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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 93/08   

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https://dejure.org/2010,15258
FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 93/08 (https://dejure.org/2010,15258)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30.03.2010 - 6 K 93/08 (https://dejure.org/2010,15258)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30. März 2010 - 6 K 93/08 (https://dejure.org/2010,15258)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Elektronischer Rechtsverkehr - Klageerhebung per E-Mail - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 52a; FGO § 64
    Elektronischer Rechtsverkehr; Klageerhebung per E-Mail; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Elektronischer Rechtsverkehr; Klageerhebung per E-Mail; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1333
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 11.08.2005 - VIII B 291/04

    Wiedereinsetzung; Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 93/08
    Die Ursächlichkeit seines Verschuldens wird insbesondere nicht dadurch aufgehoben, dass Dritte (Privatpersonen, Behörden oder das Gericht) die von dem Steuerpflichtigen schuldhaft verursachte Fristversäumnis hätten verhindern können (vgl. BFH-Beschluss vom 11.08.2005 - VIII B 291/04, BFH/NV 2006, 80; BFH-Beschluss vom 17.11.1987 - VIII R 346/83, BStBl. II 1988, 287, 289).

    (s. BFH-Beschlüsse vom 27.10.2004 - XI B 130/02, BFH/NV 2005, 563, m.w.N.; vom 11.08.2005 - VIII B 291/04, BFH/NV 2006, 80; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 2338/05, NJW 2006, 1579).

  • BFH, 19.02.2009 - IV R 97/06

    Monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur - Wirksamkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 93/08
    Zum andern soll sichergestellt werden, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern um eine verbindliche Prozesserklärung, die dem Gericht bewusst zugeleitet worden ist (vgl. etwa BFH-Urteil vom 19.02.2009 - IV R 97/06, BStBl. II 09, 542, mit weiterem Nachweis).

    Die Funktion dieser Signatur für elektronisch übermittelte Dokumente entspricht der Funktion der eigenhändigen Unterschrift bei schriftlich eingereichten Dokumenten (vgl. BFH-Urteil vom 19.02.2009 - IV R 97/06, BStBl. II 09, 542, auch zu den Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur).

  • BFH, 20.02.2001 - IX R 48/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anfechtung - Rechtsirrtum -

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 93/08
    IX R 48/98, BFH/NV 2001, 1010; BFH-Beschluss vom 23. Juli 1992 VIII R 73/91, BFH/NV 1993, 40; ferner Gräber/Stapperfend § 56 FGO Rz. 20 "Rechtsirrtum über Verfahrensfragen").
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 93/08
    (s. BFH-Beschlüsse vom 27.10.2004 - XI B 130/02, BFH/NV 2005, 563, m.w.N.; vom 11.08.2005 - VIII B 291/04, BFH/NV 2006, 80; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 2338/05, NJW 2006, 1579).
  • FG Düsseldorf, 09.07.2009 - 16 K 572/09

    Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 93/08
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Streitfall von denjenigen Fällen, die zu dem seinerzeit geltenden § 77a FGO bzw. zu Rechtsverordnungen ohne eine dem § 2 Abs. 3 Satz 1 ERVV HH 2008 entsprechende zwingende Regelung ergangen sind (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 30.03.2009 - II B 168/08, BStBl. II 2009, 670; Urteil des FG Düsseldorf vom 09.07.2009 - 16 K 572/09 E, EFG 2009, 1769).
  • BFH, 30.03.2009 - II B 168/08

    Elektronische Einreichung von Rechtsmitteln beim BFH ohne Verwendung einer

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 93/08
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Streitfall von denjenigen Fällen, die zu dem seinerzeit geltenden § 77a FGO bzw. zu Rechtsverordnungen ohne eine dem § 2 Abs. 3 Satz 1 ERVV HH 2008 entsprechende zwingende Regelung ergangen sind (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 30.03.2009 - II B 168/08, BStBl. II 2009, 670; Urteil des FG Düsseldorf vom 09.07.2009 - 16 K 572/09 E, EFG 2009, 1769).
  • BFH, 23.07.1992 - VIII R 73/91

