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   VG Berlin, 27.03.2017 - 6 L 250.17   

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https://dejure.org/2017,8260
VG Berlin, 27.03.2017 - 6 L 250.17 (https://dejure.org/2017,8260)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.03.2017 - 6 L 250.17 (https://dejure.org/2017,8260)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. März 2017 - 6 L 250.17 (https://dejure.org/2017,8260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 Nr 1 WoZwEntfrG BE, § 2 Abs 2 Nr 5 WoZwEntfrG BE, § 5 Abs 2 WoZwEntfrG BE, § 6a DSG BE, § 3 Abs 9 BDSG
    Auskunftsverpflichtung wegen des Verdachts der zweckfremden Nutzung einer Wohnung durch kurzfristige Vermietung an homosexuelle Mieter

  • online-und-recht.de

    Internet-Portal für Unterkünfte von schwulen Gastgebern muss Auskunft über Wohnungsinhaber benennen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auskunftsverlangen gegenüber einem Internetportal, Unterkünfte schwuler Gastgeber, Zweckentfremdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Internetportal, das Unterkünfte von "schwulen oder schwulenfreundlichen" Gastgebern vermittelt, muss Wohnungsinhaber benennen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Auskunftanspruch gegen spezielles Wohnungsvermittlungsportal: Auch "schwulenfreundliche" Zwecktentfremdung ist verboten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verdacht der Zweckentfremdung von Wohnraum - Auskunftsrecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Internetportal, das Unterkünfte von "schwulen oder schwulenfreundlichen" Gastgebern vermittelt, muss Wohnungsinhaber benennen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Portal für Unterkünfte von schwulen Gastgebern muss Auskunft über Wohnungsinhaber benennen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Internetportal zur Vermittlung von Unterkünften von "schwulen oder schwulenfreundlichen" Gastgebern muss Wohnungsinhaber benennen - Begründeter Verdacht einer Zweckentfremdung von Wohnraum rechtfertigt Auskunftsverlangen des Bezirksamtes

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2014 - 11 S 15.14

    Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Telemedienanbieter;

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2017 - 6 L 250.17
    Internetportale, wie das hier streitgegenständliche (www.e....de), sind Telemedien im Sinne dieser Legaldefinition (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. März 2014 - 1 S 169/14 - juris Rn. 20; OVG Sachsen, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 3 B 137/15 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. August 2014 - OVG 11 S 15.14 - juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 08.06.2016 - 6 K 103.16

    Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsverbots

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2017 - 6 L 250.17
    Der Antragsgegner durfte den Sofortvollzug mit dem in Berlin herrschenden Mangel an Wohnraum begründen, da die aktuelle Mangellage auf dem Wohnungsmarkt besonders ausgeprägt ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 8. Juni 2016 - VG 6 K 103.16 -, juris Rn. 43 ff.).
  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 112.16

    Zweckentfremdungsgenehmigung für Ferienwohnung nur bei echter Zweitwohnung

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2017 - 6 L 250.17
    Selbst wenn die Darstellung des Antragstellers zutreffen sollte - was ohne Anhörung der betroffenen Ferienwohnungsvermieter gerade nicht überprüft werden kann -, dass diese Wohnungen nur während der Abwesenheit der Wohnungsinhaber zeitweise vermietet werden, bedürften die Verfügungsberechtigten bzw. Mieter bei unterstellter wiederholter Vermietung der jeweiligen Wohnung einer Genehmigung (vgl. Urteile der Kammer vom 9. August 2016 (VG 6 K 151.16, VG 6 K 153.16, VG 6 K 91.16, VG 6 K 112.16, jeweils juris).
  • OVG Sachsen, 10.07.2015 - 3 B 137/15

    Auskunftsanspruch zu öffentlichen Auftragsvergaben; journalistisch-redaktioneller

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2017 - 6 L 250.17
    Internetportale, wie das hier streitgegenständliche (www.e....de), sind Telemedien im Sinne dieser Legaldefinition (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. März 2014 - 1 S 169/14 - juris Rn. 20; OVG Sachsen, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 3 B 137/15 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. August 2014 - OVG 11 S 15.14 - juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2014 - 1 S 169/14

    Journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedienangebote

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2017 - 6 L 250.17
    Internetportale, wie das hier streitgegenständliche (www.e....de), sind Telemedien im Sinne dieser Legaldefinition (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. März 2014 - 1 S 169/14 - juris Rn. 20; OVG Sachsen, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 3 B 137/15 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. August 2014 - OVG 11 S 15.14 - juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 91.16

    Zweckentfremdung: Anspruch auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2017 - 6 L 250.17
    Selbst wenn die Darstellung des Antragstellers zutreffen sollte - was ohne Anhörung der betroffenen Ferienwohnungsvermieter gerade nicht überprüft werden kann -, dass diese Wohnungen nur während der Abwesenheit der Wohnungsinhaber zeitweise vermietet werden, bedürften die Verfügungsberechtigten bzw. Mieter bei unterstellter wiederholter Vermietung der jeweiligen Wohnung einer Genehmigung (vgl. Urteile der Kammer vom 9. August 2016 (VG 6 K 151.16, VG 6 K 153.16, VG 6 K 91.16, VG 6 K 112.16, jeweils juris).
  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 151.16

