittel angesehen, wenn zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen und im Sinne der am öffentlichen Verkehrsinteresse orientierten Ziele des § 13 PBefG die Genehmigungsanträge konkurrierender Bewerber wechselseitig übersandt werden (VG Koblenz, Urt. v. 26.01.2006 - 6 K 835/05.KO -, juris S. 8).
  • VG Stuttgart, 13.07.2021 - 8 K 2147/21
    Dies schließt in einem Verkehrsunternehmen, dessen Teil auch die im Streit stehende Verkehrsleistung ist, grundsätzlich alle im Unternehmen vorhandene Vermögenspositionen mit ein (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 26. Januar 2006 - 6 K 835/05.KO -, juris Rn. 31 unter Verweis auf VG Neustadt a. d. Weinstraße, Urteil vom 30. Januar 1998 - 7 K 3477/96), Ob Liquidität über konzernrechtliche Verflechtungen oder über andere Finanzierungswege hergestellt wird, ist hierfür unbeachtlich,.
  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.690

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

    Dies bedeutet, dass dem Altunternehmer gegenüber dem Neubewerber ein Schutz zukommt, der nur durch gewichtige Gründe bzw. durch ein überzeugend besseres Angebot überwunden werden kann (BVerwG vom 2.7.2003, BayVBl 2004, 248; vom 6.4.2000, DVBl 2000, 1617; NdsOVG von 16.9.2004, 7 LB 3545/01 , juris; VGH BW vom 20.5.1992, NVwZ-RR 1993, 292; VG Koblenz vom 26.1.2006, 6 K 835/05.KO , juris; Bidinger, a.a.O., Anm. 72 zu § 13; Heinze, a.a.O., Anm. 14 zu § 13 PBefG ).
  • VG Koblenz, 28.01.2015 - 5 K 510/14

    LBM muss über Konzessionen für mehrere Buslinien im Raum Neuwied neu entscheiden

    Von der Rechtsprechung ist es wiederholt als legitimes Mittel anerkannt worden, den konkurrierenden Bewerbern zur Beförderung des Wettbewerbs um das beste Angebot und im Sinne des öffentlichen Verkehrsinteresses zur Gewährleistung der besten Verkehrsbedienung die Genehmigungsanträge wechselseitig mitzuteilen (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 11.10.2010 - 1 BvR 1425/10 -, juris, Rn. 11; Nds. OVG, Beschl. v. 27.10.2009, a.a.O., VG Koblenz, Urt. v. 26.01.2006 - 6 K 835/05.KO -, juris, Rn. 25).
  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.689

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

    Dies bedeutet, dass dem Altunternehmer gegenüber dem Neubewerber ein Schutz zukommt, der nur durch gewichtige Gründe bzw. durch ein überzeugend besseres Angebot überwunden werden kann (BVerwG vom 2.7.2003, BayVBl 2004, 248; vom 6.4.2000, DVBl 2000, 1617; NdsOVG von 16.9.2004, 7 LB 3545/01 , juris; VGH BW vom 20.5.1992, NVwZ-RR 1993, 292; VG Koblenz vom 26.1.2006, 6 K 835/05.KO , juris; Bidinger, a.a.O., Anm. 72 zu § 13; Heinze, a.a.O., Anm. 14 zu § 13 PBefG ).
  • VG Augsburg, 03.07.2007 - Au 3 K 06.688

    Verwaltungsgericht weist Konkurrentenklagen gegen den Busverkehr im Ries ab

    Dies bedeutet, dass dem Altunternehmer gegenüber dem Neubewerber ein Schutz zukommt, der nur durch gewichtige Gründe bzw. durch ein überzeugend besseres Angebot überwunden werden kann (BVerwG vom 2.7.2003, BayVBl 2004, 248; vom 6.4.2000, DVBl 2000, 1617 ; NdsOVG von 16.9.2004, 7 LB 3545/01, [...]; VGH BW vom 20.5.1992, NVwZ-RR 1993, 292; VG Koblenz vom 26.1.2006, 6 K 835/05 .KO, [...]; Bidinger, a.a.O., Anm. 72 zu § 13; Heinze, a.a.O., Anm. 14 zu § 13 PBefG ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 30.03.2005 - 6 K 835/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26958
VG Düsseldorf, 30.03.2005 - 6 K 835/05 (https://dejure.org/2005,26958)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.2005 - 6 K 835/05 (https://dejure.org/2005,26958)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 2005 - 6 K 835/05 (https://dejure.org/2005,26958)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,26958) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer polizeilichen Sicherstellung eines Führerscheins; Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs gegenüber einer Fahrerlaubnisbehörde ...

  • archive.org
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 47/89

    Unzulässigkeit der Erstbeschwerde mangels Einhaltung der einmonatigen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 30.03.2005 - 6 K 835/05
    Bundesgerichtshof, IV b ZS, Beschluss vom 4. Oktober 1989 - IV b ZB 47/89, FamRZ 1990, 143.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht