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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18   

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https://dejure.org/2018,39500
VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18 (https://dejure.org/2018,39500)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.11.2018 - 9 B 765/18 (https://dejure.org/2018,39500)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. November 2018 - 9 B 765/18 (https://dejure.org/2018,39500)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 5 ; EEG § 1
    SOFORTVOLLZUG; ÖFFENTLICHES INTERESSE; GESETZGEBERISCHES ERMESSEN; KLIMAZIELE; INFRASCHALL; STAND DER WISSENSCHAFT UND TECHNIK

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leisten Windkraftanlagen einen Beitrag zur Treibhausreduktion?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Öffentliches Vollzugsinteresse bei Genehmigung von Windenergieanlagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 219
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2018 - 5 S 1659/17

    Anspruch einer im Anwendungsbereich des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Antragsteller dazu zitierten Entscheidung des VGH Mannheim (Beschluss vom 13.02.2018 - 5 S 1659/17 -, juris), denn in dem dort zugrunde gelegten Sachverhalt war der behördlichen Entscheidung ein nur unvollständig ermittelter und zum Teil unzutreffender Sachverhalt zugrunde gelegt und darüber hinaus ein fehlerhafter Prüfungsmaßstab angewandt worden, so dass die durch die Befreiung berührten naturschutzrechtlichen Belange - anders als im vorliegenden Fall - gänzlich unberücksichtigt geblieben waren (Beschluss vom 13.02.2018, a.a.O., juris Rn. 29 und 33).
  • BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13

    Verkehrsprognosen und Verträglichkeitsprüfung; naturschutzrechtliches

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Die dazu zitierten Ausführungen in einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2013 (BVerwG 9 B 14/13) gehen schon deshalb fehl, aber auch wegen eines mit dem streitgegenständlichen nicht vergleichbaren Sachverhalts über einen planfestgestellten Wild- und Kollisionszaun.
  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 22 AS 16.2421

    Drittanfechtung einer Genehmigung für Windkraftanlagen - Anordnung der Fortdauer

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Soweit der Antragsteller zu befürchtende Trübungen und Verunreinigungen des Grundwassers anführt und zur Frage der Erheblichkeit dieser nachteiligen Umweltauswirkungen auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs verweist (Beschluss vom 20.12.2016 - 22 AS 16.2421 -), wonach die Notwendigkeit von wesentlichen umweltbezogenen Nebenbestimmungen ein Indiz dafür sei, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, verfängt sein Einwand schon deshalb nicht, weil der zitierten Entscheidung ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag.
  • VG Potsdam, 07.07.2017 - 4 L 148/17

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Umweltverbandes gegen eine

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Dieser Standpunkt wird im Übrigen auch in der vom Antragsteller zu seiner Ansicht zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam (vom 07.07.2017 - 4 L 148/17 -, juris) eingenommen und festgestellt, dass die behördliche Einschätzungsprärogative (erst) dort ende, wo sich der eingenommene Standpunkt nach aktuellem Erkenntnisstand fachwissenschaftlich nicht mehr vertreten lasse.
  • VG Düsseldorf, 25.09.2017 - 28 L 3809/17

    Alternatives Verfahren; Interimsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Dies vermag der Antragsteller auch nicht mit dem ausführlichen Zitat aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 25.09.2017 - 28 L 3809/17 -, zit. nach juris) in einem von der dortigen Vorhabensträgerin betriebenen Abänderungsverfahren gemäß § 80 Abs. 7 VwGO aufzuzeigen, denn dort war eine Überschreitung der zulässigen Lärmimmissionen bei Berücksichtigung des Bodendämpfungsfaktors festgestellt worden (VG Düsseldorf, a.a.O., juris Rn. 57).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2018 - 8 B 840/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Artinger u.a. (Anlagen 5, 6 und 7 zum Schriftsatz des Antragstellerbevollmächtigten vom 15.03.2018, Bl. VI/0973 ff. GA) werden die diesbezüglichen Feststellungen des Antragsgegners schon deshalb nicht in Zweifel gezogen, da in der Genehmigung dazu in Auseinandersetzung mit Einwänden von Betroffenen festgestellt wurde (S. 55, Bl. 01011 BA), dass die von WKA bereits deutlich vor dem Erreichen der gesetzlichen Mindestabstände erzeugten Infraschalldruckpegel nach aktuellen Messungen weit unterhalb der Hör- oder Wahrnehmungsschwellen liegen, nämlich bereits bei Abständen von 150 bis 300 Metern, sich in Abständen von 600, 700 und 1.200 Metern gezeigt habe, dass der von der Anlage ausgehende Infraschall kaum noch vom bspw. durch Wind verursachten Infraschall zu unterscheiden sei, daher keine weiteren Untersuchungen und keine Nebenbestimmungen erforderlich seien und dies nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung nicht zu beanstanden ist (zuletzt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2018 - 10 S 2378/17 -, juris Rn. 25; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 20.02.2018 - 8 B 840/17 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2018 - 10 S 2378/17

