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   VG Aachen, 26.01.2004 - 6 L 440/03   

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VG Aachen, 26.01.2004 - 6 L 440/03 (https://dejure.org/2004,19447)
VG Aachen, Entscheidung vom 26.01.2004 - 6 L 440/03 (https://dejure.org/2004,19447)
VG Aachen, Entscheidung vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 (https://dejure.org/2004,19447)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Feuerungsanlage für Holzgas; Nachbarschaftlicher Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen wegen der Errichtung und des Betriebes einer Feuerungsanlage für Holzgas; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2004 - 6 L 440/03
    Die nationalen Normen über die Umweltverträglichkeitsprüfung sind nach gefestigter Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte nicht dritt- oder nachbarschützend, vgl. dazu nur die grundlegenden Ausführungen des BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996 - 4 C 5/95- BVerwGE 100, 238 ff., NVwZ 1996, 788 ff., im Rahmen der straßenrechtlichen Planfeststellung ("Autobahn A 60").

    Eine derartige gemeinschaftsrechtliche Begünstigung Drittbetroffner durch die UVP-Richtlinie ist dem Grundsatz nach nicht gegeben, vgl. dazu ausführlich: BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996 - 4 C 5/95- BVerwGE 100, 238-256 NVwZ 1996, 788 ff. ("Autobahn A 60").

    vgl. zur (bejahten) Anwendbarkeit des § 46 VwVfG bei Verstößen gegen die UVP-Richtlinie: BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996 - 4 C 5/95-, NVwZ 1996, 788 ff.

  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2004 - 6 L 440/03
    EG Nr. L 73 S. 5, aufgrund der Bestimmtheit und Unbedingtheit ihrer maßgeblichen Regelungen, insbesondere in der Anlage I über die Auflistung zwingend UVP-pflichtiger Projekte, "unmittelbare Wirkung", vgl. dazu Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), Urteil vom 11 August 1995, Rs. C-431/92, "Wärmekraftwerk Großkrotzenburg", NVwZ 1996, 369 (370), Rn. d. Urt. 35ff.

    mit der Folge, dass diese Regelungen unmittelbare und vorrangige Anwendbarkeit im nationalen Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren beanspruchen, vgl. EuGH, Urteil vom 11 August 1995, Rs. C -431/92, "Wärmekraftwerk Großkrotzenburg", NVwZ 1996, 369 (370), Rn. d. Urt. 35ff. und allgemein zur unmittelbare Anwendbarkeit und zum Vorrang des Gemeinschaftsrechts: EuGH, Urteil vom 5. Februar 1963, Rs. 26/62, Slg. 1963, Rn. 10, "van Gend & Loos".

    Dass der in Rede stehende Katalog der zwingend UVP-pflichtigen Vorhaben (Anhang I -Vorhaben) "unmittelbare Wirkung" besitzt und damit unmittelbar anwendbar ist, stellt keine hinreichende Voraussetzung dafür dar, dass jedermann, mithin auch die Antragstellerin, seine Beachtung durch die nationalen Behörden vor den Gerichten erzwingen könnte, vgl. dazu unmissverständlich: EuGH, Urteil vom 11 August 1995, Rs. C-431/92, "Wärmekraftwerk Großkrotzenburg", NVwZ 1996, 369 (370), Rn. d. Urt. 26 a.E., wonach die unmittelbare Anwendbarkeit der UVP-Richtlinie mit der Frage, ob der Einzelne sich auf die nach Gemeinschaftsrecht bestehende Verpflichtung zur Umweltverträglichkeitsprüfung berufen könne, "nichts zu tun" habe.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1997 - 21 D 10/95

    Genehmigung für eine wesentlicheÄnderung einer Kraftwerksanlage durch Erhöhung

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2004 - 6 L 440/03
    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 18. November 1997 - 21 D 10/95.AK -, S. 23 d. Entscheidungsabdrucks und VGH Mannheim, Urteil vom 16. Juni 1998 - 10 S 209/97 -, NVwZ-RR 1999, 298 ff. unter II. 2 b) bb).

    Vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. November 1997 - 21 D 10/95.AK -, Juris, im Zusammenhang mit der Einhaltung des Vorsorgewerts nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 der 17. BImSchV.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2002 - 10 B 788/02

    Einwendungen gegen die Erteilung von Baugenehmigungen für die Errichtung von

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2004 - 6 L 440/03
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 1. Juli 2002, - 10 B 788/02 -, NVwZ 2003, 361 ff.; von Albedyll in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO 1999, § 42 Rn. 74.

    Sie dienen neben dem öffentlichen Interesse, einen reibungslosen und fachlich kompetenten Gesetzesvollzug durch eine sachgerechte Bestimmung des Umfangs bergbehördlicher Zuständigkeit zu gewährleisten, nicht (auch) dem Schutz und der Rücksichtnahme der Interessen Dritter bzw. der Nachbarn, vgl. zum fehlenden Drittschutz der Vorschriften über die sachliche Zuständigkeit zur Erteilung einer immissionschutzrechtlichen Genehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren: OVG NRW Beschluss vom 1. Juli 2002 , Az: 10 B 788/02, Juris, m.w.N.

  • BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76

    Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2004 - 6 L 440/03
    Vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1978, - 1 C 102.76 -, BVerwGE 55, 250 (254).
  • BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94

    Immissionsschutz - Nachträgliche Anordnung - Nachrüstungsfrist -

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2004 - 6 L 440/03
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 1995 - 7 B 112.94 -, NVwZ 1995, 994 sowie Urteil vom 30. August 1996 - 7 VR 2.96 -, NVwZ 1997, 497.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97

    Ersetzung abfallrechtlicher Planfeststellung durch immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2004 - 6 L 440/03
    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 18. November 1997 - 21 D 10/95.AK -, S. 23 d. Entscheidungsabdrucks und VGH Mannheim, Urteil vom 16. Juni 1998 - 10 S 209/97 -, NVwZ-RR 1999, 298 ff. unter II. 2 b) bb).
  • BVerwG, 30.08.1996 - 7 VR 2.96

    Immissionsschutzrecht - Individuelle Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2004 - 6 L 440/03
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 1995 - 7 B 112.94 -, NVwZ 1995, 994 sowie Urteil vom 30. August 1996 - 7 VR 2.96 -, NVwZ 1997, 497.
  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2004 - 6 L 440/03
    Auch führt die Anwendung des § 46 VwVfG NW vorliegend nicht dazu, dass ein gemeinschaftsrechtlich begründeter Rechtsschutzanspruch "übermäßig erschwert" oder gar "unmöglich gemacht" wird, vgl. dazu EuGH, Urteil vom 14. Dezember 1995, Rs. C-312/93, "Peterbroek", Slg. 1995, S. 1-4599, Rn. 12.
  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

    Auszug aus VG Aachen, 26.01.2004 - 6 L 440/03
    mit der Folge, dass diese Regelungen unmittelbare und vorrangige Anwendbarkeit im nationalen Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren beanspruchen, vgl. EuGH, Urteil vom 11 August 1995, Rs. C -431/92, "Wärmekraftwerk Großkrotzenburg", NVwZ 1996, 369 (370), Rn. d. Urt. 35ff. und allgemein zur unmittelbare Anwendbarkeit und zum Vorrang des Gemeinschaftsrechts: EuGH, Urteil vom 5. Februar 1963, Rs. 26/62, Slg. 1963, Rn. 10, "van Gend & Loos".
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 38.74

    Notwendige Beiladung des durch Auflagen beschwerten Trägers der Straßenbaulast im

  • VG Aachen, 14.09.2005 - 6 K 372/03

    Bestehen eines subjektiv-öffentlichen Rechtes aus § 5 Abs. 1 Nr. 1

    Gegen diese Entscheidung suchten die Städte I. (unter dem Aktenzeichen 6 L 440/03) und V. -Q. (unter dem Aktenzeichen 6 L 505/03) beim erkennenden Gericht um einstweiligen Rechtsschutz nach.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Streitakte und auf den Inhalt der Gerichtsakten 6 K 1984/00, 6 K 1668/02, 6 K 630/03, 6 K 631/03, 6 K 655/03, 6 K 1015/03, 6 K 1016/03, 6 L 440/03 und 6 L 505/03 sowie den Inhalt der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge (16 Hefte) Bezug genommen.