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle eines

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 93/08
    IX R 48/98, BFH/NV 2001, 1010; BFH-Beschluss vom 23. Juli 1992 VIII R 73/91, BFH/NV 1993, 40; ferner Gräber/Stapperfend § 56 FGO Rz. 20 "Rechtsirrtum über Verfahrensfragen").
  • BFH, 17.11.1987 - VIII R 346/83

    Beschluß des BFH - Antrag auf Ergänzung eines Beschlusses - Zweiwochenfrist -

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 93/08
    Die Ursächlichkeit seines Verschuldens wird insbesondere nicht dadurch aufgehoben, dass Dritte (Privatpersonen, Behörden oder das Gericht) die von dem Steuerpflichtigen schuldhaft verursachte Fristversäumnis hätten verhindern können (vgl. BFH-Beschluss vom 11.08.2005 - VIII B 291/04, BFH/NV 2006, 80; BFH-Beschluss vom 17.11.1987 - VIII R 346/83, BStBl. II 1988, 287, 289).
  • BFH, 27.10.2004 - XI B 130/02

    NZB: Einlegung der Beschwerdeschrift beim FG

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 93/08
    (s. BFH-Beschlüsse vom 27.10.2004 - XI B 130/02, BFH/NV 2005, 563, m.w.N.; vom 11.08.2005 - VIII B 291/04, BFH/NV 2006, 80; vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 2338/05, NJW 2006, 1579).
  • BFH, 07.05.1996 - VIII R 60/95
    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 93/08
    Allerdings trifft ihn in diesem Fall eine erhöhte Sorgfaltspflicht; insbesondere muss er im Falle eines kurz bevorstehenden Fristablaufs alle erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, damit seine Klage noch rechtzeitig bei Gericht eingeht (vgl. BFH-Urteil vom 07.05.1995 - VIII R 60/95, BFH/NV 1997, 34; s. auch Söhn, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 110 AO Rz. 214, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10

    Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur -

    Die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1333 veröffentlicht.
  • FG Münster, 26.04.2017 - 7 K 2792/14

    Finanzgerichtsverfahren - Unzulässigkeit einer Klage bei Übermittlung an das

    Genügt das elektronische Dokument nicht den gesetzlichen Anforderungen, ist dies dem Absender gemäß § 52a Abs. 2 Satz 3 FGO unter Angabe der für das Gericht geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mitzuteilen (FG Hamburg, Urt. vom 30.03.2010 - 6 K 93/08, EFG 2010, 1333).
  • FG Hamburg, 22.07.2011 - 3 KO 119/11

    Unverschuldeter Formmangel im elektronischen Rechtsverkehr -

    a) Soll und darf die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss das mit dem Namen des Ausstellers versehene elektronische Dokument zusätzlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, so im hier eröffneten elektronischen Rechtsverkehr gemäß § 52a Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Hamburg vom 28. Januar 2008 (HmbGV Bl. 2008, 51; FG Hamburg vom 30. März 2010 6 K 93/08, EFG 2010, 1333, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst DStRE 2011, 452, Revision BFH VII R 30/10; vgl. ferner § 126a Bürgerliches Gesetzbuch BGB).
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Rechtsprechung
   VG Aachen, 06.02.2008 - 6 K 1275/07 und 6 K 93/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34547
VG Aachen, 06.02.2008 - 6 K 1275/07 und 6 K 93/08 (https://dejure.org/2008,34547)
VG Aachen, Entscheidung vom 06.02.2008 - 6 K 1275/07 und 6 K 93/08 (https://dejure.org/2008,34547)
VG Aachen, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 6 K 1275/07 und 6 K 93/08 (https://dejure.org/2008,34547)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlage und weitere Rechtmäßigkeit einer Fortnahme und anderweitigen pfleglichen Unterbringung von Katzen; Feststellungsinteresse für eine Feststellungsklage; Grundrechtsschutz für die private Haltung von Tieren bzw. Katzen; Entbehrlichkeit einer Anhörung im ...

