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   OVG Niedersachsen, 02.07.1992 - 6 M 3244/92   

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https://dejure.org/1992,3999
OVG Niedersachsen, 02.07.1992 - 6 M 3244/92 (https://dejure.org/1992,3999)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.07.1992 - 6 M 3244/92 (https://dejure.org/1992,3999)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Juli 1992 - 6 M 3244/92 (https://dejure.org/1992,3999)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Keine Hundezucht ohne bauaufsichtsrechtliche Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Baurecht: Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen einen ungenehmigten Hundezwinger

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 400 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1986 - 11 A 2717/84

    Bauplanungsrecht: Privilegierung einer Hundepension im Außenbereich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.1992 - 6 M 3244/92
    Alle diese Lärmstörungen überschritten das Maß des selbst im ländlichen Bereich Üblichen und seien weder im Dorfgebiet noch im Außenbereich für benachbarte Wohnhäuser zumutbar (vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 16.9.1986 - 11 A 2717/84 -, BRS 46, Nr. 87).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1989 - 3 S 3825/88

    Lärmbelästigung durch Hundehaltung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.07.1992 - 6 M 3244/92
    Eine Hundehaltung dieser Art und dieses Umfangs ist in einem beplanten allgemeinen Wohngebiet wie hier unzulässig (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 19.1.1989 - 3 S 3825/88 -, BRS 49, Nr. 88).
  • OVG Niedersachsen, 19.11.2008 - 1 ME 233/08

    Grenzen zulässiger Pferdehaltung und Hundehaltung im festgesetzten allgemeinen

    In der Folgezeit hat der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts befunden, dass eine Hundehaltung (Dackelzucht) im Zwinger mit mehr als zwei Tieren in einem allgemeinen Wohngebiet wegen der damit verbundenen unzumutbaren Lärmbelästigungen schon bauordnungsrechtlich unzulässig sein und wenige Meter neben einem ruhigen Wohngrundstück bauaufsichtsbehördlich untersagt werden kann (Urt. v. 30.9.1992 - 6 L 129/90 -, BauR 1993, 54 = NVwZ-RR 1993, 398; vgl. auch Beschl. v. 2.7.1992 - 6 M 3244/92 -, RdL 1993, 56: Hundezwinger für Doggenzucht mit sieben Boxen).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 129/90

    Hundehaltung; Dackelzucht; Wohngebiet; Lärmbelästigung; Bauordnungsrecht

    Hundezwinger begegnen nach der bisherigen Rechtsprechung in der Nähe sonst ungestörter Wohngrundstücke erheblichen Bedenken, weil eine Mehrzahl von Hunden auf engem Raum in einem offenen Zwinger typischerweise zu einer Lärmpotenzierung führt, z. B. durch gegenseitiges Anbellen, Mitbellen beim Anschlagen von Artgenossen, und zwar auch während der besonders schutzbedürftigen Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden (Beschluß des Senats v. 2.7.1992 - 6 M 3244/92 -).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.1994 - 1 M 5097/93

    Genehmigungsbedürftigkeit; Nutzung; Modellflugplatz; Außenbereich;

    Zwar kann der Bauordnungspflichtige mit einem solchen Einwand grundsätzlich nicht gehört werden, denn die Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände rechtfertigt es regelmäßig, vom Verantwortlichen auch solche Maßnahmen zu verlangen, die für ihn erheblich, unter Umständen existenzgefährdend sein können (vgl. Grosse-Suchsdorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 5. Aufl., § 89 Rdnr. 34 m. w. Nachw.; st. Rspr., zuletzt OVG Lüneburg, NVwZ-RR 1993, 400 L).
  • VG Köln, 19.08.2002 - 2 L 1818/02
    Die noch gebietsverträgliche Höchstzahl von Hunden wird wesentlich durch die mögliche Lärmbelästigung der Nachbarschaft bestimmt, so dass Größe, Temperament und Unterbringung eine Rolle spielen, vgl. OVG Saarland Beschluss vom 19.01.1990 -2 W 28/89- iuris (Mehr als 3 Hunde größerer Rassen zu Zuchtzwecken im reinen Wohngebiet ohne Zwinger wohl Nutzungsänderung, aber konkret ermessensfehlerhaftes Einschreiten der Behörde bei mehr als 14 Hunden); VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 19.01.1989 -3 S 3825/88 iuris -(nächtliche Unterbringung von 2 Schäferhunden in offenen Zwingern an der Nachbargrenze in faktischem allgemeinen Wohngebiet unzulässig); OVG Lüneburg, Urteil vom 30.09.1992 - 6L 129/90- (Hobbyzucht mit 6 Rauhhaardackel mit Hundezwinger wegen nächtlicher Geräuschimmision) BRS 54 Nr. 45; OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.07.1992 -6 M 3244/92- (13 Deutsche Doggen mit 20 Welpen) BRS 54 Nr. 46.
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