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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2011 - 6 N 6.11   

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https://dejure.org/2011,14091
OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2011 - 6 N 6.11 (https://dejure.org/2011,14091)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2011 - 6 N 6.11 (https://dejure.org/2011,14091)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2011 - 6 N 6.11 (https://dejure.org/2011,14091)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 101 Abs 2 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 138 Nr 3 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
    Entfallen eines Einverständnisses zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung bei Wechsel des Spruchkörpers; Gehörsverstoß bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 101 Abs. 2 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 138 Nr 3 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
    Verfahrensfehler; rechtliches Gehör; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; schriftliche Entscheidung; Einverständnis; Verbrauch; absoluter Gehörsverstoß; "Beruhen"; Stattgabe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbrauch eines zuvor erklärten Einverständnisses zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach Zuweisung des Rechtsstreites zu einem anderen Spruchkörper durch das Präsidium des Gerichts und schriftliche Aufforderung der Beteiligen zur Erklärung ihres ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbrauch eines zuvor erklärten Einverständnisses zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach Zuweisung des Rechtsstreites zu einem anderen Spruchkörper durch das Präsidium des Gerichts und schriftliche Aufforderung der Beteiligen zur Erklärung ihres ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2152
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.06.2009 - 8 B 56.09

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht durch Ablehnung von Anträgen auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2011 - 6 N 6.11
    Ein Urteil, das ohne gebotene mündliche Verhandlung ergeht, verletzt im Regelfall das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2009 - 8 B 56/09 -) (Rn.5).

    Denn eine derartige Verfahrensweise schneidet den betroffenen Beteiligten die Möglichkeit weiteren Vorbringens ab (BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2009 - 8 B 56/09 -, Rn. 13 bei juris m.w.N.).

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030

    Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher

    Soweit die Klägerin mit dem Einwand, das Verwaltungsgericht habe entgegen ihrem Antrag ohne erneute mündliche Verhandlung entschieden, sinngemäß einen Verfahrensmangel (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) wegen einer Verletzung der Vorschrift über die Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung (vgl. § 55 VwGO i.V.m. § 169 Satz 1 GVG) und des Anspruchs der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 26.6.2009 - 8 B 56/09 - juris Rn. 13 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 21.3.2011 - OVG 6 N 6.11 - NJW 2011, 2152) rügt, kann sie damit ebenfalls nicht durchdringen.
  • VGH Bayern, 07.01.2022 - 11 ZB 21.1166

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei einer nicht wirksamen

    Es ist verletzt, wenn das Gericht in Abwesenheit eines Beteiligten mündlich verhandelt, obwohl dieser zu dem Verhandlungstermin nicht ordnungsgemäß geladen wurde, und führt ohne weiteres zur Zulassung der Berufung (vgl. BVerwG, B.v. 25.1.2005 - 7 B 93.04 - juris Rn. 3; U.v. 15.9.2008 - 1 C 12.08 - NVwZ 2009, 59 = juris Rn. 11; U.v. 26.2.2003 - 8 C 1.02 - NVwZ 2003, 1129/1130 = juris Rn. 18 ff.; U.v. 16.12.1999 - 4 CN 9.98 - NVwZ 2000, 810/813 = juris Rn. 27; B.v. 17.10.1983 - 6 C 84.82 - Buchholz 310 § 138 Ziff 3 VwGO Nr. 37 = juris Rn. 10 ff.; OVG Bln-Bbg, B.v. 21.3.2011 - 6 N 6/11 - juris Rn. 5; Neumann/Korbmacher in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 138 Rn. 152 m.w.N.; Eichberger/Buchheister in Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2021, § 138 Rn. 102).
  • OVG Hamburg, 18.06.2021 - 1 Bf 148/21

    Widerruf einer allgemeinen Prozesserklärung des BAMF

    Derartiges kann zwar bei einer wesentlichen Veränderung der Prozesslage in Betracht kommen (vgl. Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 101 Rn. 9; s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.3.2011, OVG 6 N 6.11, NJW 2011, 2152, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2013 - 6 B 10.11

    Bundesbeamte; Berufung; vorübergehende Erhöhung des Ruhegehalts;

    Hiergegen wendet sich die Beklagte mit der vom Senat wegen eines Verfahrensfehlers (Beschluss vom 21. März 2011 - OVG 6 N 6.11 -, juris) zugelassenen Berufung.
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