    Genehmigung zur zeitweisen Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2017 - 6 L 250.17
    Selbst wenn die Darstellung des Antragstellers zutreffen sollte - was ohne Anhörung der betroffenen Ferienwohnungsvermieter gerade nicht überprüft werden kann -, dass diese Wohnungen nur während der Abwesenheit der Wohnungsinhaber zeitweise vermietet werden, bedürften die Verfügungsberechtigten bzw. Mieter bei unterstellter wiederholter Vermietung der jeweiligen Wohnung einer Genehmigung (vgl. Urteile der Kammer vom 9. August 2016 (VG 6 K 151.16, VG 6 K 153.16, VG 6 K 91.16, VG 6 K 112.16, jeweils juris).
  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 153.16

    Genehmigung zur zeitweisen Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung

    Auszug aus VG Berlin, 27.03.2017 - 6 L 250.17
    Selbst wenn die Darstellung des Antragstellers zutreffen sollte - was ohne Anhörung der betroffenen Ferienwohnungsvermieter gerade nicht überprüft werden kann -, dass diese Wohnungen nur während der Abwesenheit der Wohnungsinhaber zeitweise vermietet werden, bedürften die Verfügungsberechtigten bzw. Mieter bei unterstellter wiederholter Vermietung der jeweiligen Wohnung einer Genehmigung (vgl. Urteile der Kammer vom 9. August 2016 (VG 6 K 151.16, VG 6 K 153.16, VG 6 K 91.16, VG 6 K 112.16, jeweils juris).
  • VG Berlin, 14.03.2018 - 6 K 676.17

    Auskunftspflicht von Diensteanbietern zu Berliner Ferienwohnungen

    Bei anonymen Inseraten von Unterkünften auf Onlineportalen, aus denen sich weder die genaue Anschrift der Wohnung noch die Identität der Gastgeber ersehen lassen, können die Daten in der Regel effektiv nur bei dem Diensteanbieter erhoben werden (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. März 2017 - VG 6 L 250.17 -, juris Rn. 41 ff.).

    Es handelt sich um ein kollaboratives Internetportal, bei dem die zentralen Dienstleistungen in der Kontaktvermittlung und der Buchung auf elektronischem Wege und nicht etwa in der Beherbergung zu sehen sind (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. März 2017 - VG 6 L 250.17 -, juris Rn. 45 m.w.N.; zur Abgrenzung Europäische Kommission, Mitteilung vom 2. Juni 2016, COM [2016] 356 final sowie EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-434/15 -, "Uber Systems Spain SL", juris Rn. 33 ff.).

  • VG Berlin, 20.07.2017 - 6 L 162.17

    Ferienwohnungen: Vermietungsportal muss keine Auskunft geben

    Ob die streitgegenständliche Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs in inhaltlicher Hinsicht zu überzeugen vermag, ist keine Frage der formellen Begründungspflicht, sondern des Vollzugsinteresses (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. März 2017 - VG 6 L 250.17 -, juris Rn. 34 ff., Rn. 31).

    31 Die Kammer hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die - nachrangige - Auskunftsverpflichtung eines Diensteanbieters im Sinne des Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I S. 1766) geändert worden ist - TMG -, auf der Rechtsgrundlage des § 5 Abs. 2 Satz 2 ZwVbG (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. März 2017 - VG 6 L 250.17 -, juris Rn. 34 ff., Rn. 64 f.).

    Bei kollaborativen Internetportalen, wie der hier streitgegenständlichen Plattform, handelt es sich ohne Zweifel um Telemedien, weil die zentralen Dienstleistungen in der Kontaktvermittlung und der Buchung auf elektronischem Wege und nicht etwa in der Beherbergung bestehen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. März 2017 - VG 6 L 250.17 -, juris Rn. 45 m.w.N.; zur Abgrenzung Europäische Kommission, Mitteilung vom 2. Juni 2016, COM [2016] 356 final sowie Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar vom 11. Mai 2017 in der Rs. C-434/15, "Uber Systems Spain SL", Rn. 33 ff.).

  • VG Leipzig, 12.09.2017 - 6 K 2304/17
    Dem Gericht liegen keinerlei Erkenntnisse aus öffentlichen Quellen vor, aus denen sich Anhaltspunkte für systemische Mängel in Österreich ergeben würden (st. Rspr. der Kammer: VG Leipzig, Beschl. v. 6.4.2017 - 6 L 251/17.A und Beschl. v. 8.5.2017 - 6 L 250/17.A; vgl. auch VG München, Beschl. v. 17.11.2016 - M 26 S 16.50916 -, [...], Rn. 16).
  • VG Leipzig, 12.09.2017 - 6 K 2338/16
    Dem Gericht liegen keinerlei Erkenntnisse aus öffentlichen Quellen vor, aus denen sich Anhaltspunkte für systemische Mängel in Österreich ergeben würden (st. Rspr. der Kammer: VG Leipzig, Beschl. v. 6.4.2017 - 6 L 251/17.A und Beschl. v. 8.5.2017 - 6 L 250/17.A; vgl. auch VG München, Beschl. v. 17.11.2016 - M 26 S 16.50916 -, [...], Rn. 16).
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