    Relevanz artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen der standortbezogenen

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Artinger u.a. (Anlagen 5, 6 und 7 zum Schriftsatz des Antragstellerbevollmächtigten vom 15.03.2018, Bl. VI/0973 ff. GA) werden die diesbezüglichen Feststellungen des Antragsgegners schon deshalb nicht in Zweifel gezogen, da in der Genehmigung dazu in Auseinandersetzung mit Einwänden von Betroffenen festgestellt wurde (S. 55, Bl. 01011 BA), dass die von WKA bereits deutlich vor dem Erreichen der gesetzlichen Mindestabstände erzeugten Infraschalldruckpegel nach aktuellen Messungen weit unterhalb der Hör- oder Wahrnehmungsschwellen liegen, nämlich bereits bei Abständen von 150 bis 300 Metern, sich in Abständen von 600, 700 und 1.200 Metern gezeigt habe, dass der von der Anlage ausgehende Infraschall kaum noch vom bspw. durch Wind verursachten Infraschall zu unterscheiden sei, daher keine weiteren Untersuchungen und keine Nebenbestimmungen erforderlich seien und dies nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung nicht zu beanstanden ist (zuletzt VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2018 - 10 S 2378/17 -, juris Rn. 25; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 20.02.2018 - 8 B 840/17 -, juris).
  • VG Koblenz, 19.09.2018 - 4 L 796/18

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruch einer nach dem UmwRG anerkannten

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Diesen konkret zum Vorhabengebiet getroffenen Feststellungen vermag der Antragsteller auch nicht mit seinem zuletzt (Schriftsatz vom 26.10.2018, Bl. VIII/01365 GA) erhobenen Hinweis auf eine in tatsächlicher Hinsicht nicht vergleichbare Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 19. September 2018 (4 L 796/18.KO) zu einem Genehmigungsvorhaben in Pferdsfeld erfolgreich entgegenzutreten.
  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Denn es wurde nicht in schlüssiger Form aufgezeigt, dass vor allem die Ausweisung des VSG "Südlicher Odenwald" nicht - wie geboten - nach den besten verfügbaren wissenschaftlich ermittelten Fakten erfolgt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - BVerwG 9 VR 9.07 -, juris Rn. 20) und damit nach dem insoweit anzulegenden Prüfungsmaßstab für ein gleichermaßen schutzbedürftiges Gebiet eine Unterschutzstellung bewusst sachwidrig unterlassen wurde oder sich jedenfalls aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten förmlich aufgedrängt habe (Beschluss vom 01.11.2018 - 9 B 302/18 -, S. 11 ff. des Beschlussabdrucks).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 192/09

    Baugenehmigung für Schweinemastanlage; immissionsschutzrechtliche Anforderungen;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18
    Nach § 2 Abs. 1 UmwRG ist ein vom Antragsteller geltend gemachter und feststellbarer Verfahrensfehler einer fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung deshalb als beachtlich einzustufen, ohne dass es darauf ankommt, ob die verletzten Verfahrensvorschriften der Gewährleistung eines ihm zustehenden materiellen subjektiven Rechts dienen und ob sich diese Verstöße auf die Sachentscheidung ausgewirkt haben (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 02.05.2015 - 9 B 1971/14 -, Beschlussabdruck S. 5, nach BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 - 9 A 30.10 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 25.04.2012 - 2 L 192/09 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2016 - 8 B 866/15

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und

  • VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16

    ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 8 A 870/15

    Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben

  • VGH Hessen, 25.07.2017 - 9 B 2522/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 7 B 8/21

    Anfechtung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von 5 Windenergieanlagen

