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   BVerwG, 03.05.2011 - 6 KSt 1.11, 6 KSt 1.11 (6 C 2.10)   

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BVerwG, 03.05.2011 - 6 KSt 1.11, 6 KSt 1.11 (6 C 2.10) (https://dejure.org/2011,6168)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.2011 - 6 KSt 1.11, 6 KSt 1.11 (6 C 2.10) (https://dejure.org/2011,6168)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 6 KSt 1.11, 6 KSt 1.11 (6 C 2.10) (https://dejure.org/2011,6168)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gegenvorstellungen gegen Kostenentscheidung in einem rechtskräftigen Urteil nicht statthaft und deshalb unzulässig; Statthaftigkeit und Zulässigkeit von Gegenvorstellungen gegen eine Kostenentscheidung in einem rechtskräftigen Urteil

  • rewis.io

    Kostenentscheidung; Revisionsurteil; Gegenvorstellungen; Statthaftigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Kostenentscheidung; Revisionsurteil; Gegenvorstellungen; Statthaftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 158
    Kostenentscheidung; Revisionsurteil; Gegenvorstellungen; Statthaftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gegenvorstellung gegen die Kostenentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 709
  • AnwBl 2011, 238
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2011 - 6 KSt 1.11
    Die Rechtskraft verhindert ferner im öffentlichen Interesse, dass der bereits entschiedene Streit immer wieder den Gerichten unterbreitet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 - BVerfGE 122, 190 ).

    Die Zulässigkeit einer Gegenvorstellung kann nur in den Fällen in Betracht gezogen werden, in denen das Gericht nach der maßgebenden gesetzlichen Regelung zu einer Abänderung seiner vorangegangenen Entscheidung befugt ist und die Gegenvorstellung ihm Anlass zu einer dahingehenden Prüfung gibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 - BVerfGE 122, 190 ).

  • BSG, 24.07.2006 - B 1 KR 6/06 BH

    Änderung einer unanfechtbaren Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2011 - 6 KSt 1.11
    Eine unanfechtbare Entscheidung soll danach auf eine Gegenvorstellung hin allenfalls dann geändert werden können, wenn diese Entscheidung offensichtlich dem Gesetz widerspricht oder grobes prozessuales Unrecht enthält (BSG, Beschluss vom 24. Juli 2006 - B 1 KR 6/06 BH- juris Rn. 1) oder wenn diese Entscheidung auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen beruht oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BFH, Beschluss vom 11. Februar 2011 - XI S 1/11 - juris Rn. 3).
  • BGH, 16.06.2008 - AnwZ (B) 31/07

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Kostenentscheidung im Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2011 - 6 KSt 1.11
    Das schließt es aus, neben der Anhörungsrüge die in ihren Voraussetzungen nicht geregelte Gegenvorstellung als weitere Möglichkeit zuzulassen, die Rechtskraft eines Urteils zu durchbrechen (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2008 - AnwZ (B) 31/07 - juris Rn. 1).
  • BFH, 11.02.2011 - XI S 1/11

    Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer NZB

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2011 - 6 KSt 1.11
    Eine unanfechtbare Entscheidung soll danach auf eine Gegenvorstellung hin allenfalls dann geändert werden können, wenn diese Entscheidung offensichtlich dem Gesetz widerspricht oder grobes prozessuales Unrecht enthält (BSG, Beschluss vom 24. Juli 2006 - B 1 KR 6/06 BH- juris Rn. 1) oder wenn diese Entscheidung auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen beruht oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (BFH, Beschluss vom 11. Februar 2011 - XI S 1/11 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 03.05.2011 - 6 KSt 1.11
    Durch welche Rechtsbehelfe und unter welchen Voraussetzungen im Einzelnen die Rechtskraft eines Urteils ausnahmsweise durchbrochen werden kann, hat deshalb auch aus Gründen der Rechtsmittelklarheit, die ebenfalls aus dem Gebot der Rechtssicherheit folgt, der Gesetzgeber zu entscheiden (vgl. auch BVerfG, Beschluss des Plenums vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2016 - 15 E 222/16

    Richtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich des Hinweises auf die

    vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2016 - 3 B 25.16 -, juris Rn. 2, vom 11. März 2016 - 5 B 14.16 -, juris Rn. 2, vom 12. März 2013 - 5 B 9.13 -, juris Rn. 6, vom 5. Juli 2012 - 5 B 24.12 -, juris Rn. 2, und vom 3. Mai 2011 - 6 KSt 1.11 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2015 - 15 E 911/15 -.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 6 KSt 1.11 -, juris Rn. 3.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 6 KSt 1.11 -, juris Rn. 5; BFH, Beschluss vom 11. Februar 2011 - XI S 1/11 -, juris Rn. 3.