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Katze

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Aachen, 25.10.2006 - 6 K 3359/04

    Rechtmäßigkeit von Ordnungsverfügungen betreffend die tierschutzgerechte Haltung

    Auszug aus VG Aachen, 06.02.2008 - 6 K 1275/07
    etwa Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 6 K 3359/04 -, [...] Rn. 75 ff. mit weiteren Nachweisen.

    VG Aachen, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 6 K 3359/04 -, [...] Rn. 80 mit weiteren Nachweisen.

    VG Aachen, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 6 K 3359/04 -, [...] Rn. 96 mit weiteren Nachweisen.

    dazu VG Aachen, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 6 K 3359/04 -, [...] Rn. 101 (zur konkreten Durchführung einer Fortnahme von Pferden).

  • VG Aachen, 30.03.2007 - 6 L 73/07

    Anordnung der Fortnahme und der anderweitigen pfleglichen Unterbringung von

    Auszug aus VG Aachen, 06.02.2008 - 6 K 1275/07
    Mit Beschluss vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 - stellte das erkennende Gericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Klägerin gegen eine in Ziffer 2 der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 29. Januar 2007 bestätigte mündliche Verfügung vom 4. Januar 2007 wieder her und lehnte den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Übrigen ab.

    Bezug genommen wird außerdem auf den Inhalt der Gerichtsakten 6 K 93/08, 6 K 94/08, 6 K 95/08, 6 K 96/08, 6 K 97/08, 6 K 98/08, 6 K 99/08 sowie 6 L 73/07 und 6 L 88/07.

    Zur näheren Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die diesbezüglichen Ausführungen im Beschluss des erkennenden Gerichts vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 -, S. 16 ff. Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2007 - 20 B 610/07

    Sicherstellung einer Katze zwecks zukünftiger ordnungsgemäßer Haltung

    Auszug aus VG Aachen, 06.02.2008 - 6 K 1275/07
    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) wies die dagegen gerichtete Beschwerde der Klägerin mit Beschluss vom 16. Mai 2007 - 20 B 610/07 - zurück.
  • VG Aachen, 06.02.2008 - 6 K 93/08
    Auszug aus VG Aachen, 06.02.2008 - 6 K 1275/07
    Bezug genommen wird außerdem auf den Inhalt der Gerichtsakten 6 K 93/08, 6 K 94/08, 6 K 95/08, 6 K 96/08, 6 K 97/08, 6 K 98/08, 6 K 99/08 sowie 6 L 73/07 und 6 L 88/07.
  • VG Aachen, 06.02.2008 - 6 K 93/08

    Fortnahme von 55 Katzen aus Wohnhaus und anderweitige pflegliche Unterbringung

    Frisches Wasser und Futter seien aber vorhanden gewesen (zu den örtlichen Gegebenheiten siehe die Lichtbilder auf Blatt 3 ff. der Beiakte I zum Verfahren 6 K 1275/07).

    In einer "Stellungnahme zur Katzenhaltung" durch die Klägerin (Blatt 13 der Beiakte I zum Verfahren 6 K 1275/07) führte der Amtstierarzt des Beklagten aus, der gesamte Flurbereich habe intensiv nach Katzenkot gestunken und sei an zahlreichen Stellen mit Kot und Urin verunreinigt gewesen.

    Eine "Auflistung des Tierschutzvereins Mechernich" (Blatt 15 ff. der Beiakte I zum Verfahren 6 K 1275/07) enthält Angaben des dortigen Tierarztes zum körperlichen Zustand der fortgenommenen Katzen.