    vgl. etwa HessVGH, Beschluss vom 6.11.2018 - 9 B 765/18 -, ZUR 2019, 169 = juris; Umweltministerkonferenz, Hinweise zu den rechtlichen und fachlichen Ausnahmevoraussetzungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG bei der Zulassung von Windenergievorhaben vom 13.5.2020; Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.4.2017, BT-Drs.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 8 A 2971/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. Dezember 2017 - 8 A 928/16 -, juris Rn. 65 ff., Beschlüsse vom 20. September 2018 - 8 A 2523/17 -, juris Rn. 53 f., vom 30. Januar 2018 - 8 B 1060/17 -, AUR 2018, 356 = juris Rn. 38 f., und vom 29. Juni 2017 - 8 B 1233/16 -, juris Rn. 29 ff.; Hess. VGH, Beschlüsse vom 6. November 2018 - 9 B 765/18 -, juris Rn. 58 f., und vom 17. Januar 2017 - 4 B 1863/16 -, juris Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20. Juli 2018 - 10 S 2378/17 -, ZNER 2018, 481 = juris Rn. 25, und vom 6. Juli 2016 - 3 S 942/16 -, BauR 2016, 1903 = juris Rn. 21 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 28. September 2017 - 22 CS 17.1506 -, juris Rn. 25 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 12 ME 85/16 -, NordÖR 2017, 198 = juris Rn. 22; vgl. auch Nr. 5.2.1.1 Buchstabe b) des Erlasses für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung vom 8. Mai 2018 (Windenergieerlass NRW), wonach nach dem aktuellem Kenntnisstand die Infraschallimmissionen selbst im Nahbereich bei Abständen zwischen 150 und 300 m deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 894/17
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 8 A 2971/17 -, juris Rn. 179 ff., Beschluss vom 21. Februar 2020 - 8 A 3269/18 -, juris Rn. 55 ff., jeweils m. w. N.; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 23. März 2020 - 5 LA 2/19 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 12 LB 157/18 -, juris Rn. 93 ff.; OVG Saarl., Beschluss vom 13. November 2019 - 2 B 278/19 -, juris Rn. 18; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Oktober 2019 - 22 CS 19.1355 -, juris Rn. 41 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29. Januar 2019 - 10 S 1919/17 -, juris Rn. 25; Hess. VGH, Beschluss vom 6. November 2018 - 9 B 765/18 -, juris Rn. 58 f.
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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA   

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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 6 Aarhus-Konvention, Art 9 Abs 2 Aarhus-Konvention, Art 9 Abs 3 Aarhus-Konvention, § ... 6 Abs 1 Nr 1 BImSchG, § 44 Abs 1 BNatSchG, § 1 Abs 1 S 1 Nr 5 UmwRG, § 2 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwRG, § 3 UmwRG, § 80a Abs 3 S 2 VwGO
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

  • Wolters Kluwer

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zulässigkeit einer Umweltverbandsklage; Interimsverfahren bei Schallausbreitungsrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (37)

  • VG Darmstadt, 03.08.2017 - 6 L 850/17

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

    Auszug aus VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17
    Insoweit hält die beschließende Kammer nicht mehr an ihrer mit Beschluss vom 03.08.2017 in dem Verfahren 6 L 850/17.DA vertretenen Auffassung fest.

    Entgegen der von der Kammer in der Parallelangelegenheit bezüglich des Standorts "Greiner Eck" mit Beschluss vom 03.08.2017 - 6 L 850/17.DA - vertretenen Auffassung ergebe sich aus der Gesetzesbegründung nicht, dass die Drei-Monats-Frist des § 75 VwGO für das Nicht-Vertretenmüssen der rechtzeitigen Anerkennung vor Einlegung eines Rechtsbehelfs maßgeblich sein solle.

    Die beschließende Kammer hält insoweit nicht mehr an ihrer mit Beschluss vom 03.08.2017 in dem Verfahren 6 L 850/17.DA vertretenen Auffassung fest.

    Wie bereits in dem Beschluss vom 03.08.2017 im Verfahren 6 L 850/17.DA ausgeführt, kann nach § 2 Abs. 1 UmwRG grundsätzlich nur eine nach § 3 UmwRG anerkannte inländische oder ausländische Vereinigung, ohne Verletzung in eigenen Rechten geltend machen zu müssen, Rechtsbehelfe nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 UmwRG oder deren Unterlassen einlegen, soweit sie Rügen im Sinne der Nr. 1 bis 3 des § 2 Abs. 1 UmwRG geltend macht.

    Die Kammer hat in ihrer Entscheidung vom 03.08.2017 in dem Verfahren 6 L 850/17.DA zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Satz 1 UmwRG Folgendes ausgeführt:"Bei der Prüfung sämtlicher Kriterien von § 2 Abs. 2 Satz 1 UmwRG ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsbehelfs abzustellen.

  • VGH Hessen, 25.07.2017 - 9 B 2522/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Auszug aus VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17
    Es sind mithin nur die in Nummer 2.3 dieser Anlage definierten Schutzkriterien maßgeblich für die UVP-Vorprüfung (vgl. Bayer.VGH, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - m.w.N., juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Vielmehr ist Nr. 2.3 der Anlage 2 zum UVPG dahingehend auszulegen, dass zu den Schutzkriterien zwar nicht nur die in Nr. 2.3.1 ff. genannten formell ausgewiesenen Schutzgebiete zählen, sondern auch nicht explizit genannte, die aber gleichermaßen schutzbedürftig sein müssen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - m.w.N., juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Artenschutzrechtlichen Belangen kommt nach den oben dargelegten Grundsätzen im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls aber nur dann Relevanz zu, wenn nachteilige Umweltauswirkungen auf dem besonderen Artenschutz unterliegende Tierarten durch das Vorhaben zu besorgen sind, weil diese dem Schutzzweck bzw. dem Erhaltungsziel eines der in Nr. 2.3.1 ff der Anlage 2 zum UVPG explizit genannten, formell ausgewiesenen Schutzgebiete unterfallen oder ein vergleichbar sensitiver Lebensraum dieser Tierarten betroffen ist, auch wenn dieser nicht formell als Schutzgebiet ausgewiesen ist, einem solchen aber in seiner ökologischen Sensibilität gleichzusetzen ist (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Denn ansonsten droht die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Unterscheidung zwischen einer allgemeinen und einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung zu verwischen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - 9 VR 9/07 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, juris, Rn. 94).

  • VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16

    ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE

    Auszug aus VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17
    Es sind mithin nur die in Nummer 2.3 dieser Anlage definierten Schutzkriterien maßgeblich für die UVP-Vorprüfung (vgl. Bayer.VGH, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - m.w.N., juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Vielmehr ist Nr. 2.3 der Anlage 2 zum UVPG dahingehend auszulegen, dass zu den Schutzkriterien zwar nicht nur die in Nr. 2.3.1 ff. genannten formell ausgewiesenen Schutzgebiete zählen, sondern auch nicht explizit genannte, die aber gleichermaßen schutzbedürftig sein müssen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - m.w.N., juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Artenschutzrechtlichen Belangen kommt nach den oben dargelegten Grundsätzen im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls aber nur dann Relevanz zu, wenn nachteilige Umweltauswirkungen auf dem besonderen Artenschutz unterliegende Tierarten durch das Vorhaben zu besorgen sind, weil diese dem Schutzzweck bzw. dem Erhaltungsziel eines der in Nr. 2.3.1 ff der Anlage 2 zum UVPG explizit genannten, formell ausgewiesenen Schutzgebiete unterfallen oder ein vergleichbar sensitiver Lebensraum dieser Tierarten betroffen ist, auch wenn dieser nicht formell als Schutzgebiet ausgewiesen ist, einem solchen aber in seiner ökologischen Sensibilität gleichzusetzen ist (vgl. HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 -).

    Denn ansonsten droht die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Unterscheidung zwischen einer allgemeinen und einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung zu verwischen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - 9 VR 9/07 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, juris, Rn. 94).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2016 - 8 B 1018/15

    Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung

    Auszug aus VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17
    Grundsätzlich kann im Eilverfahren daher davon ausgegangen werden, dass eine Schallprognose dann auf der "sicheren Seite" liegt, wenn sie - wie hier - entsprechend dem Regelwerk der TA Lärm sowie der in Bezug genommenen DIN ISO 9613-2 erstellt worden ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 28, bestätigt durch Beschluss vom 08.02.2018 - 12 ME 7/18 -, juris Rn. 30).

    Die Bindungswirkung der TA Lärm einschließlich der über Ziffer A.2.3.4 des Anhangs zur TA Lärm anzuwendenden DIN ISO 9613-2 entfällt nur dann, wenn die in der TA Lärm enthaltenen Aussagen durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind und sie deshalb den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr gerecht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.03.1996 - 7 B 164/95 -, juris Rn. 19; OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 21 und vom 29.06.2017 - 8 B 1233/16 -, juris 23, bestätigt durch Beschluss vom 08.02.2018 - 12 ME 7/18 -, juris Rn. 30; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.12.2016, 12 ME 85/16, juris Rn. 16).

    Im September 2017 hat die LAI beschlossen, den Ländern zu empfehlen, die Hinweise des LAI zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen mit Stand 30. Juni 2016, mithin das Interimsverfahren, anzuwenden (vgl. zum Ganzen OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 20; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25.09.2017 - 28 L 3809/17 -, juris Rn. 43 ff.; Agatz: Die Einführung der neuen LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen aus Sicht einer Unteren Immissionsschutzbehörde, ZNER 2017, S. 469 ff.).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17
    Bei der Prüfung, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG erfüllt sind, ist der Genehmigungsbehörde eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zuzuerkennen, die sich sowohl auf die Erfassung des Bestandes der geschützten Arten als auch auf die Bewertung der diesen im Falle einer Realisierung des Vorhabens drohenden Gefahren bezieht (vgl. BVerwG, Urteil v. 21.11.2013, Az. 7 C 40.11 - juris; BVerwG, Urteil v. 27.06.2013, Az. 4 C 1.12 - juris; HessVGH, Beschluss v. 28.01.2014, Az. 9 B 2184/13 - juris).Die behördliche Einschätzungsprärogative hat zur Folge, dass die Annahmen der Genehmigungsbehörde einer nur eingeschränkten Kontrolle zugänglich sind.

