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   LG Bochum, 28.10.2014 - II-6 KLs-47 Js 176/14-4/14   

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https://dejure.org/2014,41454
LG Bochum, 28.10.2014 - II-6 KLs-47 Js 176/14-4/14 (https://dejure.org/2014,41454)
LG Bochum, Entscheidung vom 28.10.2014 - II-6 KLs-47 Js 176/14-4/14 (https://dejure.org/2014,41454)
LG Bochum, Entscheidung vom 28. Oktober 2014 - II-6 KLs-47 Js 176/14-4/14 (https://dejure.org/2014,41454)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung von Kennzeichen eines verbotenen Vereins (hier: Bandidos) auf der Rückseite der sog. Kutten mit der Aufschrift "Bandidos Top Rocker" und "Fat Mexican"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rockerkutten mit Ortszusatz erlaubt - Freispruch für Bandidos

  • archive.org (Pressebericht, 28.10.2014)

    Kuttenprozess: Bandidos freigesprochen

  • focus.de (Pressebericht, 28.10.2014)

    Rocker-Symbole dürfen doch gezeigt werden

  • ruhrnachrichten.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.10.2014)

    Prozess um Kutten-Verbot: Rocker vor Gericht

  • derwesten.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.08.2014)

    "Kutten-Verbot" - Bandidos wehren sich in Bochum vor Gericht

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Der Streit um die Rockerkutten

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zur Strafbarkeit des Tragens von (modifizierten) Kutten durch Mitglieder verbotener Motorradclubs - Zur Auslegung des §§ 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, S. 2 i.V.m. § 9 Abs. 2 S. 2 VereinsG (Prof. Dr. Dennis Bock; HRRS 2012, 83)

Sonstiges (2)

  • wz-newsline.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 26.12.2014)

    Kutten-Verbot hat Rocker «ins Mark getroffen»

  • derwesten.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 29.10.2014)

    NRW hält trotz Urteil an dem Kuttenverbot für Rocker fest

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • Drs-Bund, 08.11.2001 - BT-Drs 14/7386
    Auszug aus LG Bochum, 28.10.2014 - 6 KLs 47 Js 176/14
    Die Sichtweise der Kammer steht zudem auch im Einklang mit der Gesetzesbegründung zu der Einfügung des § 9 Abs. 3 VereinsG; dieser zufolge soll von dem Kennzeichen eines verbotenen Vereins erst dann ausgegangen werden können, "wenn vom fraglichen Kennzeichen als Ganzem oder auf Grund der Zusammenstellung charakteristischer Elemente eine die Vereinigung charakterisierende Unterscheidungswirkung im Sinne eines Alleinstellungsmerkmals ausgeht" (BT-Drucks. 14/7386, S. 49).

    Zum anderen steht dies auch im Einklang mit der Gesetzesbegründung der Einfügung des § 9 Abs. 3 VereinsG, derzufolge die vorgenannte Vorschrift "in der Praxis aufgetretene Unklarheiten über die Reichweite des Kennzeichenverbots in Fällen beseitigen [ soll ], in denen mehrere Vereine im Bundesgebiet das gleiche Erscheinungsbild und die Zielsetzung teilen, jedoch nur ein Verein - von mehreren im Bundesgebiet existierenden - verboten wird" (BT-Drucks. 14/7386, 49).

    Die Vorschrift sollte nach der Gesetzesbegründung insoweit der Klarstellung dienen, da teilweise die Ansicht vertreten wurde, es müssten erst alle in gleicher Aufmachung auftretenden und die gleiche weltanschauliche Ausrichtung teilenden Vereine in der Bundesrepublik Deutschland verboten sein, bevor von einem Kennzeichen eines verbotenen Vereins ausgegangen werden könne (BT-Drucks. 14/7386, 48).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2012 - 4 KS 1/10

    Vereinsverbot der Bandidos Neumünster

    Auszug aus LG Bochum, 28.10.2014 - 6 KLs 47 Js 176/14
    Auf eine gegen diese Verfügung gerichtete Klage hin wurde durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 13.11.2012 (Az. 4 Ks 1/10) die Verbotsverfügung, soweit diese feststellt, dass sich der vorgenannte Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, aufgehoben.

    Soweit der Verein "Bandidos MC Probationary Chapter Neumünster" durch Verfügung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 21.04.2010 (Az. 212-1.142-4) sowohl wegen Verstoßes gegen die Strafgesetze, als auch gegen die verfassungsmäßige Ordnung verboten wurde, ist diese Verfügung mit Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 13.11.2012 (AZ. 4 Ks 1/10) teilweise aufgehoben worden, soweit diese feststellt, dass sich der vorgenannte Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.

  • OLG Celle, 19.03.2007 - 32 Ss 4/07

    Verwedung von identischen Kennzeichen von verbotenen und nicht verbotenen

    Auszug aus LG Bochum, 28.10.2014 - 6 KLs 47 Js 176/14
    Dies wird damit begründet, dass die im dortigen Fall verwandte Bezeichnung "West Side", welche zweimal auf der Vorderseite der Kutte stand, einen wesentlichen Bestandteil des Kennzeichens und der Gesamtheit darstelle, wobei das Gesamtbild aus Vorder- und Rückseite im Zusammenspiel maßgeblich sei (LG Verden, zit. nach Rau/Zschieschack, "Zur Strafbarkeit sog. Kutten der Hells Angels - Zugleich Anmerkung zum Beschluss des OLG Celle (32 SS 4/07) vom 19.3.2007, NStZ 2008, 159", NStZ 2008, 131, 133).