  • BVerwG, 12.03.2013 - 5 B 9.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts; Gegenvorstellung

    Die Gegenvorstellung gegen den hier in Rede stehenden Ausspruch in dem angegriffenen Beschluss des Senats hat jedenfalls deshalb keinen Erfolg, weil keine der Gründe vorliegen, unter denen in der Rechtsprechung die Gegenvorstellung gegen eine rechtskräftige Entscheidung als zulässig erachtet wird (vgl. Beschluss vom 3. Mai 2011 - BVerwG 6 KSt 1.11 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 13 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.05.2014 - 4 A 1.14

    Anspruch auf rechtliches Gehör hinsichtlich der UVP-Pflicht des Vorhaben nach dem

    Die Zulässigkeit einer Gegenvorstellung erfordert jedenfalls, dass das Gericht nach der maßgebenden gesetzlichen Regelung zu einer Abänderung seiner vorangegangenen Entscheidung befugt ist (BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 - BVerfGE 122, 190 ; BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2011 - BVerwG 6 KSt 1.11 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 13 Rn. 3).

    Sie schützt aus Gründen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens davor, dass die ergangene Entscheidung ohne Weiteres wieder in Frage gestellt werden kann (Beschluss vom 3. Mai 2011 a.a.O.; vgl. auch Beschluss vom 5. August 2010 - BVerwG 2 C 30.10 - juris Rn. 8).

    Dies soll in Betracht kommen, wenn eine Entscheidung offensichtlich dem Gesetz widerspricht, grobes prozessuales Unrecht enthält, wenn sie auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen beruht oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt (zusammenfassend Beschluss vom 3. Mai 2011 a.a.O. Rn. 5 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2023 - 13 S 1020/23

    Mitwirkung eines als befangen abgelehnten Richters an einer Anhörungsrüge nach

    Denn der Gesetzgeber hat mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung grundsätzlich nicht zuzulassen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.05.2011 - 6 KSt 1.11 - juris Rn. 3 und vom 05.07.2012 - 5 B 24.12 - juris Rn. 2).

    Die Zulässigkeit einer Gegenvorstellung kann nur dann in Betracht gezogen werden, wenn das Gericht nach der maßgebenden gesetzlichen Regelung zu einer Abänderung seiner vorangegangenen Entscheidung befugt ist und die Gegenvorstellung ihm Anlass zu einer dahingehenden Prüfung gibt (BVerwG, Beschluss vom 03.05.2011 a. a. O.; zu einer solchen Konstellation vgl. Beschluss des Senats vom 18.07.2023 - 13 S 569/23 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2023 - 18 E 656/23
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Mai 2016 - 3 B 25.16 -, juris, Rn. 2, und vom 3. Mai 2011 - 6 KSt 1.11 -, juris, Rn. 3; BFH, Beschlüsse vom 1. Juli 2009 - V S 10/07 -, juris, Rn. 15, und vom 25. August 2009 - V S 10/07 -, juris, Rn. 28 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 1. Februar 2023 - 24 CS 23.137 -, juris Rn. 2; zu den verfassungsrechtlichen Maßstäben vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 -, juris, Rn. 36.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 6 KSt 1.11 -, juris, Rn. 3.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 6 KSt 1.11 -, juris, Rn. 5 m. w. N.

  • OVG Saarland, 19.11.2019 - 2 B 261/19

    Unzulässigkeit der "Gegenvorstellung" wegen Möglichkeit der Anhörungsrüge

    Ob insoweit für Ausnahmefälle in ganz engen Grenzen etwas anderes angenommen werden kann, bleibt offen (dazu BVerwG, Beschluss vom 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 -, NVwZ-RR 2011, 709).

    Die früher als außerordentlicher Rechtsbehelf gebräuchliche Gegenvorstellung ist seit Inkrafttreten der Vorschrift des § 152a VwGO am 1.1.2005, mit der hinsichtlich - wie hier - nicht anfechtbarer verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen die Möglichkeit einer so genannten Anhörungsrüge eingeführt worden ist, grundsätzlich ausgeschlossen.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.3.2018 - 1 B 870/17 -, und vom 11.6.2013 - 1 A 12/13 - BVerwG, Beschlüsse vom 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 -, NVwZ-RR 2011, 709, und vom 27.5.2016 - 3 B 25.16 -, NVwZ-RR 2016, 723) Mit der Schaffung der Anhörungsrüge hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht (mehr) statthaft ist.(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 12.3.2013 - 5 B 9.13 -, bei juris).

