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   FG Sachsen, 09.01.2015 - 6 Ko 1464/14   

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https://dejure.org/2015,228
FG Sachsen, 09.01.2015 - 6 Ko 1464/14 (https://dejure.org/2015,228)
FG Sachsen, Entscheidung vom 09.01.2015 - 6 Ko 1464/14 (https://dejure.org/2015,228)
FG Sachsen, Entscheidung vom 09. Januar 2015 - 6 Ko 1464/14 (https://dejure.org/2015,228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung der Gerichtskostenrechnung für das vom Erinnerungsführer in eigener Sache geführte Klageverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung der Verjährung von Gerichtskosten bei unbekanntem Aufenthalt des Kostenschuldners

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unterbrechung der Verjährung von Gerichtskosten bei unbekanntem Aufenthalt des Kostenschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2020 - 13 T 10/04

    Wann verjähren Gebührenforderungen?

    Maßgeblich ist dabei nicht der Zugang (Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 09. Januar 2015 - 6 Ko 1464/14 -, juris), was sich daraus ergibt, dass § 5 Abs. 3 GKG ebenso wie § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf die behördlichen Maßnahmen und nicht den Zugang abstellt.
  • OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 9 UF 127/12

    Verjährungsunterbrechung durch die beabsichtigte Aufrechnung mit

    Insbesondere setzt die Verjährungsunterbrechung durch Vollstreckungsanträge oder -handlungen bei den einzuziehenden Gerichtskostenforderungen nicht den vorherigen Zugang der Zahlungsaufforderung und Mahnung beim Schuldner voraus; auch bei einem diesbezüglichen Verstoß bleiben die Verjährungsunterbrechungen durch Vollstreckungsanträge und -handlungen unberührt (Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 9. Januar 2015 - 6 Ko 1464/14 -, juris; Lakkis in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 212 BGB Rn. 25; Staudinger/Frank Peters/Florian Jacoby, 2014, § 212 BGB Rn. 37; a.A. wohl OLG Hamm v. 16.06.2004 - 8 UF 8/04 -, FamRZ 2005, 795, 797).
  • LG Cottbus, 16.11.2020 - 22 KLs 8/07
    Maßgeblich ist dabei der Erlass der Maßnahme selbst und nicht der Zugang der Mahnung, Stundung oder Zahlungsaufforderung, wofür bereits der Umstand spricht, dass § 5 Abs. 3 GKG ebenso wie § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf die behördlichen Maßnahmen selbst und nicht deren Zugang abstellt (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 09. Januar 2015, Az: 6 Ko 1464/14).
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