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   VG Aachen, 09.03.2009 - 6 L 15/09   

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https://dejure.org/2009,23449
VG Aachen, 09.03.2009 - 6 L 15/09 (https://dejure.org/2009,23449)
VG Aachen, Entscheidung vom 09.03.2009 - 6 L 15/09 (https://dejure.org/2009,23449)
VG Aachen, Entscheidung vom 09. März 2009 - 6 L 15/09 (https://dejure.org/2009,23449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt der Erledigung einer auf § 16a S. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) gestützten behördlichen Veräußerungsanordnung durch den Verkauf sichergestellter Tiere; Wegnahme eines Tieres bei erheblicher Vernachlässigung oder schwerwiegenden Verhaltensstörungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Aachen, 09.03.2009 - 6 L 14/09

    Eilantrag einer Tierhalterin gegen die Fortnahme ihrer Tiere durch den

    Auszug aus VG Aachen, 09.03.2009 - 6 L 15/09
    Dass hiervon bei summarischer Prüfung auszugehen ist, hat die Kammer mit Beschluss vom heutigen Tag im Parallelverfahren 6 L 14/09 entschieden; auf die Gründe des Beschlusses wird insoweit Bezug genommen.

    Denn es war - wie bereits im Beschluss vom heutigen Tag im Parallelverfahren 6 L 14/09 im Einzelnen dargelegt worden ist - im Zeitpunkt der Veräußerungsanordnung und ist nach wie vor nicht zu erwarten, dass die Antragstellerin in der Lage ist, eine § 2 TierSchG entsprechende Haltung der fortgenommenen Tiere zeitnah sicherzustellen.

    Der Vollständigkeit halber weist das Gericht schließlich darauf hin, dass ein vom Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin nicht gestellter Antrag, gemäß § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO die Aufhebung der Vollziehung des Bescheids vom 5. Januar 2009 anzuordnen und den Antragsgegner zu verpflichten, den Verkauf der 7 Shetland- Ponys und des Bullenkalbes rückgängig zu machen und der Antragstellerin die am 30. Dezember 2008 fortgenommenen Tiere bis zum Eintritt der Bestands- oder Rechtskraft des Bescheids zurückzugeben, jedenfalls unbegründet wäre, weil - wie bereits im Verfahren 6 L 14/09 dargelegt worden ist - eine Wiedereinräumung des Besitzes an den Tieren an die Antragstellerin bei summarischer Prüfung ausgeschlossen ist, da ihre Tierhaltung am 30. Dezember 2008 in I. -V. den Anforderungen des § 2 TierSchG nicht entsprach und würde dies auch nicht in Zukunft der Fall sein würde.

  • VG Aachen, 30.03.2007 - 6 L 73/07

    Anordnung der Fortnahme und der anderweitigen pfleglichen Unterbringung von

    Auszug aus VG Aachen, 09.03.2009 - 6 L 15/09
    vgl. Kammerbeschlüsse vom 30. März 2007 - Az. 6 L 73/07 -, juris, Rdnrn. 50 bis 56, und vom 2. August 2007 - Az. 6 L 264/07 -, juris, Rdnrn. 5 bis 12.

    vgl. zu dieser Möglichkeit Kammerbeschluss vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 -, juris, Rdnrn. 96 ff., mit Hinweis auf BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 25 CS 04.2360 -, juris.

  • VG Aachen, 02.08.2007 - 6 L 264/07

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung bzgl. der Veräußerung nicht verhaltensgerecht

    Auszug aus VG Aachen, 09.03.2009 - 6 L 15/09
    vgl. Kammerbeschlüsse vom 30. März 2007 - Az. 6 L 73/07 -, juris, Rdnrn. 50 bis 56, und vom 2. August 2007 - Az. 6 L 264/07 -, juris, Rdnrn. 5 bis 12.

    vgl. Kammerbeschluss vom 2. August 2007 - Az. 6 L 264/07 -, juris, Rdnrn. 18 und 19.