    Das Gericht bleibt verpflichtet zu prüfen, ob im Gesamtergebnis die artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe ausreichen, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen (vgl. BVerwG, Urteil v. 27.06.2013, Az. 4 C 1.12 - juris).Die einzufordernde Untersuchungstiefe hängt dabei maßgeblich von den naturräumlichen Gegebenheiten im Einzelfall ab.

    Wenn und solange die ökologische Wissenschaft sich insoweit nicht als eindeutiger Erkenntnisgeber erweist, fehlt es den Gerichten an der auf besserer Erkenntnis beruhenden Befugnis, eine naturschutzfachliche Einschätzung der sachverständig beratenen Zulassungsbehörde als "falsch" und "nicht rechtens" zu beanstanden (BVerwG, Urteil v. 09.07.2008, Az. 9 A 14.07; Urteil v. 27.06.2013, Az. 4 C 1.12; Urteil v. 21.11.2013, Az. 7 C 40.11 - juris).Unter Zugrundelegung dieses Maßstabs ist nach den tatsächlichen Annahmen und Bewertungen der von der Beigeladenen vorgelegten und vom Antragsgegner geprüften und zum Gegenstand des Genehmigungsbescheides gemachten artenschutzrechtlichen Gutachten und unter Berücksichtigung der festgesetzten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen die Einschätzung des Antragsgegners, eine vorhabenbedingte Verletzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände sei nicht zu erwarten, nicht zu beanstanden.

  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17
    Die Kammer habe bei ihrer Entscheidung vom 03.08.2017 sowohl die Aarhus-Konvention als auch das Urteil des EuGH vom 08.03.2011 - C-240/09 - unberücksichtigt gelassen, wonach zwar die Mitgliedstaaten den Zeitpunkt bestimmen, an dem die Anerkennungsvoraussetzungen für die Einlegung des Rechtsbehelfs vorliegen müssen.

    Außerdem dürfen nach gefestigter Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (siehe EuGH, Urteil vom 08.03.2011 - C-240/09 -, unter Ziff. 48, juris) die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die für entsprechende innerstaatlichen Klagen (Grundsatz der Äquivalenz) und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität).

    Danach dürfen die Verfahrensmodalitäten für Klagen, die den Schutz der den Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die für entsprechende innerstaatliche Klagen (EuGH, Urteil vom 08.03.2011 - C-240/09 -, unter Ziff. 48, juris).

  • VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15
    Auszug aus VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17
    Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko kann dabei aber durch bereits im Genehmigungsverfahren aufgezeigte Vermeidungs- oder Verminderungsmaßnahmen ausgeschlossen werden (vgl. HessVGH, Beschluss v. 04.08.2016, Az. 9 B 2744/15 - juris; VG Kassel, Urteil v. 02.03.2016, Az. 1 K 1122/13.KS - juris).

    Zu den in der Rechtsprechung anerkannten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zählen insbesondere auch die Implementierung eines Abschaltalgorithmus sowie ein vorgesehenes Monitoring (vgl. HessVGH, Beschluss v. 04.08.2016, Az. 9 B 2744/15 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 12 ME 7/18

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von

    Auszug aus VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17
    Grundsätzlich kann im Eilverfahren daher davon ausgegangen werden, dass eine Schallprognose dann auf der "sicheren Seite" liegt, wenn sie - wie hier - entsprechend dem Regelwerk der TA Lärm sowie der in Bezug genommenen DIN ISO 9613-2 erstellt worden ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 28, bestätigt durch Beschluss vom 08.02.2018 - 12 ME 7/18 -, juris Rn. 30).

    Die Bindungswirkung der TA Lärm einschließlich der über Ziffer A.2.3.4 des Anhangs zur TA Lärm anzuwendenden DIN ISO 9613-2 entfällt nur dann, wenn die in der TA Lärm enthaltenen Aussagen durch Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik überholt sind und sie deshalb den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr gerecht werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.03.1996 - 7 B 164/95 -, juris Rn. 19; OVG NRW, Beschluss vom 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 21 und vom 29.06.2017 - 8 B 1233/16 -, juris 23, bestätigt durch Beschluss vom 08.02.2018 - 12 ME 7/18 -, juris Rn. 30; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.12.2016, 12 ME 85/16, juris Rn. 16).

  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

    Auszug aus VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17
    Denn ansonsten droht die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Unterscheidung zwischen einer allgemeinen und einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung zu verwischen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - 9 VR 9/07 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, juris, Rn. 94).

    Denn diese Rechtsvorschrift dient ausschließlich dem öffentlichen Interesse (Artenschutz) und nicht zugleich auch dem Schutz des (privaten) Nachbarn der Anlage (s. Hess. VGH, Beschluss vom 22.06.2016 - 9 B 605/16 - unter Hinweis auf den Beschluss des VG Freiburg (Breisgau) vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15, juris Rn. 54 ff.).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 9.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

    Auszug aus VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17
    Denn ansonsten droht die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Unterscheidung zwischen einer allgemeinen und einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung zu verwischen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - 9 VR 9/07 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 -, juris und vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 -, juris, Rn. 94).

