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   VG Kassel, 20.05.2010 - 6 K 929/09.KS   

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https://dejure.org/2010,21394
VG Kassel, 20.05.2010 - 6 K 929/09.KS (https://dejure.org/2010,21394)
VG Kassel, Entscheidung vom 20.05.2010 - 6 K 929/09.KS (https://dejure.org/2010,21394)
VG Kassel, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 6 K 929/09.KS (https://dejure.org/2010,21394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 25 Abs 4 FZV, Nr 254 StGebO
    Gebührenerhebung für Zwangsstilllegungsmaßnahmen betreffend Kraftfahrzeuge

  • verkehrslexikon.de

    Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Gebühr für Zwangsstilllegungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenerhebung für Zwangsstilllegungsmaßnahmen betreffend Kraftfahrzeuge

  • Wolters Kluwer

    (Gebührenerhebung für Zwangsstilllegungsmaßnahmen betreffend Kraftfahrzeuge)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 09.12.2009 - 5 D 2775/09

    Gebührenerhebung für Maßnahmen der Vollstreckung verkehrsrechtlicher Anordnungen

    Auszug aus VG Kassel, 20.05.2010 - 6 K 929/09
    Rechtsgrundlage einer Gebührenerhebung für Zwangsstilllegungsmaßnahmen nach § 25 Abs. 4 Fahrzeugzulassungsverordnung - FZV - ist die bundesrechtliche Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und nicht eine Kostenordnung nach dem jeweiligen Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (entgegen Hess. VGH, B. v. 09.12.2009 - 5 D 2775/09 -).

    22 Entgegen der vom Hess. Verwaltungsgerichtshof in dem Beschluss vom 09.12.2009 - 5 D 2775/09 - (Fundstelle: juris) vertretenen Auffassung hat die Beklagte ihre Gebührenforderung für die Einleitung der Zwangsstilllegung des Fahrzeuges der Klägerin zutreffend auf Nr. 254 der - bundesrechtlichen - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr - GebOSt - gestützt, die einen Gebührenrahmen von 14, 30 EUR bis 286, 00 EUR für von Kfz-Haltern veranlasste Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde vorsieht.

    Der Hess. Verwaltungsgerichtshof hat in dem vorgenannten Verfahren 5 D 2775/09 ( a.a.O.) übersehen, dass durch Art. 5 der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl I 2008, Nr. 31, S. 1338-1376), in Kraft getreten am 30.10.2008, die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geändert worden ist, indem u.a. folgender Satz angefügt wurde: "Die Gebühr umfasst auch die im Zusammenhang mit der Vollstreckung der Anordnungen entstehenden Kosten.".

  • BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 2.90

    Zulassungsstelle; Haftung

    Auszug aus VG Kassel, 20.05.2010 - 6 K 929/09
    Ihre Verpflichtung zum unverzüglichen Einschreiten wird allein durch den Eingang der Erlöschensanzeige des Versicherers ausgelöst (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1992, BVerwGE 91, 109).
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   VG Kassel, 23.09.2009 - 6 K 929/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,43089
VG Kassel, 23.09.2009 - 6 K 929/09 (https://dejure.org/2009,43089)
VG Kassel, Entscheidung vom 23.09.2009 - 6 K 929/09 (https://dejure.org/2009,43089)
VG Kassel, Entscheidung vom 23. September 2009 - 6 K 929/09 (https://dejure.org/2009,43089)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Hessen, 09.12.2009 - 5 D 2775/09

    Gebührenerhebung für Maßnahmen der Vollstreckung verkehrsrechtlicher Anordnungen

    Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 23. September 2009 - 6 K 929/09.KS - abgeändert.
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