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   OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 L 7466/94   

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OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 L 7466/94 (https://dejure.org/1996,12562)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.07.1996 - 6 L 7466/94 (https://dejure.org/1996,12562)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Juli 1996 - 6 L 7466/94 (https://dejure.org/1996,12562)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 8 A 6643/94
  • OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 L 7466/94
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1994 - 8 S 3216/94

    Tierheim ist keine Anlage für soziale Zwecke im Sinne des BauNVO § 4 Abs 2 Nr 3

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 L 7466/94
    Denn es reicht aus, wenn der soziale nur einer von mehreren Zwecken ist, die mit der Einrichtung verfolgt werden (vgl. Bad.-Württ. VGH, Beschl. v. 16.12.1994 - 8 5 3216/94 -, UPR 1995, 118 f.).
  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 L 7466/94
    Die Annahme einer Wohnnutzung scheitert in jedem Fall daran, daß sich die Flüchtlinge dort nicht freiwillig aufhalten (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 25.03.1996 - 4 B 302.95 -, UPR 1996, 271, 272), sondern weil ihnen dies entsprechend § 53 AsylVfG 1993 (bzw. § 23 AsylVfG a.F.) aufgegeben worden ist.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 L 7466/94
    Obsolet können Planfestsetzungen nur dann werden, wenn die tatsächliche Bautätigkeit eine gegenüber den Planfestsetzungen völlig andersartige Entwicklung genommen hat, die eine Verwirklichung dieser Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausschließt und so erkennbar ist, daß ein in die Fortgeltung der Planfestsetzungen gesetztes Vertrauen Schutz nicht verdient (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1977 - IV C 39.75 -, BVerwGE 54, 5, 8 ff.).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 7.91

    Der alte Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 L 7466/94
    Es muß sich mit anderen Worten um nachträgliche tatsächliche Veränderungen handeln, die der Planverwirklichung objektiv entgegenstehen (BVerwG, Urt. v. 17.06.1993 - 4 C 7.91 -, BRS 55 Nr. 34).
  • BVerwG, 18.08.1995 - 4 B 183.95

    Ist ein Beherbergungsbetrieb im allgemeinen Wohngebiet zulässig?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 L 7466/94
    Das BVerwG hat in dem von den Klägern selbst zitierten Beschluß vom 18. August 1995 (- 4 B 183.95 -, BauR 1995, 813 = UPR 1995, 445 - NVwZ-RR 1996, 187) dazu, u. a. das Folgende ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 6 M 1207/93

    Städtische Gemeinschaftsunterkunft; Asylbewerber; Anlage für soziale Zwecke;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 L 7466/94
    Gerade wegen der kasernenartigen Enge der Unterbringung - nur gut 5 m² Fläche stehen jedem Bewohner in einer Wohneinheit zur Verfügung - ist es jedoch gerechtfertigt, diese Einrichtung als sozialen Zwecken dienende Anlage anzusehen (vgl. Senatsbeschl. v. 25.03.1993 - 6 M 1207/93 -, UPR 1993, 236 f.).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.07.1996 - 6 L 7466/94
    Das angegriffene Vorhaben widerspricht nicht in einer Weise, weiche die Kläger in Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht am 16. September 1993 (- 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151, 155 f. - DVBl 1994, 284, 285 f.) entwickelten Grundsätze zur Abwehr berechtigte, gegen die im Bebauungsplan der Beklagten Nr. 16 - 3. Änderung - "Westlich der Luisenstraße" festgesetzte Nutzungsart "allgemeines Wohngebiet".
  • VG Augsburg, 29.11.2012 - Au 5 K 11.1606

    Nachbarklage gegen Wohnheim für Asylbewerber (Vorbescheid und Baugenehmigung);

    Darüber hinaus ergibt sich der Heimcharakter der Gemeinschaftsunterkunft auch daraus, dass keine der Wohneinheiten über ein eigenes Bad bzw. eine eigene Küche verfügt, sondern ausschließlich Gemeinschaftsküchen und zentrale sanitäre Anlagen vorhanden sind (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2003 - 25 CE 03.781 - juris Rn. 2; NdsOVG, U.v. 31.7.1996 - 6 L 7466/94 - juris Rn. 5; NdsOVG, B.v. 25.3.1993 - 6 M 1207/93 - juris Rn. 10).
  • VG Augsburg, 27.11.2014 - Au 5 K 14.649

    Verpflichtungsklage; Vorbescheid; Nutzungsänderung in ein Wohnheim für

    Darüber hinaus ergibt sich der Heimcharakter der Gemeinschaftsunterkunft auch daraus, dass keine der geplanten Wohneinheiten über ein eigenes Bad bzw. eine eigene Küche verfügen soll, sondern ausschließlich Gemeinschaftsküchen und zentrale sanitäre Anlagen geplant sind (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2003 - 25 CE 03.781 - juris Rn. 2; Niedersächsisches OVG, U.v. 31.7.1996 - 6 L 7466/94 - juris Rn. 5).
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