  • VGH Bayern, 01.07.2003 - 25 CS 03.1523
    Auszug aus VG Aachen, 09.03.2009 - 6 L 15/09
    vgl. dazu BayVGH, Beschluss vom 1. Juli 2003 - 25 CS 03.1523 -, juris.
  • VGH Bayern, 27.10.2004 - 25 CS 04.2360
    Auszug aus VG Aachen, 09.03.2009 - 6 L 15/09
    vgl. zu dieser Möglichkeit Kammerbeschluss vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 -, juris, Rdnrn. 96 ff., mit Hinweis auf BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 25 CS 04.2360 -, juris.
  • VG Cottbus, 06.09.2017 - 3 L 509/17

    Widerruf Tierheimbetreibererlaubnis Tierschutzverein Elbe-Elster e.V. (Herzberg)

    Jedoch kann ein Verzicht auf die Fristsetzung dann gerechtfertigt sein, wenn aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls nicht zu erwarten ist, dass der Antragsteller in der Lage ist, eine § 2 TierSchG entsprechende Haltung zeitnah sicherzustellen (VG Cottbus, Urteil vom 21. Januar 2015 - VG 3 K 161/13 - Beschluss der Kammer vom 10. August 2017 - aaO.; VG Berlin, Urteil vom 19. August 2014 - 24 K 406.12 - ; VG Aachen, Beschluss vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 - Beschluss vom 9. März 2009 - 6 L 15/09 -, VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 16 L 514/13 -, VG Schleswig, Beschluss vom 2. Dezember 2013 - 1 B 99/13 -, jeweils zit. nach juris).
  • VG Schleswig, 02.12.2013 - 1 B 99/13

    Fortnahme eines Tieres; Veräußerungsanordnung; schriftliche Bestätigung nach

    Nach allgemeiner Auffassung kann die sofortige Vollziehung einer Veräußerungsanordnung nach § 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG insbesondere mit der Erwägung begründet werden, dass ein besonderes Interesse der Allgemeinheit an einer Begrenzung der durch die amtliche Verwahrung entstehenden Kosten und damit an einer sofortigen Verwertung der Tiere besteht (vgl. VG Aachen, Beschl. v. 09.03.2009 - 6 L 15/09; Beschl. v. 17.02.2011 - 6 L 5/11 - jeweils juris; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 2. Auflage 2007, § 16a Rn 18).
  • VG Gelsenkirchen, 15.05.2013 - 16 L 514/13

    Tierschutzbehörde darf Veräußerung sichergestellter Foxterrier anordnen

    vgl. Lorz/Metzger, Tierschutzgesetz, Kommentar, 6. Aufl. 2008, § 16a Rn. 18; VG Aachen, Beschluss vom 30. März 2007 - 6 L 73/07 - Beschluss vom 9. März 2009 - 6 L 15/09 -, jeweils zit. nach juris.
  • VG Augsburg, 25.02.2011 - Au 2 K 09.1471

    Die Fortnahme eines Tieres nach § 16a Satz 2 Nr. 1 TierSchG und die Begründung

    Das kann beispielsweise angezeigt sein, wenn dies im Interesse der Tiere ist, die Kosten der Durchführung einer öffentlichen Versteigerung außer Verhältnis zum Wert der fortgenommenen Tiere stehen oder die bis zur Organisation einer öffentlichen Versteigerung anfallenden Unterbringungskosten für die Tiere als unverhältnismäßig hoch eingestuft werden müssen, etwa wenn abzusehen ist, dass diese den zu erwartenden Versteigerungserlös übersteigen (vgl. hierzu BayVGH vom 26.11.2009 Az. 9 C 09.2574 S. 3 AU; OLG Rostock vom 11.7.2002 Az. 1 W 12/01 RdNr. 26 ff.; VG Aachen vom 2.8.2007 BeckRS 2009, 32223; vom 9.3.2009 Az. 6 L 15/09 ; VG Münster a.a.O.; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 2. Aufl. 2007, RdNr. 18 zu § 16a).
  • VG Aachen, 02.01.2012 - 6 K 2252/09