    Die erforderliche enge Beziehung zu der Anlage ist bei Personen, die eine gesundheitliche Gefährdung im Hinblick auf beim Normalbetrieb der Anlage verursachte Schadstoffimmissionen befürchten, - wie die Kammer bereits in ihren Beschlüssen vom 26. Januar 2004 in den Verfahren 6 L 440/03 und 6 L 505/03 ausgeführt hat - immer dann gegeben, wenn sie innerhalb des nach Nr. 4.6.2.5 der TA Luft 2002 zu ermittelnden Beurteilungsgebietes wohnen.

    Insoweit greifen zunächst die Überlegungen der Kammer in ihren Beschlüssen vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - Platz.

    Gleichwohl ist im Anschluss an das Vorbringen des Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen im Schriftsatz vom 8. Juli 2003 zum Verfahren 6 L 440/03 daran zu denken, das Argument, es widerspreche dem Zweck der komplexen Bekanntgabe-, Auslegungs- und Einwendungsvorschriften des § 10 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 ff. der 9. BImSchV, wenn Änderungen des ursprünglichen Genehmigungsantrags, die auf das Eingehen auf Einwendungen von Drittbetroffenen zurückgehen, zu einem erneuten Ingangsetzen eines kompletten Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens führten, - soweit erforderlich - an anderer Stelle fruchtbar zu machen.

    Zu Beginn der Rechtmäßigkeitsprüfung ist - wie auch schon in den Beschlüssen der Kammer vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - geschehen - der Prüfungsrahmen abzustecken.

    Wie bereits in den Beschlüssen der Kammer vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - dargelegt, handelt es sich bei der beantragten Holzvergasungs- und Feuerungsanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 10, 5 MW um eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des § 4 Abs. 1 BImSchG.

    Erneut Bezug nehmend auf die Beschlüsse der Kammer vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - sind in formeller Hinsicht keine Rechtsfehler ersichtlich, die zur Aufhebung des angegriffenen Genehmigungsbescheids führen könnten.

    Die diesbezüglichen Ausführungen der Kammer in den Beschlüssen vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - sind auch in diesem Punkt auf den zu entscheidenden Fall übertragbar.

    Dieser bzw. der FSU, dessen 1. Vorsitzender der Kläger ist und dessen Sitz mit der Wohnanschrift des Kläger übereinstimmt, war von Beginn an - auch was den Inhalt des Änderungsantrags vom 31. Juli 2002 anbelangt - ebenso eng in das Genehmigungsverfahren eingebunden wie die Städte I. und V. -Q. , die Antragstellerinnen in den Eilverfahren - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03.

    Dies ist ohnehin - wie die Kammer in den Eilbeschlüssen vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - dargetan hat, weil die Entscheidung über den Genehmigungsanspruch gemäß § 6 Abs. 1 BImSchG eine gebundene ist - ungeachtet der aufgezeigten völker- und europarechtlichen Implikationen für Fallkonstellationen der vorliegenden Art die Vorgabe des § 46 VwVfG NRW, demzufolge die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, der - wie hier - nicht nach § 44 VwVfG NRW nichtig ist, nicht allein deshalb beansprucht werden kann, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat.

    Wiederum kann insoweit auf die Ausführungen in den Eilbeschlüssen der Kammer vom 26. Januar 2004 - 6 L 440/03 - und - 6 L 505/03 - verwiesen werden, die in der Folge auf den ausdrücklichen, in der mündlichen Verhandlung geäußerten Wunsch des Klägers wiedergegeben werden.

  • OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05

    Immissionsschutzrecht; Eilantrag der Standortgemeinde gegen die

    Dies hindert sie aber nicht, nach Maßgabe des einfachen Rechts zur Sicherung der Nutzung ihrer im Einwirkungsbereich der Anlage gelegenen Grundstücke - ebenso wie private Grundstückseigentümer - etwaige Genehmigungsmängel abzuwehren, die ihre einfachgesetzlich gewährte Rechtsposition als Eigentümerin verletzen können (so etwa VG Aachen, Beschluss vom 26.1.2004 - 6 L 440/03 - juris).
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