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VG Mainz, 02.06.2008 - 6 L 371/08.MZ |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine Verpflichtungsanordnung zur Aufnahme eines Schülers auf einem Gymnasium in Rheinland-Pfalz; Voraussetzungen für das Bestehen einer Pflicht zur Versorgung von "Nicht-Landeskindern" mit schulischen Bildungseinrichtungen; Möglichkeit der Vorwegnahme ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- juraforum.de (Kurzinformation)
Mainzer Gymnasien - Kein Aufnahmeanspruch hessischer Schüler
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Aufnahmeanspruch eines hessischen Schülers an einem Mainzer Gymnasium - Kein Wohnsitz in Rheinland-Pfalz
Verfahrensgang
- VG Mainz, 02.06.2008 - 6 L 371/08.MZ
- VG Mainz, 02.06.2008 - 6 L 371/08.MZ - Gerichtsbescheid
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2008 - 2 B 10613/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 23.11.2004 - 1 BvL 6/99
Privatschulfinanzierung II
Auszug aus VG Mainz, 02.06.2008 - 6 L 371/08
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 23. November 2004 (BVerfGE 112, 74 - 90) zur sogenannten Landeskinderklausel bei der Privatschulfinanzierung darauf hingewiesen, dass die Ausgestaltung des Schulwesens und die Umsetzung der dazu entwickelten Konzepte im Rahmen der Zuweisung dieses Rechtsgebiets in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder primär dazu bestimmt seien, der Ausbildung und Unterrichtung der im eigenen Land wohnhaften Schüler zu dienen.
- VG Hamburg, 24.07.2008 - 15 E 1874/08
Kein genereller Vorrang von Geschwisterkindern bei der Aufnahme in die …
Die Kammer muss nicht entscheiden, ob die hier praktizierte Geschwisterkind-Regelung grundsätzlich zulässig ist ( dazu OVG Hamburg…, Beschluss vom 29.8.2005, 1 Bs 258/05, Juris Rn. 17 ff.; vgl. auch OVG Bremen…, Beschluss vom 4.10.2001, 1 B 363/01, Juris Rn. 10; VG Mainz, Beschluss vom 2.6.2008, 6 L 371/08.MZ, Juris Rn. 5 ) und ob diese dem Vorbehalt des Gesetzes unterliegt und deshalb durch Gesetz zu regeln wäre ( vgl. die Regelungen anderer Länder: § 59a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Niedersächsisches Schulgesetz - besondere Berücksichtigung von Geschwisterkindern im Losverfahren; § 55a Abs. 2 Nr. 1 Schulgesetz für das Land Berlin - bevorzugte Aufnahme in die Grundschule, soweit im Einzelfall eine ausgeprägte persönliche Bindung beeinträchtigt würde; § 1 Abs. 2 APO S I NRW - Geschwisterkinder als eines mehrerer Auswahlkriterien ). - VG Münster, 22.08.2011 - 1 K 1175/11
Rechtliche Ausgestaltung des sog. Landeskinderprivilegs bei der Schulaufnahme; …
Wohl anderer Auffassung ausgehend vom rheinland-pfälzischen Schulrecht: VG Mainz, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 6 L 371/08.MZ - juris.