Rechtsprechung
FG Hamburg, 09.09.2016 - 6 K 99/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 62 EStG 2009, § 63 EStG 2009, § 64 EStG 2009, Art 60 Abs 1 S 2 EGV 987/2009, Art 67 EGV 883/2004
Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - ra.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 04.02.2016 - III R 17/13
Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden …
Auszug aus FG Hamburg, 09.09.2016 - 6 K 99/16
Das Verfahren wurde zunächst unter 6 K 130/15 geführt und ruhte anschließend wegen des anhängigen Verfahrens beim EuGH in der Rechtssache C-378/14 und anschließend wegen anhängiger Verfahren beim BFH (III R 17/13, III R 27/13, III R 14/13, V R 11/13 und VI R 12/13).Am 06.07.2016 beantragte der Kläger wegen der Entscheidung des BFH vom 04.02.2016 III R 17/13 die Wiederaufnahme des Verfahrens.
Die Beklagte verweist zur Begründung auf das Urteil des BFH vom 04.02.2016 III R 17/13.
Die Vorschrift ist anzuwenden, da gemäß Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO Nr. 987/2009 zu unterstellen ist, dass die Kindsmutter zusammen mit ihren Kindern in einem eigenen Haushalt in Deutschland lebt (vgl. BFH, Urteil vom 04.02.2016 III R 17/13, BFHE 253, 134, BStBl II 2016, 612).
Darunter sind neben den Eltern und dem Kind alle Personen zu verstehen, die nach nationalem Recht berechtigt sind, Anspruch auf Familienleistungen zu erheben (BFH, Urteil vom 04.02.2016 III R 17/13, BFHE 253, 134, BStBl II 2016, 612).
Dies ist der Fall, wenn wie nach deutscher Rechtslage bei konkurrierenden Ansprüchen derjenige Elternteil vorrangig kindergeldberechtigt ist, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (BFH, Urteil vom 04.02.2016 III R 17/13, BFHE 253, 134, BStBl II 2016, 612 unter Hinweis auf § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG).
Diesem steht der Anspruch auf Kindergeld im streitigen Zeitraum nicht zu (BFH, Urteil vom 04.02.2016 III R 17/13, BFHE 253, 134, BStBl II 2016, 612).
- EuGH, 22.10.2015 - C-378/14
Trapkowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG) …
Auszug aus FG Hamburg, 09.09.2016 - 6 K 99/16
Das Verfahren wurde zunächst unter 6 K 130/15 geführt und ruhte anschließend wegen des anhängigen Verfahrens beim EuGH in der Rechtssache C-378/14 und anschließend wegen anhängiger Verfahren beim BFH (III R 17/13, III R 27/13, III R 14/13, V R 11/13 und VI R 12/13).Aufgrund der Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 lässt sich nach dem EuGH-Urteil (Urteil vom 22.10.2015 C-378/14 DStRE 2015, 1501) "nicht ausschließen", dass ein Elternteil, der in einem anderen als dem zur Gewährung von Familienleistungen verpflichteten Mitgliedstaat wohnt, diejenige Person ist, die zum Bezug dieser Leistungen berechtigt ist.
Aus dem EuGH-Urteil vom 22.10.2015 C-378/14 (DStRE 2015, 1501) ist auch zu ersehen, dass das Fehlen eines im EU-Ausland gestellten Antrags auf Familienleistungen nicht dazu führt, dass die Fiktionswirkung des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 entfällt.
- BFH, 13.04.2016 - III R 14/13
Kindergeld: Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Auszug aus FG Hamburg, 09.09.2016 - 6 K 99/16
Das Verfahren wurde zunächst unter 6 K 130/15 geführt und ruhte anschließend wegen des anhängigen Verfahrens beim EuGH in der Rechtssache C-378/14 und anschließend wegen anhängiger Verfahren beim BFH (III R 17/13, III R 27/13, III R 14/13, V R 11/13 und VI R 12/13).
- BFH, 23.08.2016 - V R 11/13
Kindergeld: Persönliche Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden …
Auszug aus FG Hamburg, 09.09.2016 - 6 K 99/16
Das Verfahren wurde zunächst unter 6 K 130/15 geführt und ruhte anschließend wegen des anhängigen Verfahrens beim EuGH in der Rechtssache C-378/14 und anschließend wegen anhängiger Verfahren beim BFH (III R 17/13, III R 27/13, III R 14/13, V R 11/13 und VI R 12/13). - BFH - VI R 12/13 (anhängig)
Auszug aus FG Hamburg, 09.09.2016 - 6 K 99/16
Das Verfahren wurde zunächst unter 6 K 130/15 geführt und ruhte anschließend wegen des anhängigen Verfahrens beim EuGH in der Rechtssache C-378/14 und anschließend wegen anhängiger Verfahren beim BFH (III R 17/13, III R 27/13, III R 14/13, V R 11/13 und VI R 12/13). - BFH, 26.10.2016 - III R 27/13
Kindergeld: Anspruchsberechtigung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Auszug aus FG Hamburg, 09.09.2016 - 6 K 99/16
Das Verfahren wurde zunächst unter 6 K 130/15 geführt und ruhte anschließend wegen des anhängigen Verfahrens beim EuGH in der Rechtssache C-378/14 und anschließend wegen anhängiger Verfahren beim BFH (III R 17/13, III R 27/13, III R 14/13, V R 11/13 und VI R 12/13).
Rechtsprechung
VG Cottbus, 12.04.2019 - 6 K 99/16.A |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 86 VwGO, § 3 AsylVfG 1992
Asyl, Abschiebungsschutz nach § 60, Abs. 1 und Abs. 2-7 AufenthG, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung - juris (Volltext/Leitsatz)