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   VG Neustadt, 06.08.2009 - 6 L 671/09.NW   

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https://dejure.org/2009,25214
VG Neustadt, 06.08.2009 - 6 L 671/09.NW (https://dejure.org/2009,25214)
VG Neustadt, Entscheidung vom 06.08.2009 - 6 L 671/09.NW (https://dejure.org/2009,25214)
VG Neustadt, Entscheidung vom 06. August 2009 - 6 L 671/09.NW (https://dejure.org/2009,25214)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Fahrtenbuchauflage, Aufklärungspflicht, Halter

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemühung um überprüfbare Angaben zu Identität und Anschrift des Fahrzeugführers durch den Fahrzeughalter bei Abgabe des Fahrzeugs an einen Dritten; Bedeutungslosigkeit der Vollstreckbarkeit eines gegenüber dem im Ausland ansässigen Fahrer ergangenen Bußgeldbescheids für ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2009 - 6 L 671/09
    Gefährdet er indessen die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dadurch, dass er entgegen seiner Mitwirkungspflicht nicht dartun kann, wer im Zusammenhang mit einer Verkehrszuwiderhandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein Fahrzeug gefahren hat, darf er durch das Führen eines Fahrtenbuches zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1989 - 7 B 90/89 -, Rn. 8, juris; OVG RP, a.a.O.; VG Neustadt, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 3 L 677/06.NW -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09

    Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des

    Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2009 - 6 L 671/09
    Er wäre nach Nr. 5.4 der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV - mit drei Punkten im Verkehrszentralregister zu bewerten gewesen, was - entgegen der Auffassung des Antragstellers - bereits bei einem Erstverstoß die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches rechtfertigt (OVG RP, Beschluss vom 25. August 2008 - 7 B 10734/08.OVG - VGH BW, Beschluss vom 15. April 2009 - 10 S 584/09 -, Rn. 6, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - 8 B 2746/06
    Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2009 - 6 L 671/09
    Auch hinsichtlich der verfügten Dauer der Fahrtenbuchauflage von einem Jahr bestehen in Anbetracht der Erheblichkeit des zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes keine Bedenken (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. März 2007 - 8 B 2746/06 -, Rn. 22, juris).
  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

    Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2009 - 6 L 671/09
    Die Feststellung ist im Sinne des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO unmöglich, wenn die Behörde den Täter trotz Durchführung aller nach den Umständen des konkreten Falles angemessenen und zumutbaren, d.h. im Verhältnis zur Bedeutung des Verkehrsverstoßes stehenden und erfahrungsgemäß Erfolg versprechenden Maßnahmen nicht ermitteln konnte, wobei sie ihre Ermittlungsbemühungen auch an den Erklärungen des Fahrzeughalters ausrichten und auf zeitraubende, kaum Erfolg versprechende Aufklärungsmaßnahmen verzichten kann (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113/93 -, Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 11 ZB 08.1189 -, Rn. 6; VG Ansbach, Urteil vom 25. Mai 2009 - AN 10 K 08.01984 -, Rn. 32; alle juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - 8 B 1042/07

    Mangelnde Mitwirkung - Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2009 - 6 L 671/09
    Sie ist keine Sanktion vergangener Verkehrsverstöße, sondern allein eine Reaktion auf die Nichtfeststellbarkeit des Fahrers im Anlassfall und eine der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dienende Maßnahme der Gefahrenabwehr, mit der die zukünftige Feststellbarkeit des Fahrers gewährleistet werden soll (OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 8 B 1042/07 -, Rn. 4, juris).
  • VG Neustadt, 15.05.2006 - 3 L 677/06

