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   VG Kassel, 11.05.2017 - 6 L 821/17.KS   

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VG Kassel, 11.05.2017 - 6 L 821/17.KS (https://dejure.org/2017,16145)
VG Kassel, Entscheidung vom 11.05.2017 - 6 L 821/17.KS (https://dejure.org/2017,16145)
VG Kassel, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 6 L 821/17.KS (https://dejure.org/2017,16145)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • VG Kassel, 15.12.2000 - 6 E 3648/97
    Auszug aus VG Kassel, 11.05.2017 - 6 L 821/17
    Deshalb sind - nur - solche Ausbauarbeiten nicht beitragsfähig, die bereits wenige Jahre nach einem die Beitragspflicht auslösenden Um- und Ausbau einer Straße zur Korrektur von Planungsfehlern durchgeführt werden (VG Kassel, Urteil v. 15.12.2000 - 6 E 3648/97 -, juris, Rn. 28).

    Ohnehin stehen den soeben bezifferten, nicht beitragsfähigen Kosten Ersparnisse der Antragsgegnerin gegenüber, die sie bei richtiger Handhabung der Abrechnung der Straßenbaumaßnahme im Rahmen des beitragsfähigen Aufwandes nicht hätte in Abzug bringen dürfen (vgl. zu dieser Methode VG Kassel, Urteil v. 15.12.2000 - 6 E 3648/97 -, juris, Rn. 33, wobei es in diesem Verfahren - insoweit umgekehrt - um Aufwendungen ging, die in den beitragsfähigen Aufwand hätten eingestellt werden müssen).

    Greift eine Gemeinde bei der Durchführung von Umund Ausbaumaßnahmen auf derartige technische Richtlinien zurück, ist die Wahl eines anderen, stärkeren Straßenaufbaus, als in den Richtlinien vorgesehen, im Hinblick auf die Erforderlichkeit der Um- und Ausbaukosten nur dann abrechenbar, wenn die Gemeinde gute Gründe für ihre Entscheidung ins Feld führen kann, also der gewählte stärkere Straßenaufbau im Einzelfall zur Bewältigung des auf der Straße stattfindenden Verkehrs erforderlich ist, insbesondere ein schwächerer Aufbau den Anforderungen an die Straße für die auf ihr stattfindenden Verkehrsabläufe im Hinblick auf die vorgegebene Verkehrsbedeutung nach der von der Gemeinde gewählten Verkehrskonzeption nicht genügt (VG Kassel, Urteil v. 15.12.2000 - 6 E 3648/97 -, juris, Rn. 29).

  • VGH Hessen, 28.12.2016 - 5 B 2486/16

    Straßenbeitrag

    Auszug aus VG Kassel, 11.05.2017 - 6 L 821/17
    Dabei ist für die Rechtmäßigkeit der für die Berechnung der Vorausleistung getroffenen Kostenschätzung nicht deren Deckungsgleichheit mit dem erst nach Abschluss der Bauarbeiten feststellbaren Aufwand maßgeblich, sondern die Anwendung einer sachgerechten Schätzungsgrundlage (HessVGH, Beschluss v. 28.12.2016 - 5 B 2486/16 -, juris, Rn. 6 m.w.N.).

    Die fehlerhafte Berücksichtigung der Kosten für die Beweissicherung bewirken indes nicht, dass der Vorausleistungsbescheid zwingend insoweit rechtswidrig und deshalb aufzuheben ist und die aufschiebende Wirkung der dagegen gerichteten Klage in vollem Umfange anzuordnen ist (vgl. zu dieser Methode HessVGH, Beschluss v. 28.12.2016 - 5 B 2486/16 -, juris, Rn. 11).

