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FG Baden-Württemberg, 04.10.1993 - 6 Ko 11/93 |
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FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Oktober 1993 - 6 Ko 11/93 (https://dejure.org/1993,33240)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - 9 V 9095/19
Aussetzung der Vollziehung eines nicht mit einem Leistungsgebot versehenen …
Ein Beschluss über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren im Sinne von § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach den Vorschriften der FGO nicht vorgesehen (vgl. dazu nur FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Oktober 1993 - 6 Ko 11/93, EFG 1994, 262 m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 6 V 32/04
Ist § 20 Abs.1 Nr.4 und § 15 Abs.4 Satz 6 EStG in der Fassung des StVergAbG …
Das Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung bei der Verwaltungsbehörde nach § 361 Abs. 2 AO ist im Verhältnis zum gerichtlichen Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 2 FGO kein Vorverfahren (BFH-Beschluss vom 7. April 1977 VII B 100/75, BStBl II 1977, 557 und Finanzgericht Baden-Württemberg Beschluss vom 4. Oktober 1993 6 Ko 11/93, EFG 1994, 262). - FG Hamburg, 27.04.2007 - 4 V 196/06
Hinzuziehen eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren - Aussetzungsverfahren …
Denn das beim Hauptzollamt geführte Aussetzungsverfahren stellt im Verhältnis zu dem beim Finanzgericht geführten Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 FGO kein Vorverfahren im Sinne des § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO , sondern ein eigenständiges Verwaltungsverfahren dar (ebenso bereits FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4.10.1993 - 6 KO 11/93 -, juris). - FG Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 V 24/05
Streitwert bezüglich der Frage, ob eine Genossenschaft die Anforderungen des § 17 …
Das beim Finanzamt geführte Aussetzungsverfahren nach § 361 Abs. 2 AO ist kein Vorverfahren im Verhältnis zum beim Finanzgericht geführten Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO - (s. Beschluss des FG Baden-Württemberg Beschluss vom 4. Oktober 1993 6 Ko 11/93, Sammlung der Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 262). - FG Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 3 V 36/05
Streitwert bezüglich der Streitfrage, ob eine Genossenschaft die Anforderungen …
Das beim Finanzamt geführte Aussetzungsverfahren nach § 361 Abs. 2 AO ist kein Vorverfahren im Verhältnis zum beim Finanzgericht geführten Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung - FGO - (s. Beschluss des FG Baden-Württemberg Beschluss vom 4. Oktober 1993 6 Ko 11/93, Sammlung der Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 262).