    Falschangaben zum Fahrer: Pkw-Halter muss Fahrtenbuch führen

    Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2009 - 6 L 671/09
    Gefährdet er indessen die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dadurch, dass er entgegen seiner Mitwirkungspflicht nicht dartun kann, wer im Zusammenhang mit einer Verkehrszuwiderhandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein Fahrzeug gefahren hat, darf er durch das Führen eines Fahrtenbuches zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1989 - 7 B 90/89 -, Rn. 8, juris; OVG RP, a.a.O.; VG Neustadt, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 3 L 677/06.NW -).
  • VGH Bayern, 06.10.1997 - 11 B 96.4036
    Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2009 - 6 L 671/09
    Denn feststellbar ist der Fahrer nur dann, wenn er vor Ablauf der Verjährungsfrist ermittelt werden konnte (BayVGH, NZV 1998, 88).
  • VG Ansbach, 25.05.2009 - AN 10 K 08.01984

    Fahrtenbuch; ausreichende Ermittlung; Verkehrsverstoß von einigem Gewicht auch

    Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2009 - 6 L 671/09
    Die Feststellung ist im Sinne des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO unmöglich, wenn die Behörde den Täter trotz Durchführung aller nach den Umständen des konkreten Falles angemessenen und zumutbaren, d.h. im Verhältnis zur Bedeutung des Verkehrsverstoßes stehenden und erfahrungsgemäß Erfolg versprechenden Maßnahmen nicht ermitteln konnte, wobei sie ihre Ermittlungsbemühungen auch an den Erklärungen des Fahrzeughalters ausrichten und auf zeitraubende, kaum Erfolg versprechende Aufklärungsmaßnahmen verzichten kann (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113/93 -, Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 11 ZB 08.1189 -, Rn. 6; VG Ansbach, Urteil vom 25. Mai 2009 - AN 10 K 08.01984 -, Rn. 32; alle juris).
  • VGH Bayern, 12.02.2009 - 11 ZB 08.1189

    Fahrtenbuchauflage; Rotlichtverstoß; ungenügende Mitwirkungsbereitschaft des

    Auszug aus VG Neustadt, 06.08.2009 - 6 L 671/09
    Die Feststellung ist im Sinne des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO unmöglich, wenn die Behörde den Täter trotz Durchführung aller nach den Umständen des konkreten Falles angemessenen und zumutbaren, d.h. im Verhältnis zur Bedeutung des Verkehrsverstoßes stehenden und erfahrungsgemäß Erfolg versprechenden Maßnahmen nicht ermitteln konnte, wobei sie ihre Ermittlungsbemühungen auch an den Erklärungen des Fahrzeughalters ausrichten und auf zeitraubende, kaum Erfolg versprechende Aufklärungsmaßnahmen verzichten kann (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113/93 -, Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - 11 ZB 08.1189 -, Rn. 6; VG Ansbach, Urteil vom 25. Mai 2009 - AN 10 K 08.01984 -, Rn. 32; alle juris).
  • VG Neustadt, 15.06.2010 - 6 K 291/10

    Fahrtenbuchauflage wegen unzureichender Angaben zum Fahrer

    Seinen am 14. Juli 2009 gestellten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs lehnte das erkennende Gericht mit Beschluss vom 6. August 2009 (6 L 671/09.NW) ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die von den Beteiligten zur Gerichtsakte gereichten Schriftsätze sowie auf die Verwaltungsakten des Beklagten und die Gerichtsakte 6 L 671/09.NW verwiesen.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Beschlusses des erkennenden Gerichts vom 6. August 2009 (6 L 671/09.NW) Bezug genommen (vgl. § 117 Abs. 5 VwGO).

  • VG Braunschweig, 12.03.2012 - 6 B 40/12

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

    Dazu gehören der Name und die Anschrift der Personen, die das Fahrzeug im fraglichen Zeitraum genutzt haben, jedenfalls dann, wenn dem Halter diese Angaben ohne erheblichen Ermittlungsaufwand möglich sind (vgl. BayVGH, B. v. 06.05.2010 - 11 ZB 09.2947 -, juris Rn. 8; VG Neustadt, B. v. 06.08.2009 - 6 L 671/09.NW -, juris Rn. 7; s. auch OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 11.10.2007 - 8 B 1042/07 -, juris, Leitsatz).
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