  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 5 UE 2828/88

    Straßenbaubeitrag - Verbesserungsbedürfnis bei verbesserndem Umbau und Ausbau

    Auszug aus VG Kassel, 11.05.2017 - 6 L 821/17
    Ob ein Bedürfnis dafür besteht, eine Verkehrsanlage durch bauliche Veränderungen - unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen für eine beitragsfähige grundlegende Erneuerung, also möglicherweise schon vor Eintritt der Erneuerungsbedürftigkeit und vor Ablauf der normalen Nutzungsdauer - zu verbessern, hat die Gemeinde in Ausübung ihres Ermessens bei der Entscheidung über die Durchführung des Straßenbauvorhabens zu beurteilen (HessVGH, Urteil v. 30.01.1991 - 5 UE 2828/88 -, juris, Rn. 35).

    Insbesondere ist darauf zu verweisen, dass ein auf Straßenaufbrüchen beruhender Verschleiß zum "Lebensschicksal" einer Straße gehört (vgl. HessVGH, Urteil v. 30.01.1991 - 5 UE 2828/88 -, juris, Rn. 30).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2016 - 15 B 652/16

    Prüfung des Vorliegens eines wirtschaftlichen Vorteils im Rahmen der Erhebung

    Auszug aus VG Kassel, 11.05.2017 - 6 L 821/17
    Soweit die Antragsteller vortragen, dass Motivation für die Straßenbaumaßnahme die Erneuerung des Kanals und die Gewährung von Fördergeldern gewesen sei, steht auch dies der Beitragsfähigkeit der Maßnahme nicht entgegen, da es hierfür nicht auf das Ausbaumotiv ankommt (vgl. OVG Münster, Urteil v. 17.08.2016 - 15 B 652/16 -, juris, Rn. 47 f.).
  • VG Darmstadt, 17.07.2006 - 4 E 536/03

    Heranziehung zu einem Straßenbeitrag

    Auszug aus VG Kassel, 11.05.2017 - 6 L 821/17
    Aufwendungen für die Erstellung eines Bauzustandsbeweissicherungsgutachtens sind allerdings keine beitragsfähigen Folgekosten, da sie nicht zur Erfüllung des Bauprogramms erforderlich sind (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 33 Rn. 12; VG Darmstadt, Urteil v. 17.07.2006 - 4 E 536/03 -, juris, Rn. 74 f.; wohl auch BayVGH, Beschluss v. 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102 -, juris, Rn. 4; a.A. OVG Münster, Urteil v. 02.09.1998 - 15 A 7653/95 -, juris, Rn. 55 ff.).
  • VG Düsseldorf, 11.01.2016 - 12 K 87/14

    Klage im Ratinger "Leuchtenstreit" abgewiesen

    Auszug aus VG Kassel, 11.05.2017 - 6 L 821/17
    Gleiches gilt für eine möglicherweise nicht ordnungsgemäß durchgeführte Anhörung des Ortsbeirates gemäß § 82 Abs. 3 S. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), weil die Beitragsfähigkeit einer Ausbaumaßnahme nicht davon abhängt, ob über ihre Durchführung unter Einhaltung kommunalrechtlicher Zuständigkeiten entschieden wurde (vgl. VG Düsseldorf, Urteil v. 11.01.2016 - 12 K 87/14 - juris, Rn. 93 f.).
  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Erneuerungsbedarf; beitragsfähiger Aufwand;

    Auszug aus VG Kassel, 11.05.2017 - 6 L 821/17
    Aufwendungen für die Erstellung eines Bauzustandsbeweissicherungsgutachtens sind allerdings keine beitragsfähigen Folgekosten, da sie nicht zur Erfüllung des Bauprogramms erforderlich sind (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 33 Rn. 12; VG Darmstadt, Urteil v. 17.07.2006 - 4 E 536/03 -, juris, Rn. 74 f.; wohl auch BayVGH, Beschluss v. 21.07.2009 - 6 ZB 06.3102 -, juris, Rn. 4; a.A. OVG Münster, Urteil v. 02.09.1998 - 15 A 7653/95 -, juris, Rn. 55 ff.).
  • VGH Hessen, 06.12.2005 - 5 TG 1729/05