    In einem weiteren Aktenvermerk des Amtstierarztes des Beklagten über ein Telefonat mit der Antragstellerin vom 17. Januar 2007 (Blatt 14 der Beiakte I zum Verfahren 6 K 1275/07) heißt es, diese habe erklärt, sie habe bereits vor der Wegnahme fünf oder sechs Katzen mit nach Falkensee genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens und des Verfahrens 6 K 1275/07 sowie der diesbezüglich von dem Beklagten (2 Hefte) und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (1 Heft) vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

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Rechtsprechung
   VG Aachen, 06.02.2008 - 6 K 93/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,37353
VG Aachen, 06.02.2008 - 6 K 93/08 (https://dejure.org/2008,37353)
VG Aachen, Entscheidung vom 06.02.2008 - 6 K 93/08 (https://dejure.org/2008,37353)
VG Aachen, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 6 K 93/08 (https://dejure.org/2008,37353)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlage und weitere Rechtmäßigkeit einer Veräußerungsanordnung bezüglich behördlich fortgenommener Katzen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Aachen, 06.02.2008 - 6 K 1275/07

    Fortnahme von 55 Katzen aus Wohnhaus und anderweitige pflegliche Unterbringung

    Auszug aus VG Aachen, 06.02.2008 - 6 K 93/08
    Frisches Wasser und Futter seien aber vorhanden gewesen (zu den örtlichen Gegebenheiten siehe die Lichtbilder auf Blatt 3 ff. der Beiakte I zum Verfahren 6 K 1275/07).

    In einer "Stellungnahme zur Katzenhaltung" durch die Klägerin (Blatt 13 der Beiakte I zum Verfahren 6 K 1275/07) führte der Amtstierarzt des Beklagten aus, der gesamte Flurbereich habe intensiv nach Katzenkot gestunken und sei an zahlreichen Stellen mit Kot und Urin verunreinigt gewesen.

    Eine "Auflistung des Tierschutzvereins Mechernich" (Blatt 15 ff. der Beiakte I zum Verfahren 6 K 1275/07) enthält Angaben des dortigen Tierarztes zum körperlichen Zustand der fortgenommenen Katzen.

    In einem weiteren Aktenvermerk des Amtstierarztes des Beklagten über ein Telefonat mit der Antragstellerin vom 17. Januar 2007 (Blatt 14 der Beiakte I zum Verfahren 6 K 1275/07) heißt es, diese habe erklärt, sie habe bereits vor der Wegnahme fünf oder sechs Katzen mit nach Falkensee genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens und des Verfahrens 6 K 1275/07 sowie der diesbezüglich von dem Beklagten (2 Hefte) und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (1 Heft) vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

  • VG Aachen, 30.03.2007 - 6 L 73/07

    Anordnung der Fortnahme und der anderweitigen pfleglichen Unterbringung von

    Auszug aus VG Aachen, 06.02.2008 - 6 K 93/08
    Mit Beschluss vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 - stellte das erkennende Gericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Klägerin gegen eine in Ziffer 2 der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 29. Januar 2007 bestätigte mündlichen Verfügung vom 4. Januar 2007 wieder her und lehnte den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Übrigen ab.

    Bezug genommen wird außerdem auf den Inhalt der Gerichtsakten 6 K 94/08, 6 K 95/08, 6 K 96/08, 6 K 97/08, 6 K 98/08, 6 K 99/08 sowie 6 L 73/07 und 6 L 88/07.

    Zur näheren Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die diesbezüglichen Ausführungen im Beschluss des erkennenden Gerichts vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 -, S. 15 ff. Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2007 - 20 B 610/07

    Sicherstellung einer Katze zwecks zukünftiger ordnungsgemäßer Haltung

    Auszug aus VG Aachen, 06.02.2008 - 6 K 93/08
    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) wies die dagegen gerichtete Beschwerde der Klägerin mit Beschluss vom 16. Mai 2007 - 20 B 610/07 - zurück.

    Die dagegen gerichtete Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 16. Mai 2007 - 20 B 610/07 - zurückgewiesen.

  • VG Aachen, 25.10.2006 - 6 K 3359/04

    Rechtmäßigkeit von Ordnungsverfügungen betreffend die tierschutzgerechte Haltung

    Auszug aus VG Aachen, 06.02.2008 - 6 K 93/08
    insoweit etwa Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 25. Oktober 2006 - 6 K 3359/04 -, [...] Rn. 67.
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