    Die hierfür in der Rechtsprechung benannten ganz engen Voraussetzungen sind hier offensichtlich nicht gegeben.(vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 -, NVwZ-RR 2011, 709, wonach das allenfalls dann in Betracht kommen soll, wenn die Entscheidung offensichtlich dem Gesetz widerspricht oder grobes prozessuales Unrecht enthält oder wenn die Entscheidung auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen beruht oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt; insoweit unter Verweis auf BSG, Beschluss vom 24.7.2006 - B 1 KR 6/06 BH - und BFH, Beschluss vom 11.2.2011 - XI S 1/11 -, beide bei juris).

  • BVerwG, 05.07.2012 - 5 B 24.12

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss eines

    Soweit sich die Klägerin gegen die Verwerfung ihrer gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 22. Februar 2012 gerichteten Beschwerde wendet, erweist sich die Gegenvorstellung als nicht statthaft, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht zuzulassen ist (vgl. Beschlüsse vom 3. Mai 2011 - BVerwG 6 KSt 1.11 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 13 Rn. 3 und vom 28. April 2011 - BVerwG 8 B 79.10 - juris Rn. 7, jeweils m.w.N).

    Soweit der Senat in dem angegriffenen Beschluss den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren abgelehnt hat, hat die Gegenvorstellung jedenfalls deshalb keinen Erfolg, weil keine der Gründe vorliegen, unter denen in der Rechtsprechung die Gegenvorstellung gegen eine rechtskräftige Entscheidung als zulässig erachtet wird (vgl. dazu Beschluss vom 3. Mai 2011 a.a.O. Rn. 5 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2019 - 4 PA 84/19

    Beschwerde; Gegenvorstellung; Prozesskostenhilfe; Statthaftigkeit; Verwerfung

    Hingegen ist in Fällen gesetzlich geregelter Bindungen des Gerichts an seine eigenen Entscheidungen, wie sie sich insbesondere aus der Rechtskraft der Entscheidung zugunsten des anderen Verfahrensbeteiligten ergeben, ein ungeschriebener Rechtsbehelf wie die Gegenvorstellung von vornherein unstatthaft (st. Rspr. d. Senats; ebenso BVerwG, Beschl. v. 22.5.2014 - 4 A 1.14 - u. v. 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 -, NVwZ-RR 2011, 709).

    Die Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgerichts erwächst zwar gemäß § 152 Abs. 1 VwGO in formeller, nicht aber in materieller Rechtskraft, weil Anträge auf Prozesskostenhilfe wiederholt gestellt werden können und eine Gegenvorstellung wie ein neuer Antrag Anlass geben kann, die zunächst versagte Prozesskostenhilfe zu bewilligen (Nds. OVG, Beschl. v. 9.9.2009 - 8 PA 126/09 -, NVwZ-RR 2010, 39; OVG NRW, Beschl. v. 31.8.2016 - 15 E 222/16 -, NVwZ-RR 2016, 930; Sächs. OVG, Beschl. v. 26.9.2017 - 3 D 49/17 - Kolbertz in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 35. EL 2018, § 166 Rn. 75; tendenziell auch BVerwG, Beschl. v. 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 -, NVwZ-RR 2011, 709).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2019 - 1 O 88/19

    Anhörungsrüge bei Rechtswegverweisung - Gegenvorstellung

    Die Zulässigkeit einer Gegenvorstellung kann nur in den Fällen in Betracht gezogen werden, in denen das Gericht nach der maßgebenden gesetzlichen Regelung zu einer Abänderung seiner vorangegangenen Entscheidung befugt ist und die Gegenvorstellung ihm Anlass zu einer dahingehenden Prüfung gibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 6 KSt 1.11 u. a. -, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2019 - 4 E 43/19

    Frage der Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung neben der gesetzlich geregelten

    Ungeachtet der Frage der Statthaftigkeit einer solchen Gegenvorstellung neben der gesetzlich geregelten Anhörungsrüge nach § 152a VwGO, vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 - NVwZ-RR 2011, 709 = juris, Rn. 2 f., vom 5.7.2012 - 5 B 24.12 -, juris, Rn. 2, und vom 12.3.2013 - 5 B 9.13 -, juris, Rn. 6 f., Wysk, in: ders. (Hrsg.), VwGO, 2. Auflage 2016, § 166 Rn. 68, hätte eine solche jedenfalls deshalb keinen Erfolg, weil keine der Gründe von dem Antragsteller geltend gemacht oder sonst ersichtlich sind, aus denen in der Rechtsprechung die Gegenvorstellung gegen rechtskräftige Entscheidungen für denkbar gehalten wird.