    Überprüfung der Höhe der Veräußerungserlöse durch das Verwaltungsgericht i.R.d. §

    Daher kann aufgrund der vergleichbaren Interessenlage nach gefestigter Rechtsprechung der Kammer - vgl. VG Aachen, Urteil vom 25.10.2006 - 6 K 3359/04 -, juris Rdn. 141 ff, mit Hinweis auf Thum, Giftspinnen, Schlangen und andere gefährliche Tiere, NuR 2001, 558, 565, sowie Kluge in Kluge, Tierschutzgesetz, 2002, § 16 a Rn. 34; VG Aachen, Beschlüsse vom 11. September 2003 - 6 L 734/03 -, juris Rdn. 30 ff., und vom 09. März 2009 - 6 L 15/09 -, juris Rn. 38; zustimmend Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 2. Auflage, § 16a Rdn. 18, sowie Metzger in: Lorz/Metzger, 6. Auflage, Tierschutzgesetz, § 16a Rdn. 18 - auf die im Polizei- und Ordnungsrecht normierten Grundsätze über die Verwertung sichergestellter Sachen entsprechend zurückgegriffen werden.
  • VG Aachen, 17.02.2011 - 6 L 5/11

    Häftling muss Hund abgeben

    Mit der Erwägung, es bestehe ein Interesse der Allgemeinheit an einer Begrenzung der entstehenden Kosten und damit an der sofortigen Verwertung des Hundes des Antragstellers durch Veräußerung, hat er nach der Rechtsprechung der Kammer - vgl. Kammerbeschluss vom 9. März 2009 - 6 L 15/09 -, juris, Rdnrn. 13 und 14 - ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der streitigen Veräußerungsanordnung dargelegt.
  • VG Augsburg, 25.02.2011 - Au 2 K 09.988

    Fortnahme eines Tieres und Begründung eines Verwahrungsverhältnisses hindert

    Das kann beispielsweise angezeigt sein, wenn dies im Interesse der Tiere ist, die Kosten der Durchführung einer öffentlichen Versteigerung außer Verhältnis zum Wert der fortgenommenen Tiere stehen oder die bis zur Organisation einer öffentlichen Versteigerung anfallenden Unterbringungskosten für die Tiere als unverhältnismäßig hoch eingestuft werden müssen, etwa wenn abzusehen ist, dass diese den zu erwartenden Versteigerungserlös übersteigen (vgl. hierzu BayVGH vom 26.11.2009 Az. 9 C 09.2570 S. 3 AU; OLG Rostock vom 11.7.2002 Az. 1 W 12/01 RdNr. 26 ff.; VG Aachen vom 2.8.2007 BeckRS 2009, 32223; vom 9.3.2009 Az. 6 L 15/09 ; VG Münster a.a.O.; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 2. Aufl. 2007, RdNr. 18 zu § 16a).
  • VG Gelsenkirchen, 31.01.2017 - 19 K 4425/16

    Verwertung; Sicherstellung; Hund; Alternativen; Ermessensnichtgebrauch; Ermessen

    vgl. VG Aachen, Beschluss vom 9. März 2009 - 6 L 15/09 -, juris.
  • VG Aachen, 08.03.2010 - 6 L 542/09

    Anordnung zur Wegnahme und Veräußerung von Hunden aus der Haltung einer

    Ebenso hat er mit der Erwägung, es bestehe ein Interesse der Allgemeinheit an einer Begrenzung der entstehenden Kosten und damit an der sofortigen Verwertung der Hunde durch Veräußerung, nach der Rechtsprechung der Kammer - vgl. Kammerbeschluss vom 9. März 2009 - 6 L 15/09 -, juris, Rdnrn. 13 und 14 - ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Ziffer 2. der streitigen Ordnungsverfügung dargelegt.
  • VG Aachen, 16.10.2009 - 6 L 391/09

    Formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer Veräußerungsanordnung über die sich

    vgl. Kammerbeschlüsse vom 2. August 2007 - Az. 6 L 264/07 - und vom 9. März 2009 - Az. 6 L 15/09 -, beide nachgewiesen in juris.
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