    Das Melde- und Gebietsausweisungsverfahren in Bezug auf Vogelschutzgebiete hat einen fortgeschrittenen Stand erreicht, so dass zwischenzeitlich in Deutschland das von der Vogelschutzrichtlinie angestrebte zusammenhängende Netz der Vogelschutzgebiete entstanden ist; Parteivorbringen, es gebe ein faktisches Vogelschutzgebiet, das eine "Lücke im Netz" schließe, unterliegt daher besonderen Darlegungsanforderungen (s. BVerwG, Beschluss vom 13.03.2008 - 9 VR 9/07 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

  • EuGH, 15.10.2009 - C-263/08

    Djurgården-Lilla Värtans Miljöskyddsförening - Richtlinie 85/337/EWG -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2008 - 8 B 900/08

    Eilantrag des Bürgervereins Köln-Longerich e.V. gegen die Kapazitätserweiterung

  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2016 - 12 ME 85/16

    DIN ISO 9613 2; eigener Betrieb; Einzelmessung; Gebot der Rücksichtnahme;

  • VG Düsseldorf, 25.09.2017 - 28 L 3809/17

    Alternatives Verfahren; Interimsverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2017 - 8 B 1233/16

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

  • VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16

    § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 UmwRG vermittelt einem sonstigen Beteiligten im

  • VG Kassel, 02.03.2016 - 1 K 1122/13

    Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage im Biosphärenreservat Rhön;

  • VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15

    ARTENSCHUTZRECHTLICHER VERSTOß; BEWEISLAST; DARLEGUNGSLAST; SIGNIFIKANTE ERHÖHUNG

  • EuGH, 20.12.2017 - C-664/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Vorlage zur

  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Windkraftanlage, Anlagenbegriff,

  • VG Bayreuth, 27.05.2015 - B 2 K 14.795

    Gemeindliches Einvernehmen, Verwaltungsgerichte, TA-Lärm

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2015 - 10 S 1169/13

    Biogasanlage neben Wohnnutzung

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

  • VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 9 A 1540/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen und Artenschutz

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2011 - 11 S 20.11

    Keine Sperrung des Mauerwegs am Westufer des Groß Glienicker Sees durch

  • VGH Bayern, 20.01.2010 - 22 CS 09.2968

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen für sofort vollziehbar erklärte

  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1994 - 10 S 1017/94

    Duldung von geologischen Untersuchungen eines möglichen Abfalldeponiestandortes

  • OVG Saarland, 22.01.2007 - 2 W 39/06

    Aussetzung eines erst nach langem Zuwarten erklärten Sofortvollzugs einer

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    In allen anderen Fällen, mithin insbesondere bei solchen Vorhaben, die keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt haben können, ist hingegen Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention anwendbar, dessen Umsetzung durch § 2 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UmwRG einem Kläger "nur" die Geltendmachung der Verletzung umweltbezogener Rechtsvorschriften ermöglicht (vgl. auch EuGH, Urteil vom 20.12.2017 - C-664/15 - NVwZ 2018, 225, juris Rn. 64 ff.; Fischer-Hüftle, NuR 2018, 735, 740; Franzius, NVwZ 2018, 219, 220; VG Darmstadt, Urteil vom 29.3.2018 - 6 L 3548/17.DA - NuR 2018, 538, juris Rn. 134).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2021 - 8 C 10217/21

    Unzulässige Verbandsklage gegen Radwegeplanung im Bienwald

    Gemessen hieran steht die innerstaatliche Regelung in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 UmwRG, das Verbandsklagerecht grundsätzlich nur den bei Einlegung des Rechtsbehelfs bereits anerkannten Umweltvereinigungen sowie ausnahmsweise denjenigen Vereinigungen zuzuerkennen, deren Anerkennungsverfahren zu diesem Zeitpunkt bereits seit geraumer Zeit anhängig ist, nach Auffassung des Senats mit den Anforderungen des Unionsrechts und der Aarhus-Konvention in Einklang (ebenso: BayVGH, Beschluss vom 20. Januar 2010, a.a.O., juris, Rn. 15; OVG Saarland, Beschluss vom 28. Februar 2018, a.a.O., juris, Rn. 19; VG Darmstadt, Beschluss vom 3. August 2017, a.a.O., juris, Rn. 18; a.A.: VG Darmstadt, Beschluss vom 29. März 2018 - 6 L 3548/17 -, juris, Rn. 76 ff; HessVGH, Berufungszulassungsbeschluss vom 30. April 2019 - 9 A 936/17.Z -, NVwZ-RR 2019, 771 und juris, Rn. 10 ff; Fellenberg/Schiller, a.a.O., § 2, Rn. 36 - völkerrechtskonforme Auslegung).

