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   LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06   

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LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06 (https://dejure.org/2007,24839)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 25.01.2007 - 6 KLs 48/06 (https://dejure.org/2007,24839)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 6 KLs 48/06 (https://dejure.org/2007,24839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 266 Abs. 1 StGB; § ... 266 Abs. 2 StGB; 1. Alt.; § 25 StGB; § 40 Abs. 1 StGB; § 40 Abs. 2 StGB; § 52 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 2 StGB; § 53 Abs. 1 StGB; § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 56 Abs. 1 StGB; § 56 Abs. 2 StGB; § 119 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG; § 42 Nr. 3 EBRG; § 44 Abs. 1 Nr. 2 EBRG; In der Wirtschaftsstrafsache; ...; wegen Untreue; hat die 6. große Strafkammer des Landgerichts in Braunschweig in den Sitzungen vom 17. und 25. Januar 2007, an denen teilgenommen haben:; Vorsitzende Richterin am Landgericht D....; als Vorsitzende; Richter am Landgericht Dr.B....; Richterin am Landgericht A....; als beisitzende Richter; Frau ...; Frau ...; als Schöffen; Oberstaatsanwältin W....,; Oberstaatsanwältin Dr.H....; als Beamtinnen der Staatsanwaltschaft; Rechtsanwalt Prof. Dr.M....; als Verteidiger; Justizangestellte,; Justizangestellte ...; als Urkundsbeamtinnen der Geschäftsstelle; am 25. Januar 2007 für Recht erkannt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • faz.net (Pressebericht, 25.01.2007)

    Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Hartz

  • spiegel.de (Pressebericht, 25.01.2007)

    Schmiergeld-Prozess: Hartz zu Bewährungsstrafe verurteilt

  • uni-muenchen.de PDF (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    Untreue durch Zahlung einer gesetzlich nicht vorgesehenen Vergütung an Betriebsratsmitglieder

Besprechungen u.ä. (3)

  • boeckler.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die strafrechtliche Verantwortung von Betriebsratsmitgliedern

  • uni-muenchen.de PDF (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    Untreue durch Zahlung einer gesetzlich nicht vorgesehenen Vergütung an Betriebsratsmitglieder

  • uni-muenchen.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Betriebsratsvergütung (Prof. Volker Rieble; NZA 2008, 276-280)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08

    Verurteilungen des ehemaligen Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und eines ehemaligen

    LG Braunschweig, 22.02.2008 - 6 KLs 20/07

    VW-Prozess gegen Volkert und Gebauer "Eigenbeleg, 300 Euro, eine Prostituierte

    LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06

    Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Peter Hartz

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Peter Hartz // Veruntreuung von Firmengeldern

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.12.2000 - 5 StR 123/00

    Freispruch eines Staatssekretärs und zweier Ministerialbeamter vom Vorwurf der

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06
    Unter Nachteil ist jede durch die Tathandlung verursachte Vermögenseinbuße zu verstehen, wobei die Vermögensminderung nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung - Vergleich des Vermögensstandes vor und nach der treuwidrigen Handlung - festzustellen ist ( BGH NStZ 2001, 248-252, Lenckner/Perron, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 266 Rdn. 40).

    Zur Feststellung eines Nachteils sind grundsätzlich die Leistung und eine eventuell empfangene Gegenleistung im Wege einer Gesamtbetrachtung zu gewichten ( BGH, Urteil vom 14.12.2000, 5 St R 123/00, NJW 2001, 2411 [BGH 14.12.2000 - 5 StR 123/00] -2114).

  • BGH, 11.06.2002 - 1 StR 142/02

    Gesamtstrafenbildung beim Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafen und

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06
    Treffen Einzelfreiheitsstrafen und Einzelgeldstrafen zusammen, so ist in der Regel eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden ( BGH NStZ-RR 2002, 264).