    Straßenbaubeitrag; Anlagenbegriff; Verzweigung eines Hauptstraßenzuges

    Auszug aus VG Kassel, 11.05.2017 - 6 L 821/17
    Dementsprechend ist grundsätzlich eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene, bis zu 100 m lange und nicht verzweigte Sackgasse, die eine ihrer Ausdehnung angemessene Anzahl von Grundstücken erschließt, als erschließungsrechtlich unselbständig und als Bestandteil der Anbaustraße anzusehen, in die sie einmündet (vgl. HessVGH, Beschluss v. 06.12.2005 - 5 TG 1729/05 -, juris, Rn. 3, m.w.N; BVerwG, Urteil v. 25.01.1985, NVwZ 1985, 753 [BVerwG 25.01.1985 - BVerwG 8 C 106.83] ).
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 6 BV 04.2189
    Auszug aus VG Kassel, 11.05.2017 - 6 L 821/17
    Im Rechtsbereich der Beitragserhebung für eine vorhandene, lediglich erneuerte oder verbesserte Straße, reicht es daher zur Annahme eines auszugleichenden Sondervorteils aus, dass die Einrichtung in qualifizierter Weise, nämlich vom eigenen Grundstück aus, in Anspruch genommen werden und das Grundstück in einer Weise genutzt werden kann, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, von der Einrichtung Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (vgl. BayVGH, Urteil v. 30.10.2007 - 6 BV 04.2189 -, juris, Rn. 20).
  • VGH Hessen, 06.05.2009 - 5 A 2017/08

    Hinterliegergrundstück desselben Eigentümers; Abschluss zum vorderliegenden

    Auszug aus VG Kassel, 11.05.2017 - 6 L 821/17
    Es reicht aus, dass aufgrund eben der Eigentümerstellung und der damit verbundenen Gestaltungs- und Einwirkungsmöglichkeiten der Anlegung eines solchen Zugangs Hinderungsgründe tatsächlicher oder rechtlicher Art nicht entgegenstehen (VGH Kassel, Urteil v. 06.05.2009 - 5 A 2017/08, juris, Rn. 22).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2002 - 2 O 205/01
  • VGH Hessen, 03.09.2008 - 5 A 688/08

    Inhaltliche Reichweite der Rechtskraft von Urteilen, die einer Behörde die

  • VG Weimar, 16.02.1998 - 3 E 919/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

  • VGH Hessen, 30.10.2007 - 5 UE 1211/07

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1998 - 15 A 7653/95

    Teileinrichtung; Erneuerungsbedürftigkeit; Technischer Verschleiß; Rechtlicher

  • VGH Bayern, 11.12.2003 - 6 B 99.1270
  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 33.84

    Flurbereinigungskosten - Teilnehmer - Neuanordnung - Vorteile - Beitragspflicht -

  • VG Kassel, 08.10.2002 - 6 E 1142/97
  • VGH Hessen, 04.04.1995 - 5 TH 1264/93

    Straßenbeitrag: Ersetzung eines Belages für einen Gehweg - zur Verbesserung bzw

  • VGH Hessen, 17.05.2001 - 4 UZ 918/01

    Anhörung - Vorverfahren

  • VGH Hessen, 09.07.1999 - 5 TZ 4571/98

    Vorausleistungsbescheid; zum Sofortvollzug trotz offensichtlichen

  • VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 693/12

    Straßenausbaubeiträge

    Der klägerische Vortrag zum Instandhaltungsstau ist bei einer Verbesserung oder Erweiterung der Anlage nicht relevant, da deren Maßnahmenzwecke durch reine Instandhaltungsmaßnahmen ohnehin nicht hätten erreicht werden können (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 6 L 821/17).

    Im Übrigen würde ein Verstoß gegen eine Planfeststellungspflichtigkeit die Beitragspflicht nicht in Frage stellen (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 6 L 821/17.Ks - (zitiert nach juris).

  • VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 701/12

    Ausbaubeiträge

    Der klägerische Vortrag zum Instandhaltungsstau ist bei einer Verbesserung oder Erweiterung der Anlage nicht relevant, da deren Maßnahmenzwecke durch reine Instandhaltungsmaßnahmen ohnehin nicht hätten erreicht werden können (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 6 L 821/17).

    Im Übrigen würde ein Verstoß gegen eine Planfeststellungspflichtigkeit die Beitragspflicht nicht in Frage stellen (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 6 L 821/17 -, juris).

  • VG Kassel, 26.11.2020 - 6 K 2433/17

    Zu geringe Veranlagung zu einem Straßenbeitrag

    Allerdings müssen diese beiden unterschiedlichen Beitragstatbestände nicht zwingend alternativ vorliegen, auch eine Kombination ist möglich (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 5 B 1701/09 -, juris, Rn. 4 ; Urteil vom 5. Juni 2018 - 5 A 1537/16 -, juris, Rn. 29 ; siehe auch Beschluss der Kammer vom 11. Mai 2017 - 6 L 821/17.KS -, juris, Rn. 68 ).

    Im Einzelfall können die tatsächlichen Verhältnisse auch eine andere Funktionszuweisung erzwingen (zum Ganzen Hess. VGH, Urteil vom 30. September 2014 - 5 A 1967/13 -, juris, Rn. 24 f.; Beschluss der Kammer vom 11. Mai 2017 - 6 L 821/17.KS -, juris, Rn. 11 ).

  • VG Cottbus, 18.10.2018 - 3 K 910/13

    Straßenausbaubeiträge

    Des Weiteren ist der klägerische Vortrag zum Instandhaltungsstau bei einer Verbesserung oder Erweiterung einer Anlage nicht relevant, da deren Maßnahmenzwecke durch reine Instandhaltungsmaßnahmen ohnehin nicht hätten erreicht werden können (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 6 L 821/17).
  • VG Kassel, 06.04.2021 - 6 K 6080/17

    Keine Unwirksamkeit einer Straßenbeitragssatzung bei Verstoß gegen

    Allerdings müssen diese beiden unterschiedlichen Beitragstatbestände nicht zwingend alternativ vorliegen, auch eine Kombination ist möglich (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 5 B 1701/09 -, juris, Rn. 4 ; Urteil vom 5. Juni 2018 - 5 A 1537/16 -, juris, Rn. 29 ; siehe auch Beschluss der Kammer vom 11. Mai 2017 - 6 L 821/17.KS -, juris, Rn. 68 ).
  • VG Cottbus, 15.03.2018 - 5 K 265/11

    (Keine) Verletzung des rechtlichen Gehörs bei unterbliebener Vertagung bei

    Dieser ist bei einer Herstellung bzw. einer Verbesser- oder Erneuerung der Anlage nicht relevant, da deren Maßnahmezweck durch reine Instandhaltungsmaßnahmen ohnehin nicht hätten erreicht werden können (vgl. VG Kassel, B. v. 11.05.2017 - 6 L 821/17 - zitiert nach juris).
  • VG Wiesbaden, 20.09.2021 - 1 K 1747/17

    Fehlen einer beitragsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit wegen Verhinderung des

    Die völlige Umgestaltung des Straßenkörpers durch Herstellung eines frostsicheren und stärker belastbaren Unterbaus sowie Aufbringen einer neuzeitlichen Asphaltdeckschicht wird in der Rechtsprechung allgemein als ein Beispielsfall für eine qualitative Verbesserungsmaßnahme angesehen, die auch ohne vorherige Gesamtabnutzung der alten Straßenanlage und ohne den bei einer schlichten Erneuerung zu fordernden Zeitablauf die Beitragserhebung zu rechtfertigen vermag (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 30. Januar 1991 - 5 UE 2828/88 -, juris Rn. 33 ; VG Kassel, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 6 L 821/17.KS -, juris Rn. 71 ; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Mai 2021, § 8 Rn. 312, 313, mit weiteren Nachweisen).
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