    Das gesetzliche Erfordernis, sich nach langjähriger und sachgerechter Tätigkeit zur Förderung des Umweltschutzes (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 UmwRG) unabhängig von einem konkreten Streitfall um die staatliche Anerkennung zu bemühen und sich dadurch zur Stellung als "Sachwalter des Umweltschutzes" zu bekennen, belastet die Umweltvereinigung nicht über Gebühr (so: BayVGH, Beschluss vom 20. Januar 2010, a.a.O., juris, Rn. 15 - leicht zu erfüllende Voraussetzung - auch: VG Darmstadt, Beschluss vom 29. März 2018, a.a.O., Rn. 78 - Einlegung des Rechtsbehelfs wird nicht praktisch unmöglich gemacht).

    Diese Voraussetzung ist nach Auffassung des Senats hier entgegen den von dem Kläger in Anspruch genommenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Darmstadt (Beschluss vom 29. März 2018, a.a.O., Rn. 76 ff.) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (a.a.O., juris, Rn. 10 f.) erfüllt.

  • VG Hannover, 28.03.2019 - 4 B 5526/18

    Abluftreinigung; Antragsbefugnis; Beteiligung; Bioaerosole; Chemowäscher;

    Die Möglichkeit einer UVP-Pflicht besteht bei allen Vorhaben, für die nach der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine oder eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen ist (VG Hannover, Beschluss vom 27.06.2018 - 12 B 10379/17 -, juris, Rn. 57; VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA -, juris, Rn. 68).

    Ansonsten ist die Genehmigung vom 26. März 2018 auch tauglicher Streitgegenstand, weil sie die Voraussetzungen von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG erfüllt, wonach das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz auch anzuwenden ist auf Verwaltungsakte, durch die andere als in den Nummern 1 bis 2b genannte Vorhaben unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union zugelassen werden (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA -, juris, Rn. 134; offen gelassen im Fall einer Klagebefugnis wegen § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a UmwRG: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris, Rn. 73).

  • VG Darmstadt, 24.08.2018 - 6 L 4907/17

    Klage eines Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

    Auch die Kammer habe in ihrem Beschluss vom 29.03.2018 in dem Verfahren 6 L 3548/17.DA die Auffassung vertreten, dass § 2 Abs. 2 Satz 1 UmwRG unionsrechtskonform dahin auszulegen sei, dass die Zulässigkeit zu bejahen sei, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung über den Rechtsbehelf eine Anerkennung des Umweltverbandes nach § 3 UmwRG vorliege.

    Die Zulässigkeit ergebe sich auch nicht aus dem Beschluss der Kammer vom 29.03.2018 in dem Verfahren 6 L 3548/17.DA , denn die dort angefochtene immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Windparks X sei im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt worden.

    Anders als im Verfahren 6 L 3548/17.DA des Antragstellers betreffend die WEA X, in dem auf Antrag des dortigen Anlagenbetreibers gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG durchgeführt worden war, ist die verfahrensgegenständliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren gemäß § 19 BImSchG erteilt worden, das eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorsieht.

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/17
    Darüber hinaus werde auf die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA - verwiesen, weshalb keine Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit bestünden.

    Soweit die Kammer mit Beschluss vom 29.03.2018 im Verfahren 6 L 3548/17.DA entschieden habe, dass die Regelung des § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwRG wegen Verstoßes gegen den unionsrechtlichen Grundsatz der Äquivalenz nicht anwendbar sei, werde diese Auffassung nicht für zutreffend gehalten.

    Darüber hinaus hat die Kammer in einer weiteren Entscheidung in einem ähnlich gelagerten Fall, in dem auch der Kläger Beteiligter war (Beschluss vom 29.03.2018, 6 L 3548/17.DA , juris), ergänzend ausgeführt:.

  • VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15

    Windenergieanlage; Drittanfechtung; Schallimmissionsberechnung, Alternatives

    Ob dies die den der TA-Lärm zu Grunde liegenden Einschätzungen, Bewertungen und Prognosen den Boden entzieht und als gesicherter Erkenntnisfortschritt in Wissenschaft und Technik die Regelung der TA-Lärm obsolet werden lässt (so: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.01.2018 - 10 S 1681/17 -, Rn. 25, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA -, Rn. 173, juris; dagegen: VG Lüneburg, Beschluss vom 19.02.2018 - 2 B 153/17 -, Rn. 16, juris; VG Arnsberg, Urteil vom 17.10.2017 - 4 K 2130/16 -, Rn. 85, juris; zu den Anforderungen: BVerwG, Urteil vom 21.06.2001 - 7 C 21/00 -, Rn. 14, juris), kann vorliegend dahinstehen.