    Vielmehr kommen als "Kennzeichen" im Sinne von § 9 Abs. 1 VereinsG grundsätzlich auch die einzelnen auf einer Kutte angebrachten Aufnäher in Betracht (OLG Celle, B. v. 19.03.2007, 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159, 160; LG Hamburg, U. v. 13.02.2013, 705 Ns 58/12, BeckRS 2013, 06363; Rau, Zschieschack, a.a.O.).

  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus LG Bochum, 28.10.2014 - 6 KLs 47 Js 176/14
    Für die Frage, wann ein Kennzeichen einem anderen zum Verwechseln ähnlich ist, kann auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 86a Abs. 2 S. 2 StGB zurückgegriffen werden, wonach eine Parole wie auch ein sonstiges Kennzeichen dann dem Originalkennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation "zum Verwechseln ähnlich" ist, wenn es aus der Sicht eines nicht besonders sachkundigen und nicht genau prüfenden Betrachters die typischen Merkmale aufweist, welche das äußere Erscheinungsbild des Kennzeichens einer der in § 86 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4 StGB bezeichneten Parteien oder Vereinigungen prägen, und dadurch dessen Symbolgehalt vermittelt (BGH, B. v. 31.07.2002, 3 StR 495/01, NJW 2002, 3186, 3187; Rau/Zschieschack, a.a.O.).
  • LG Berlin, 02.10.2002 - 537 Qs 104/02
    Auszug aus LG Bochum, 28.10.2014 - 6 KLs 47 Js 176/14
    Aus der Sicht eines unbefangenen Betrachters stellt die unterhalb des "Fat Mexican" angebrachte Ortsbezeichnung ein ganz wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu den Symbolen der verbotenen Chapter dar und macht deutlich, dass vorliegend ein Symbol gerade einer nicht verbotenen Organisation verwandt wird (BayObLG, U. v. 08.03.2004, 4 St RR 207/04, BeckRS 2005, 02716; LG Berlin, B. v. 02.10.2002, 537 Qs 104/02, BeckRS 2014, 02049).
  • BVerwG, 05.08.2009 - 6 A 2.08

    Vereinsverbot, Teilorganisation, Anhörung, Zuständigkeit als Verbotsbehörde.

    Auszug aus LG Bochum, 28.10.2014 - 6 KLs 47 Js 176/14
    Dabei können auch Indizien, die für sich genommen als nicht zwingend erscheinen mögen, in ihrer Summe eine Qualifikation als Teilorganisation rechtfertigen (BVerwG, U. v. 05.08.2009, 6 A 2/08, NVwZ 2010, 455, 457).
  • BayObLG, 08.03.2005 - 4St RR 207/04

    Ortsbezeichnung in Vereinsemblem als wesentliches Unterscheidungsmerkmal

    Auszug aus LG Bochum, 28.10.2014 - 6 KLs 47 Js 176/14
    Aus der Sicht eines unbefangenen Betrachters stellt die unterhalb des "Fat Mexican" angebrachte Ortsbezeichnung ein ganz wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu den Symbolen der verbotenen Chapter dar und macht deutlich, dass vorliegend ein Symbol gerade einer nicht verbotenen Organisation verwandt wird (BayObLG, U. v. 08.03.2004, 4 St RR 207/04, BeckRS 2005, 02716; LG Berlin, B. v. 02.10.2002, 537 Qs 104/02, BeckRS 2014, 02049).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2005 - 12 A 12101/04

    Polizei durfte "Hells-Angels"-Weste sicherstellen

    Auszug aus LG Bochum, 28.10.2014 - 6 KLs 47 Js 176/14
    Der Schwerpunkt der durch die Kuttenträger seitens Dritter beabsichtigten Kenntnisnahme liegt insoweit auf den Rückseiten der Kutten und den dort angebrachten Schriftzügen sowie dem eigentlichen Vereinswappen (vgl. für den Fall der "Hells Angels": OVG Koblenz, U. v. 22.03.2005, 12 A 12101/04, BeckRS 2005, 25672).
  • LG Hamburg, 13.02.2013 - 705 Ns 58/12

    Zur Strafbarkeit des Tragens von (modifizierten) Kutten durch Mitglieder

    Auszug aus LG Bochum, 28.10.2014 - 6 KLs 47 Js 176/14
    Vielmehr kommen als "Kennzeichen" im Sinne von § 9 Abs. 1 VereinsG grundsätzlich auch die einzelnen auf einer Kutte angebrachten Aufnäher in Betracht (OLG Celle, B. v. 19.03.2007, 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159, 160; LG Hamburg, U. v. 13.02.2013, 705 Ns 58/12, BeckRS 2013, 06363; Rau, Zschieschack, a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13

    Kennzeichen der Hells Angels

    Auszug aus LG Bochum, 28.10.2014 - 6 KLs 47 Js 176/14
    Ein Kennzeichen wird dadurch geprägt, dass es als allgemeines Symbol einem bestimmten Verein zugeordnet und von außenstehenden Dritten erkannt und wiedererkannt wird (OLG Hamburg, U. v. 07.04.2014, 1-31/13 Rev, BeckRS 2014, 11450).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09

    Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache

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