    Die gesonderte Festsetzung einer Gesamtgeldstrafe neben einer Freiheitsstrafe kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn nach den besonderen Umständen des Falles eine Gesamtstrafe als das schwerere Übel erscheint, insbesondere, wenn erst die Einbeziehung von Geldstrafen zur Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe führt, deren Höhe keine Strafaussetzung zur Bewährung mehr zulässt ( BGH wistra 2000, 177, NStZ-RR 2002, 264) oder z.B. zwingende beamtenrechtliche Folgen auslöst ( BGH wistra 2004, 264 ).

  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06
    Es kann dabei auch auf einen wirtschaftlichen, vernünftigen Gesamtplan abzustellen sein, wenn dieser auf einen einheitlichen Erfolg angelegt ist und sich der Erfolg eventuell erst nach einem Durchgangsstadium einstellt ( BGH NJW 2002, 1211 [BGH 15.11.2001 - 1 StR 185/01] [BGH 15.11.2001 - 1 StR 185/01] -1216; für den Fall einer Sanierung).
  • BGH, 17.08.2006 - 4 StR 117/06

    Grundsätze zum "Vermögensnachteil"; Vermögensnachteil bei Übernahme einer

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06
    Es liegt nur ein Fall der Untreue vor, wenn bereits durch eine Vereinbarung eine konkrete Vermögensgefährdung eintritt, die durch die späteren Auszahlungen nur vertieft wurde ( BGH wistra 2007, 21, 22 [BGH 17.08.2006 - 4 StR 117/06] ).
  • BGH, 04.02.2004 - 5 StR 511/03

    Bandenmäßig und gewerbsmäßig begangener Betrug (Bande); besonders schwerer Fall

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06
    Der Vermögensverlust ist dabei nicht aus Opfersicht, sondern objektiv zu bestimmen (Tröndle/Fischer, aaO, § 263 Rn 122), wobei die Grenze bei 50 000, 00 EUR anzusetzen ist ( BGH wistra 2004, 262 , Cramer in: Schönke/Schröder, aaO, § 263 Rn 188c).
  • BGH, 15.06.2005 - 2 StR 30/05

    Betrug im Lastschriftverfahren (konkludente Täuschung über

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06
    In derartigen Fällen ist verfahrensrechtlich von einer einheitlichen Tat auszugehen ( BGH NJW 2005, 3008, 3011 [BGH 15.06.2005 - 2 StR 30/05] ; OLG Frankfurt NJW 2004, 2028, 2031; BGH NJW 2002, 905, 907 [BGH 21.11.2001 - 2 StR 260/01] ).
  • BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrüge; Verschulden des

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06
    Die Indizwirkung des Regelbeispiels kann aber auch durch besondere strafmildernde Umstände entkräftet werden, die für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, dass die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint ( BGH NJW 2004, 2394, 2395 [BGH 31.03.2004 - 2 StR 482/03] mit weiteren RsprNw.).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02

    Untreue des Parteifunktionsträgers durch eigenmächtige Parteifinanzierung mittels

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06
    In derartigen Fällen ist verfahrensrechtlich von einer einheitlichen Tat auszugehen ( BGH NJW 2005, 3008, 3011 [BGH 15.06.2005 - 2 StR 30/05] ; OLG Frankfurt NJW 2004, 2028, 2031; BGH NJW 2002, 905, 907 [BGH 21.11.2001 - 2 StR 260/01] ).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 571/74

    Zurückverweisung

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06
    Zu berücksichtigen ist jeder Vorteil, der durch die pflichtwidrige Handlung erzielt worden ist ( BGH NJW 75, 1234, 1235 [BGH 27.02.1975 - 4 StR 571/74] ).
  • BGH, 22.01.1988 - 2 StR 133/87

    Vermögensfürsorgepflicht des Vorstandsmitglieds einer AG

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06
    Es ist daher anerkannt, dass Vorstandsmitglieder einer Gesellschaft eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne von § 266 StGB trifft ( BGH NJW 1988, 2483, 2485 [BGH 22.01.1988 - 2 StR 133/87] , Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 266 Rdn. 36).
  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