    Schließlich lässt sich vertreten, dass der, durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse geänderte, objektive Wissensstand eine Änderung der Sachlage darstellt, die zulasten des Bauherren nicht berücksichtigt werden darf (so: VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA -, Rn. 173, juris; Agatz, Die Einführung der neuen LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen aus Sicht einer Unteren Immissionsschutzbehörde, ZNER 2017, 469, 473 f.; Schmidt/Sailer, Schallberechnung bei Windenergieanlagen - die Anwendung der neuen LAI-Hinweise in den Bundesländern und in der Rechtsprechung, ZNER 2018, 124, 128 m. w. N.).

  • VG Kassel, 14.12.2018 - 7 L 768/18

    Windenergie; naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative; Mindestabstand

    Die Kammer ist mit der überwiegenden Rechtsprechung der Ansicht, dass es dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht, zwischen Rotmilanhorst und Windenergieanlage einen Mindestabstand von 1.500 m zugrunde zu legen (vgl. Bay. VGH Urteil vom 27.05.2016 - 22 BV 15.2003 -, Rn. 37, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 05.02.2018 - 4 B 127/17 -, Rn. 14, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2018 - 28 K 963/17 -, Rn. 84, juris; VG Berlin, Urteil vom 09.02.2017 - 10 K 84.15 -, Rn. 45, juris; wohl auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.06.2018 - 3 M 286/15 -, Rn. 84, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA -, Rn. 150, juris; 1.000 m noch annehmend Hess. VGH, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, Rn. 40, juris).
  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Daneben ist die streitige Genehmigung 26.02.2019 auch ein tauglicher Rechtsbehelfsgegenstand, weil sie die Voraussetzungen von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG erfüllt, wonach das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz auch anzuwenden ist auf Verwaltungsakte, durch die andere als in den Nummern 1 bis 2b genannte Vorhaben unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union zugelassen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris, Rn. 73, Rn. 159 ff; VG Hannover, Beschluss vom 28.03.2019 - 4 B 5526/18 -, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2018 - 3 LB 133/08

    Baugenehmigung von Windenergieanlagen; nachbarliches Klagerecht bei Rüge der

    Die Umweltministerkonferenz hat das LAI-Hinweispapier zur Kenntnis genommen; die LAI-Hinweise mit der Empfehlung des Interimsverfahrens sind in verschiedenen Bundesländern im Erlasswege eingeführt worden (vgl. VGH BaWü, Beschl. v. 25.01.2018 - 10 S 1681/17 -, juris, Rn. 25; VG Darmstadt, Beschl. v. 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA -, juris, Rn. 173; s. zum Ganzen eingehend: Agatz, Die Einführung der neuen LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen aus Sicht einer Unteren Immissionsschutzbehörde, ZNER 2017, 469ff sowie Schröter, Die Bedeutung der neuen LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen, I+E 2018, 2ff).
  • VG Kassel, 19.12.2018 - 7 K 2906/16

    Zum Verhalten von Limikolen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen

    In der Rechtsprechung ist nicht abschließend geklärt, ob ein Mindestabstand von 1.000 m oder von 1.500 m als anerkannter Stand der Wissenschaft anzunehmen ist (für letzteres: Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2016 - 22 BV 15.2003 -,juris Rn. 37; VG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2018 - 28 K 963/17 -, juris Rn. 84; wohl auch: Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.06.2018 - 3 M 286/15 -, juris Rn. 84; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 05.02.2018 - 4 B 127/17 -, juris Rn. 14; für nur 1.000 m: Hessischer VGH, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 40; wohl auch: VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA -, juris Rn. 150).

    Die maßgeblichen methodischen Vorgaben für Hessen finden sich insoweit im o. g. Leitfaden "Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen", dort wiederum vor allem in Anlage 6 (S. 67 ff.) und im "Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen" (Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 2. Fassung, Mai 2011, im Folgenden: Artenschutzleitfaden) sowie in den Abstandsempfehlungen des LAG VSW (vgl.: VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA -, juris Rn. 144).

  • VG Stuttgart, 23.10.2019 - 13 K 1922/19

    Genehmigung für Windenergieanlagen; Antragsbefugnis einer anerkannten

  • VG Kassel, 17.02.2020 - 7 K 6271/17

    Windenergie; Drittanfechtung durch Naturschutzvereinigung; "verspätete"

  • VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16

    "Versagung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei

  • VG Braunschweig, 07.08.2019 - 6 A 159/17

    Artenschutz; Brutvögel; Fahrbahnkorrekturwert; Fledermäuse;

  • VGH Hessen, 30.04.2019 - 9 A 936/17
  • VGH Hessen, 13.08.2020 - 4 B 1936/20
  • VGH Hessen, 27.05.2020 - 4 B 299/20
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