    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 3.5.2011 - 6 KSt 1.11 - NVwZ-RR 2011, 709 = juris, Rn. 5, m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2020 - 4 A 201/20

    Anhörungsrüge gegen die Ablehnung der Zulassung der Berufung; Anforderungen des

  • VGH Bayern, 08.07.2020 - 8 C 20.1108

    Keine auf Abänderung einer Kostenentscheidung gerichtete Gegenvorstellung

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2022 - 13 ME 435/21

    Abänderungsbefugnis; Anhörungsrüge; Antragsfrist; Ausland; Bekanntgabe;

  • VGH Bayern, 08.04.2020 - 12 C 16.2612

    Kostenlast der Behörde nach dem Veranlasserprinzip bei übereinstimmender

  • VGH Bayern, 06.08.2020 - 8 C 20.1108
  • VGH Bayern, 04.03.2020 - 10 ZB 20.428

    Gegenvorstellung gegen Beschluss über die Versagung der Prozesskostenhilfe für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2019 - 15 A 2413/19

    Fortführung des Verfahrens auf die Rüge eines durch eine gerichtliche

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 79/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

  • BVerwG, 05.05.2022 - 6 C 13.20

    Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung i.R.d.

  • VG Augsburg, 29.04.2020 - Au 7 K 19.2242

    Gegenvorstellung gegen Kostenentscheidung im Einstellungsbeschluss

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2015 - 1 M 11/15

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge über Richterablehnung

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 78/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

  • BVerwG, 06.11.2017 - 5 PKH 16.17

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs; Anforderungen an die

  • BVerwG, 23.06.2011 - 8 C 14.10
  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 81/20

    Verwerfung der Gegenvorstellung gegen die Kostenentscheidung

  • BVerwG, 20.02.2017 - 5 B 56.16

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung im Fall der formell rechtskräftigen

  • BVerwG, 23.08.2012 - 8 B 66.12

    Anfechtbarkeit der Entscheidung einer Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 05.04.2013 - 13 A 10.157

    Gegenvorstellung gegen rechtskräftiges Urteil

  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 10 B 22.784

    Erfolglose Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - 4 E 297/19

    Unzulässigkeit einer weiteren Gegenvorstellung gegen eine unanfechtbare

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 11/15

    Gegenvorstellung gegen Richterablehnung sowie Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

  • BVerwG, 02.08.2012 - 10 B 24.12

    Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs bei Übergehen von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2019 - 1 O 102/19

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen Beschwerdeentscheidung bzgl.

  • VGH Bayern, 01.02.2023 - 24 CS 23.137

    Gegenvorstellung gegen Beschluss des OVG unstatthaft

  • BVerwG, 23.05.2013 - 5 B 35.13

    Darlegung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 ZB 21.364

    Erfolglose Gegenvorstellung

  • VGH Bayern, 06.06.2018 - 7 ZB 18.1060

    Zulässigkeit von Gegenvorstellungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2016 - 1 L 108/14

    Versetzung in den Ruhestand wegen Polizeidienstunfähigkeit; Beschwerde gegen die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2021 - 12 E 54/21

    Voraussetzungen für eine Gerichtskostenfreiheit des Hauptsacheverfahrens

  • OVG Thüringen, 02.06.2017 - 3 SO 79/17

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit im Anhörungsrügeverfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.01.2017 - 5 RN 4.14

    Verhältnis von Anhörungsrüge zur Gegenvorstellung; Gehörsrüge gegen unrichtige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2015 - 16 B 1240/14

    Keine Gegenvorstellung mehr nach Schaffung der Anhörungsrüge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2021 - 12 B 101/21

    Anforderungen an die fristgerechte Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrags

  • VGH Hessen, 19.10.2012 - 5 A 2001/12

    Gegenvorstellung

  • BVerwG, 05.08.2011 - 5 B 16.11
  • VGH Bayern, 21.03.2022 - 9 C 22.673

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2020 - 4 B 1991/20
  • VGH Bayern, 18.11.2013 - 10 CE 13.2387

    Anhörungsrüge; Statthaftigkeit; Darlegungsanforderungen; Gegenvorstellung;

  • BVerwG, 22.08.2011 - 8 C 8.11
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - 13 A 3064/08

    Fristgerechte Erhebung einer eine Änderung der Streitwertfestsetzung bezweckende

  • VGH Bayern, 19.06.2013 - 8 C 13.40027

    Unzulässige Beschwerde gegen obergerichtliche Streitwertfestsetzung;

  • VGH Bayern, 19.06.2013 - 8 C 13.40031

    Bestimmen und Festsetzung des Streitwerts für die Änderung eines

  • VGH Bayern, 19.06.2013 - 8 C 13.40033

    Unzulässige Beschwerde gegen obergerichtliche Streitwertfestsetzung;

  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 13 M 13.770

    Erinnerung; Nichterhebung von Gerichtskosten

  • VG München, 11.07.2022 - M 19B DK 21.3123

    Gegenvorstellung gegen Kostenentscheidung in Disziplinarurteil

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