  • BGH, 02.07.1997 - 2 StR 228/97

    Verfahren gegen Bingener Ex-Oberbürgermeister eingestellt

  • BGH, 19.04.2004 - 5 StR 119/04

    Übersehene Möglichkeit einer Gesamtgeldstrafe (Erforderlichkeit der Erörterung

  • BGH, 19.01.2000 - 2 StR 628/99

    Gesamtgeldstrafe neben einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • BGH, 17.04.2002 - 2 StR 531/01

    Untreue; Vermögensschaden (pflichtwidrige Verfügung über Haushaltsmittel;

  • BGH, 10.01.2023 - 6 StR 133/22

    Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG

    Ein hierdurch verursachter Vermögensnachteil ist nicht kompensiert; dies gilt selbst dann, wenn durch die Zahlungen die vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle des Unternehmens gefördert worden sein sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 4 StR 561/17, NStZ-RR 2018, 349, 350; Urteil vom 17. September 2009 - 5 StR 521/08, aaO, Rn. 38; Esser, aaO, S. 183; Rieble, CCZ 2008, 32, 35; Strauß, NZA 2018, 1372, 1377; aA Koch/Kudlich/Thüsing, aaO, S. 5; Zwiehoff in FS Puppe, 2022, S. 1337, 1343, 1350).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Es kann dabei dahinstehen, ob dieser Wert auch für die Bestimmung eines Vermögensverlust großen Ausmaßes i.R.d. Untreue gem. § 266 StGB heranzuziehen ist (vgl. bejahend LG Oldenburg, Urteil vom 01.04.2019 - 2 KLs 950 Js 61777/12 (98/16) = BeckRS 2019, 53930; LG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2020 - 5 KLs 120 Js 6253/15 -, juris; LG Wiesbaden, Urteil vom 12.05.2009 - 6 KLs - 1160 Js 26113/05 -, juris; LG Braunschweig, Urteil vom 25.01.2007 - 6 KLs 48/06 -, juris; Graf/Jäger/Wittig/Waßmer, 2. Aufl. 2017, StGB § 266 Rn. 237; offengelassen BGH, Urteil vom 07.10.2003 - 1 StR 274/03 = BGHSt 48, 360) oder insoweit von einem höheren Wert von 100.000 EUR auszugehen ist (vgl. Saliger, in: Esser u.a., Wirtschaftsstrafrecht, § 266 StGB, Rn. 137; Dierlamm, in: MüKo/StGB, 4. Aufl. 2022, StGB § 266 Rn. 337), da jedenfalls beide Werte im vorliegenden Fall überschritten sind.
  • ArbG Bielefeld, 11.05.2011 - 3 Ca 2633/10

    Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern Hier: (Kein) Anspruch eines

    Nach einem umfassenden Geständnis war für P1 H3, dem damaligen Personalvorstand und Arbeitsdirektor des Konzerns, damals eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung sowie eine Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen ausgehandelt worden (Landgericht Brauschweig, Urteil vom 15.01.2007 - 6 KLs 48/06 - , während K8 V3 der Gesamtbetriebsratsvorsitzende des Konzerns und Hauptbegünstige der gegenständlichen Tatvorwürfe auf (Sonderboni und "Lustreisen") zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt wurde.
  • ArbG Bielefeld, 11.05.2011 - 3 Ca 2383/10

    Begünstigung eines Betriebsratsmitgliedes Hier: (Kein) Anspruch auf Zahlung eines

    Nach einem umfassenden Geständnis war für P1 H3, dem damaligen Personalvorstand und Arbeitsdirektor des Konzerns, damals eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung sowie eine Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen ausgehandelt worden (Landgericht Brauschweig, Urteil vom 15.01.2007 - 6 KLs 48/06 - , während K8 V3 der Gesamtbetriebsratsvorsitzende des Konzerns und Hauptbegünstige der gegenständlichen Tatvorwürfe auf (Sonderboni und "Lustreisen") zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt wurde.
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